Unklare Versicherungslage

Heyho,

Auf dem Nachhauseweg bei Nacht wurde mein Wagen durch herumliegende Trümmerteile eines kurz vorher verunglückten PKW beschädigt ( bin auf den abgerissenen Auspuff gefahren der mitten auf der Straße lag ---> Reifen zerrissen, Felge hinüber, Spur verstellt ) ... der verunglückte PKW selbst war nicht zu sehen da er zum einen links im graben lag ohne Licht und zum anderen ein ADAC Truck ( den ich in der Dunkelheit nicht als solchen erkannt habe ) direkt davor stand.

Nun wurde mir von der Polizei am Unfallort mitgeteilt, dass meine Chancen den Schaden ersetzt zu bekommen gleich null seien.

Da dies mein erster Unfall war steh ich nun ziemlich ratlos da und würde mir gern eure Meinung zu Chancen und Vorgehensweise anhören 🙂

Grüße
Elarun

Beste Antwort im Thema

Hi,

ich sehe da relativ schlechte Karten für dich. Als Fahrzeugführer hast du so zu fahren das du evtl. auftretenden Hindernissen rechtzeitig anhalten kannst oder ausweichen.

Das heißt eben wenn man es hart auslegt das man Nachts unter umständen nicht schneller als 60-70km/h fahren darf.

Der ADAC hatte keine Warnblinker oder Warnleuchten an?

Gruß Tobias

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OK. Probieren würde ich es auch auf alle Fälle.

Aber wie gesagt. Kein Gutachten selber in Auftrag geben, wenn die Kosten dafür nich zugesagt sind.

Anwalt wäre hier Meinung nach das beste.

Auch den Anwalt musst du im Fall der Fälle selber zahlen!!!

Ich bin der Meinung, dass es hier immer auf den Einzelfall ankommt und es keine generelle/pauschale Aussage geben kann...

Elarun: bist du zufällig beim ADAC? Hast du eine Rechtsschutz?

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Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1


Also ich hab in der Fahrschule gelernt, dass man immer nur so schnell fahren darf, dass man jederzeit anhalten kann.

und aus dem grund bezahlen versicherungen wildschäden auch nie? also ich muss ja gerade im wald und am besten noch ausgeschildert immer mit 20km/h auf der autobahn fahren damit ich IMMER halten kann fals mir ein eichhörnchen vors auto rennt? und isses doch mal ein reh dann bezahlt natürlich keine versicherung der welt mit ausrede §1 -> immer so fahren das man IMMER anhalten kann?

interesant.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


... fals mir ein eichhörnchen vors auto rennt?

Ein Auspuff rennt einem nicht vors Auto 🙄

Es gilt das Sichtfahrgebot nach §3. Gerade Nachts halten sich die wenigsten dran.

Aber du kannst jetzt gerne noch mit deiner UFO-Geschichte kommen, damit der Schwachsinn aus dem V+S hier nun endgültig Einzug halten kann. 🙄

PS:

Nur weil Rodelbob hier zu 99% nur Unsinn verbreitet, heißt das ja nicht, dass wir da jetzt mitmachen müssen.

ironie und masslose übertreibung aus einem satz rauszulesen scheint nicht grad deine stärke zu sein?

also für dich: bezahlt eine kasko versicherung einen wildschaden (bei einem reh) ja oder nein? wen ja -> warum? wen man so fährt das man IMMER anhalten kann/muss/soll dann müsste man hier ja auch nicht bezahlen. ach und ein auspuff der in einer kurve liegt den sieht man auch tagsüber z.t. auch erst wens zu spät ist.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wen man so fährt das man IMMER anhalten kann/muss/soll dann müsste man hier ja auch nicht bezahlen.

Man muss innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten können. Wenn mir 10m vorm Auto ein Reh vor die Motorhaube springt, hab ich da keinen Einfluss drauf und werde den Einschlag nicht verhindern können. Wenn ich das Reh aber schon aus 100m auf der Straße stehen sehe und trotzdem reindonner, dann zahlt auch hier die Versicherung nichts (das sie es wohl trotzdem tut liegt daran, dass es unmöglich ist zu beweisen, dass das Reh schon da Stand).

