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Auf einmal ist meiner ein Unfallwagen???
Hallo miteinander.
Ich war eben beim Autoglaser und hab mir eine neue Frontscheibe reinsetzenlassen. Da sagt der Mann zu mir: "Der hatte ja schon mal einen Unfall"
War natürlich überrascht weil der Wagen vom VW-Händler ja ohne Angabe "Unfallwagen" verkauft wurde. Habs mir dann mal zeigen und erklären lassen:
Unten am Schweller ist die Linie die dort verläuft nicht bündig. Es ist eine Abweichung von 2-4 mm.
Das würde auf einen Austausch oder einen Ausbau mit Lackierung hinweisen.
Die Schrauben die den Kotflügel halten, wären auch schon mal abgewesen, da sichtbare Lackabplatzer am Schraubenkopf zu sehen sind.
Bei der Motorhaube war er sich nicht ganz sicher.
Wenn man die aufmacht und in die Öffnungen schaut, die sich kurz hinter dem Rand befinden, sieht man deutlich den Füller (gelblicher Belag).
Ob die Originalhauben komplett im Lack getaucht werden, wusste er nicht.
Ich werde jetzt auf jeden Fall mal die Vorbesitzer abtelefonieren und fragen ob die mal einen Unfall mit dem Wagen hatten.
Ich kann ja nachher mal ein Foto von dem Schweller einstellen.
Ich hab aber noch ein paar Fragen:
Gehe ich richtig in der Annahme dass sobald ein Teil getauscht wurde der Wagen ein Unfallwagen ist (aufgrund einer Beschädigung)?
Und welche Möglichkeiten habe ich noch, um herauszufinden ob der Wagen einen Unfall hatte?
Die Vorbesitzer könnten ja sagen sie hätten keinen Unfall gehabt und das Autohaus könnte behaupten den Unfall hätte ich selber gebaut und in der Zeit den Kotflügel wechseln lassen in dem ich das Auto besessen habe.
Den Kaufvertrag kann ich ja dann wandeln; also komplett Geld zurück ohne Nutzungsabzug wenn es ein Unfall war?!
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30 Antworten
Ich meine gelesen zu haben, dass es erst ein Unfallwagen wird, wenn ein festes Teil der Karosse beschädigt wird. Z.B. wäre dann ja auch nen Auto nen UNfallwagen, wenn dir einer mitm Schlüssel Kratzer reingemacht hat und du diese Teile wieder lackieren lässt.
ABer frag doch einfach mal die Vorbesitzer .... evtl war ja doch was grösseres.
Silversnake
sehe ich auch so wie silver. selbst parkrempler bei denen der ganze kotflügel neugemacht werden muss, machen das auto nicht gleich zum unfallwagen.
als unfallwagen geht das auto erst durch wenn teile eingeschweißt wurden...
Und was sit dann mit den Autos wo einen Unfall hatten, eine große Reperatur an der achse vorne? Die sind dann wohl kein Unfallfahrzeug. Ich bin mit meinem Auto auf den Bordstein gerutscht weil ich zu schnell war 3000€ an der Achse udn Antriebswelle vorne... Des ist jetzt kein Unfallfahrzeug. Wenn du es mir als Unfallfrei abkaufst bekommst du es sofort ;-)
geh doch mal mit son nen lackmessgerät rüber das misst die lackdicke...
alle defekten teile konnten doch abgeschraubt werden?? wenn ja ist es kein unfall wagen...
Sobald die Reparaturkosten an Karossierie u.ä. einen bestimmten Betrag übersteigen ist der Wagen offiziell als Unfallwagen eingestuft.
Zu DM Zeiten waren das 1000 Mark, ob es nun 500 Euro sind, oder der Betrag geändert wurde weiss ich leider nicht.
Zitat:
Original geschrieben von RuffRyder
Sobald die Reparaturkosten an Karossierie u.ä. einen bestimmten Betrag übersteigen ist der Wagen offiziell als Unfallwagen eingestuft.
Zu DM Zeiten waren das 1000 Mark, ob es nun 500 Euro sind, oder der Betrag geändert wurde weiss ich leider nicht.
so ein quark, mir ist mal ne alte ins auto gefahren und hat mir kotflügel, tür, spiegel, schweller... demoliert.... fast 3000€ schaden...
und im gutachten stand drin, kein eintrag als unfallwagen da kein schaden war der den wert des autos mindert...
hmm also mir ist einer jetzt am samstag in kotflügel gefahren!
naja bei vw meinten die kosten punkt cirka 650€
neuer kotflügel plus lackieren und ähm un neuer rad kasten also dieser palstik schutz über derm vorder reifen neu!
muss ich den dann auch als Unfall auto wieder verkaufen ?? weil im grunde ist ja alles ausgetauscht!
nein denn es wurde ja nichts eingeschweißt...
Lass es mich anders sagen.
Unfallschäden mit Reparaturkosten über 1000 DM müssen beim Verkauf angegeben werden.
< 1000 DM muss nicht, da Bagatellschaden.
So isses richtig.
Zitat:
Original geschrieben von RuffRyder
Lass es mich anders sagen.
Unfallschäden mit Reparaturkosten über 1000 DM müssen beim Verkauf angegeben werden.
< 1000 DM muss nicht, da Bagatellschaden.
So isses richtig.
wo steht das denn???
mom, ich suche es grade...aber so hab ich das mal in irgeneinem Nachrichten-Magazin gelesen...
hmm der Meister meinte das wäre ein bessere Bagatellschaden!!
naja und mit dem schweissen halte ich auch eher für faustregel vielleicht aber bei den heutigen autos muss man nur noch selten schweissen!!
sind ja alles einzel teile!!