Unfallwagen nichtwissentlich verkauft
Hallo,
meiner Frau hatte ich vor kurzem ein VW gekauft.
Dieser war 2 Wochen in Ihrem Besitz (ist damit überhaupt nicht klargekommen, weil Automatik gewöhnt) und wurde insgesamt 270 km gefahren.
Anschließend wurder dieser mit an Privat verkauft.
Jetzt verlangt der Käufer 300,-€ Preisnachlass, weil es angeblich ein Unfallwagen ist.
Ich bzw. meine Frau hat es nicht gewusst. Die Vorbesitzerin (also vor meiner Frau) hat den Wagen insgesamt 5 Jahre gefahren und damit kein Unfall gehabt. Auch das KFZ ist immer problemlos durch den TÜV gekommen. Sie hatte auch nie den Hinweis in der Werkstatt erhalten, dass dies ein Unfallwagen ist/war. Die Vorbesitzerin war immer so korrekt und hat alle Werkstattrechnungen aufgehoben.
Daten:
EZ: 10/98
KM 143.000
TÜV/ASU 10/09
1. Besitzer 10/98 - 05/04 ( ca 80.000 km gefahren)
2. Besitzer 05/04 - 02/08 Vorbesitzerin junge Frau (ca. 60.000 km gefahren)
3. Besitzer 02/08 - 02/08 meine Frau (270 km gefahren)
4. Besitzer will 300€ Preisnachlass
Frage: Sollte dies wirklich ein Unfallwagen sein, wer ist haftbar zu machen ? (Besitzer1, 2 oder 3 ???)
Im Kaufvertrag steht unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und der Passus UNFALLFREI ist angekreuzt. Das Auto wollen wir auf keinen Fall wieder zurücknehmen, da meine Frau jetzt ein Neuwagen finanziert hat. Ich will nichts behaupten, aber es könnte ja sein, dass Besitzer 4 den Unfall selber gemacht hat. Besitzer 2 ist eine junge Frau, die absolut keine Ahnung von Autos hat und immer fleißig alles in der Werkstatt alles amchen lassen hat (Verschleißteile und Insektion)
Wer kann Tipss geben, meine Frau ist schon total am Boden zerstört.
Beste Antwort im Thema
Hallo,
meiner Frau hatte ich vor kurzem ein VW gekauft.
Dieser war 2 Wochen in Ihrem Besitz (ist damit überhaupt nicht klargekommen, weil Automatik gewöhnt) und wurde insgesamt 270 km gefahren.
Anschließend wurder dieser mit an Privat verkauft.
Jetzt verlangt der Käufer 300,-€ Preisnachlass, weil es angeblich ein Unfallwagen ist.
Ich bzw. meine Frau hat es nicht gewusst. Die Vorbesitzerin (also vor meiner Frau) hat den Wagen insgesamt 5 Jahre gefahren und damit kein Unfall gehabt. Auch das KFZ ist immer problemlos durch den TÜV gekommen. Sie hatte auch nie den Hinweis in der Werkstatt erhalten, dass dies ein Unfallwagen ist/war. Die Vorbesitzerin war immer so korrekt und hat alle Werkstattrechnungen aufgehoben.
Daten:
EZ: 10/98
KM 143.000
TÜV/ASU 10/09
1. Besitzer 10/98 - 05/04 ( ca 80.000 km gefahren)
2. Besitzer 05/04 - 02/08 Vorbesitzerin junge Frau (ca. 60.000 km gefahren)
3. Besitzer 02/08 - 02/08 meine Frau (270 km gefahren)
4. Besitzer will 300€ Preisnachlass
Frage: Sollte dies wirklich ein Unfallwagen sein, wer ist haftbar zu machen ? (Besitzer1, 2 oder 3 ???)
Im Kaufvertrag steht unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und der Passus UNFALLFREI ist angekreuzt. Das Auto wollen wir auf keinen Fall wieder zurücknehmen, da meine Frau jetzt ein Neuwagen finanziert hat. Ich will nichts behaupten, aber es könnte ja sein, dass Besitzer 4 den Unfall selber gemacht hat. Besitzer 2 ist eine junge Frau, die absolut keine Ahnung von Autos hat und immer fleißig alles in der Werkstatt alles amchen lassen hat (Verschleißteile und Insektion)
Wer kann Tipss geben, meine Frau ist schon total am Boden zerstört.
29 Antworten
Meine Frau hatte den Wagen von der Vorbesizerin gekauft:
Darin steht:
Das Fahrzeug ist unfallfrei ( also es ist angekreuzt)
Und es steht noch, " Das KFZ wurde gekauft wie besichtigt und probegefahren - unter Ausschluß jeder Gewährleistung.