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


ach und ein auspuff der in einer kurve liegt den sieht man auch tagsüber z.t. auch erst wens zu spät ist.

Dann ist man z.T. auch tagsüber zu schnell unterwegs.

Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.

Warten wir doch einfach mal ab, wie es ausgeht. Der TE nimmt sich nichts, wenn er seinen Schaden beim Gegner geltend macht und das ist für ihn auch völlig kostenneutral (sofern er zu dieser Zeit noch keinen RA beauftragt hat)...

Ich hab meinen Schaden, wie gesagt, in voller Höhe erstattet bekommen, ganz ohne Anwalt!

Und zur Frage Sichtfahrgebot: ich vermute, ohne die Rechtsprechung zu kennen, dass ein (dunkler) Auspuff nachts auf dem Asphalt schlicht nicht rechtzeitig gesehen werden kann, auch wenn man nicht zu schnell unterwegs ist und dieser Umstand bei der Regulierung sicherlich Berücksichtigung finden wird!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Warten wir doch einfach mal ab, wie es ausgeht.

Aber wo bleibt da der Spass?

Unterstellungen, Rufmord, Halbwahrheiten, Besserwisserei, Oberlehrertum und all die anderen schönen Dinge, die das Forenleben so abwechslungsreich machen? 😁😁😁

Warten auf Fakten ist was für Drückeberger 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


...ach und woher weißt du, dass z.b. der Unfallverursacher "nicht" verletzt o.ä. ist/war und konnte es nicht absichern etc.pp.?

Innerhalb von sekunden oder Minuten kann keiner eine Unfallstelle im Schock absichern, jede wette...

ich Denk mal der Schock, so er denn bestand, müsste überstanden gewesen sein. Jedenfalls hat es ja in der zeitlichen Abfolge für das rufen des ASD gereicht!

Und auch die Verletzung scheint nicht so groß gewesen zu sein!

Hier hätte aus meiner Sicht der Verunfallte die Unfallstelle absichern müssen und können!
Somit hat er u.U. gegen seine Pflicen nach der StVO verstoßen und es kann hier ein Rechtsanspruch auf Entschädigung des TE bestehen.
Einfach mal den Schaden bei der VS des Verunfallten anzeigen und abwarten.

...sind doch genauso "nur" Mutmaßungen, wie meine Meinungen hier 😕

Kein Mensch braucht einen Anwalt, um zunächst einmal den Schaden beim gegnerischen Versicherer anzumelden und sich anzuhören, was vorgelegt werden soll.

Kostenvoranschlag und ein paar Fotos gibt´s im Zweifel umsonst. Das Kostenrisiko liegt damit bei rund 56 cent.

Die Wahrscheinlichkeit, dass von dem Schaden zumindest ein Teil übernommen wird, ist nicht gering.

Es gibt ein (ziemlich altes) BGH Urteil zum Sichtfahrgebot.

Dort war der PKW Fahrer nachts, außerorts gegen einen unbeleuchteten Panzer in Tarnfarben, der auf der Landstraße liegengeblieben war, geprallt.

Aufgrund des Verstoßes gegen das Sichtfahrgebot bekam der PKW Fahrer nur 50% seines Schadens ersetzt.

Sichtfahrgebot heißt nicht, dass es zwangsläufig gar nichts gibt...

Und ein Panzer im Straßenverkehr hat eventuell noch Reflektoren. Ein dunkler Auspuff auf der Straße, der vielleicht 25 cm hoch ist, ist meiner Meinung nach noch schwerer zu erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie


Ein dunkler Auspuff auf der Straße, der vielleicht 25 cm hoch ist, ist meiner Meinung nach noch schwerer zu erkennen.

Um so wichtiger ist es, seine Geschwindigkeit in der Nacht anzupassen.

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