Unfallwagen? Wenn ja, welche Möglichk. & Aussichten?

Hallo alle,

ich weiß, dass es der millionste Beitrag zu diesem Thema ist.
Mein Problem ist nur: Ich habe beim vielen lesen nicht das gefunden, was meiner Situation entspricht. Und das kann ja schon einen Unterschied machen.
Ich bitte also darum, mir eure Meinung zu sagen, ich bin sehr ratlos 🙁 Und dann kann der Beitrag gerne wieder off gehen 😉

Also folgendes:
Ich habe vor mittlerweile 10 Monaten ein Auto gebraucht von privat aus 2. Hand gekauft. Es war bei weitem kein Schnäppchen.
Im Laufe der Zeit traten immer mehr Verdachtsmomente auf, das der Wagen ein Unfallwagen ist:
- 1 Beule und 1 Delle in der Plastikschürze vorne rechts (habe ich bei der Probefahrt gesehen, war in dem Moment nur ein Schönheitsfehler).
- Der Kotflügel vorne rechts hat über dem Radkasten eine Delle nach außen.
- Der Scheinwerfer vorne rechts hat Katzer.
- Das Wasser perlt beim Waschen vorne rechts anders ab, als direkt daneben (nachlackiert?).
Das alles war mir schon sehr suspekt, aber noch nicht Anhalt genug, um irgendetwas zu unternehmen. Aber jetzt kommen folgende Punkte hinzu:
- Der Scheinwerfer vorne rechts mit dem Kratzer ist an der Halterung geklebt worden.
- Der Scheinwerfer vorne rechts ist sehr lose.
- Die Spur war so stark verstellt, dass die Reifen vorne innen komplett blank waren, außen jedoch noch so viel Profil hatten, um jeden Polizisten zu überzeugen.
- Die Tür (3-Türer) vorne links ist stark verzogen. Die außen umlaufenden Gummis bzw. die Maße passen nicht aufeinander und es hat sich innen im Rahmen eine Kratzspur vom Spiegel gebildet.
Der Ex-Besitzer hat unter Zeugen beteuert, dass er keinen Unfall damit gehabt hat. Auch im Vertrag hat er „unfallfrei“ unterschrieben.

Ich habe einfach das verdammt starke Gefühl, dass der Wagen in sich verzogen worden ist. Was meint ihr?
Wie mache ich jetzt am besten weiter? Es dabei belassen? Unfallgutachten? Anwalt? …? Oder ist es bereits viel zu spät?
Der Vorbesitzer stellt sich ahnungslos.
Mein Problem ist, dass ich 3. Besitzer bin und nicht beweisen kann, wer den Unfall hatte. Die Vertragswerkstatt hat aber die Auskunft erteilt, dass der Wagen nie bei ihnen zur Reparatur war. Dort hat der 1. Besitzer aber alle Inspektionen gemacht.
Außerdem habe ich mittlerweile sehr viel Geld reingesteckt für Verschleißteile (Bremsen, Scheiben und Belege), aber auch für Folgeschäden (neue Reifen, Spur und Sturz einstellen).

Hilfe 🙁
Und vielen Dank! 😉

P.s.: Sollten Fotos erwünscht sein, reiche ich sie gerne nach.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Filou106 schrieb am 28. Oktober 2015 um 16:40:39 Uhr:


...
Es war bei weitem kein Schnäppchen.
...
Aber jetzt kommen folgende Punkte hinzu:
...

Warum mehren sich eigentlich diese "Unfallwagen"-Threads? Ist es neuerdings in Mode oder liegt´s einfach an den "wasserdichten" Kaufverträgen?

Wisst ihr wie ich das mit diesen Kaufverträgen mache?

Ich streiche den Passus von wegen "unfallfrei" raus. Im ADAC-Kaufvertrag (diverse Unterpunkte von 3.) ist das nämlich wirklich lästig.

Ich selbst hatte keinen Unfall damit, ich kann diverse Schäden nennen, das ist in Ordnung, aber ich gebe keine Erklärung zu weiteren womöglichen Unfallschäden ab, außer ich weiß definitiv davon, dann werden die natürlich genannt. Ob das so besser ist weiß ich nicht, aber wieso soll ich etwas unterschreiben was ich doch gar nicht wissen bzw. beurteilen kann?

Zu diesem Thread fallen mir nur zwei Punkte ein und die habe ich zitiert und fett markiert. Beim Handyvertrag 2 Monate lang das beste Angebot raussuchen, aber beim Auto... nicht mal eben zu einem "Sachverständigen" fahren. Für rund 100 € hat man Klarheit.

