unklare Sachlage beim Linksabbiegen, Einschätzung?

Hallo,

vielleicht kann mir jemand eine Einschätzung geben?
Kurzbeschreibung:

Fahrer A fährt in 30er Zone mit seiner Frau und Kind, setzt den Blinker und will links in seine Anliegerstraße.
Wird langsamer und bremst 1 Sekunde ab, da Kinder in der Anliegerstrasse.
Beim Weiterfahren und Abbiegen sieht A, das Fahrzeug B ihn links überholt, es kommt zum Zusammenstoß.

Gegenüber der Polizei gibt B an, das A NICHT geblinkt hat.

Die Polizei nimmt den Fall auf und wird eine Verkehrsunfallanzeige schreiben, und teilt A und B mit, das normalerweise in solchen Fällen jeder seinen Schaden tragen muss.
Ist das richtig? A hat keine Rechtsschutzversicherung und bei dem Fahrzeug A handelt es sich um ein Firmenauto.
Bleibt A/ Firma von A auf seinem Schaden sitzen?

Langfassung/Ergänzung:

Bei B handelt es sich um eine Dame um die 20, das Fahrzeug ist tiefergelegt und hat große Felgen.
Ca. 150m vor dem Unfall, sind 2 Hückel zur Geschwindigkeitsbegrenzung.
Da B vor diesen stark abbremste um nicht das eigene Auto zu beschädigen, ist A über beide Hückel überholend vorbeigefahren.
A hätte im Normalfall beim Abbiegen B nicht ausgebremst.
Bevor die Polizei vor Ort war,gab B an: Du hast erst geblinkt, während ich dich überholte.
Gegenüber der Polizei sagt B, das garantiert der große Passat beim ersten Überholvorgang, dem kleinen Clio es mal zeigen wollte.....
B arbeitet beim Rechtsanwalt und wird garantiert mit dessen Hilfe dagegen vorgehen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SemmelMV6


Wird langsamer und bremst 1 Sekunde ab, da Kinder in der Anliegerstrasse.

Beim Weiterfahren und Abbiegen sieht A, das Fahrzeug B ihn links überholt, es kommt zum Zusammenstoß.

Hm, da hätte A vorher halten müssen und B vorbeifahren lassen müssen.

StVO §9:
...... Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Wird wohl auf eine Haftungsaufteilung hinauslaufen wie die Polizei vor Ort schon sagte.

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von abts3a5


A hatte im Wagen noch seine Familie von der bestimmt jemand bezeugen kann, dass geblinkt wurde.
und?
die familie wird wohl kaum das gegenteil behaupten und damit a in die pfanne hauen...das weiß im übrigen auch der richter...

und nur weil man nen ganzen bus voller zeugen ankarrt, heißt das NICHT gleichsam, das der richter diesen glauben schenken muss!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Kam jemand von der Rennleitung mal darauf die Stellung des Blinkerhebels zu prüfen?

wofür?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Insofern ist davon auszugehen, dass er die Örtlichkeit kennt und sich dort auch sicher bewegt.

ganz falscher denkansatz!

ganausogut kann man argumentieren, das a - eben weil er die örtlichkeit kennt - auf die im straßenverkehr erforderliche sorgfalt verzichtet hat und einfach ohne blinker und vorallem ohne die beachtung des rückwärtigen verkehrs in die einfahrt gefahren ist, weil er mit den gedanken schon beim ausräumen des fahrzeuges war...

der umstand, das der passat dem twingo in die a-säule gefahren ist - der twingo also bereits zu einem drittel an dem passat vorbeiwar - kommt erschwerend hinzu

So ein Mist jetzt erkenne ich, dass sich mein Studium und meine Lebenserfahrung für den Allerwertesten waren.. Danke ich geh heulen und werde mein weiteres Leben nach deinen Erfahungen ausrichten.

Gehts auch ohne Polemik, persönliche Anmache und Full-Quotes?

So zum TE. Bis jetzt ist noch gar nichts passiert wie ich es rauslesen kann. Warte auf Bescheid und kläre währenddessen mal ob eine VK-RS über die Firma existiert. Evtl ist dir auch deine Versischerung behilflich, denn die zahlen auch ungerne ohne Anspruch :-).

