Unfallwagen als Unfallwagen verkauft - Käufer meint dennoch arglistige Täuschung
Hallo,
wir haben vor kurzem unseren Wagen verkauft und im Kaufvertrag auch reingeschrieben, Schaden vorne links, nicht repariert.
2 Tage später bekam ich eine Mail, dass der Scheinwerfer ja geklebt sei und er es jetzt erst gesehen hätte. Wir hätten das verschwiegen und ich soll die Kosten dafür tragen.
Punkt 1 ist, dass wir dies in der Besichtigung besprochen haben, dass ich gegen einen Strohballen gefahren bin, daher keine "richtigen " Schäden von außen zu sehen sind, aber dennoch einige Teile ausgetauscht werden müssten.
Auto hat laut mobile. eine Wert von knapp 9200 verkauft haben wir ihn für 6700€ inkl. neuen Sommerreifen.
Der anwalt bleibt hart, 2 tes Schreiben aufgesetzt, ich solle übernehmen, sonst gehen sie vor Gericht, da ich arglistig getäuscht habe.
Verstehe die Welt nicht mehr. Gewährleistung wurde ausgeschlossen, ist der Vertrag über mobile.de
Was soll ich jetzt machen?
Vielen Dank im Voraus.
Daniela
Beste Antwort im Thema
Lass sie doch klagen. Passiert eh nicht. Der Anwalt blufft nur.
83 Antworten
Ein unreparierter Unfallschaden ist schon mal kein Verschweigen des Schadens. Was dann noch bei Demonatage der defekten Teile ans Licht kommt ist ein anderes Thema, aber auch wenn sich ein Gutachter die Sache anschaut könnten noch defekte Teile ans Licht kommen die nicht im Gutachten stehen.
Da der Käufer den Schaden gesehen hat und der Preis für Ihn offensichtlich angemessen war, sonst hätte Er das Auto kaum gekauft.
Das Problem wird sein das Er den Schaden genaus so wenig einschätzen konnte wie die Verkäufer so das Er jetzt um sein Schnäppchen fürchtet.
😁 Käufer die glaubten ein Schnäppchen gemacht zu haben und vielleicht sogar den Verkäufer übern Tisch gezogen zu haben können furchbar werden wenn Sie merken das das Schnäppchen gar keins war sondern ein angemessener Preis.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 17. Juni 2015 um 21:16:10 Uhr:
😁 Käufer die glaubten ein Schnäppchen gemacht zu haben und vielleicht sogar den Verkäufer übern Tisch gezogen zu haben können furchbar werden wenn Sie merken das das Schnäppchen gar keins war sondern ein angemessener Preis.
Vielleicht sogar ein viel zu hoher Preis.
Aber auch dann hat der Käufer Pech gehabt.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 17. Juni 2015 um 19:56:28 Uhr:
"Unreparierter Unfallschaden vorne Links" ist für diesen Bereich ein ziehmlicher Freifahrtsschein.
Sehe ich auch so, ist genannt und auch nicht verniedlicht - so erst mal nicht nachzuvollziehen, auf was eine Forderung konkretisiert sein könnte. Mit den Unterlagen zum Anwalt und dann muss der das genau prüfen, ob da doch was ist, oder nur eine Luftnummer.
Nun weiß man auch nicht, was auf der Gegenseite los ist. Ob der Anwalt tatsächlich was gefunden hat, was zumindest möglich wäre, oder der das auch selbst als nicht haltbar eingestuft hat, nur der Mandant/ Käufer mit einem "ich will aber" das Ding als reine Drohnummer laufen lassen will. "Wenn der eine Klage einreicht, dann wird das schon richtig sein"?
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 17. Juni 2015 um 21:16:10 Uhr:
Ein unreparierter Unfallschaden ist schon mal kein Verschweigen des Schadens. Was dann noch bei Demonatage der defekten Teile ans Licht kommt ist ein anderes Thema, aber auch wenn sich ein Gutachter die Sache anschaut könnten noch defekte Teile ans Licht kommen die nicht im Gutachten stehen.
