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Unfallwagen: Betrugsopfer hier?

Themenstarteram 28. November 2006 um 16:09

hallo zusammen,

mit 99% wahrscheinlichkeit bin ich einem betrüger zum opfer gefallen..

mein w210, gekauft 06/2005 (war aber danach 6 monate stillgelegt) hat in letzter zeit immer mehr ein schwammiges fahrgefühl entwickelt. ist zwar noch nicht 100% diagnostiziert aber alles deutet drauf hin, dass das fahrzeug einen grösseren unfallschaden gehabt hat und der rahmen verzogen ist. dabei hatte mir der verkäufer erklärt, dass der wagen einen kleinen moped-unfall gehabt hatte, wonach nur der vordere linke kotflügen repariert wurde.

gekauft habe ich den wagen von einem privaten "zwischenhändler" über eine internet-plattform. der fahrzeugbrief war nicht auf ihn ausgestellt und er hatte mir das damals so erklärt, dass er den wagen im auftrag von jemandem verkauft, der sich den wagen doch nicht leisten konnte (vorbesitzer war nur 2 monate im besitz des kfz).

im adac-kaufvertrag ist festgehalten:

1.2

"der verkäufer sichet zu das fahrzeug 100% sein eigentum ist"

weiterhin:

1.3

"dass das kfz in der zeit, in der es sein eigentum war keinen unfallschaden / lediglich folgende beschädigungen erlitten hat: vorne links kotflügel gewechselt"

unter "sondervereinbarungen":

"keine garantie, keine rücknahme. gekauft wie besichtigt als bastlerfahrzeug"

ich nehme an: fall von PP (persönliches pech) für mich?? :(

habt ihr vergleichbare erfahrungen (arglistiger/vorsätzlicher täuschung, die nicht nachgewiesen werden kann) und habt ihr trotzdem was unternommen??

danke & gruss,

john

18 Antworten
am 28. November 2006 um 16:29

es hilft dir zwar auch nicht mehr, aber bei dem satz wäre ich vorsichtig geworden:

"gekauft wie besichtigt als bastlerfahrzeug"

kenne mich momentan nicht mit der rechtlichen lage aus, glaube aber mal gehört zu haben das dererlei sätze in kaufverträgen nichts zu suchen haben. ich hoffe das kann jemand bestätigen oder dementieren....

am 28. November 2006 um 17:00

du hast ein Unfallwagen "ein nicht reparierten Unfallschaden", ein nicht Verkehrssicheres Auto gekauft !!

damit hat sich der verkäufer abgesichert

der Verkäufer hat das Fahrzeug sicherlich als Bastlerfahrzeug gekauft und verkauft es so nun weiter. Wenn das mit dem Kotflügel stimmt hast du leider die ars..karte gezogen

ausser du kannst ihm beweisen das der schaden(rahmenschaden) in der Zeit als er der besitzer war entstanden ist.

...

Ich kann nicht die Hand dafür ins Feuer legen, aber Klauseln wie "Bastlerfahrzeug" werden vor Gericht bei einem Fahrzeug, das einen gewissen Preis übersteigt, z. B. ein 210er für 5 bis 6000 Euro als nichtig erklärt.

Bei einem 210er für 1500 Euro wäre das "Bastlerfahrzeug" nicht anfechtbar.

Grüsse

Daniel

Ich würde Daniel Recht geben, Klauseln wie Bastlerfahrzeug sind bei teuren hochwertigen KFZ nichtig. Gakuft wie gesehen sowieso, da das ja ein Freibrief für Betrug wäre.

Ich würde mich da mal anwaltlich beraten lassen. Da ist einiges im Argen. Kannst Du beweisen, dass der Verkaufer Händler ist, das wäre schon mal ein großer Vorteil. Händler haften großzügiger.

Ein ausgetauschter Kotflügel macht kein Fahrzeug zum Bastlerfahrzeug.

Warum hast Du das Auto als Bastlerfahrzeug gekauft? Dir mußte also bekannt sein, dass die Karre hin ist.

am 28. November 2006 um 17:54

Re: Unfallwagen: Betrugsopfer hier?

