Unklare Vorfahrtssituation mit abgesenktem Bordstein

Hallo zusammen,

es geht um folgende T-Kreuzung:

https://maps.app.goo.gl/fyT82V9KaPQADdRs5

Google Street View ist leider an dieser Stelle nicht verfügbar, aber ich habe ein Foto angehängt, das die Situation eines von Norden nach Süden fahrenden Fahrzeugs zeigt.

Die gesamte Situation spielt sich in einer 30er Zone ab und es gibt keine darüber hinausgehende Beschilderung, welche in die Vorfahrtsreglung eingreifen würde.

Ich komme von Norden (Perspektive wie auf dem Foto) und fahre auf der Fort-Skelly-Straße in Richtung Süden und biege dann nach links auf die Lore-Kullmer-Straße ein. Der gesamte Straßenverlauf suggeriert eine nach links abknickende Vorfahrtsstraße aber eine entsprechende Beschilderung existiert nicht.

Mir stellt sich jetzt die Frage: Habe ich gegenüber einem auf dem Foto von rechts kommenden Fahrzeug Vorfahrt oder nicht? Auf der nordweisenden Karte würde das Fahrzeug damit von links kommen.

Ich zitiere mal §10 StVO und streiche die nicht relevanten Teile:

"Wer ... über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren ... will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;"

Im ersten Moment würde ich sagen, dass ich gegenüber dem von rechts kommenden Fahrzeug vorfahrtsberechtigt bin.

Jetzt will ein von rechts kommendes Fahrzeug aber streng genommen nicht "einfahren" sondern auf der Lore-Kullmer-Straße "weiterfahren".

Außerdem könnte man hinterfragen, ob es sich hierbei um einen abgesenkten Bordstein handelt oder nicht. Auf den ersten Blick könnte man meinen "ja" aber eigentlich überfährt ein von rechts kommendes Fahrzeug zunächst den abgesenkten, gepflasterten Bordstein, befindet sich dann wieder auf der regulären Fahrbahn (der normal geteerte Abschnitt von ca. 3 Metern Länge) und überfährt dann lediglich eine Führung für Regenwasser, welche zwar mit üblichen Bauelementen einer abgesenkten Bordsteinkante ausgeführt wurde, aber in diesem Fall keine Begrenzung eines Bordsteins darstellt.

Der Alltag zeigt: Je nach Fahrer erfolgt die Auslegung hier deutlich unterschiedlich. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll hier eine abknickende Vorfahrt auszuschildern, weil der Straßenverlauf eine solche suggeriert, aber ich weiß nicht ob das in einer 30er Zone möglich ist, insbesondere wenn die Straße gar nicht abknickt sondern gemäß Name dann wechseln würde.

Evtl. kann ja hier jemand Licht ins Dunkel bringen, ob es eine eindeutige Regelung gibt? Am Ende bleibt es jedoch bei gegenseitiger Rücksichtnahme bei unklaren Situationen.

VG Joseph

Situation vor Ort
132 Antworten

Zitat:@Rockville schrieb am 13. Juli 2025 um 11:26:42 Uhr:

Der Junge mit der Schultüte schreibt leider viel Quatsch.

@Rockville

Muss das denn sein? Geht es nicht ohne Provokation?

Da bist du übrigens nicht alleine gemeint. Andere User, hier im Forum, die ihre Meinung für die richtige halten und andere User als „Gestalten“ bezeichnen sind damit ebenso gemeint. Immer in den Spiegel schauen, dann merkt man schnell das man selbst auch dazugehört.

Ihr verhaltet euch teilweise schlimmer als Kinder. Keiner steht hier über einem anderen.

Könntet ihr das also bitte lassen, bevor noch einer heult…?

