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Unfassbare Nachzahlungsforderung wegen Kilometer

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 7:51

Hallo Community,

ich habe gestern einen Brief von meiner Versicherung erhalten, in der steht, dass ich ca. 1300€ Nachzahlen muss. Beim Vertragsabschluss im Oktober 2019, hat der damalige Mitarbeiter zu mir noch gesagt, dass ich als Fahranfänger (eigentlich schon 2 Jahre den Führerschein) mit der SF-O beginnen kann, er würde mir ein gutes Angebot unterbreiten und um ein möglichst günstigen Beitrag zu bekommen, gab er mir den Tipp, bei der jährlichen Fahrleistung 9.000KM einzutragen.

Die letzte Woche antwortete ich auf eine Anfrage der Versicherung, meinen KM-Stand anzugeben, falls ich es nicht tun würde, müsste ich 9€ mehr pro Monat bezahlen. Ich tat es, aus Angst das etwas passieren könnte und die Versicherung es am Ende dann doch mitkriegen könnte.

Nunja, jetzt bekam ich mit Schrecken die Rechnung und ehrlich gesagt kann ich es absolut nicht nachvollziehen was da genau berechnet wurde. Bitte seht es euch mal an und sagt mir 1.) Ob das so richtig ist (vorallem die Differenz zwischen 1980,67€ und 2901,68€ macht mich echt stutzig und 2.) was man dagegen tun kann. Ich habe leider nicht so viel Geld um das alles auf einmal zu bezahlen.

- Fahrzeug mit aktuell ca. 212.000km

(Leasingrücklufer, ich hab den Wagen im März 2018 mit ca. 160TKM übernommen)

- Versicherungsbeginn Oktober 2019 (davor war ich bei einer anderen)

- SF-O trotz 2 Jahre Unfallfrei

- Teilkasko 120€ pro Monat

Anschreiben von der Versicherung
Rechnung
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105 Antworten

Na dann mal herzlichen Dank an den "freundlichen" Vermittler, den Du vermutlich nicht mehr in Regress nehmen kannst. In der Beratungsdokumentation wird vermutlich stehen, dass Du selbst die 9.000 km angegeben hast.

Ich bin mir grad aber nicht ganz sicher, ob man ab dem 01.01.2020 eine Rückforderung stellen kann oder nur in der aktuellen Beitragsperiode ab dem 01.01.2021.

Welche AKB liegen da zugrunde?

Hallo GhostDogg,

herzlich willkommen hier auf Motor - Talk.

 

Wenn man in der Haftpflicht- Versicherung falsche Angaben tätigt, braucht man sich doch um die Folgen nicht wundern. Das ist doch mehr o. weniger selbst verschuldet. Der Versicherungsvertreter wird von seinem Gelaber auch sicher nichts mehr wissen. Da hättest du mal besser den Vertrag zum Laufzeitende gekündigt und die Versicherung gewechselt.

Weshalb nun die Teilkasko wg. der höheren Kilometerleistung angepasst wurde, erschließt sich mir nicht. Natürlich steigt geringfügig das Risiko der TK, bei höherer Fahrleistung. Ich habe aber bisher keine Veränderung in der TK feststellen können, bei angepasster Fahrleistung.

 

Gruß

Das machen die Vertreter der teueren Versicherunen gerne.

Mir hat mal einer einen Landwirtschaftstarif aufgeschwatzt weil der viiel günstiger war, nur damit ich bei ihm bleibe.

Die Sache war mir zu heiß und ich hab nach einem Jahr die Versicherung gewechselt.

Normalerweise hat man nach einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.

Ich kann dir nur raten zu einer günstigen Online-Versicherung zu wechseln.

Um die Nachzahlung wirst du nicht rumkommen. Eine Verjährung des Anspruchs ist noch nicht eingetreten.

Wenn die Versicherung einen Online-Tarifrechner hat kannst du die Nachforderung eigentlich überprüfen.

Das ist keine Beitragsanpassung. Das ist eine Anpassung der Tarifierungsgrundlage hier die Kilometerlaufleistung.

Immerhin ist keine Vertragsstrafe dabei. Es könnte sein, dass die SF-Klasse des Vertrages nicht korrekt ist. Da sie in der "Berechnung" aber nicht dargestellt wird, lässt sich da nur sagen, dass man das bei der Versicherung mal anfragen sollte. Wenn zum 1.10.20 ein schadenfreies abgelaufen war, dann hätte es dort eine SF mehr geben müssen, was bei SF 0 am Start betragsmäig recht viel ausmacht.

Zitat:

@lejockel schrieb am 3. Dezember 2021 um 09:33:06 Uhr:

Das ist keine Beitragsanpassung. Das ist eine Anpassung der Tarifierungsgrundlage hier die Kilometerlaufleistung.

Um zu beurteilen ob eine Beitragsanpassung vorliegt müsste man die genaue Berechnung des neuen Beitrags kennen. Allein eine Änderung in der Typklasse oder eine sonstige minimale Beitragsänderung reicht für ein Sonderkündigungsrecht aus.

Die hier präsentierte Abrechnung ohne Darstellung der Grundlagen würde ich nicht akzeptieren.

Ich würde aber auch vorsichtig nachfragen. Eine Vertragsstrafe ist in diesem Fall durchaus möglich. Dann wird es richtig teuer.

Vertragsstrafen sind eher unüblich und eher in den "empfohlenen" Online-Versicherern anzufinden

Was sagt der Vertreter dazu?

Als Tipp: ich lege mir jedes Jahr im Kalender vom Handy eine Aufgabe "km Stand unter X Kilometer?" Passt alles dann die für das Folgejahr draufrechnen und ein Jahr weiter legen.

Aber 1300€ finde ich sehr viel, bei einer höheren km Zahl zahlt man ein paar Euro mehr. Habe (allerdings mit 30%) grade mal 20 Euro im Jahr gespart als ich die km runter gesetzt habe.

Sei froh dass nichts passiert ist, dann wärst du in Haftung genommen worden.

Kann auch nur sagen neue Versicherung suchen. Bei öffentlichen Dienst empfehle ich die HUK, eine günstigere habe ich noch nicht gefunden!

Zitat:

@koelsch schrieb am 3. Dezember 2021 um 10:11:55 Uhr:

 

Sei froh dass nichts passiert ist, dann wärst du in Haftung genommen worden.

Wie das?

Die Versicherung hätte sich einen Teil der Kosten wieder geholt, streng genommen ist es ein Vertragsbruch vom Versicherungsnehmer

Dann wird je nach AKB-Stand eher eine Vertragsstrafe fällig. Regress wäre was anderes.

bist Du vom Fach?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 03. Dez. 2021 um 10:19:49 Uhr:

Dann wird je nach AKB-Stand eher eine Vertragsstrafe fällig. Regress wäre was anderes.

Bei einem selbstverursachten Schaden. Regress heißt das vielleicht nicht, aber die Versicherung holt sich zumindest einen Teil der Kosten zurück

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