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Zitat:

@Filou106 schrieb am 28. Oktober 2015 um 16:40:39 Uhr:


...und nicht beweisen kann, wer den Unfall hatte...

Damit ist

- unter der Annahme dass der Erstbesitzer den Wagen "Unfallfrei" an den Zweitbesitzer verkauft hat -

der Drops auch schon gelutscht...

Zitat:

@Filou106 schrieb am 28. Oktober 2015 um 16:40:39 Uhr:


… Wie mache ich jetzt am besten weiter? …

Zwei Möglichkeiten:

– Du findest die Werkstatt, die das damals im Auftrag deines Verkäufers repariert hat, damit hast du ihn evtl. wegen Täuschung am Wickel, hast aber immer noch das Problem, deine Ansprüche letztinstanzlich durchzusetzen. Ein Richter kann auch ganz anders als in deinem Sinne entscheiden.

– Du findest sie nicht, dann hast du einfach Pech gehabt, weil du niemandem nichts nachweisen kannst.

Lasse beim Dekra eine Untersuchung machen.
Stellt sich der PKW als Unfallwagen heraus, gehe zu Deinem Verkäufer.
Er hat bestätigt, dass das Auto unfallfrei ist.
Notfalls eben der Weg zum Rechtsanwalt.
Du musst entscheiden, ob es Dir den Aufwand wert ist.
Hast Du Rechtsschutz-Versicherung?

Zitat:

@woeni schrieb am 28. Oktober 2015 um 17:24:22 Uhr:


Lasse beim Dekra eine Untersuchung machen.

Was bringt dem TE das?

Da er offensichtlich nicht nachweisen kann, WANN der Unfall stattfand - müssen wir, der Verkäufer und der Richter davon ausgehen dass der TE den Unfall selbst zu verschulden hat, der Verkäufer folglich NICHT haftbar ist...

...das Gegenteil wäre dann zweifelsfrei und wasserdicht vom TE zu beweisen.

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Geh zum Anwalt und bitte um eine Erstberatung. Das kostet nicht viel. Frag vorher wegen der Kosten genau nach. Danach entscheidest Du, ob Du ein Gutachten vom KFZ-Sachverständigen einholen willst.

Wenn im Kaufvertrag nicht die Einschränkung drin steht, dass (nur) beim Verkäufer keine Unfälle waren (also keine allgemeine Aussage, dass der Wagen unfallfrei ist), sondern allgemein "Auto ist unfallfrei", dann soltest Du ein Gutachten machen lassen und einen Anwalt mit der Rückabwilckung des Vertrages und Schadenersatz wegen Gutachten, reingesteckte Reparaturen und Anwaltskosten beauftragen. Da sollte für Dich ganz gut was gehen.

Er muss erstens nachweisen, dass ein Unfall statt gefunden hat und zweitens muss er nachweisen, dass dieser nicht in den letzten 10 Monaten passiert ist.
Ich sehe die Chancen dafür, dass das gelingt, als relativ gering. Zumal mich seine Indizien nicht grade vom Hocker hauen.

So lange im Vertrag die Klausel "unfallfrei" zugesichert wurde (und nicht eingeschränkt "soweit bekannt"😉 ist das ein Mangel an der Sache und berechtigt selbstverständlich im Rahmen der Sachmängelhaftung zu Wandelung/Minderung. Dazu müsste es der Verkäufer auch nicht gewusst haben.

...als beklagte Händler behaupte ich ganz einfach der TE hat irgendwann in den letzten Monaten, die der Wagen in seinem Besitz war einen Crash gebaut und möchte nun abkassieren... und jetzt beweist ihm erstmal das Gegenteil, wenn die Werkstatt der Vorbesitzer angibt keine Unfallreparaturen vorgenommen zu haben, eine andere Werkstatt, die das gemacht haben soll unauffindbar ist und die Vorbesitzer dazu ebenfalls schweigen.

Außerdem bei einer alten Möhre in 3. Hand... was will man bei solche Kisten noch rumklagen, fahren bis er auseinanderfällt und dann ab in die Presse damit... und beim nächsten Autokauf ganz einfach seine Verantwortung als Käufer wahrnehmen, Augen aufmachen, Fahrzeug auch mal von unten begutachten und dann entweder kaufen oder stehen lassen, wenn das was man da sieht nicht gefällt - so einfach ist das.

