Unfallwagen? Wenn ja, welche Möglichk. & Aussichten?
Hallo alle,
ich weiß, dass es der millionste Beitrag zu diesem Thema ist.
Mein Problem ist nur: Ich habe beim vielen lesen nicht das gefunden, was meiner Situation entspricht. Und das kann ja schon einen Unterschied machen.
Ich bitte also darum, mir eure Meinung zu sagen, ich bin sehr ratlos 🙁 Und dann kann der Beitrag gerne wieder off gehen 😉
Also folgendes:
Ich habe vor mittlerweile 10 Monaten ein Auto gebraucht von privat aus 2. Hand gekauft. Es war bei weitem kein Schnäppchen.
Im Laufe der Zeit traten immer mehr Verdachtsmomente auf, das der Wagen ein Unfallwagen ist:
- 1 Beule und 1 Delle in der Plastikschürze vorne rechts (habe ich bei der Probefahrt gesehen, war in dem Moment nur ein Schönheitsfehler).
- Der Kotflügel vorne rechts hat über dem Radkasten eine Delle nach außen.
- Der Scheinwerfer vorne rechts hat Katzer.
- Das Wasser perlt beim Waschen vorne rechts anders ab, als direkt daneben (nachlackiert?).
Das alles war mir schon sehr suspekt, aber noch nicht Anhalt genug, um irgendetwas zu unternehmen. Aber jetzt kommen folgende Punkte hinzu:
- Der Scheinwerfer vorne rechts mit dem Kratzer ist an der Halterung geklebt worden.
- Der Scheinwerfer vorne rechts ist sehr lose.
- Die Spur war so stark verstellt, dass die Reifen vorne innen komplett blank waren, außen jedoch noch so viel Profil hatten, um jeden Polizisten zu überzeugen.
- Die Tür (3-Türer) vorne links ist stark verzogen. Die außen umlaufenden Gummis bzw. die Maße passen nicht aufeinander und es hat sich innen im Rahmen eine Kratzspur vom Spiegel gebildet.
Der Ex-Besitzer hat unter Zeugen beteuert, dass er keinen Unfall damit gehabt hat. Auch im Vertrag hat er „unfallfrei“ unterschrieben.
Ich habe einfach das verdammt starke Gefühl, dass der Wagen in sich verzogen worden ist. Was meint ihr?
Wie mache ich jetzt am besten weiter? Es dabei belassen? Unfallgutachten? Anwalt? …? Oder ist es bereits viel zu spät?
Der Vorbesitzer stellt sich ahnungslos.
Mein Problem ist, dass ich 3. Besitzer bin und nicht beweisen kann, wer den Unfall hatte. Die Vertragswerkstatt hat aber die Auskunft erteilt, dass der Wagen nie bei ihnen zur Reparatur war. Dort hat der 1. Besitzer aber alle Inspektionen gemacht.
Außerdem habe ich mittlerweile sehr viel Geld reingesteckt für Verschleißteile (Bremsen, Scheiben und Belege), aber auch für Folgeschäden (neue Reifen, Spur und Sturz einstellen).
Hilfe 🙁
Und vielen Dank! 😉
P.s.: Sollten Fotos erwünscht sein, reiche ich sie gerne nach.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Filou106 schrieb am 28. Oktober 2015 um 16:40:39 Uhr:
...
Es war bei weitem kein Schnäppchen.
...
Aber jetzt kommen folgende Punkte hinzu:
...
Warum mehren sich eigentlich diese "Unfallwagen"-Threads? Ist es neuerdings in Mode oder liegt´s einfach an den "wasserdichten" Kaufverträgen?
Wisst ihr wie ich das mit diesen Kaufverträgen mache?
Ich streiche den Passus von wegen "unfallfrei" raus. Im ADAC-Kaufvertrag (diverse Unterpunkte von 3.) ist das nämlich wirklich lästig.
Ich selbst hatte keinen Unfall damit, ich kann diverse Schäden nennen, das ist in Ordnung, aber ich gebe keine Erklärung zu weiteren womöglichen Unfallschäden ab, außer ich weiß definitiv davon, dann werden die natürlich genannt. Ob das so besser ist weiß ich nicht, aber wieso soll ich etwas unterschreiben was ich doch gar nicht wissen bzw. beurteilen kann?