Im Kaufvertrag meiner Frau zum jetzigen Besitzer steht:
unfallfrei und
Das KFZ wurde besichtigt und probegefahren. Das Fahrzeug wird unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft.
Ist meine Frau durch Ihren Kaufvertrag " raus" aus der Haftung ?
Wer ist denn nun haftbar zu machen ?
3. Besitzer (meine Frau) 2 Wochen Besitz
oder 2. Besitzer ( junge Frau) 4 Jahre Besitz
Weise den Käufer mal darauf hin, das Versicherungen einen Wertausgleich nur bei Unfall-Fzg. die unter 5J. alt sind und weniger als 100Tkm haben.
Mach dir da keinen Kopf drum, er Käufer ist in der Beweispflicht euch das nachzuweisen das ihr wissentlich einen Unfaller verkauft habt. Und da scheitert es schon an der Klage.
Im Forum: Rat u. Tat, Versicherungen , gibt es Spezialisten, die sich mit derartigen Problemen hervorragend auskennen. Also vielleicht das Forum wechseln.
Wieviel habt Ihr denn für den Wagen bezahlt? 300 Euro ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, sind vielleicht auf längere Zeit ( Rechtsstreit Anwaltkosten usw.) gesehen der sinnvollere Weg.
Wenn ich auch dem vorstehenden Beitrag von christian.schne vollinhaltlich zustimme.
Zitat:
Original geschrieben von frankyboy36
Hat 2 Bilder geschickt, naja mit Handy geknipst, nicht wirklich gut...
nicht wirklich gut?
die bilder können von überall sein, aber am wenigsten von einem auto!
ich tippe darauf, dass die nur den preis drücken wollen.....!
lass es einfach mal drauf ankommen, und sag denen, das dein anwalt dir gesagt hätte, der käufer sollte erstmal ne konkrete auflistung der "schäden" erstellen, und dies dir dann per anwalt übermitteln....und du wirst zu 99% nix mehr von denen hören!
nur so aus reinem interesse.....was waren das für käufer? eher südländisch oder typisch deutsch wirkend?
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Ich empfehle dir wirklich, falls der Käufer es damit ernst meint, dir rechtlichen Rat einzuholen, zuerst vielleicht bei einem rechtlich bewanderten Forum und schließlich beim Rechtsanwalt. Wir sind hier alle keine wirklichen Juristen und auf evtl. Vermutungen anderer Leute bezüglich der Rechtslage würde ich mich nicht stützen. (Ohne jemand damit jetzt angreifen zu wollen.)
Es waren Deutsche, gebürtige Westberliner, Jahrgan 1950, die für Ihren Sohn ein Auto gekauft haben. Eben ganz normale eben. Der Vater kam mit einem dicken A6 angefahren, die Mutter musste mit dem gekauften zurückfahren.
Keine Ahnung, wie es jetzt weitergeht.
Ich bzw. meine Frau werden definitiv nichts zahlen, wir haben bei Gott kein Unfall gemacht. Und die Vorbesitzerin auch nicht, ich denke, das ist eine ehliche Haut, sonst hätte die uns damals nicht alle Rechnungen mitgegeben, wo das Datum und der KM STand nachvollziehbar wäre. Wie gesagt, die Vorbesitzerin hat alles penibel machen lassen (Zahnriemen, Benzinpumpe, Bremsen usw.)
Mal sehen.....wies weiter geht
@ frankyboy36
Wann wurde dieser Vertrag mit dieser Klausel denn eigentlich abgeschlossen ????????? 😰
Diese Klausel mit " Fahrzeug gekauft wie besichtigt .... " kenne ich nämlich, denn die hatte ich in meinem Kaufvertrag von meinem Golf III, den ich seit fast 5 Jahren habe ( 16 März 2008 werdens 5 Jahre also in 4 Tagen ) auch gehabt 🙁 und dazu kann ich was sagen !!!!!!