Das ist der Punkt. Ich habe eine Meinung, genauer eine Auffassung die steht, zumindest bis mich ein Richter im Einzelfall eines anderen "belehrt". Dabei können Richter durchaus zu einem anderen Ergebnis kommen wie z.B. in Ausführungsverordnungen/Richlinien und gar wie selbst der Fachanwalt zunächst meint 🙂

Zitat:
@Cokefreak schrieb am 13. Juli 2025 um 11:21:18 Uhr:
Warum müssen immer wieder Themen in gegenseitigen Vorwürfen ausarten?
Lasst doch einfach jedem seine Meinung und wenn man Vorwürfe nicht kommentiert, hören sie von ganz alleine auf.

Das ist sicher korrekt.

Wenn man aber selbst ,nicht Du,damit anfängt jemand als doof hinzustellen,die Antwort im gleichen Stil aber nicht mag,seinen Text anpaßt,bei der Moderation petzt,so das der andere Beitrag gelöscht wird,hat das nichts mit Meinung und Meinungsaustausch zu tun.

Jeder darf hier gerne seine Meinung haben,aber bitte so das man die andere Meinung nicht als Aussage eines Vollidioten hinstellt weil man Argumente anführt die man danach selbst mit der eigenen Aussage als absurd abstempelt.

Ich muss mit meiner Meinung ja nicht richtig liegen,sie ist aber wenigstens durch Fakten gestützt.

Ob die letztendlich in dieser Situation,bei einem eventuellen Fall,auch so bewertet würden liegt ja auf einem völlig anderen Blatt.

Alleine die Frage ob die Höhe des Übergangs nun ein abgesenkter Bordstein ist,oder nur ein erhöhter baulich versauter Übergang.

Darüber gibt es dann kein Konsenz,aber wenigstens die Akzeptanz einer anderen Meinung.

Auch würde ich an dieser Einmündung nicht blind meiner eigenen Meinung vertrauen,alleine weil es nicht sicher wäre das der Gegenüber das auch als Fakt gegeben sehen würde.

Letzendlich wäre das hier dann nur eindeutig durch die Verwaltung zu klären,oder durch eine Einzelfallentscheidung vor Gericht.

Es gibt halt Situationen die nicht immer eindeutig sind,und von Fall zu Fall vor Gericht unterschiedlich bewertet werden.

Deshalb muss man aber nicht permanent den Oberlehrer raushängen lassen,die Meinung anderer als die von Idioten abstempeln,und rechthaberisch um jeden Preis gewinnen wollen.

Es ist doch eigentlich toll das die Meinung anderer dazu führt das man Argumente sieht die man selbst dann hinterfragen und eventuell daraus lernen kann.

Und das kann man hier auch,wenn man zwischen den Zeilen der Provokationen und persönlichen Angriffen liest.

Das mit der Akzeptanz anderer Meinungen, ist hier in V+S, ein unglaublich schwieriges Ding. Da scheint sich nicht jeder dazu in der Lage zu fühlen.

Und dann werden die unschönen Mittel ausgepackt um, den User mit seiner anderen Meinung, von hinten zu schwächen.

Ganz schlechte Eigenschaft. ☹️

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Zitat:
@nogel schrieb am 13. Juli 2025 um 14:10:42 Uhr:
Und jetzt suchen wir mal alle im Bild des TE die Fortführung der Bordsteinkante (nicht vorhanden, sie knickt in die Seitenstraße ab) und suchen die Abschrägungen - hmm, auch nicht vorhanden.

Ich glaube, dass du manchmal nicht verstehst, wie Urteile oder Kommentare zustande kommen. Allgemein Gesagtes lässt sich nicht so interpretieren, dass es im Umkehrschluss anders sein muss, wenn ein Merkmal fehlt.

Diese Definition "Bordstein fällt schräg ab" schildert den Normalfall, weil normalerweise eben zwischen hohem und niedrigem Bordstein ein schräger Übergangsstein gesetzt wird. Das ist der rot markierte Stein in Bild 1.

Der Kommentar kann doch aber nicht so verstanden werden, dass beim Fehlen eines solchen Steins nicht mehr § 10 StVO, sondern "rechts vor links" gilt. Glaubst du wirklich, dass der Gesetzgeber auf das Vorhandensein eines solchen Steins Wert legte? Überleg doch mal, warum überhaupt die Regelung eingeführt wurde, dass jemand wartepflichtig ist, wenn er über einen abgesenkten Bordstein fährt und mit welchen anderen Fällen das in § 10 StVO gemeinsam geregelt ist.