Zu diesem Thread fallen mir nur zwei Punkte ein und die habe ich zitiert und fett markiert. Beim Handyvertrag 2 Monate lang das beste Angebot raussuchen, aber beim Auto... nicht mal eben zu einem "Sachverständigen" fahren. Für rund 100 € hat man Klarheit.
37 Antworten
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 29. Oktober 2015 um 00:06:17 Uhr:
Warum mehren sich eigentlich diese "Unfallwagen"-Threads?
Es geht auf den Winter zu, die Leute ziehen Winterreifen auf und fahren dann nach ewig-und-drei-Tagen malwieder durch die Waschstraße und entdecken dann Kratzer die vorher natürlich/angeblich nicht da waren...
...jetzt wird jemand gesucht, der fürs rauspolieren zahlen soll!
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 28. Oktober 2015 um 22:24:49 Uhr:
die Frage ist nur, wem ist dieser Unfall passiert?
nein, das ist nicht die Frage. Die wichtigere Frage ist, was im Kaufvertrag steht.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie der Vorbesitzer haften kann:
- man weist ihm eine Täuschung nach (er wusste vom Unfall und hat es nicht gesagt) oder
- die Eigenschaft "unfallfrei" wurde zugesichert. Dann ist ein vorhandener Schaden ein ganz normaler Sachmangel und es kommt nicht mehr darauf an, ob der Vorbesitzer diesen kannte
Ganz ehrlich: Da kann und sollte (denn es lohnt nicht) man gar nichts machen, außer beim nächsten Mal besser aufpassen.
Nimm den Wagen wie er ist, wenn er jetzt in Ordnung ist, ist doch alles Super, egal ob er mal einen Unfall/parkrempler hatte.
Am ende wird es dich sonst nur Zeit und Nerven kosten.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. Oktober 2015 um 22:34:49 Uhr:
Die äußeren Anzeichen für einen Unfaller liegen wohl vor.
Also ich kann nur ein Sammelsurium an Gebrauchsspuren und technischen Defekten erkennen.
Natürlich ist es nicht ausgeschlossen, dass da auch noch ein Unfall drunter steckt, aber das was da alles aufgelistet ist, passt ganz sicher nicht zu einem Ereignis. Damit es die Tür vorne links so stark verzieht, reicht nicht vorne rechts eine Delle rein zu machen oder die Halterung des Scheinwerfers brechen zu lassen.
Und wenn der TE da tatsächlich weiter rumrühren will, dann ist sicher nicht als erster Gang der Weg zum Anwalt sinnvoll, sondern zum Gutachter. Nur wenn der da tatsächlich auch einen Unfall irgendwo erkennt, nur dann lohnt es da weiter zu machen.
Am Ende habe ich aber Zweifel, dass sich der Aufwand lohnen wird.
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Unfall ist ja schon, wenn einer einem in die Tür fährt. Ich sehe sowas nicht als Mangel, zumal man die Tür einfach tauschen kann, ohne dass irgendwelche negativen Effekte auf die Lebensdauer oder sonstwas entstehen. Da muss nichts geschweißt werden etc. pp.
Dieses ganze Gejammer wg. Unfallwagen hin oder her geht mir gewaltig auf den Zeiger und wie auch ein Vorredner schon schrieb, würde ich diesbezüglich schon mal garnix unterschreiben!
Zitat:
@Kai R. schrieb am 29. Oktober 2015 um 10:15:11 Uhr:
nein, das ist nicht die Frage. Die wichtigere Frage ist, was im Kaufvertrag steht.Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 28. Oktober 2015 um 22:24:49 Uhr:
die Frage ist nur, wem ist dieser Unfall passiert?Es gibt zwei Möglichkeiten, wie der Vorbesitzer haften kann:
- man weist ihm eine Täuschung nach (er wusste vom Unfall und hat es nicht gesagt) oder
- die Eigenschaft "unfallfrei" wurde zugesichert. Dann ist ein vorhandener Schaden ein ganz normaler Sachmangel und es kommt nicht mehr darauf an, ob der Vorbesitzer diesen kannte
@Kai R.
