Unfallverursacherin stellt sich quer

Hallo!

Und zwar ist mir gestern eine Dame gegen den Fahrerspiegel gefahren, während ich kurz weg war. Ich kam zurück und fand einen Zettel an den Scheibenwischern. Stand Adresse und alles drauf. Aber gewartet hatte sie auch keine Stunde (was ja gesetzlich vorgegeben ist), weil ich nur eine 3/4 h weg war. Naja egal.
Jedenfalls sind wir gestern zu einem Bekannten gefahren, der hat eine Werkstatt. Nun stellte er das Gutachten aus. Sie müsste 320€ zahlen.
Nun fuhren wir bei der Dame vorbei und da meinte sie ja das müsste sie erstmal mit ihrem Mann klären.
Heute der Anruf, wir sollen in eine andere Werkstatt gehen da sei es ja viel günstiger.
Nun fuhr mein Vater hin, er ist noch gar nicht da. Habe aber gleich gesagt ich will das von keinem anderen machen lassen, ich habe da kein Vertrauen. Ich möchte zu unserem Kfz'ler, weil ich weiß der macht es Ordentlich. Habe leider schon andere Erfahrungen gesammelt. Und wenn ich höre viel günstiger, dann sieht es auch günstig gemacht aus.
Sie wollen es wohl bar zahlen, deswegen stellen sie sich nun quer. Es wäre ja viel zu teuer.
Und zwar ist Plastik abgebrochen und einige Kratzer sind dran.
Wie ist da nun die Rechtslage? Ich bin ja gefahren das Auto läuft aber über meinen Vater.
So ein Theater wegen so nem Mist, dann hätte sie mal lieber aufgepasst :/

Beste Antwort im Thema

Und immer überlegen, ob eine Eskalation der vorgeschlagenen Art der nötige und richtige Weg ist.
In vielen Fällen nicht und manch einer fühlt sich selbst wohler, nicht immer gleich wegen einer trotz allem Nichtigkeit gleich alle Register zu ziehen.

Mit der Schadensregulierung wird das wohl nichts zu tun haben. Aber du hast ihr ggf. noch schön einen reingewürgt - na ja, man liebt nicht alle Mitmenschen.

Man darf dann immer nur hoffen, dass - so selbst mal ein Missgeschick passieren sollte und eine abweichende Lageeinschätzung stattfindet - der "Gegner" genauso rigoros vorgeht.

Gruß situ

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Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Bist du der kleine Bruder von Hackelschorsch?

Wo ist der überhaupt oder sein Alter ego LukasSchmitt(?)?

Man munkelt er habe sich sein eigenes digitales Grab geschaufelt.

Wird wohl ne Familiengruft sein: H. Schorsch-Schmidt

Also mir fehlt er nicht wirklich 😉

Die Unfallverursacherin ist ja erstmal generell dazu bereit den Schaden zu begleichen, sonst hätte sie keinen Zettel hinterlassen. Deswegen diese nun gleich wegen Fahrerflucht anzuzeigen find ich jetzt nicht die nette Art.
Klär sie doch erstmal drüber auf, dass sie das entweder zahlt oder du es eben über die Versicherung regelst (von der sie dann den Schaden ggf. zurückkaufen kann). Ich denke da wird die schon einlenken.

Mal ehrlich: wie wahrscheinlich ist es denn, dass in einer Straße mit Wohngebäuden der Halter innerhalb der nächsten Stunde auftaucht. Und in deutschen Großstädten ist die Parkplatznot so groß, da kann der auch zwei Blocks weiter wohnen, d.h. 100 Wohnunen durchzuklingeln würd auch nix bringen. Da würde doch wirklich niemand ne Stunde neben dem Auto warten. Ok auf nem Real-Parkplatz oder so wär das was anderes, da kann man ja damit rechnen das derjenige bald kommt.

Reparieren lassen, Rechnungskopie abgeben, zahlen lassen, wenn nicht, dann bei Versicherung einreichen und fertig. Wenn die zicken, Anwalt beauftragen.