 

Zitat:

Original geschrieben von johndude

hallo zusammen,

mit 99% wahrscheinlichkeit bin ich einem betrüger zum opfer gefallen..

mein w210, gekauft 06/2005 (war aber danach 6 monate stillgelegt) hat in letzter zeit immer mehr ein schwammiges fahrgefühl entwickelt. ist zwar noch nicht 100% diagnostiziert aber alles deutet drauf hin, dass das fahrzeug einen grösseren unfallschaden gehabt hat und der rahmen verzogen ist. dabei hatte mir der verkäufer erklärt, dass der wagen einen kleinen moped-unfall gehabt hatte, wonach nur der vordere linke kotflügen repariert wurde.

gekauft habe ich den wagen von einem privaten "zwischenhändler" über eine internet-plattform. der fahrzeugbrief war nicht auf ihn ausgestellt und er hatte mir das damals so erklärt, dass er den wagen im auftrag von jemandem verkauft, der sich den wagen doch nicht leisten konnte (vorbesitzer war nur 2 monate im besitz des kfz).

im adac-kaufvertrag ist festgehalten:

1.2

"der verkäufer sichet zu das fahrzeug 100% sein eigentum ist"

weiterhin:

1.3

"dass das kfz in der zeit, in der es sein eigentum war keinen unfallschaden / lediglich folgende beschädigungen erlitten hat: vorne links kotflügel gewechselt"

unter "sondervereinbarungen":

"keine garantie, keine rücknahme. gekauft wie besichtigt als bastlerfahrzeug"

ich nehme an: fall von PP (persönliches pech) für mich?? :(

habt ihr vergleichbare erfahrungen (arglistiger/vorsätzlicher täuschung, die nicht nachgewiesen werden kann) und habt ihr trotzdem was unternommen??

danke & gruss,

john

Hallo.

 

Haste denn von ner Fachwerkstatt überprüfen lassen, ob der Rahmen verzogen ist?

Wenn nicht: das als erstes machen lassen.

-----------------------------------------

Danach ab zu deinem Anwalt.

Suche alle Unterlagen, Mails Kaufvertrag etc. heraus bzw. sichere sie und drucke sie aus.

Das wird der Anwalt brauchen.

----------------

Dass der Betreffende angeblich nur im Auftrag eines Dritten gehandelt hat, nutzt ihm gar nichts.

Sein "Haftungsausschluss" wird ihm ebenfalls nichts nutzen.

Genaueres erfährst Du dann beim Anwalt.

Grüsse,Max

Themenstarteram 28. November 2006 um 17:56

ich habe das mit dem "bastlerfahrzeug" so anerkannt, weil ich davon ausging, dass man sich im "privaten markt" .generell damit absichert, um die seit 2 (?) jahren geltende pflichtgarantie für händlerfahrzeuge nicht geben zu müssen. habe z.b. meinen alten auch als bastlerfahrzeug von privat zu privat verkauft.

der verkäufer meinte, der besitzer hätte den wagen bei seinem bruder (der einen kfz-handel haben soll..) für was kleineres in zahlung gegeben & sein bruder hätte ihn dann damit beauftragt, das auto "privat" zu verkaufen..

tja, wie ich mir jetzt denken kann alles lug und trug :(

der wagen hat übrigens anfänglich einen guten eindruck gemacht - DC händler hatte damals bei einer (zugegebenermassen) kurzen untersuchung auch nichts finden können. jetzt sieht es jedenfalls so aus, als ob sich der rahmen/die karosserie weiter verzogen hätte - jedenfalls hängt der wagen vorne links ca 2cm tiefer. am fahrwerk konnte trotz mehfacher diagnose nichts gefunden werden. der wagen hat 3 prozent sturz, die nicht eingestellt werden können (jetzt kommt er diese woche in eine genaue vermessung) wenn man genau hinsieht sind die spaltmasse links und rechts auch unterschiedlich. dann sind noch einige andere "ungereimtheiten" wie z.b., dass beim linken xenon die halterungen abgebrochen sind und der gesamte scheinwerker auf einem styropor-würfel (!!) aufgesetzt ist. weiterhin ist die verbindungsstelle zwischen kotflügel und motorraumblech sehr wellig - also keinesfalls fachmännisch - repariert worden. aber all das ist z.b. auch DC zunächst nicht aufgefallen - also bitte nicht zu sehr schimpfen, wie blöd ich doch gewesen bin (weiss es ja jetzt selber :( )

habe für den wagen (E50 AMG mit vollausstattung) vor 1,5 jahren 11.500,- euro bezahlt - laut euren maßstäben also keinesfalls ein bastlerfahrzeug.

danke für eure meinungen! ich denke, der weg zum anwalt könnte sich doch lohnen.. zumindest werde ich es mal versuchen, nachdem ich das genaue messergebniss habe.

schönen abend euch allen!

john

Themenstarteram 28. November 2006 um 17:59

Re: Re: Unfallwagen: Betrugsopfer hier?

