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Händler verschweigt Unfallwagen

Themenstarteram 20. August 2021 um 7:14

Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen ich habe nämlich folgendes: ich habe vor ziemlich genau einen Monat mein erstes eigenes Auto gekauft und bin auch ansonsten sehr zufrieden mit dem Auto. Es ist ein Opel Adam Baujahr 2014 mit einer tollen Ausstattung und unter 30.000km. Das Auto habe ich bei einem Autohändler gekauft der mir während der Verhandlung versichert hat, dass das Auto unfallfrei ist. Auf der nach Hausefahrt ist mir dann aufgefallen, dass der Reifen vorne rechts in der Radhausschale schleift. Ich bin also am nächsten Tag direkt zu unserem örtlichen Opel Autohaus gefahren, welcher mir dann sehr sicher mitteilen konnte, dass es sich um einen Unfallwagen handelt und der Schaden nicht repariert wurde. Ich habe danach den Händler telefonisch kontaktiert, welcher dann direkt ohne nachzufragen was denn für ein Schaden vorliegt, meinte ich soll das Auto zurückbringen und die reparieren es. Nun hatte der Händler das Auto 10 Tage bei sich zum reparieren aber der Schaden ist dennoch nicht repariert. Ich bin also wieder zum Opel Autohaus um das nachgucken zu lassen und die haben mir das nur bestätigt. Als Kostenvoranschlag habe ich jetzt eine Rechnung von 1400€ bekommen. Der Händler meinte aber das könnte nicht sein, denn der Reifen schleift nur, da die Felgen zu groß wären, was aber auch gar keinen Sinn macht da der Reifen nur rechts schleift. Seine Lösung wäre das ich mit bei ihm neue Felgen aussuchen darf. Ich möchte aber dass das Auto repariert wird und dafür auch die Belege sehen, da viel vertrauen nicht mehr da ist. Außerdem bin ich auf das Auto angewiesen, ich kann es mir nicht leisten nochmal 10 Tage ohne Auto zu sein. Außerdem habe ich einen Weg von 70km zum Händler und muss ja dann immer mit zwei Autos kommen wenn ich es abgebe, ich bin noch in der Ausbildung und verdiene da entsprechend nicht all zu viel Geld - kann ich von ihm Kilometergeld verlangen als Schadensersatz?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen

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51 Antworten

das mit dem schleifenden reifen merkt man nicht bei der probefahrt?

ansonsten am besten dem händler die karre wieder auf den hof stellen und kohle zurückfordern

verschwiegener unfallschaden ist schon fast arglistige täuschung, was steht denn im kaufvertrag dazu?

ansonsten klar sagen das es zum anwalt und ggf polizei geht, wg betrug

Zitat:

@Carol23 schrieb am 20. Aug. 2021 um 09:14:20 Uhr:

es sich um einen Unfallwagen handelt und der Schaden nicht repariert wurde.

Ein Unfall der nicht repariert wurde, den man nicht beim Kauf sieht, aber 1400,- kostet??? Sehr merkwürdig!

Irgendjemand versucht Dich hier über den Tisch zu ziehen.

Kannst Du ev. paar Bilder einstellen?

Gruß jaro

Themenstarteram 20. August 2021 um 7:33

Das schleifen ist nur wenn man komplett rechts einlenkt, beim normalen fahren ist das nicht. Die 14 Tage sind doch rum ich kann das doch nicht einfach so zurückbringen und er doch auch einfach nicht zurücknehmen und mir das Geld geben oder? Ich würde das Auto echt gerne behalten da es sonst echt top ist und Opel selber sagte ich hab da einen guten Deal gemacht. Im Kaufvertrag steht nicht drinnen dass es unfallfrei ist aber auch nicht dass ein Schaden vorhanden ist.

Themenstarteram 20. August 2021 um 7:36

Laut dem meister ist das Lenkgetriebe kaputt. Der Vorbesitzer ist wohl bei schnellen Tempo über einen Tempohügel, Bordstein etc gefahren und das ist somit verrutscht. Das Auto lässt sich recht viel weiter einlenken als links. Am sonstigen fahren merkt man nichts halt nur beim einlenken

Du hast eine Gewährleistung beim Händler, d.h. er muss den Schaden reparieren. Sollte er den Schaden abstreiten, verniedlichen oder kleinreden, geh zum Gutachter. Entweder der Händler repariert dann (mit Zeitvorgabe) nach Gutachten oder Du forderst die Reparaturkosten ein und lässt den Schaden beim Autohaus Deines Vertrauens reparieren.

