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Unfallwagen zurückgeben

VW Polo 5 (6R / 6C)

Hab mir vor 7 Monaten ein Polo 6r als Jahreswagen gekauft, hab jetzt festgestellt das es ein Unfallwagen ist.
Ist jetzt auch durch ein Gutachten bewiesen.
Wenn ich jetzt vom Kaufvertrag zurück trete, muss ich die gefahren KM bezahlen? ?
Es war ja Betrug und der Wagen war ja nicht sein Geld wert als wir ihn gekauft haben.
Ich sehe die gefahren KM als enschädigung.
Hat vielleicht jemand Erfahrung mit sowas.

18 Antworten

Ich weiß es zwar nicht, aber was mich "wundert" ist, dass das erst nach 7 Monaten auffällt. Böse Zungen könnten ja behaupten, dass du den Wagen in den 7 Monaten beschädigt hast. Wie soll man nach so langer Zeit feststellen, dass der Schaden schon verher da war?

So, noch was dazu.
Der Wagen gehört meiner Frau und die fährt damit.
Ich hab ihr die Winterreifen montiert und da ist mir das aufgefallen.
Habe Fotos beim kauf gemacht wo auch eindeutig zu sehen ist das der Schaden schon war.
Und es sind Teile verbaut die neuer sind als das Auto und vor meinem kauf Datiert sind.
Mit sowas wollten die mir auch kommen.
Der Wagen muss vermessen und gerichtet werden.
Eigentlich muss alles noch mal gemacht werden.

Manche stellen es auch erst nach 2 oder 3 Jahren fest oder erst der nächste Käufer stellt es fest 😉

Zitat:

Habe Fotos beim kauf gemacht wo auch eindeutig zu sehen ist das der Schaden schon war.

Warum hast du den Verkäufer nicht darauf aufmerksam gemacht beim Kauf, bzw auf den Kauf verzichtet? ( Wird dich der Richter bzw-. gegnerische Anwalt fragen )

Der Reihe nach:

Du schreibst den Verkäufer an, teilst es ihm sachlich mit und forderst Teilrückzahlung des
Kaufpreises. Das muss angemessen sein!

Macht er nicht mit, dann gehst du zum Anwalt.
Verkäufer wird sich auch Anwalt holen.
Es kommt zum Gerichtstermin.
Gutachten muss vom Gericht bestellt/ genehmigt sein, sonst
pocht des Gegners Anwalt auf Befangenheit, wenn du einen
Gutachter holst.

Bis es soweit ist, musst du in Vorkasse treten.

Gewinnst du den Prozess, ist alles gelaufen.
Ausnahme: Der Verkäufer "hebt die Finger"

Verlierst du: ..... kommt es auf den Umfang deiner Rechtschutzversicherung an.

Zitat:

Teilrückzahlung des
Kaufpreises. Das muss angemessen sein!

Wenn der Threaderöffner aber keine Gelder sucht, sondern ein Auto, das ihm gefällt und unfallfrei ist, dann macht er den Kauf rückgängig.

Die gefahrenen Kilometer und auch die Gerichtskosten sind halt das Problem.🙁

Also ich fang noch mal an.
Hab den Schaden entdeckt, hab den Händler informiert.
Hab dann ein Termin gemacht und der Schaden wurde aufgenommen.
Mir würde ein für mich nicht akzeptables Angebot von 250€ gemacht.
Ich sagte der Schaden ist aber um einiges höher und ich lass mich nichts auf 250€ ein.
Dann sagte ich das ich den Wagen zur VAG bringe und ein Gutachten machen lasse.
Jetzt hat ein Gutachter von den ein Gutachten erstellt was morgen kommen soll.
Bin gespannt was kommt und mahl sehen was mir dann angeboten wird.

Mir wurde auch schon angeboten den Wagen zurück zu geben und das die Kilometer berechnet werden.
Logisch das ich das nicht einsehe da der Wagen ja nicht den bezahlten Wert hatte.

Zitat:

Logisch das ich das nicht einsehe da der Wagen ja nicht den bezahlten Wert hatte.

Aha, was willst Du dann ? Auto zurück geben und der Händler sagt dann "passt schon, beehren Sie mich bald wieder" ?

Zitat:

Original geschrieben von Kaempfman72


Logisch das ich das nicht einsehe da der Wagen ja nicht den bezahlten Wert hatte.

Aber wertlos ist er eben auch nicht gewesen. Du glaubst doch nicht echt, dass du den vollen Kaufpreis zurück bekommst?

Selbstredend wird dir bei Rückabwicklung die von dir gezogene Fruchtziehung in Rechnung gestellt. Ist doch unabhängig, ob der Wagen nun einen Unfallschaden hatte oder nicht.

Zitat:

Selbstredend wird dir bei Rückabwicklung die von dir gezogene Fruchtziehung in Rechnung gestellt. Ist doch unabhängig, ob der Wagen nun einen Unfallschaden hatte oder nicht.

Viel Spaß wünsche ich dem Kaempfman72 ! Wenn man nicht weiß, was die Justiz so üblicherweise als gerecht ansieht, sollte man erstmal zum teuren Anwalt.

Diese Aussage stellt keine Rechtsberatung dar.

Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe, deswegen geht man um Recht zu bekommen zum Anwalt, bevor man selbst was vermurkst , was dann später nicht mehr (so leicht) zu revidieren ist. Kenn da zufällig einen. Gruß, neuroticfish

Zitat:

Original geschrieben von Kaempfman72


Mir wurde auch schon angeboten den Wagen zurück zu geben und das die Kilometer berechnet werden.
Logisch das ich das nicht einsehe da der Wagen ja nicht den bezahlten Wert hatte.

Hallo

Der Wagen ist um einen Besitzer, 7 Monate + x Km Laufleistung älter = Wertverlust.
Diese Nutzung wird mit Sicherheit angerechnet.

Du hast nunmehr einen Gutachter zu Rate gezogen. Wenn es zum Prozess kommt
und der gegenerische Anwalt auf einen vom Gericht bestellten Gutachter pocht,
muss du den von dir bestellten Gutachter aus eigener Tasche bezahlen,
Schon das kann die ganze Sache für dich unwirtschaftlich machen.

Wie viel hatte der Wagen gekostet und wie viel wollte dir der Verkäufer bei Wandlung
in Rechnug für die gefahrene Laufleistung stellen?

Überlege mal unter Abwägung aller Punkte, ob eine außergerichtliche Einigung nicht
doch die nervenschonendere und günstigere Lösung wäre. Wie schon geschrieben,
manchmal bekommt man sein eingefordertes Recht nicht wie erhofft..

Ich verstehe was du meinst, aber der Wagen war beim kauf nicht die 14500€
mehr wert.
Der Gutachter würde vom Autohaus bezahlt, das haben die mir Angeboten als ich zur VAG gehen wollte.
Der Wagen ist schlecht repariert und der Gutachter hat das betätigte.
Es muss alles noch mal neu gemacht werden plus Karosserie vermessen und richten.
Und so wie es aussieht haben die die Hosen voll.
Es ist und bleibt Betrug und ich habe denen angeboten sich mit mir so zu einigen.
Wenn die es nicht wollen, dann halt mit Anwalt und das habe ich denen schon klar gemacht.

Zitat:

aber der Wagen war beim kauf nicht die 14500€
mehr wert.

Das ist doch egal, was er wert war.

Du kriegst den Kaufpreis ja zurück.

Abziehen wird man die Nutzung entsprechend der gefahrenen KM.

Wo ist also noch das Problem ? 🙄

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