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verstehe zwar den geschädigten aber auch die verursacherin. wie der te selbst schreibt ist nur etwas platik kaputt und wenn man bedenkt was spiegelkappen und andere anbauteile kosten und noch der lack drauf muss finde ich das angebot vom dem kfz´ler auch sehr happig. letzte woche wurde vom insignia meines vaters der beifahrerspiegel komplett abgefahren und der war nicht viel teurer mit lackierung wie hier die plastik kosten soll. ich würde es der gegnerischen versicherung melden. die verursacherin kann den schaden zurückkaufen und die versicherung prüft auch ob die ansprüche rechtmäßig sind. aber man beachte, auch als geschädigter sollte man an die schadenminderungspflicht denken. den billigsten sollst du ja nicht nehmen aber nur weil es ein kumpel ist und der 3 mal so teuer, geht es aber ebenso wenig

Wahrscheinlich wird der ganze Spiegel neu gemacht, aber wissen tun wir es nicht.
Meinem Vater ist mal einer Rückwärts reingefahren, war ein kleiner Titscher, da haben wir uns sehr gewundert, das der jenige die Polizei kommen lassen hat. Die hat dann bei uns geschellt und der Verursacher musste auch Kulanterweiße keine Strafe bezahlen und wir haben auch nichts haben wollen, da wir keinen Schaden feststellen konnten.
Allerdings bei meinem Auto hab ich die Polizei gerufen, die gute Dame fährt mir Rückwärts rein und meint dann ich habe Schuld daran??? Und sie wüßte auch gar nicht wieso sie, wenn sie zurückwärt nach hinten gucken muss. hat sie auch nicht interressiert, dass dort auch mal Kinder langlaufen, wäre alles nicht ihr Problem.
Die hat sich auch Quergestellt, wollte nichts bezahlen, bzw. wollte dann noch Geld haben, naja der Anwalt hat es dann gerichtet und leider habe ich mal wieder trotz Handy keine Fotos gemacht.

Also sollte Sie sich Querstellen, melde es der Versicherung, stellt die sich dann quer kann man immer noch zum Anwalt und der wird dann wohl auch eine Anzeige wegen Fahrerflucht stellen und da macht die Polizei dann nicht einstellen etc. dann bekommt man das wolle Programm zumindestens hier.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Man kann es auch übertreiben.

Das sehe ich genauso.

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86


Reparieren lassen, Rechnungskopie abgeben, zahlen lassen, wenn nicht, dann bei Versicherung einreichen und fertig. Wenn die zicken, Anwalt beauftragen.

Und darauf hoffen dass der Unfallverursacherin dann nicht einfällt, dass sie es doch nicht gewesen ist.

Ein bisschen Kooperation ist hier schon angebracht.

Worum es dem Geschädigteneigentlich geht ist offensichtlich:
"Guter Bekannter hat eine Werkstatt…Rechnung ist sehr hoch weil es ja ordentlich werden soll...Wir lassen nur dort reparieren… allen anderen Werkstätten vertrauen wir nicht…u.s.w."
(Und wir sprechen immer noch von einem zerkratzten Außenspiegel)
Die Verursacherin hats schon gemerkt, manche hier scheinbar noch nicht.

Kostenvoranschlag bei gegnerischer Versicherung einreichen und reparieren lassen.
Die Gegnerin kann den Schaden dann innerhalb 6 Monaten zurück kaufen und somit selber tragen.

Haftpflichtschadensfall mit eindeutiger rechtslage.
Der Geschädigte hat Anspruch auf Erstattung bzw. wiederherstellung.

Zitat:

Original geschrieben von pinkpantherchen


Hallo!

Und zwar ist mir gestern eine Dame gegen den Fahrerspiegel gefahren, während ich kurz weg war. Ich kam zurück und fand einen Zettel an den Scheibenwischern. Stand Adresse und alles drauf. Aber gewartet hatte sie auch keine Stunde (was ja gesetzlich vorgegeben ist), weil ich nur eine 3/4 h weg war. Naja egal.
Jedenfalls sind wir gestern zu einem Bekannten gefahren, der hat eine Werkstatt. Nun stellte er das Gutachten aus. Sie müsste 320€ zahlen.
Nun fuhren wir bei der Dame vorbei und da meinte sie ja das müsste sie erstmal mit ihrem Mann klären.
Heute der Anruf, wir sollen in eine andere Werkstatt gehen da sei es ja viel günstiger.
Nun fuhr mein Vater hin, er ist noch gar nicht da. Habe aber gleich gesagt ich will das von keinem anderen machen lassen, ich habe da kein Vertrauen. Ich möchte zu unserem Kfz'ler, weil ich weiß der macht es Ordentlich. Habe leider schon andere Erfahrungen gesammelt. Und wenn ich höre viel günstiger, dann sieht es auch günstig gemacht aus.
Sie wollen es wohl bar zahlen, deswegen stellen sie sich nun quer. Es wäre ja viel zu teuer.
Und zwar ist Plastik abgebrochen und einige Kratzer sind dran.
Wie ist da nun die Rechtslage? Ich bin ja gefahren das Auto läuft aber über meinen Vater.
So ein Theater wegen so nem Mist, dann hätte sie mal lieber aufgepasst :/

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