Reagiert der Händler nicht, geh zum Anwalt.

Ok das klingt plausibel.

Nun Du hast ein halbes Jahr Gewährleistung, von daher könntest Du vom Veräufer Mängelbeseitigung verlangen.

Könnte es sein, daß Du beim Kiesplatzhändler gekauft hast? Für die sind Autos Durchgangsware, der hat das vllt. nicht mal bemerkt. Die fahren die Wagen vom LKW auf die Stellplätze und weiter nicht. Da würde ich eh nix reparieren lassen.

Wenn im Vertrag nix von unfallfrei steht hast eh keine Chance einen Unfall geltend zu machen.Wenn sonst alles rund ist und der Wsgen gefällt, lass es reparieren und freu dich jeden Tag wenn Du einsteigt und den Wagen genießen kannst.

Gibt schlimmers als 1400,-

Gruß jaro

Die sinnvollste Lösung für dich ist die Rückabwicklung des Kaufvertrages. So einen Unfallschaden hätte der Händler mitteilen müssen. Deshalb hast du einen Anspruch auf Wandlung (Rückabwicklung).

Das Ausmaß des Schadens kann nur ein Sachverständiger richtig beurteilen. Aber wenn das Lenkgetriebe verschoben wurde, dann war das sehr heftig. Mit etwas Pech ist die Karosserie krumm (Längsholm vorne rechts nach oben verformt). Dann könnte es ein Totalschaden sein.

Es gibt beim Adam zwei verschiedene Lenkgetriebe, von denen das eine sich weiter einschlagen lässt als das andere.

Dementsprechend gibt es Reifen bzw Räder, die nur bei einem von beiden passen und beim anderen schleifen.

Insofern ist es nicht ausgeschlossen, dass der Händler sogar recht hat.

Das ist ja krass...

Das müsste der "Opelmann" aber auch wissen!

Gruß jaro

Themenstarteram 20. August 2021 um 8:09

Aber wenn die Reifen tatsächlich zu groß wären, würden die dann nicht alle schleifen? Weil es ist wirklich nur vorne rechts. Die haben nämlich gemessen und festgestellt, dass rechts sich eine halbe Lenkradumdrehung mehr einschlagen lässt als nach links.

Zitat:

@Carol23 schrieb am 20. August 2021 um 09:36:15 Uhr:

Laut dem meister ist das Lenkgetriebe kaputt. Der Vorbesitzer ist wohl bei schnellen Tempo über einen Tempohügel, Bordstein etc gefahren und das ist somit verrutscht. Das Auto lässt sich recht viel weiter einlenken als links. Am sonstigen fahren merkt man nichts halt nur beim einlenken

Zählt das überhaupt als Unfallschaden, oder nur als ein übersehener Defekt, der repariert werden muss. Schäden wie Schrammen und Beulen scheinen wohl nicht vorhanden zu sein. Vielleicht ist der Vorbestier nur sehr oft einen höheren Bordstein hoch gefahren, wovon der Schaden mit der Zeit entstanden ist.

Themenstarteram 20. August 2021 um 8:50

Mir wurde gesagt das wäre kein Bagatellfall sondern ein Richter unfallschaden nur ohne einen weiteren Beteiligten. Der Vorsitzer muss einmal richtig schnell über eine Erhöhung gefahren sein. Von einfach so vom Bordstein fahren soll das wohl nichts passiert sein und so sah das auch nicht von unten aus, die sind wohl mit Richter Wucht drüber gefahren

Du hast per Gesetz 6 Monate Gewährleistung (eigentlich sogar 24 Monate, für dich von Vorteil sind aber nur die ersten 6 Monate). Während dieser 6 Monate wird davon ausgegangen, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war und der Verkäufer muss nachbessern. Nach 3 erfolglosen (oder waren es 2) Reperaturversuchen muss er die Ware (in dem Fall das Auto) zurück nehmen.

Beste Grüße,

Pascal

Durch eine etwaige Reparatur wird aus einem Unfallwagen kein unfallfreies Fahrzeug.

Nach einem solchen Schadenerereignis haben wir selbst im Schrauberumfeld nur noch brauchbare Teile ausgebaut und den Rest in die Presse geschoben, weil der Aufwand, sowas wieder auf maßhaltige Werkswerte zurüückzudengeln, viel zu groß ist. Auch ist ursprüngliche Festigkeit der Karosserie nicht mehr erreichbar.

Auto zurück + Geld zurück. Was anderes wäre am Ende unklug.

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