 

Zitat:

Original geschrieben von gstomsen

 

Hallo.

 

Haste denn von ner Fachwerkstatt überprüfen lassen, ob der Rahmen verzogen ist?

Wenn nicht: das als erstes machen lassen.

-----------------------------------------

Danach ab zu deinem Anwalt.

Suche alle Unterlagen, Mails Kaufvertrag etc. heraus bzw. sichere sie und drucke sie aus.

Das wird der Anwalt brauchen.

----------------

Dass der Betreffende angeblich nur im Auftrag eines Dritten gehandelt hat, nutzt ihm gar nichts.

Sein "Haftungsausschluss" wird ihm ebenfalls nichts nutzen.

Genaueres erfährst Du dann beim Anwalt.

Grüsse,Max

danke, max - du machst mir hoffnung!! :)

werd ich alles beachten.

wie jetzt grad parallel zu dir geschrieben kommt er diese woche in vermessung und dann sehen wir weiter..

am 28. November 2006 um 18:02

vor 1,5 Jahren hast ihn gekauft und jetzt willst du was geltend machen, ich weis nicht ob du da weit kommst.

Private dürfen die Gewährleistung ausschließen, wie übrigens auch der ADAC Kaufvertrag vorsieht.

Halt uns auf dem Laufenden, wie die Sache ausgeht.

Wahrscheinlich mu0 man nur mal die Stoßstange abnehmen und man sieht was Sache ist. Notfalls auch noch den Kotflügel.

Hallo.

Ich glaube auch nicht, dass Du nach 1,5 Jahren noch etwas machen kannst, ausser den Wagen in Ordnung zu bringen.

Du hast den Wagen privat oder im unseriösen Vermittlungshandel gekauft und seine Fahruntüchtigkeit durch die Eigenschaft als Bastlerfahrzeug quasi bestätigt.

Nicht zu vergessen - nach so langer Zeit musst Du beweisen, dass zum Zeitpunkt des Verkaufs der Wagen durch einen Unfall verzogen war. Und das wird fast unmöglich. Schliesslich bist Du 1,5 Jahre mit dem Wagen gefahren.

Fahre erstmal zu Werkstatt und lasse den Wagen untersuchen - vielleicht ist das alles halb so wild und es ist nur der Verschleiss.

Ich würde nicht zum Anwalt gehen, es sei denn Du hast RS und die übernimmt die Kosten (wird sie aber nicht). Und teuerer wird das dadurch auch.

Grüsse

am 28. November 2006 um 19:53

Das mit dem Beweisproblem ist in der Tat nicht von der Hand zu weisen. Vor allem nach anderthalb Jahren.

Aber ne erste Beratung beim Anwalt kostet nicht die Welt. Das Honorar kann man im übrigen auch vorher aushandeln.

Hallo

ich denke das ist verjährt.

gruß uno-abarth

Ich würde auch auf jeden Fall mal juristischen Rat einholen. Eine kurze Beratung ob das ganze überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, kann nicht die Welt kosten.

Möglicherweise kennst Du oder ein Freund von Dir einen Anwalt; nicht, dass Du den nicht bezahlen müßtest, aber auch unter den Anwälten gibt es schwarze Schafe...

Moin,

Im Vertrag wird dir zugesichert ... das das Fahrzeug lediglich eine leichte Beschädigung durch einen Unfall aufwies, diese Fachgerecht instand gesetzt wurde. Hat das Fahrzeug einen offenkundigen Rahmenschaden erlitten, der bisher nicht auffiel, da das Fahrzeug nicht genutzt wurde ... der aber dem Verkäufer als Fachmann hätte auffallen müssen ... (Er gibt sich selbst ja als Eigentümer an) dann muss er dafür grade stehen.

Mit dem Vertrag und allen anderen Unterlagen zur Verbraucherberatung gehen ... und dich dort beraten lassen. ICH würde schätzen, das deine Chancen da gar nicht so schlecht stehen. Da dies in diesem Fall unter Umständen eine Arglistige Täuschung sein kann.

Aber darüber solltest du auf jeden Fall mit der Verbraucherberatung und einem Anwalt reden. Aus dem einfachen Grund ... der kann deine Unterlagen komplett lesen und analysieren. Das ist mir und anderen ja nicht möglich, daher kann und darf man es auch nicht weitergehend bewerten.

MFG Kester

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