unklare Sachlage beim Linksabbiegen, Einschätzung?

Hallo,

vielleicht kann mir jemand eine Einschätzung geben?
Kurzbeschreibung:

Fahrer A fährt in 30er Zone mit seiner Frau und Kind, setzt den Blinker und will links in seine Anliegerstraße.
Wird langsamer und bremst 1 Sekunde ab, da Kinder in der Anliegerstrasse.
Beim Weiterfahren und Abbiegen sieht A, das Fahrzeug B ihn links überholt, es kommt zum Zusammenstoß.

Gegenüber der Polizei gibt B an, das A NICHT geblinkt hat.

Die Polizei nimmt den Fall auf und wird eine Verkehrsunfallanzeige schreiben, und teilt A und B mit, das normalerweise in solchen Fällen jeder seinen Schaden tragen muss.
Ist das richtig? A hat keine Rechtsschutzversicherung und bei dem Fahrzeug A handelt es sich um ein Firmenauto.
Bleibt A/ Firma von A auf seinem Schaden sitzen?

Langfassung/Ergänzung:

Bei B handelt es sich um eine Dame um die 20, das Fahrzeug ist tiefergelegt und hat große Felgen.
Ca. 150m vor dem Unfall, sind 2 Hückel zur Geschwindigkeitsbegrenzung.
Da B vor diesen stark abbremste um nicht das eigene Auto zu beschädigen, ist A über beide Hückel überholend vorbeigefahren.
A hätte im Normalfall beim Abbiegen B nicht ausgebremst.
Bevor die Polizei vor Ort war,gab B an: Du hast erst geblinkt, während ich dich überholte.
Gegenüber der Polizei sagt B, das garantiert der große Passat beim ersten Überholvorgang, dem kleinen Clio es mal zeigen wollte.....
B arbeitet beim Rechtsanwalt und wird garantiert mit dessen Hilfe dagegen vorgehen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SemmelMV6


Wird langsamer und bremst 1 Sekunde ab, da Kinder in der Anliegerstrasse.

Beim Weiterfahren und Abbiegen sieht A, das Fahrzeug B ihn links überholt, es kommt zum Zusammenstoß.

Hm, da hätte A vorher halten müssen und B vorbeifahren lassen müssen.

StVO §9:
...... Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Wird wohl auf eine Haftungsaufteilung hinauslaufen wie die Polizei vor Ort schon sagte.

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Zitat:

Original geschrieben von Kai70



Zitat:

Original geschrieben von abts3a5


Sinn ist, dass ein Überholen eines Fahrzeuges mit Abbiegeabsicht nicht erlaubt ist.
Die Rechtsprechung sieht dies anders 😉

Z.B.:
www.verkehrslexikon.de/Texte/LinksUeberhol07.php

Zitat:

Original geschrieben von Kai70



Zitat:

Original geschrieben von abts3a5


Gesetze sollten nicht immer nach dem Wortlaut verstanden werden, sondern auch nach dem Sinn und der inhaltlichen Absicht. Ansonsten Kommentar zur Rate ziehen ;-)
Die Inhaltliche Absicht in §9 der StVO sagt aber genau gegenteiliges aus:

Linksabbiegen: .... Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; ....

aber genau deswegen wird es auf eine Haftungsaufteilung hinauslaufen....

So jetzt hat es mir keine Ruhe gelassen und ich habe den Kommentar rausgekramt. Daraus lern ich nun auf ein neues, auch ICH sollte da im ersten Schritr reinschauen und nicht drauf los paragraphieren. Grundsätzlich gilt definitiv, dass jemand der links blinkt nicht überholt werden SOLLTE (achtung signalwort!!!) Aber ich zitiere:

"Vor dem Abbiegen hat der Fahrer eine doppelte Rückschaupflicht. Er muss sich vergewissern, dass der nachfolgende Verkehr nicht beeinträchtigt wird – und zwar sowohl beim Einordnen, als auch beim Abbiegevorgang selbst (§ 9 Absatz 1 StVO). Nur wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist, kann beim Abbiegen auf die Rückschau verzichtet werden. Kommt es zu einem Unfall mit einem überholenden Fahrzeug, muss der Linksabbieger beweisen, dass er seine doppelte Rückschaupflicht erfüllt hat. Hierfür reicht es nicht aus, wenn er sich korrekt eingeordnet und den Blinker richtig betätigt hat. Man muss auch beim Abbiegen nochmals den nachfolgenden Verkehr beobachten.