Bis dahin sacken lassen, runterkommen und Tee trinken.

Was mir bei der Gelegenheit gerade einfällt:

Bei dem betreffenden Passat-Modell ist mir schon mehrmals aufgefallen, dass man den hinteren Blinker bei Sonnenlicht fast nicht bemerkt, wenn gleichzeitig die Bremslichter leuchten. Insofern KANN der Fahrer seine Absicht, abzubiegen, überhaupt nicht deutlich anzeigen - ob er nun will oder nicht. 😛

(Bisher hab ich mir immer gesagt: "na macht ja nichts, blinkt ja eh kein Mensch mehr, daher sind Blinker ohnehin überbewertet"😉

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Ich versteh nur nicht, warum man da noch mit Speed vorbeimuss an einem, der links in eine Einfahrt einbiegt.
Ich meine, Sorgfaltspflicht ok, versteh ich, wende ich auch an- gibt ja genug A-löcher, von daher nehme ich mir schön Zeit für sowas, immer.

Aber warum müssen Leute gerade dann wegen 0,3 Sekunden Fahrzeit nen Film schieben und wie blöd dran vorbeihacken?

- ich kenne die andere Version ja nicht. Vielleicht hat A nicht rechtzeitig geblinkt, B dachte A bremst und wollte links vorbei, dann kam A mit Blinker und -zack- -.
Auch eine Möglichkeit. Keiner von uns war da. Nur der TE und A.
MT ist eben eine schlechte Möglichkeit, sich Rechtsberatung zu holen...

und im Übrigen: ja, die 3C Heckblinker sieht man wirklich nur extrem gut, wenn man in einer Linie mit den LEDs schaut, also direkt auf Linie mit dem Passat ist. Leicht schräge wird es schon wieder die Aufgabe des Seiten-/Spiegelblinkers.
Aber da auf der Autobahn eh kaum einer blinkt, stört mich das nicht mehr so *SCNR*

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Nur glauben die meisten immer noch, dass der "gewinnt", der mehr Zeugen bringen kann, am Besten noch aus der eigenen Familie. Nur ist dem in der Realität meistens nicht so...

Das hat ja keiner gesagt und ein Zeuge ist immer noch besser als keiner. Zeugen können genauso gut den ganzen Fall gegen die Wand fahren so ist das nicht. In erster Linie möchte der TE einen Rat, dafür sind wir hier. Bewerten muss das Ganze ein Anwalt oder Richter. Hier können nur Ratschläge gegeben werden, die man mehr oder weniger beherzigenund nutzen kann.

In dem Sinne

Zitat:

Original geschrieben von SemmelMV6


Ca. 150m vor dem Unfall, sind 2 Hückel zur Geschwindigkeitsbegrenzung. Da B vor diesen stark abbremste um nicht das eigene Auto zu beschädigen, ist A über beide Hückel überholend vorbeigefahren.

Warum musste A zwingend überholen, wenn doch offenkundig war, weshalb B ihre Geschwindigkeit stark reduziert hatte? In einer 30er Zone wohlgemerkt.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

der umstand, das der passat dem twingo in die a-säule gefahren ist - der twingo also bereits zu einem drittel an dem passat vorbeiwar - kommt erschwerend hinzu!

Nein
Schaden am Twingo ( gut zu wissen was es für ein Auto ist) ist definitiv vorne an Stoßstange, Kotflügel und Felgen.

Halbwegs mittig/links zum Abbiegen habe ich mich eingeordnet, aber eben nicht so, das nachfolgender Verkehr nicht überholen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese


Was mir bei der Gelegenheit gerade einfällt:

Bei dem betreffenden Passat-Modell ist mir schon mehrmals aufgefallen, dass man den hinteren Blinker bei Sonnenlicht fast nicht bemerkt, wenn gleichzeitig die Bremslichter leuchten. Insofern KANN der Fahrer seine Absicht, abzubiegen, überhaupt nicht deutlich anzeigen - ob er nun will oder nicht. 😛

Da muss ich dir absolut zustimmen ist mir auch schon oft genug aufgefallen, golf und mini dito

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Hm, da hätte A vorher halten müssen und B vorbeifahren lassen müssen.

