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Unfallwagen nichtwissentlich verkauft

VW Vento 1H

Hallo,

meiner Frau hatte ich vor kurzem ein VW gekauft.
Dieser war 2 Wochen in Ihrem Besitz (ist damit überhaupt nicht klargekommen, weil Automatik gewöhnt) und wurde insgesamt 270 km gefahren.
Anschließend wurder dieser mit an Privat verkauft.

Jetzt verlangt der Käufer 300,-€ Preisnachlass, weil es angeblich ein Unfallwagen ist.
Ich bzw. meine Frau hat es nicht gewusst. Die Vorbesitzerin (also vor meiner Frau) hat den Wagen insgesamt 5 Jahre gefahren und damit kein Unfall gehabt. Auch das KFZ ist immer problemlos durch den TÜV gekommen. Sie hatte auch nie den Hinweis in der Werkstatt erhalten, dass dies ein Unfallwagen ist/war. Die Vorbesitzerin war immer so korrekt und hat alle Werkstattrechnungen aufgehoben.
Daten:

EZ: 10/98
KM 143.000
TÜV/ASU 10/09

1. Besitzer 10/98 - 05/04 ( ca 80.000 km gefahren)
2. Besitzer 05/04 - 02/08 Vorbesitzerin junge Frau (ca. 60.000 km gefahren)
3. Besitzer 02/08 - 02/08 meine Frau (270 km gefahren)
4. Besitzer will 300€ Preisnachlass

Frage: Sollte dies wirklich ein Unfallwagen sein, wer ist haftbar zu machen ? (Besitzer1, 2 oder 3 ???)
Im Kaufvertrag steht unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und der Passus UNFALLFREI ist angekreuzt. Das Auto wollen wir auf keinen Fall wieder zurücknehmen, da meine Frau jetzt ein Neuwagen finanziert hat. Ich will nichts behaupten, aber es könnte ja sein, dass Besitzer 4 den Unfall selber gemacht hat. Besitzer 2 ist eine junge Frau, die absolut keine Ahnung von Autos hat und immer fleißig alles in der Werkstatt alles amchen lassen hat (Verschleißteile und Insektion)

Wer kann Tipss geben, meine Frau ist schon total am Boden zerstört.

Beste Antwort im Thema

Hallo,

meiner Frau hatte ich vor kurzem ein VW gekauft.
Dieser war 2 Wochen in Ihrem Besitz (ist damit überhaupt nicht klargekommen, weil Automatik gewöhnt) und wurde insgesamt 270 km gefahren.
Anschließend wurder dieser mit an Privat verkauft.

Jetzt verlangt der Käufer 300,-€ Preisnachlass, weil es angeblich ein Unfallwagen ist.
Ich bzw. meine Frau hat es nicht gewusst. Die Vorbesitzerin (also vor meiner Frau) hat den Wagen insgesamt 5 Jahre gefahren und damit kein Unfall gehabt. Auch das KFZ ist immer problemlos durch den TÜV gekommen. Sie hatte auch nie den Hinweis in der Werkstatt erhalten, dass dies ein Unfallwagen ist/war. Die Vorbesitzerin war immer so korrekt und hat alle Werkstattrechnungen aufgehoben.
Daten:

EZ: 10/98
KM 143.000
TÜV/ASU 10/09

1. Besitzer 10/98 - 05/04 ( ca 80.000 km gefahren)
2. Besitzer 05/04 - 02/08 Vorbesitzerin junge Frau (ca. 60.000 km gefahren)
3. Besitzer 02/08 - 02/08 meine Frau (270 km gefahren)
4. Besitzer will 300€ Preisnachlass

Frage: Sollte dies wirklich ein Unfallwagen sein, wer ist haftbar zu machen ? (Besitzer1, 2 oder 3 ???)
Im Kaufvertrag steht unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und der Passus UNFALLFREI ist angekreuzt. Das Auto wollen wir auf keinen Fall wieder zurücknehmen, da meine Frau jetzt ein Neuwagen finanziert hat. Ich will nichts behaupten, aber es könnte ja sein, dass Besitzer 4 den Unfall selber gemacht hat. Besitzer 2 ist eine junge Frau, die absolut keine Ahnung von Autos hat und immer fleißig alles in der Werkstatt alles amchen lassen hat (Verschleißteile und Insektion)

Wer kann Tipss geben, meine Frau ist schon total am Boden zerstört.

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29 Antworten

hi was soll es denn für ein Unfall gewesen sein? Nicht jeder Rempler macht aus einem Auto gleich einen Unfaller.

Unfall sieht so aus:
Lt. Käufer soll der Wagenein Heckaufprall gehabt haben, da wurde hinten viel gespachtelt. Der Wagen muss ca. 10 - 20 cm eingedrückt gewesen sein.Desweiteren ist mit einem Lackprüfgerät festgestellt worden, das der Wagen vom Heck bis zur Beifahrertür lackiert wurde.
Hinzuzufügen ist, dass der Wagen immer seine Spur gehalten hat, ordendlich gebremst hat und wir noch ein Früjahrscheck, neue Zündkabel und Kerzen bei VW reinmachen lassen haben. Die haben auch nie erwähnt, dass das ein Unfallwagen sein müsste.

Alle Unfallaussagen vom Käufer. Hat 2 Bilder geschickt, naja mit Handy geknipst, nicht wirklich gut...

Was soll meine Frau jetzt machen ????

Das sieht nach nem Rechtsstreit aus. Ruf doch mal die Vorbesitzer an wer das verbockt hat. Ich denke mit 300,- Nachlass biste da noch gut bei weg. Ich hätte ihn dir wieder vor die Tür gestellt obwohl du anscheinend das nicht wusstest - aber Unwissenheit schützt vor Schaden nunmal nicht. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast ruf die mal an und schau das du zu nem Anwalt kommst.