Das gilt insbesondere, wenn es auf der Fahrspur eng zugeht. Das Kammergericht hat in einem solchen Fall dem Linksabbieger 1/3 Mitschuld an einem Unfall mit einem überholenden Fahrzeug zugewiesen, weil er nach links abgebogen war, ohne sich ein zweites Mal zu vergewissern, dass hinter ihm fahrende Fahrzeuge nicht gefährdet werden. Grund: Bei eng herangerückten Nachfolgeverkehr haben Linksabbieger innerorts stets damit zurechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer trotz gesetztem Blinker überholen. Notfalls muss der Linksabbieger mit dem Abbiegevorgang warten und den Überholenden erst passieren lassen. (Az.: 12 U 115/07)

Besonders vorsichtig müssen Abbiegende vorgehen, wenn sie beispielsweise in eine Grundstückseinfahrt abbiegen wollen (§ 9 Absatz 5 StVO). Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer droht, muss man sich notfalls einweisen lassen. Die Beweislast hierfür trägt der Abbiegende. In diesem Zusammenhang hat das Landgericht Düsseldorf einem Autofahrer eine Mitschuld von 25 Prozent zugewiesen, weil er nicht beweisen konnte, dass er beim Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt besonders darauf geachtet hatte, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Der Unfall hatte sich beim Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt mit einem Motorradfahrer ereignet, der von hinten ausgeschert war und überholen wollte. (Az.: 20 S 130/06)"

Also sieht es nicht mehr so gut aus. Aber wie gasagt hau mal die Versicherung an ob da im Zweifelsfall was getan werden kann. Möglichkeiten gibt es noch aus der Sache wenigstens ohne Punkte und mit einer Teilschuld rauszukommen wie man sieht, wenn auch nicht ganz einfach.

Zitat:

Linksabbiegen: .... Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; ....

aber genau deswegen wird es auf eine Haftungsaufteilung hinauslaufen....

Richtig. Mein Pech war:

B wurde überholt und war langsam, dann blinkt A und verringert die Geschwindigkeit.
Zu dem Zeitpunkt war B im Rückspiegel, es wird der Schulterblich gemacht, und dabei zieht B mit hoher Geschwindigkeit an A vorbei, da im weiteren Verlauf die Strasse auf unterschiedlichen Seiten eng wird durch parkende Auto und in weiterer Ferne schon ein Fahrzeug durch diesen Parcour fährt und B noch rechtzeitig rein will.
Dumm gelaufen für A....ich wäre nie auf die Idee gekommen das mich dort jemand überholt, das es nicht gehen konnte.

Was ist mi den Spiegeln?
Spiegel von B ist eingeklappt, weil sie im vorbeifahren mit hoher Geschwindigkeit( für eine 30er) berührt hat , Spiegel von A ist umgeklappt weil eben B diesen erwischt hat beim dranvorbeifahren.

Eine Teilschuld für den anderen würde ich aber noch versuchen rauszuholen, sowie die Punkte auszuhebeln. 

Zitat:

Original geschrieben von SemmelMV6



Was ist mi den Spiegeln?
Spiegel von B ist eingeklappt, weil sie im vorbeifahren mit hoher Geschwindigkeit( für eine 30er) berührt hat , Spiegel von A ist umgeklappt weil eben B diesen erwischt hat beim dranvorbeifahren.

Keine Ahnung, hat sich aber mit den oben genannten Urteilen erledigt. Mich hat mal jemand geschnitte und wollte mir das Ding in die Schuhe schieben, auf Grund der Abriebspuren an den Seiten, sowie den umgeklappten Spiegel konnte ein Gutachter den Karren für mich aus dem Dreck ziehen. Ähnliche Situation ,auch ich war in der Rolle des A, nur hat das Ganze in einer langhezogenen Kurve stattgefunden.

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Zitat:

Original geschrieben von SemmelMV6


Dumm gelaufen für A....ich wäre nie auf die Idee gekommen das mich dort jemand überholt, das es nicht gehen konnte.

Auf diese Idee würden die wenigsten kommen, ich hätte ehrlich gesagt in deiner Situation auch nicht damit gerechnet das mich da jemand überholen wolle und dies tut.

A möchte einfach jetzt Recht haben, und fühlt sich Unschuldig. Wie kann man da überholen fragt er sich....

Aber:
Wenn A trotz Beobachten des rückwärtigen Verkehrs und der Meinung er kann nicht überholt werden, dennoch B übersieht...
-> Hat A wohl Mitschuld und muss abwarten wie es entschieden wird.

Danke an alle Kommentare

Hier irgendwas zu spekulieren ist unsinnig.

Das kommt ganz alleine auf den Richter an. Ich kenne da ist es so mal so ausgegangen. Mal hat der der Überholende die Schuld bekommen, auf Grund Überholen bei unklarer Verkehrslage und mal hat der Abbiegende die Schuld bekommen, auf Grund kein Schulterblick und so.

Das der A nicht geblinkt hat ist unrelevant, da sich andere Verkehrteilnehmer nicht aufs Blinken verlassen dürfen.

Wie heißt es so schön: " Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand."

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von SemmelMV6


A möchte einfach jetzt Recht haben, und fühlt sich Unschuldig. Wie kann man da überholen fragt er sich....

Ich kann dich voll verstehen.