Augen auf beim Hühnerkauf! 😉

Nach der Schilderung des TE waren Zeugen beim Kauf dabei (so fasse ich das jedenfalls auf). Es reicht aus, dass diese die vom TE als nur optische Mängel fehlbewerteten Anzeichen auch gesehen haben und - das scheint auch sehr naheliegend - diese Mängel zum Schadenbild verschwiegener Unfallschaden passen. Schon dürfte die etwaige Lüge des Verkäufers, dass das beim Verkauf noch nicht vorhanden gewesen sei, widerlegt sein. Nach dem verlorenen Zivilprozess dürfte es dann dem Gericht eine Freude sein, die Akte der Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, damit gegen den Verkäufer die Strafverfolgung stattfindet (Verdacht: versuchter Prozessbetrug, Falschaussage, Betrug).

Augen auf ... ja und zwar generell auch bei der Verfolgung der eigenen Ansprüche 😉

...ich sag nur Laien spielen Gutachter... und was dabei rauskommt kann man sich denken. Nich mehr so ganz originale Spaltmaße können auch daher kommen, dass z.B. für eine normale Reparatur eines defekten Bauteils Teile der Karosserie demontiert und nach erfolgter Reparatur wieder montiert wurden -zugegeben wenn man will kann mans auch wieder so hinkriegen, dass man fast nichts davon sieht, aber vielleicht hat sich ja auch mal der Lehrling dran versucht den Kotflügel, die Stoßstange oder die Motorhaube wieder zu montieren -... die bei manchen Modellen abzubauenden Stoßfänger selbst bei defekten Glühbirnen dürften bekannt und ein gutes Beispiel sein.

schau Dir noch mal im Eingangspost an, was er da geschildert hat. Wenn Du dich als Händler im Moment von Laien umgeben fühlst .... ach nö, ditt kannste Dir ja denken 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Oktober 2015 um 21:38:26 Uhr:


schau Dir noch mal im Eingangspost an,

...was soll ihm da der Gang zum Gutachter bescheinigen? Das hier ein Unfall vorliegt ist wohl unumstritten...die Frage ist nur, wem ist dieser Unfall passiert?

In den 10Monaten die das Fahrzeug im Besitz des TE war, hätte er es dreimal gegen einen Baum setzen und ebenso dreimal wieder komplett aufbauen können.

Die Zeugen - über deren Glaubwürdigkeit immernoch der Richter entscheidet - nutzen ihn da wenig bis garnichts, solange er keine weiteren Beweise dafür aufbringt dass das Fahrzeug beim Vorbesitzer einen Schaden erlitten hat...

hat ja einen Grund, weshalb ich denke, dass der TE mal am besten zum Anwalt zu einer Erstberatung damit gehen sollte. Die äußeren Anzeichen für einen Unfaller liegen wohl vor. Die Zeugen beim Kauf können das Vorliegen im Zeitpunkt des Kaufes bestätigen - so fasse ich den Eingangspost jedenfalls auf. Ein Gutachter wird aufweisen können, ob diese äußeren Anzeichen zum Schadenbild darunter passen oder eben auch nicht (tendiere eher zu ja). Nachweisen muss er nur, dass die Unfallfreiheit beim Kauf nicht vorlag..

Zitat:

@Filou106 schrieb am 28. Oktober 2015 um 16:40:39 Uhr:


...
Es war bei weitem kein Schnäppchen.
...
Aber jetzt kommen folgende Punkte hinzu:
...

Warum mehren sich eigentlich diese "Unfallwagen"-Threads? Ist es neuerdings in Mode oder liegt´s einfach an den "wasserdichten" Kaufverträgen?

Wisst ihr wie ich das mit diesen Kaufverträgen mache?

Ich streiche den Passus von wegen "unfallfrei" raus. Im ADAC-Kaufvertrag (diverse Unterpunkte von 3.) ist das nämlich wirklich lästig.

Ich selbst hatte keinen Unfall damit, ich kann diverse Schäden nennen, das ist in Ordnung, aber ich gebe keine Erklärung zu weiteren womöglichen Unfallschäden ab, außer ich weiß definitiv davon, dann werden die natürlich genannt. Ob das so besser ist weiß ich nicht, aber wieso soll ich etwas unterschreiben was ich doch gar nicht wissen bzw. beurteilen kann?

Zu diesem Thread fallen mir nur zwei Punkte ein und die habe ich zitiert und fett markiert. Beim Handyvertrag 2 Monate lang das beste Angebot raussuchen, aber beim Auto... nicht mal eben zu einem "Sachverständigen" fahren. Für rund 100 € hat man Klarheit.

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