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Unfallwagen: Betrugsopfer hier?

Themenstarteram 28. November 2006 um 16:09

hallo zusammen,

mit 99% wahrscheinlichkeit bin ich einem betrüger zum opfer gefallen..

mein w210, gekauft 06/2005 (war aber danach 6 monate stillgelegt) hat in letzter zeit immer mehr ein schwammiges fahrgefühl entwickelt. ist zwar noch nicht 100% diagnostiziert aber alles deutet drauf hin, dass das fahrzeug einen grösseren unfallschaden gehabt hat und der rahmen verzogen ist. dabei hatte mir der verkäufer erklärt, dass der wagen einen kleinen moped-unfall gehabt hatte, wonach nur der vordere linke kotflügen repariert wurde.

gekauft habe ich den wagen von einem privaten "zwischenhändler" über eine internet-plattform. der fahrzeugbrief war nicht auf ihn ausgestellt und er hatte mir das damals so erklärt, dass er den wagen im auftrag von jemandem verkauft, der sich den wagen doch nicht leisten konnte (vorbesitzer war nur 2 monate im besitz des kfz).

im adac-kaufvertrag ist festgehalten:

1.2

"der verkäufer sichet zu das fahrzeug 100% sein eigentum ist"

weiterhin:

1.3

"dass das kfz in der zeit, in der es sein eigentum war keinen unfallschaden / lediglich folgende beschädigungen erlitten hat: vorne links kotflügel gewechselt"

unter "sondervereinbarungen":

"keine garantie, keine rücknahme. gekauft wie besichtigt als bastlerfahrzeug"

ich nehme an: fall von PP (persönliches pech) für mich?? :(

habt ihr vergleichbare erfahrungen (arglistiger/vorsätzlicher täuschung, die nicht nachgewiesen werden kann) und habt ihr trotzdem was unternommen??

danke & gruss,

john

18 Antworten
Themenstarteram 29. November 2006 um 16:33

nochmals danke auch für die weiteren meinungen!

das auto wird freitag vermessen.

rechtschutz ist vorhanden - hab das ganze auch schon mal an einen befreundeten anwalt adressiert.

habe auch die befürchtung wg. der 1,5 jahre - mal sehen, was bei beidem rauskommt - messtechnisch sowie juristisch.

ich halte euch auf dem laufenden..

schönen abend!

Hallo.

Was ist bei der heutigen Begutachtung messtechnisch rausgekommen?

Grüsse

Themenstarteram 2. Dezember 2006 um 10:56

hallo zusammen!

aaaalsoo.. das auto ist gestern in einer spezialwerkstatt vermessen worden und das ergebnis war gelinde gesagt sehr überraschend.. es ist gar kein "unfallwagen" - es waren nur spur&sturz komplett (jeweils ca. 9mm) verstellt! jetzt läuft er wieder 1A!

& das, nachdem er vorher 2x (!!) beim "freundlichen mercedes-händler" vermessen worden ist!! das erste mal sogar inkl. dem austausch der achsgelenke & der spurstange -> kosten ca. 500,- euro. das zweite mal nur vermessung mit dem angeblichen ergebnis, er wäre irreparabel verstellt! ..ich bin so sauer!! die werden am montag was von mir zu hören bekommen, die unfähigen trantüten!!!!

normalerweise tu ich sowas nicht, aber: meidet bitte das autohaus stollsteimer in leinfelden-echterdingen (bei stuttgart), seines zeichens DC vertragspartner und spezialisierte fachwerkstatt für mercedes!

der vermesser gestern konnte keinerlei schäden am rahmen oder sonstwas feststellen - OK, die reparatur des kotflügels ist zwar nicht wirklich fachmännisch durchgeführt worden und die sache mit dem styropor ist auch nicht die feine art aber es liegt zumindest keine arglistige täuschung vor. dass er auf der linken seite (übrigens auch hinten) ca. 1cm tiefer liegt erklärte der vermesser mit dem alter und der laufleistung von 180tkm - wenn der wagen mehrheitlich alleine gefahren wurde, d.h. nur die fahrerseite belastet wird. das wäre normal und mit einem neuen federsatz wieder zu beheben. haben wohl alle autos - nur, dass es bei "normalen" autos nicht auffällt, wenn sowieso einige cm zwischen rad & radkasten luft ist. fällt bei meinem aber schon mit dem auge auf, da er nur ca 3cm freiheit hat - und wenn dann 1cm fehlt, sieht man's halt schon mit dem blossen auge..

ich wünsche euch allen ein schönes wochenende - ich werde sicher eines haben, mit meinem nun "reparierten" wagen! :)

& nochmals besten dank an alle, die sich mit dem thema beschäftigt haben!

lg,

john

Hallo.

Na siehst Du - alles halb so schlimm. Und den RA kannst Du mit der Rückforderung der Dir entstandenen Kosten bei Deiner DC-Niederlassung beauftragen. Und diese Sache ist garantiert nicht verjährt.

Ich freue mich für Dich.

Grüsse

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