unklare Sachlage beim Linksabbiegen, Einschätzung?

Hallo,

vielleicht kann mir jemand eine Einschätzung geben?
Kurzbeschreibung:

Fahrer A fährt in 30er Zone mit seiner Frau und Kind, setzt den Blinker und will links in seine Anliegerstraße.
Wird langsamer und bremst 1 Sekunde ab, da Kinder in der Anliegerstrasse.
Beim Weiterfahren und Abbiegen sieht A, das Fahrzeug B ihn links überholt, es kommt zum Zusammenstoß.

Gegenüber der Polizei gibt B an, das A NICHT geblinkt hat.

Die Polizei nimmt den Fall auf und wird eine Verkehrsunfallanzeige schreiben, und teilt A und B mit, das normalerweise in solchen Fällen jeder seinen Schaden tragen muss.
Ist das richtig? A hat keine Rechtsschutzversicherung und bei dem Fahrzeug A handelt es sich um ein Firmenauto.
Bleibt A/ Firma von A auf seinem Schaden sitzen?

Langfassung/Ergänzung:

Bei B handelt es sich um eine Dame um die 20, das Fahrzeug ist tiefergelegt und hat große Felgen.
Ca. 150m vor dem Unfall, sind 2 Hückel zur Geschwindigkeitsbegrenzung.
Da B vor diesen stark abbremste um nicht das eigene Auto zu beschädigen, ist A über beide Hückel überholend vorbeigefahren.
A hätte im Normalfall beim Abbiegen B nicht ausgebremst.
Bevor die Polizei vor Ort war,gab B an: Du hast erst geblinkt, während ich dich überholte.
Gegenüber der Polizei sagt B, das garantiert der große Passat beim ersten Überholvorgang, dem kleinen Clio es mal zeigen wollte.....
B arbeitet beim Rechtsanwalt und wird garantiert mit dessen Hilfe dagegen vorgehen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SemmelMV6


Wird langsamer und bremst 1 Sekunde ab, da Kinder in der Anliegerstrasse.

Beim Weiterfahren und Abbiegen sieht A, das Fahrzeug B ihn links überholt, es kommt zum Zusammenstoß.

Hm, da hätte A vorher halten müssen und B vorbeifahren lassen müssen.

StVO §9:
...... Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Wird wohl auf eine Haftungsaufteilung hinauslaufen wie die Polizei vor Ort schon sagte.

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Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Wie siehts das eigentlich aus mit Anliegerstraße - ist die privat?
44 Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 80 €
2 Pkt. A

Fällt flach, da dies für Grundstücks Ein/Ausfahrten gilt. Findet öfter Anwendung im LKW Bereich Stichwort: Sicherung bei Rückwärtsfahrt ohne Einweisung

Also ich weiß nicht so genau wie das bei Euch in D ist,
aber ich hatte vor Jahrzehnten einen ähnlichen Unfall. Straße mit 2 Fahrstreifen je Richtung, links geblinkt, am linken Fahrstreifen eingeordnet, kein Gegenverkehr, abgebogen -> Bumm, Taxi in meiner linken Seite "eingeparkt".
Aussage des Taxifahrers: "Wenn ich Dich überholen, Du nix biegen links ab". Polizeiaufnahme veranlaßt, Originalton des Polizisten gerichtet an den Taxifahrer: "Du machen Geldbörse auf und zahlen gleich oder Anzeige wegen unerlaubten Linksüberholen". Er machte die Geldbörse auf und zahlte gleich😎.
Also bei uns ist es so geregelt, daß linksabbiegende Fahrzeuge rechts zu überholen sind, wenn das nicht möglich ist, so ist zu warten bis der Linksabbieger abgebogen ist.

Gruß GM-Fan06

rein praktisch hat aber ein Linksabbieger sogar wenn vorher eine Sperrfläche und eine durchgezogenen Linie und eine extra Linksabbiegerspur ist sich zu vergewissern, daß ihn niemand überholt. 😁
Gut, in einem solchen Extremfall könnte man vor Gericht 100 % Glück haben.

In diesem Fall tippe ich auf 70:30 (zu Lasten des Überholers) oder 50:50 je nach Zeugen und was für eine Anliegerstraße - privat? das ist.

Und verwarnt gehören beide. 😁

Warum man 150 Meter vor der eigenen Einfahrt in einer 30 Zone noch jemand überholen muß der wegen Geschwindigkeitshügeln langsamer fährt und offenkundig (wäre ja sonst beim Unfall nicht dagewesen) dann durch den eigenen Abbiegevorgang zumindest behindert worden wäre ist mir etwas schleierhaft.
Evtl. wollte da der Passat dem tiefergelegten zeigen, was man ohne Tieferlegung machen kann? 🙄
Auf jeden Fall finde ich beide Überholaktionen sehr befremdlich. Sollte man einfach lassen.

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5


B kann viel behaupten. A hatte im Wagen noch seine Familie von der bestimmt jemand bezeugen kann, dass geblinkt wurde. Kam jemand von der Rennleitung mal darauf die Stellung des Blinkerhebels zu prüfen?

Wieso und wie (in Bezug auf das markierte)?

Die Rennleitung war zum Unfallzeitpunkt nicht mit im Auto, als kann die Stellung des Blinkhebels zum Unfallzeitpunkt NICHT durch die Rennleitung dokumentiert werden.

Und die Stellung zum zeitpunkt der Unfallaufnahme ist EGAL!

Und die Familie hört bestenfalls das klicken. Das lässt aber nicht auf die angezeigte Richtiung schließen (Papa kann ja rein theor. auch rechts geblinkt haben; klingt genau so wie links beblinkt😁)

Zitat:

A hat bestimmt eine Owi bekommen wegen Nichtbeachtens des rückwärtigen Verkehrs bekommen, hoffentlich aber nicht drauf eingelassen und bezahlt. Wenn nicht bezahlt Einspruch und Stellung nehmen oder besser Anwalt geben.

Wieso?

der Unfall spricht doch dafür, dass er genau diesen Fehler gemacht hat!

Zitat:

Trotz allem, A hatte Zeugen, dass er geblinkt hat, was ich jetzt einfach mal unterstelle

??? Wie jetzt Zeugen???

Zitat:

und wohnt dort. Insofern ist davon auszugehen, dass er die Örtlichkeit kennt und sich dort auch sicher bewegt.

Was ist wenn B dort auch wohnt und sich sicher bewegt?

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Schon 5 Seiten dazu.. beeindruckend.

Die Polizei hat recht. Ihr bekommt beide eine Teilschuld. Kommt das Gericht zur Erkenntnis, daß nicht geblinkt wurde, zahlt A mehr, im umgekehrten Fall B. Zunächst zählt der Beweis des ersten Anscheins und der geht von der Regelsituation aus.
A muß sich vor dem abbiegen versichern, daß niemand kommt (Schulterblick, Spiegel). B darf in unklarer Situation nicht überholen (Kreuzung). Die Schuld bei A überwiegt meiner Meinung nach.

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