Meine unmaßgebliche Einschätzung geht eher in eine etwas andere Richtung:
Der Verkäufer hat das Fahrzeug ausdrücklich mit unrepariertem Unfallschaden verkauft, der Käufer hat so geglaubt dass das was er sah den Schaden darstellt.
Nun hat er bei genauerer Begutachtung erkannt, dass im Gegensatz dazu bereits durchaus Reparaturen daran durchgeführt wurden (zum Beispiel der provisorisch geklebte Scheinwerfer).
Der Schaden könnte somit höher sein, als der Passus "unrepariert" und der Augenschein ihm suggerierte.
Sollte das Gericht diese Sichtweise teilen sieht es gar nicht so gut für die TE aus wie man oberflächlich betrachtet meinen mag.
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Zitat:
@Dramaking schrieb am 17. Juni 2015 um 23:04:09 Uhr:
"Wenn der eine Klage einreicht, dann wird das schon richtig sein"?
Wieso? Der einzige der vor Gericht zu 100% Gewinn macht ist der Anwalt. Der kriegt sein Gehalt so oder so.
Gruß Metalhead
Mich macht beim überfliegen des Threads schonmal folgendes stutzig:
- Im Vertrag steht "nicht reparierter Unfallschaden vorne links"
- Bei genauerer Begutachtung finden sich dann irgendwelche Klebereste / provisorische (?) Reparaturen
Das passt schon mal nicht zusammen. Ob es weitere Punkte gibt kann man aus der Ferne nicht sagen, zusätzlich liest man hier leider nur die eine Seite.....
Zitat:
@Schwindel schrieb am 18. Juni 2015 um 08:38:54 Uhr:
Mich macht beim überfliegen des Threads schonmal folgendes stutzig:- Im Vertrag steht "nicht reparierter Unfallschaden vorne links"
- Bei genauerer Begutachtung finden sich dann irgendwelche Klebereste / provisorische (?) ReparaturenDas passt schon mal nicht zusammen. Ob es weitere Punkte gibt kann man aus der Ferne nicht sagen, zusätzlich liest man hier leider nur die eine Seite.....
Na dann sei doch mal in Gedanken der Käufer.
Würdest du dir den schaden nicht vorm kauf genauer anschauen und die Motorhaube öffnen um zu sehen was dahinter noch defekt ist?
Darf man denn einen Schaden nicht durch Klebstoff mindern?
Kaputt ist kaputt, egal ob geklebt oder nicht. Oder?
Wenn da kein Gutachten vorliegt daß eine Schadenssumme von 2000,- ausweist, es mit 1000,- Schaden verkauft wurde, sehe ich da keinen Ansatzpunkt für Täuschung (ich hätte da auch nix gezahlt, wenn alles so war wie beschrieben).
Laß uns wissen wie es ausging.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Matsches [url=http://www.motor-talk.de/.../...rglistige-taeuschung-t5248419.html?...]schrieb am 18. Juni
Nun hat er bei genauerer Begutachtung erkannt, dass im Gegensatz dazu bereits durchaus Reparaturen daran durchgeführt wurden (zum Beispiel der provisorisch geklebte Scheinwerfer).
So lange, wie die Definition einer Reparatur die fach- und sachgerechte Wiederherstellung des vorhergehenden, zulässigen und funktionsfähigen Zustands bedeutet, so lange werden keine was auch immer Arbeiten als Reparatur argumentiert werden können.
Zitat:
Der Schaden könnte somit höher sein, als der Passus "unrepariert" und der Augenschein ihm suggerierte.
Wem will man denn die Angabe "unreparierter Unfallschaden" als Begrenzungen auf "nur was man sieht" erklären, der nicht aus eigener Erfahrung weiß, dass es genau das nicht bedeutet?
Was nicht bedeutet, dass man darauf herumklagen könnte, nur bleibt es eine Seifenblase.
Ohnehin nur Spekulation, die Begründung steht in der Klage, nachlesen.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 18. Juni 2015 um 08:51:39 Uhr:
Würdest du dir den schaden nicht vorm kauf genauer anschauen und die Motorhaube öffnen um zu sehen was dahinter noch defekt ist?