Denn mit der hat man die A - Karte gezogen und Schwierigkeiten wenn man das Auto weiterverkaufen will denn dann ist man gezwungen es zu offenbaren was mit dem Fahrzeug ist und würde ich meinen verkaufen wollen, müsste ich angeben, dass er ein Unfaller ist ! Der Grund ist, dass ich ca. 1 1/2 Jahre nach dem ich den Golf kaufte ein sehr interessanten Bericht im TV gesehen habe über diese Klausel :
Fahrzeug wurde gekauft wie besichtigt und Probe gefahren
Diese Klausel ist seit ca. 2002 bzw. Anfang 2003 nicht mehr zulässig beim Autoverkauf und wird diese weiterhin so verwendet, kann es strafbar werden für den Autoverkäufer und der neue Besitzer kann Regressforderungen einfordern auch wenn es ein Privatverkauf ist und schützt auch nicht vor rechtlichen Schritten, wenn durch den zwar für den letzten Besitzer nicht erkenntlichen / bekannten Schaden, der vom Vorbesitzer rührte, ein Unfall beim Neuen passiert !
Denn ich habe von meiner Werkstatt erfahren müssen, dass meiner nen Unfaller ist und nun weiss ich auch wieso die Klausel drin stand ..... wenn diese Klausel drin steht ist das nen Warnzeichen dass es womöglich nen Unfaller ist und bei meinem Golf auch war !
Und für den wo nicht wusste, dass es nen Unfall gab ist so zu sagen in der Beweispflicht nach zu weisen, dass man kein Unfall in der Zeit gemacht hat, wo man das Auto hatte, so heftig das auch klingt und mir wäre es lieber gewesen, was Positives zu sagen, aber ich kanns auch nicht ändern was der Gesetzgeber macht 🙁
Wenns ganz dumm läuft bleibt der neue Besitzer auf der 300 € Nachlass - Forderung sitzen, weil wenn du nachweisen kannst dass kein Unfall war, dann kommste so aus der Sache raus !
Gruss Thomas
Ich würde auf Zuruf und schlechten Bildern gar nichts bezahlen.Sollen die Dir erstmal ein Schadensbericht bringen und das es sich um dein altes Auto handelt.
Mich würde erst mal interessieren wie die Käufer des KFZ darauf kommen dass es ein Unfall Auto ist? Hatten die den in ner Werkstatt zur kontrolle oder sowas??
Also erstmal vorab du brauchst nicht ein Panik zu geraten 😎
Der Käufer beschuldigt dich des arglistigen verschweigens / täuschens. Natürlich kann der Käufer dir die arglist vorwerfen, aber da du den Wagen nur 2 Wochen hattest kann dir nicht zumutbar sein alle Schäden/Beschaffenheiten des Autos zu kennen. Zudem kommt dass bei dem geringen Kaufpreis von einer arglist nicht auszugehen ist.
Zum Klagen wird es hoffentlich nicht kommen, denn das kostet Zeit, Geld und Nerven.
Arlistiges Verschweigen ist das bewusste Vorspiegeln oder Verschweigen von Tatsachen um einen Schein zu erwecken.
Das ist aber hier nicht der Fall, da der Verkäufer den Unfallschaden nicht kannte und auch nicht kennen musste.
HALLO ERSTMAL
1 ERSMAL FREUNDLICHBLEIBEN UND DEM KÄUFER MITEILEN DAS DU DAS AUTO AUCH UNFALLFREI GEKAUFT HAST.
2 UND DAS IST GANZ WICHTIG
FREUNDLICH DRUM BITTEN ER SOLL DOCH BITTE WIEDER ZU DIR KOMMEN MIT DEM AUTO UND IHR BEIDE FÄHRT DANN IN EINE WERKSTADT UM ES ORDENLICH ZU ÜBERPRÜFEN.
DA WIRD SICH DANN ZEIGEN OB ER WIRCHLICH WAS HAT ODER DER KÄUFER ÜBERHAUBT NOCH KOMMT . IRGENDWELCHE FOTOS SIND DOCH ERSTMAL EGAL WER WEIS WELCHES AUTO DAS WIRLICH IST.
3 IST ES WIRCHLICH SO DAS ER EIN UNFALL WAGEN IST ???
TROZDEM NICHT BEZAHLEN SONDERN DIE VORBESITZERIN ANRUFEN UND DEN FALL SCHILDERN.
IHR ABER AUCH GLEICH SAGEN WENN DU DEN WAGEN ZURÜCKNEMEN MUST DU IHR DEN WAGEN AUCH ZURÜCK GEBEN WIRST DA DU IN JA AUCH UNFALLFREI GEKAUFT HAST UND SIE SOMIT HAFTEN MUSS DANN KANSTE IHR JA DAS ANGEBOT VON 300 EURO MACHEN WER WEIS VILEICHT WEIS SIE JA GANZ PLÖTZLICH DOCH WAS VOM UNFALL .