Im Ausgangsfall ist der Bordstein erst hoch, dann flach, dann wieder hoch. Das ist ein abgesenkter Bordstein, auch ganz ohne irgendwelche schrägen Übergangssteine. Auch an dich noch mal die Frage: Wie nennst du denn diese hellgrauen Elemente, die man im Ausgangsfall sieht (s. Bild 2)?

Bild 1
Bild 2

Im Ausgangsfall ist die „Ecke“ auf beiden Seiten begrünt.

Würde der Gehweg, beidseitig direkt an der Bordsteinecke weitergeführt, hätte man vermutlich einen schrägen Stein gesetzt. Um keine behindernde Kante zu schaffen.

Hier ist das nicht erforderlich und ein schräger Stein wäre eher hinderlich, bedenke man die Einfassung der Bepflanzung.

Der Gedanke, dass der Verfasser die vorliegende Konstellation einfach nicht im Sinn hatte, kommt dir nicht? Zudem handelt es sich um einen Kommentar und ein solcher hat keinerlei bindende Bedeutung.

Meinst du mich?

Dann verstehe ich dich nicht.

Zitat:
@Rockville schrieb am 13. Juli 2025 um 14:48:44 Uhr:
Ich glaube, dass du manchmal nicht verstehst, wie Urteile oder Kommentare zustande kommen. Allgemein Gesagtes lässt sich nicht so interpretieren, dass es im Umkehrschluss anders sein muss, wenn ein Merkmal fehlt.
Diese Definition "Bordstein fällt schräg ab" schildert den Normalfall, weil normalerweise eben zwischen hohem und niedrigem Bordstein ein schräger Übergangsstein gesetzt wird. Das ist der rot markierte Stein in Bild 1.
Der Kommentar kann doch aber nicht so verstanden werden, dass beim Fehlen eines solchen Steins nicht mehr § 10 StVO, sondern "rechts vor links" gilt. Glaubst du wirklich, dass der Gesetzgeber auf das Vorhandensein eines solchen Steins Wert legte? Überleg doch mal, warum überhaupt die Regelung eingeführt wurde, dass jemand wartepflichtig ist, wenn er über einen abgesenkten Bordstein fährt und mit welchen anderen Fällen das in § 10 StVO gemeinsam geregelt ist.
Im Ausgangsfall ist der Bordstein erst hoch, dann flach, dann wieder hoch. Das ist ein abgesenkter Bordstein, auch ganz ohne irgendwelche schrägen Übergangssteine. Auch an dich noch mal die Frage: Wie nennst du denn diese hellgrauen Elemente, die man im Ausgangsfall sieht (s. Bild 2)?

Auch steht darunter:

“Auf die Länge der Absenkung kommt es nicht an, auch nicht auf die Höhe; es muss nur ein deutlich wahrnehmbarer Unterschied zwischen der Höhe des Bordsteins und der der Zufahrt bestehen.“

Zitat:@Rockville schrieb am 13. Juli 2025 um 14:48:44 Uhr:

Ich glaube, dass du manchmal nicht verstehst, wie Urteile oder Kommentare zustande kommen. Allgemein Gesagtes lässt sich nicht so interpretieren, dass es im Umkehrschluss anders sein muss, wenn ein Merkmal fehlt.

Hier steht

Eine Bordsteinabsenkung setzt die Fortführung eines Bordsteins voraus

Was verstehst du an der Aussage setzt voraus nicht?

Das ist im Fall des TE gegeben und du meinst was anderes zu erkennen. Und das geht anscheinend solange weiter, bis dem Mod der Kragen platzt und zumindest ein Schloß geflogen kommt. Tut nicht Not so ein Kindergartenquatsch. Wirklich nicht....

Ich glaube, die Mods sind alle im Wochenendurlaub oder lesen hier nicht mit 😬.

doch, Ende der Geschichte.

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