Vor allem erst mal Ruhe bewahren.
Ein Lackprüfgerät ist keine Testmethode die die Behauptung rechtfertigt das Fahrzeug habe einen
Unfall gehabt.
Meine Empfehlung,Rechtsanwalt aufsuchen.

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Hier das 1. Foto

Hier das 2. Foto

Ist in dem Kaufvertrag mit der jungen Frau auch „unfallfrei“ angekreuzt? Wenn ihr nichts von einem Unfall wisst, reagiert einfach nicht.

Woher wisst ihr, dass die Fotos von dem Auto sind, das ihr verkauft habt? Vielleicht ist das ein fauler Trick.

Ja, im Kaufvertrag mit der jungen Frau ist auch unfallfrei angekreuzt.
Und es steht noch "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" drin.

Sieht doch alles gut aus. Einen Gruß an deine Frau.

Zitat:

Original geschrieben von frankyboy36


Ja, im Kaufvertrag mit der jungen Frau ist auch unfallfrei angekreuzt.
Und es steht noch "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" drin.

steht da auch was von "soweit bekannt" ?

Nein, es steht nur

X Das Fahrzeug ist unfallfrei ( also es ist angekreuzt)

Und es steht noch, " Das KFZ wurde gekauft wie besichtigt und probegefahren - unter Ausschluß jeder Gewährleistung.

Wer haftet nun für den Unfallwagen ?

Hallo,

wenn der Wagen als unfallfrei an den jetzigen Eigentümer verkauft wurde, dann musst du dafür gerade stehen, wenn der Wagen doch einen Unfall hat.
Der Ausschluss der Gewährleistung hat IMO damit nichts zu tun, da das Fahrzeug die Eigenschaften haben muss, die im Kaufvertrag vereinbart sind.

Ich würde aber erstmal klären lassen, ob der Wagen wirklich einen Unfall hatte.
Fraglich ist dabei, ob das einer Vorbesitzer zugibt, aber Versuch kostet ja nichts.

Ansonsten ist eine Neulackierung nicht unbedingt ein Indiz für einen Unfall.
Für genaue Auslegung eines Unfallschadens aber mal den Rechtsanwalt oder sonstige Institutionen aufsuchen, die da rechtlich etwas besser im Stoff stehen.

Falls es wirklich ein Unfallwagen sein sollte, kannst du deinerseits wieder Minderung von dem Verkäufer verlangen, von dem du den Wagen gekauft hast, evtl. auch direkt zurückgeben, aber das ist erstmal ein anderes Thema.

Zitat:

Original geschrieben von frankyboy36



X Das Fahrzeug ist unfallfrei ( also es ist angekreuzt)

Und es steht noch, " Das KFZ wurde gekauft wie besichtigt und probegefahren - unter Ausschluß jeder Gewährleistung.

Ich glaube diese 2 Sätze reichen beim Gericht aus. Sie hätte jemanden mitnehmen können der den Wagen unter die Lupe hätte nehmen können.
Wenn du nicht als Privatverkäufer den Wagen verkauft hättest, hättest du ein Problem. Da ist sie selber schuld.

Bei meinem Wagen wurde beim Tüv Vertrauenscheck festgestellt das der rechte Kotflügel(wieder mit so einem Lackprüfer) einen etwas dickeren Lack hat. Mich hat es nicht gestört.

Das ganze hätte sie echt vor dem Kauf kontrollieren lassen sollen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich keinen Cent bezahlen. Sonst, wenn sie mit Anklage droht, einen Anwalt um Rat bitten, danach abwägen ob man ein Paar Hunderter dem Gerichtsverfahren und Anwälten bezahlt oder nicht der Käuferin...

Zitat:

Original geschrieben von Mikaljord



Zitat:

Original geschrieben von frankyboy36



X Das Fahrzeug ist unfallfrei ( also es ist angekreuzt)

Und es steht noch, " Das KFZ wurde gekauft wie besichtigt und probegefahren - unter Ausschluß jeder Gewährleistung.

Ich glaube diese 2 Sätze reichen beim Gericht aus. Sie hätte jemanden mitnehmen können der den Wagen unter die Lupe hätte nehmen können.
Wenn du nicht als Privatverkäufer den Wagen verkauft hättest, hättest du ein Problem. Da ist sie selber schuld.

Bei meinem Wagen wurde beim Tüv Vertrauenscheck festgestellt das der rechte Kotflügel(wieder mit so einem Lackprüfer) einen etwas dickeren Lack hat. Mich hat es nicht gestört.

Das ganze hätte sie echt vor dem Kauf kontrollieren lassen sollen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich keinen Cent bezahlen. Sonst, wenn sie mit Anklage droht, einen Anwalt um Rat bitten, danach abwägen ob man ein Paar Hunderter dem Gerichtsverfahren und Anwälten bezahlt oder nicht der Käuferin...

Wenn da nicht noch stehen würde, dass der Wagen unfallfrei ist, dann würde dieses "gekauft wie gesehen" o.ä. sicher ausreichen.

Wenn aber eine Unfallfreiheit zugesichert wird (Zusätze wie "soweit bekannt" fehlen ja) wird die ganze Sache problematischer.

Aber ich würde hier auch erstmal dazu raten, stur zu bleiben, da der Wagen vom Verkäufer ja auch als unfallfrei gekauft wurde und einem privaten Verkäufer ja nicht unbedingt abverlangt werden kann, das Fahrzeug auf Unfallschäden zu untersuchen/untersuchen zu lassen.

Alle Auskünfte ohne Gewähr, dafür dann bitte an den Anwalt wenden.

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