Solche Tussis sind mir ja die liebsten!! 😠

Ich würde da an deiner Stelle alle Register ziehen, Zeugen hast du ja (das Blinken hört man auch hinten im Auto!).
Dieses dumm-dämliche "aber alle anderen sind halt auch mal voll blöd zu mir"-Getue vieler Fahranfänger(innen) nervt mich so unheimlich.
Die haben überhaupt kein Unrechtsbewusstsein und erst einmal machen sowieso alle anderen was falsch.
Dass sie mit solchen Aktionen auch Existenzen gefährden können (stell dir vor, das wäre dein Privatwagen und du könntest jetzt auf Grund des Unfalls nicht mehr zur Arbeit fahren und dir die Reparatur nicht leisten), wird überhaupt nicht in Betracht gezogen.

Pssst*flüster* besser nicht auf seine Seite schlagen sonst gibt es gleich Ärger mit den Halbjuristen, ich flüster hier schnell rein, denn die schlafen alle noch. Ich seh da auch recht gute Chancen, denn die Rechtslage sieht nach dem obigen Kommentar definitiv nicht schlecht aus und es kommt auf die weiteren Umstände, den Polizeibericht und alle anderen Aussagen an. Deswegen hatte ich ja geschrieben es ist was zu machen, wenn auch nicht ganz einfach, mit einem blauen Auge ist aber das mindeste mit dem man da raus kommen kann, sprich 25% und ohne Punkte. Es stellt sich nämlich auch die Frage ob man in der o.g. Umgebung  zwingend damit rechnen muss überholt zu werden und ob der Überholende nicht damit rechnen muss, dass in einem Wohngebiet andere VT plötzlich abbremsen oder abbiegen etc, denn Überholen ist auch nur bei entsprechender Verkehrslage legitim. Jeder Fall ist anders und jede Sachlage ist anders einzuschätzen. Rein nach Gesetz geht das i. A. nicht, wenns danach ginge wäre die reine Nutzung des Verkehrsraumes schon zu ahnden. Entgegen der landläufigen Meinung ist auch nicht immer der Auffahrende bei Auffahrunfällen schuld, obwohl die Rennleitung dies gerne so im Unfallbogen vermerkt. Bin aber wieder weg bevor ich wieder einen auf den Deckel kriege ...***schleich***

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5



Hüstel, das Klacken eines Blinkers bekommt man schon mit, so ist es nicht. So wie du argumentierst scheinen Zeugen vor Gericht nicht den geringsten Stellenwert zu haben und sind nicht von Belang. Dann bin ich dafür, dass Richter ab sofort nur noch aus der Akrenlage urteilen. Würde unter anderem auch die Gerichte entlasten.

Und wenn man den Blinker anstellt bekommt man dann dadurch ein automatisches Vorfahrtsrecht?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von abts3a5



Hüstel, das Klacken eines Blinkers bekommt man schon mit, so ist es nicht. So wie du argumentierst scheinen Zeugen vor Gericht nicht den geringsten Stellenwert zu haben und sind nicht von Belang. Dann bin ich dafür, dass Richter ab sofort nur noch aus der Akrenlage urteilen. Würde unter anderem auch die Gerichte entlasten.
Und wenn man den Blinker anstellt bekommt man dann dadurch ein automatisches Vorfahrtsrecht?

Nein, denken aber viele was ich jeden Tag auf der Strasse erlebe. Keine Ahnung wo diese Unsitte herkommt. Aber das meine ich ja, ich kann dem jetzt nicht einfach reindonnern. Ich muss damit rechnen, dass der rüberzieht, grade wenn ich den Blinker schon erkannt habe. Das ist der kleine aber feine Unterschied.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Und wenn man den Blinker anstellt bekommt man dann dadurch ein automatisches Vorfahrtsrecht?

Das nicht, aber wenn der Blinker gesetzt ist, dann herrscht de facto ein Überholverbot für den nachfolgenden Verkehr, da ja unmittelbar abzusehen ist, dass derjenige ausschert!

Zitat:

Original geschrieben von shathh



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Und wenn man den Blinker anstellt bekommt man dann dadurch ein automatisches Vorfahrtsrecht?
Das nicht, aber wenn der Blinker gesetzt ist, dann herrscht de facto ein Überholverbot für den nachfolgenden Verkehr, da ja unmittelbar abzusehen ist, dass derjenige ausschert!

Wie oben im Kommentar schon gesagt, der Blinkende SOLLTE nicht überholt werden, das heißt de facto nicht DARF nicht überholt werden. Der, der die Spur wechselt ist für ein Manöver verantwortlich und muss dies ohne Gefährdung anderer tun, nicht er gradeausfahrende. Hierwird aber grade wieder Überholen auf zwei Spuren vermischt mit Überholen auf einer Spur.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


 

aber genau deswegen wird es auf eine Haftungsaufteilung hinauslaufen....

Sehe ich genauso hier haben sich zwei Verkehrsteilnehmer getroffen die beide die erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen haben.

Zitat:

Original geschrieben von shathh



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Und wenn man den Blinker anstellt bekommt man dann dadurch ein automatisches Vorfahrtsrecht?
Das nicht, aber wenn der Blinker gesetzt ist, dann herrscht de facto ein Überholverbot für den nachfolgenden Verkehr, da ja unmittelbar abzusehen ist, dass derjenige ausschert!

Wo in der StVO steht das so?

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