StVO §9:
...... Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Wird wohl auf eine Haftungsaufteilung hinauslaufen wie die Polizei vor Ort schon sagte.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§5 Überholen
.
.
.
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

Dort kann nicht rechts überholt werden, geht also nur:

StVO §5 (1) Es ist links zu überholen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Rigero



Zitat:

Original geschrieben von SemmelMV6


Ca. 150m vor dem Unfall, sind 2 Hückel zur Geschwindigkeitsbegrenzung. Da B vor diesen stark abbremste um nicht das eigene Auto zu beschädigen, ist A über beide Hückel überholend vorbeigefahren.
Warum musste A zwingend überholen, wenn doch offenkundig war, weshalb B ihre Geschwindigkeit stark reduziert hatte? In einer 30er Zone wohlgemerkt.

Die Frage kann man auch stellen, aber wie ich schon sagte tiefer, breiter, langsamer bremsen soft auf fast 0 runter und fahren mit 5 weiter. Den Vogel angeschossen hatte mal ein 3er der reückwärts früber musste ...Tsts

Zitat:

Original geschrieben von Rigero



Zitat:

Original geschrieben von SemmelMV6


Ca. 150m vor dem Unfall, sind 2 Hückel zur Geschwindigkeitsbegrenzung. Da B vor diesen stark abbremste um nicht das eigene Auto zu beschädigen, ist A über beide Hückel überholend vorbeigefahren.
Warum musste A zwingend überholen, wenn doch offenkundig war, weshalb B ihre Geschwindigkeit stark reduziert hatte? In einer 30er Zone wohlgemerkt.

Richtig. Diesen Umstand habe ich absichtlich erwähnt. Natürlich war das auch Unfug und keinerlei Zeitersparniss.

Aber Situationsbedingt empfand ich das sehr starke Abbremsen und dann das Herübertragen des Fahrzeugs miut 3km/h noch überholwürdig. In dem Fall konnte ich 150 m weitersehen, das kein Fahrzeug kommt, und keine unklare Verkehrslage vorliegt.

Insbesondere sind 2 Hückel vorhanden, somit war abzusehen das es langsam weitergeht.

Aber:
Genau mein Überholen hat die junge Dame provoziert, wofür ich mir im Nachhinein eine reinhauen könnte:
Nur Ärger und Gefährdung meiner Familie....der Unfall ging glimpflich aus, wäre ich mehr abgebogen, mehr Vorlaufzeit zum Schnellfahren gewesen, hätte sie mir die Seite zermatscht.

Lampen beim Passat:
Das hatte ich mir auch schon überlegt....Vielleicht glaubt sie ja wirklich, das der Passat nicht geblinkt hat, und konnte es nicht sehen...

Zitat:

Original geschrieben von Kai70



Zitat:

Original geschrieben von abts3a5


Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§5 Überholen
.
.
.
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

Dort kann nicht rechts überholt werden, geht also nur:
StVO §5 (1) Es ist links zu überholen 😉

Dann darf im Umkehrschluss gar nicht überholt werden um dem Text gerecht zu werden. Sinn ist, dass ein Überholen eines Fahrzeuges mit Abbiegeabsicht nicht erlaubt ist. Gesetze sollten nicht immer nach dem Wortlaut verstanden werden, sondern auch nach dem Sinn und der inhaltlichen Absicht. Ansonsten Kommentar zur Rate ziehen ;-)

Nach längerer Betrachtung der Bilder fallen mir immer wieder die Aussenspiegel auf, nur kann ich bis jetzt noch nicht sagen was ich daran interessant finde bzw. was man daraus interpretieren kann.

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5


Sinn ist, dass ein Überholen eines Fahrzeuges mit Abbiegeabsicht nicht erlaubt ist.

Die Rechtsprechung sieht dies anders 😉

Z.B.:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/LinksUeberhol07.php

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5


Gesetze sollten nicht immer nach dem Wortlaut verstanden werden, sondern auch nach dem Sinn und der inhaltlichen Absicht. Ansonsten Kommentar zur Rate ziehen ;-)

Die Inhaltliche Absicht in §9 der StVO sagt aber genau gegenteiliges aus:

Linksabbiegen: .... Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; ....

aber genau deswegen wird es auf eine Haftungsaufteilung hinauslaufen....

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