Deine Frage wäre interessant wenn der TE gleich nach dem Kauf sich an den Vorbesitzer gewand hatte. Hier sind jedoch schon 10 Monate ins Land gegangen. Selbst wenn er es vom Handel gekauft hätte, müsste der TE beweisen das der Unfall vorher schon war (wo wir wieder bei der Frage von MagirusDeutzUlm wären)
Zitat:
@jetsetjohn schrieb am 29. Oktober 2015 um 15:53:24 Uhr:
(...)
Dieses ganze Gejammer wg. Unfallwagen hin oder her geht mir gewaltig auf den Zeiger und wie auch ein Vorredner schon schrieb, würde ich diesbezüglich schon mal garnix unterschreiben!
Sehe ich genauso!
Klar wenn es ein gebrauchter Ferrari ist, der auch in 20 Jahren noch ordentlich wert hat oder irgendein anderes Sammel- oder Wertanlagen-Auto, dann kann ich es verstehen, wenn es jedoch sogar bei irgendein 5000€ Passat bemängelt wird, das mal eine Tür getauscht wurde.... 😁😁
-Hauptsache der Wagen besteht nicht zu 50% aus Spachtel, es wurde fachmännisch lackiert und der Rahmen ist ok...
Zitat:
@pico24229 schrieb am 30. Oktober 2015 um 09:08:28 Uhr:
...
-Hauptsache der Wagen besteht nicht zu 50% aus Spachtel,
...
...ned Spachtel, PU-Schaum ist das Maß aller Dinge...
klick...
hier (klick)gibts auch schon einen Thread auf MT zu.
Also Augen auf... ned dass sich der gekaufte, sauteure Supersportwagen, als aufgeschäumte Rostlaube entpuppt.😁
Zitat:
@woeni schrieb am 28. Oktober 2015 um 17:24:22 Uhr:
Hast Du Rechtsschutz-Versicherung?
Ja, ich habe eine RS. Ich werde auf jeden Fall mal anrufen und den Sachverhalt schildern.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 28. Oktober 2015 um 17:52:31 Uhr:
Da er offensichtlich nicht nachweisen kann, WANN der Unfall stattfand - müssen wir, der Verkäufer und der Richter davon ausgehen dass der TE den Unfall selbst zu verschulden hat, der Verkäufer folglich NICHT haftbar ist......das Gegenteil wäre dann zweifelsfrei und wasserdicht vom TE zu beweisen.
Wie kann denn dann überhaupt bewiesen werden, dass ich Mist verkauft bekommen habe?
Alles, auch aus dem Laden, kann mir kaputt gegangen sein ...
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 28. Oktober 2015 um 18:10:05 Uhr:
Zumal mich seine Indizien nicht grade vom Hocker hauen.
Eine verzogene Spur, sichtbare Schäden und eine diagonla verzogene Tür sind keine Anhaltspunkte? Müssen erst ganze Teile fehlen, dass es glaubhaft ist?
Zitat:
@gast356 schrieb am 28. Oktober 2015 um 19:30:51 Uhr:
Außerdem bei einer alten Möhre in 3. Hand... [...]Verantwortung als Käufer wahrnehmen[...]
Es ist keine Möhre. Dritter Hand heißt nicht Schrott!!
Außerdem geht es darum, dass ich das Auto anders bezahlt habe, als es jetzt vor meiner Tür steht.
Es ist alles relativ.
Und von wegen Verantwortung als Verkäufer wahrnehmen:
Wenn bspw. die Reifen neu aufgezogen wurden, dass sie (noch) nicht abgefahren sind und ich das erst nach ein paar Kilometern feststelle...???
Du machst es dir etwas einfach, wenn du mich als so naiv oder eben so arglistig darstellst...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. Oktober 2015 um 21:16:42 Uhr:
Nach der Schilderung des TE waren Zeugen beim Kauf dabei
Ja, genau. Und deine Anmerkung ist gut: Dadurch, dass ich es unter Zeugen angemerkt habe, hab ich zumindest einen Hinweis darauf, dass ich es nicht selbst war. Danke!
Zitat:
@gast356 schrieb am 28. Oktober 2015 um 21:32:14 Uhr:
Nich mehr so ganz originale Spaltmaße [...]
Ist mir bekannt. Aber die verzogene Tür PLUS die Schäden...