4 DU HAST DOCH ALLE RECHNUNGEN VOM AUTOHAUS ALSO AUCH DIE ADRESSE UND TELEFONNUMMER ANRUFEN UND NACHFRAGEN OB DER WAGEN DORT MAL ZUR REPARATUR WAHR ???? WENN DAS DER FALL IST HAT SIE DICH BETROGEN UND ALLES WIRD GUT.
Meine Meinung : wenn eine Laie ein Fahrzeug Unfallfrei erwirbt, es 2 Wochen Nutzt keinen Unfall verursacht, ist er anders als ein Gewerblicher Händler nicht verpflichtet vor einem Verkauf Recherchen anzustellen ob nun doch ein Unfall vorgelegen hat. Dies würde ja Bedeuten dass er vermutet das mit den KFZ etwas nicht stimmt, und dann kann er das KFZ nicht als UNfallfrei weiterverkaufen. Also ich würde der Sache Entspannt entgegensehen , es hört sich an als wenn jemand in Nachgang den Preis drücken will, mit zweifelhaften Methoden. Und zudem sind bei Fahrzeugen dieser Preisklasse 300 € Abschlag viel Geld, man sollte sich im klaren sein was man für "soviel" Geld bekommt, und wenn mir jemand beim Verkaufsgepräch Mitteilt das der Wagen nur 2 Wochen in seinem Beszitz war dann Frage ich vorab nach den Gründen für den Verkauf. Ein Privatmensch kann die Sachmängelhaftung ausschliessen. Somit muss der Erwerber den Beweis führen das der Schaden Vorsätzlich und in Betrügerischer Absicht verschwiegen wurde.
Ich würde Abwarten was für "Beweise" der Erwerber vorlegt, oder ob er nur auf den Busch klopft, um den Preis im Nachgang zu drücken.
Gib mal Laut wie die Sache weitergeht.
Gruß Klaus-Peter 😎
hi,ein preisnachlass um 300 euro?ist doch lächerlich.ich denke der typ will dich nur abzocken,denn ein preisnachlass macht den wagen auch nicht unfallfrei,entweder ich gebe die kiste zurück,weil man mich gelinkt hat, oder ich lebe damit.ein unfallwagen ist es nur dann wenn tragende teile beschädigt wurden,alle anderen sind blechschäden s.g.bagatellschäden und sollten wenn sie bekannt sind,beim verkauf angegeben werden.ciao.
Seht das Ganze doch mal aus der Sicht der Käufer:
1) Sie kaufen einen Golf, EZ 10/98 für ...... € von einem Vorbesitzer mit der Zusicherung im Kaufvertrag, dass der Wagen unfallfrei ist, wie besehen und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Wagen wurde vom Vorbesitzer nur ganze 2 Wochen gefahren!
2) Dann erfahren sie in ihrer Werkstatt bei einer Reparatur / Durchsicht, dass dieser Wagen ein Unfallwagen ist und früher einen nicht unerheblichen Heckschaden erlitten hat.
Es sieht für mich als Aussenstehenden dann zunächst einmal so aus, als hätte da der Vorbesitzer (also frankyboy36 und/oder seine Frau) einen Wagen gekauft, nach dem Kauf festgestellt, dass dies ein Unfallwagen ist. Dann haben sie sich nicht auf einen Streit mit dem vorherigen Verkäufer eingelassen, sondern den bequemeren Weg gewählt, den Wagen wieder loszuwerden, und ihn einfach weiterverkauft. Diese Vermutung liegt jedenfalls nahe, denn wer kauft schon einen Schaltwagen, wenn er nicht vorher weiß, ob er damit klarkommt? 😕
Selbst wenn man also jetzt feststellen kann, dass dies kein frisch reparierter Schaden war, die Reparatur also viel länger als 2 Wochen her ist und nicht unter frankyboy36s Regie durchgeführt wurde, hat der Käufer nur einen Vertrag mit ihm bzw. seiner Frau und kann somit auch nur die in Regress nehmen. Und das tut er jetzt. 😰
Inwieweit die Zusicherung der Unfallfreiheit jetzt entscheidend ist (ich würde auch immer nur eine Unfallfreiheit für die Zeit zusichern, in der ich der Halter war!), kann allerdings nur ein Rechtsanwalt sicher sagen. Daher würde ich dir, frankyboy36, unbedingt empfehlen, einen solchen für eine Erstberatung auszusuchen - erst recht, wenn du eine Rechtsschutzversicherung haben solltest!
Oder du versuchst es zunächst einmal mit der Abschreckungsmasche (gemeinsamer Werkstattbesuch etc.). Aber das musst du jetzt entscheiden.
Schönen Gruß