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Unklare Versicherungslage
Heyho,
Auf dem Nachhauseweg bei Nacht wurde mein Wagen durch herumliegende Trümmerteile eines kurz vorher verunglückten PKW beschädigt ( bin auf den abgerissenen Auspuff gefahren der mitten auf der Straße lag ---> Reifen zerrissen, Felge hinüber, Spur verstellt ) ... der verunglückte PKW selbst war nicht zu sehen da er zum einen links im graben lag ohne Licht und zum anderen ein ADAC Truck ( den ich in der Dunkelheit nicht als solchen erkannt habe ) direkt davor stand.
Nun wurde mir von der Polizei am Unfallort mitgeteilt, dass meine Chancen den Schaden ersetzt zu bekommen gleich null seien.
Da dies mein erster Unfall war steh ich nun ziemlich ratlos da und würde mir gern eure Meinung zu Chancen und Vorgehensweise anhören :)
Grüße
Elarun
Beste Antwort im Thema
Hi,
ich sehe da relativ schlechte Karten für dich. Als Fahrzeugführer hast du so zu fahren das du evtl. auftretenden Hindernissen rechtzeitig anhalten kannst oder ausweichen.
Das heißt eben wenn man es hart auslegt das man Nachts unter umständen nicht schneller als 60-70km/h fahren darf.
Der ADAC hatte keine Warnblinker oder Warnleuchten an?
Gruß Tobias
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32 Antworten
Hi,
ich sehe da relativ schlechte Karten für dich. Als Fahrzeugführer hast du so zu fahren das du evtl. auftretenden Hindernissen rechtzeitig anhalten kannst oder ausweichen.
Das heißt eben wenn man es hart auslegt das man Nachts unter umständen nicht schneller als 60-70km/h fahren darf.
Der ADAC hatte keine Warnblinker oder Warnleuchten an?
Gruß Tobias
Ein Abschlepper, selbst, wenn man ihn nicht als solches erkennt, auf dem Standstreifen bedeutet immer eine unklare Verkehrslage.
Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass der Fahrer seinen Schlepper nicht abgesichert abgestellt hat - sprich mit orangen Leuchten.
Reich den Schaden bei der gegnerischen Versicherung ein und warte was kommt.
War der TE zu schnell oder abgelenkt?
Sei froh, dass dir nicht mehr als das bisschen Blech von der Felge nebst Gummi und Spur passiert ist.
Ein Bußgeld gegen dich wurde nicht ausgesprochen? - naja kann noch kommen.
er hatte die rundumleuchte an .. hatte allerdings noch nicht gestanden ( weshalb ich ihn auch für eine art Transporter hielt der Ladung verloren hatte ... hab ned sofort kapiert dass das ein Auspuff war... hab es für eine art Gasflasche gehalten ) ... da die Straße vom Unfall dazu noch stark verdreckt war wollte ich auch nicht zu stark bremsen wegen der Rutschgefahr ...
Nunja sollte ich es lieber Gutseinlassen oder doch ein Gutachten erstellen lassen und es trotz geringer Chance versuchen?
Moment...
Unfallstelle nicht gesichert, bzw nur unzureichend...
Abschlepper in Anfahrt, sprich noch in Bewegung...
Wo ist da eine unklare Verkehrslage??? Eine Warnung auf ein Hinderniss???
Protokollnummer der Polizei und die gegnerische Versicherung anschreiben.
Ich denke, das die Chancen nicht schlecht stehen.
Ich habe auf der Landstrasse (70er Zone) nachts einen Autoreifen "übersehen", der von einem gerade passiertem Unfall stammt.
Schäden:
- Frontschürze
- Kühler etc
- Scheinwerfer
- ÖLWANNE
- Motorhalter
Es kann niemand verlangen, das man immer 200m vorrausschauen kann!
Dafür ist der Verursacher, wenn noch in der Lage, in der Pflicht, die Unfallstelle entsprechend zu kennzeichnen. Macht er das nicht, vernachlässigt er die STVO.
Jo dann versuch ich doch mal mein Glück :D vielen Dank euch
...ach und woher weißt du, dass z.b. der Unfallverursacher "nicht" verletzt o.ä. ist/war und konnte es nicht absichern etc.pp.?
Dann kann es sogar deine Aufgabe sein/werden die Unfallstelle abzusichern...
Innerhalb von sekunden oder Minuten kann keiner eine Unfallstelle im Schock absichern, jede wette...
Also ganz so einfach ist dies nun nicht zu sehen, hier kommt es wohl auf die gesamten Umstände an, so meine Erfahrung mit einigen z.b. Wildunfällen (ja auch bei Nacht) etc...
http://www.drk.de/.../absichern-der-unfallstelle.html
http://www.volkswagen.de/.../unfallstelle_absichern.html
Zitat:
Original geschrieben von Elarun
...weshalb ich ihn auch für eine art Transporter hielt der Ladung verloren hatte ... .
na wird ja immer besser - was hätte das wohl für Ladung sein können und wo hätte die bloß liegen können????