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 29. Oktober 2015 um 00:06:17 Uhr:
Warum mehren sich eigentlich diese "Unfallwagen"-Threads? Ist es neuerdings in Mode oder liegt´s einfach an den "wasserdichten" Kaufverträgen?
Warum so feindlich?
Ich will nur, dass es gerecht zu geht. Ich habe kürzlich ein Auto verkauft und wirklich alles angegeben, weil ich gehofft habe, auch so behandelt werde.
Arme Welt...
...wenn ich ein Auto kaufen will und mir etwas dran liegt keinen Unfallwagen untergeschoben zu bekommen, dann muß ich das Auto eben bevor ich einen Haufen Geld über den Tisch schiebe genau ansehen oder begutachten lassen.
Und wenn ich als Käufer zu bequem oder fachlich nicht in der Lage bin eine entsprechende Begutachtung vorzunehmen und außerdem zu geizig bin einen Fachmann dafür zu engagieren (Gutachter, etc.) und mich trotzdem aber dafür entscheide das Fahrzeug zu den gegebenen Konditionen zu kaufen, dann muß ich eben die Verantwortung für meine Entscheidung tragen.
Solche Fälle, solche Sachen können einen echt ankotzen erst naiv irgendwelche Entscheidungen treffen und wenn man von den Problemen in den Allerwertesten gebissen wird, dann tarotet man nach statt, die für die getroffene Entscheidung, wie ein Mann einzustehen.
Genau aus diesem Grund, genau wegen dieser Vollkaskomentalität haben wir inzwischen Gesetze, die für Marktbedingungen sorgen, die es keinen seriösen Händler mehr erlauben günstige Gebrauchte an Privat abzugeben... bei uns hier in der Gegend kann man die Vertragshändler der großen Marken abfahren und wird kein Angebot unter 10.000,- EUR mehr finden.
Und die restlichen Gebrauchten, neben all den Neuwagen werden nur in Verbindung mit Garantieversicherungen verkauft, die den Kaufpreis zusätzlich erhöhen um als Händler aus dem Scheider zu sein.
Ich würde als erstes Mal mit dem Lackdickemesser prüfen. Prinzipiell hört sich das schon nach ausgebesserten Teilen kann. Der Begriff Unfallwagen ist so unsauber formuliert.. . Es gibt schon eine Unterscheidung zwischen Bagatellschaden und richtigem Unfall. Wird nur der Kotflügel gewechselt, ist der Wagen nicht unfallfrei, aber auch kein Unfallwagen. Ein Unfallwagen wird es erst bei:
"Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte"
Ansonsten schätze ich die Chancen bei mehreren Vorbesitzern sowieso auf 0 ein. Beweisen kann man einen verschwiegenen richtigen Unfall nur mit Rechnungen und Gutachten. Höchstens beim Hersteller kann man anrufen, ob da was erfaßt wurde. Ich glaube aber nicht, daß du Erfolg hast.
Hier wurde von Kai R. geschrieben, daß es unerheblich ist, ob der private Verkäufer vom Unfall wußte. Das ist falsch. Du mußt dem Verkäufer nachweisen, daß er über den Unfall informiert war. Hatte das Auto einen Unfall und er wußte nichts davon, bleibst du trotzdem auf dem Minderwert sitzen. Ein Gutachten kann in der Regel nur klären, ob ein Unfall vorlag, aber nicht wann.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 31. Oktober 2015 um 23:41:54 Uhr:
...
Es gibt schon eine Unterscheidung zwischen Bagatellschaden und richtigem Unfall. Wird nur der Kotflügel gewechselt, ist der Wagen nicht unfallfrei, aber auch kein Unfallwagen. Ein Unfallwagen wird es erst bei:
"Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte"
...