Ja sicher würde ich das wenn ich persönlich neben der Sache stehe die ich beabsichtige zu kaufen.
Kaufverträge werden allerdings auch in Internet Auktionshäusern abgeschlossen und was dort in der Beschreibung steht ist bindend. Wenn dort steht "Blau" und es entspricht nicht der Tatsache da es "Grün" ist, dann ist das eine Täuschung.
Wo siehst du hier den Unterschied zu dem Sachverhalt der TE?
Zitat:
@Dramaking schrieb am 18. Juni 2015 um 09:38:32 Uhr:
So lange, wie die Definition einer Reparatur die fach- und sachgerechte Wiederherstellung des vorhergehenden, zulässigen und funktionsfähigen Zustands bedeutet, so lange werden keine was auch immer Arbeiten als Reparatur argumentiert werden können.
Das ist falsch. Ich kann eine unsachgemäße, provisorische Reparatur so dämlich ausführen, dass am Ende ein größerer Aufwand nötig ist den Ursprungszustand wieder herzustellen, als wenn ich gar nichts unternommen hätte. Die Aussage "unrepariert" ist daher ziemlich eindeutig und schließt auch eine provisorische Reparatur aus meiner Sicht aus.
Zitat:
@Schwindel schrieb am 18. Juni 2015 um 09:44:32 Uhr:
Kaufverträge werden allerdings auch in Internet Auktionshäusern abgeschlossen und was dort in der Beschreibung steht ist bindend. Wenn dort steht "Blau" und es entspricht nicht der Tatsache da es "Grün" ist, dann ist das eine Täuschung.
Man kann nicht über etwas täuschen, was offensichtlich ist.
Man ist zwar nicht gezwungen, einen angebotenen Gegenstand vor dem Kauf zu prüfen, kann bei Verzicht aber nicht mehr auf Täuschung verweisen.
Zumutbarkeit kommt bei der Prüfung mit in Betracht, aber wenn Dir "blau" so wichtig ist, dann hättest Du Dir dieses Detail zumindest nochmals bestätigen lassen müssen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. März 2015 um 09:41:39 Uhr:
Lass sie doch klagen. Passiert eh nicht. Der Anwalt blufft nur.
Falls es überhaupt ein Anwalt ist, der da die Schreiben aufgesetzt hat 😉 Es soll ja auch so Geistesblitze geben, welche sich nur Adressen aus dem Internet suchen, ein Schreiben aufsetzen und versuchen, da etwas zu bewirken.
Eine telefonische Rücksprache der Kanzlei-Nummer bringt zumindest Klarheit, ob die Schreiben von einem echten Anwalt kommen, oder doch nur Bluff des Käufers ist.
Ist es eine richtige Kanzlei, gleich mal nachhaken, auf welcher rechtlichen Grundlage sie Forderungen stellen.
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 18. Juni 2015 um 11:47:30 Uhr:
Falls es überhaupt ein Anwalt ist, der da die Schreiben aufgesetzt hat 😉
seit gestern wissen wir, dass die TE eine Klage auf dem Tisch hat. Hat sie die dann auch selbst verfasst?
Wenn Du etwas mehr lesen würdest, würdest Du weniger schreiben. Da hätten wir alle etwas davon.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Juni 2015 um 11:58:35 Uhr:
seit gestern wissen wir, dass die TE eine Klage auf dem Tisch hat. Hat sie die dann auch selbst verfasst?Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 18. Juni 2015 um 11:47:30 Uhr:
Falls es überhaupt ein Anwalt ist, der da die Schreiben aufgesetzt hat 😉Wenn Du etwas mehr lesen würdest, würdest Du weniger schreiben. Da hätten wir alle etwas davon.
Ist bei dem ganzen Quatsch mit dem "Ignorieren des Schreiben" und den unzähligen Erklärungen, was ein Schaden ist, untergegangen.
Wie gut, das du doch nichts geschrieben hast.