Gasflasche na die hätte wohl noch mehr Schaden verursachen können.
Gelbes Licht heist immer Vorsicht!!!
@ TE Gutachten zahlst du im Fall der Fälle leider dann aus eigener Tasche!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von Fischkoppstuttgart
Es kann niemand verlangen, das man immer 200m vorrausschauen kann!
Macht ja auch keiner. Aber:
Zitat:
§3 (1) StVO: [...]Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.[...]
So ein normales Abblendlicht reicht ca. 70m. Jetzt kannst du ja ausrechnen wie hoch die Geschwindigkeit sein muss, damit man StVO-Konform unterwegs ist.
Das ganze nennt sich dann Sichtfahrgebot.
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
...ach und woher weißt du, dass z.b. der Unfallverursacher "nicht" verletzt o.ä. ist/war und konnte es nicht absichern etc.pp.?
Dann kann es sogar deine Aufgabe sein/werden die Unfallstelle abzusichern...
Innerhalb von sekunden oder Minuten kann keiner eine Unfallstelle im Schock absichern, jede wette...
Also ganz so einfach ist dies nun nicht zu sehen, hier kommt es wohl auf die gesamten Umstände an, so meine Erfahrung mit einigen z.b. Wildunfällen (ja auch bei Nacht) etc...
http://www.drk.de/.../absichern-der-unfallstelle.html
http://www.volkswagen.de/.../unfallstelle_absichern.html
Klar hast du Recht, aber das muss die entsprechende Stelle klären.
Naja, im Zweifel klärt das ein Richter :D
Aber pauschal wird hier keine Versicherung einfach mal so zahlen...
Jetzt stell dir mal vor, dass ist kein Auspuff der da auf der Straße liegt, sondern ein Motorradfahrer, der bei dem Unfall verletzt liegen geblieben ist.
Den hättest du einfach mal so zusammen gefahren.
Also ich hab in der Fahrschule gelernt, dass man immer nur so schnell fahren darf, dass man jederzeit anhalten kann.
Folgendes würde ich an deiner Stelle machen:
1. Auf gar keinen Fall ein Gutachten erstellen lassen. Die Chancen, dass du es selber bezahlst sind viel zu hoch.
2. Falls ein Rechtschutz vorhanden ist, könntest du aber dennoch zu einem Anwalt gehen und dich von dem beraten lassen. Dieses Forum hier ist gut zum Meinungen austauschen, aber es kann keinen Anwalt ersetzen. Wie unterschiedlich die Antworten hier sind, siehst du ja. Hilft dir also im Prinzip nicht wirklich weiter.
Meine persönliche Meinung:
Du bist absolut selber Schuld und kannst froh sein, dass du keine Strafe von der Polizei bekommst.
Du bist Nachts in eine Unfallstelle gerauscht, weil du zu schnell dran warst. Du warst so schnell dran, dass die Sicht nicht ausreichend war und dass die Zeit nicht ausreichend war, die Situation richtig zu erkennen und einzuschätzen.
Also klarer Fall von überhöhter Geschwindigkeit.
Sei froh, dass nicht mehr fehlt und dass du keine Strafe bekommst.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
kannst froh sein, dass du keine Strafe von der Polizei bekommst.
Die Polizei verhängt keine Strafen (Gewaltenteilung).
Ich sehe den Fall etwas anders.
An die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung angelehnt, gibt es meiner Sichtweise nach, doch gute Chancen zumindest einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen.
Ich würde mich von einem Anwalt zu diesem Fragenkomplex beraten lassen.
Kleine Anekdote!
Ich selber habe mal einen ähnlichen Fall sehr unkompliziert vom gegnerischen Versicherer reguliert bekommen:
Ich fuhr auf der A9 aus München raus, die Autobahn ist dort erst zwei- dann dreispurig, Tempolimit erst 80, dann 120 km/h... Ich weiss nicht mehr genau, an welcher Stelle es passiert; jedenfalls war auf der Gegenfahrbahn ein Unfall und Teile eines verunfallten Fahrzeuges sind auf meiner Fahrspur gelegen. Obwohl Tageslicht, hatte ich keine Chance, rechtzeitig zu bremsen (@Hacklschorsch: einen Motorradfahrer hätte ich vermutlich schon gesehen, da doch nicht unwesentliche Unterschiede bestehen). Folge war eine stark demolierte Frontschürze und ca. 1400 DM Schaden, die vom gegnerischen Versicherer anstandslos bezahlt wurden.