Und das hat sogar einen Sinn... ein Fahrzeug, dessen tragende Struktur beschädigt wurde, repariert und jetzt wieder auf der Straße ist würde ich nicht fahren wollen. Ein reparierter / rückverformter Rahmenschaden ist bei einem weiteren Unfall wie eine Mausefalle, daher lohnt es sich beim / vor dem Autokauf diesen Parameter ganz genau zu prüfen... siehe
http://www.info-center-online.com/autounfall/news.htmMuß man halt seine Augen gleich gescheit aufmachen und auch mal unter ein Fahrzeug kriechen und die neuralgischen Punkte, die die Hersteller inzwischen unter schönen Verkleidungen verstecken begutachten... etliche Monate / Jahre später ist die Chance vertan... aufm Viehmarkt bringts auch nix mehr zu reklamieren, wenn die gekaufte Kuh tot daheim im Stall liegt.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 31. Oktober 2015 um 23:41:54 Uhr:
Ich würde als erstes Mal mit dem Lackdickemesser prüfen. Prinzipiell hört sich das schon nach ausgebesserten Teilen kann. Der Begriff Unfallwagen ist so unsauber formuliert.. . Es gibt schon eine Unterscheidung zwischen Bagatellschaden und richtigem Unfall. Wird nur der Kotflügel gewechselt, ist der Wagen nicht unfallfrei, aber auch kein Unfallwagen. Ein Unfallwagen wird es erst bei:
"Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte"
Einverstanden, da kann man sich auch Gurt und Airbag selber demontieren - während eine harmlose Blechverformung auf die Sicherheit keinen Einfluss hat.
Zitat:
Hier wurde von Kai R. geschrieben, daß es unerheblich ist, ob der private Verkäufer vom Unfall wußte. Das ist falsch. Du mußt dem Verkäufer nachweisen, daß er über den Unfall informiert war. Hatte das Auto einen Unfall und er wußte nichts davon, bleibst du trotzdem auf dem Minderwert sitzen. Ein Gutachten kann in der Regel nur klären, ob ein Unfall vorlag, aber nicht wann.
Nein. Wenn ich als Verkäufer eine Eigenschaft (hier: "unfallfrei"😉 zusichere, dann hafte ich für diese auch zivilrechtlich. Es ist dabei unerheblich, ob ich wissentlich oder unwissentlich eine falsche Angabe gemacht habe. Dies spielt nur strafrechtlich eine Rolle. Während ich da im zweiten Fall nichts zu befürchten habe, steht im ersten u.U. Betrug im Raum.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 28. Oktober 2015 um 18:10:05 Uhr:
Er muss erstens nachweisen, dass ein Unfall statt gefunden hat und zweitens muss er nachweisen, dass dieser nicht in den letzten 10 Monaten passiert ist.
Ich sehe die Chancen dafür, dass das gelingt, als relativ gering. Zumal mich seine Indizien nicht grade vom Hocker hauen.
Interessanter Gedanke.
Ich hätte nämlich erst mal gesagt, dass der Verkäufer den Schaden tragen muss, wenn er als unfallfrei verkauft. Kann ja dem Käufer wurscht sein, wer den Unfall letztelich verursacht hat. Der Verkäufer muss dann, sofern er den Schaden nicht verursacht hat, seinen Schaden wieder beim Vorgänger einklagen.
Jetzt wo ich den Beitrag gelesen habe, denke ich auch, dass die 10 Monate ein Problem sein können.
Zitat:
@gast356 schrieb am 31. Oktober 2015 um 21:04:17 Uhr:
Solche Fälle, solche Sachen können einen echt ankotzen erst naiv irgendwelche Entscheidungen treffen und wenn man von den Problemen in den Allerwertesten gebissen wird, dann tarotet man nach statt, die für die getroffene Entscheidung, wie ein Mann einzustehen.
Und du bist überall Fachmann?
Bei Telefonverträgen, bei Versicherungen, bei Behörden, bei ...? Verstehst du wodrauf ich hinaus will? Man kann sich nicht in allem auskennen. Dafür reicht alle Zeit der Welt nicht.
Ich wollte nur Meinungen und Ratschläge. Ich bin keiner, der jetzt für ein Kratzerchen einen Schuldigen braucht.
Und eine Bitte: Wenn dich die hier soweit verbreitete Naivität und Dummheit so ankotzt, dann sei so gut und ließ einfach nicht mehr mit 😉 Damit ist uns allen geholfen
Allen anderen danke ich für ihre konstruktive Hilfe!
Denn auch die Antworten "wenig Chancen" helfen mir weiter. Ich brauchte wie gesagt Rat und keinen, der mir nach meiner Schnauze redet! 😉