Erneuter Schaden an gleicher Stelle nach Schadensregulierung und Instandsetzung
Liebe MotorTalk-Community,
gerne möchte ich mir euren Rat zu folgendem Fall einholen:
Im November letzten Jahres ist mir in unserer Tiefgarage der Kotflügel hintenrechts beim Ausparken/rangieren massiv zerschrammt worden.
Der Schaden wurde anschließend reguliert und ich habe mich für die Auszahlung der Kostenkalkulation der Versicherung entschieden.
Anschließend habe ich den Schaden selbständig in einer Lackier- und Karosseriewerkstatt für einen geringeren Betrag reparieren/instandsetzen lassen. Die Rechnung der Instandsetzung habe ich als Beweis auch vorliegen.
Am Freitag wurde mir nun beim Ausparken erneut die identische Stelle zerschrammt und es ist ein ähnlicher Schaden ist entschaden. Dieses Mal ist ein Sachverständiger der Versicherung angefordert worden, um den Schaden zu begutachten. Ich vermute, dass dies auch zeitnah stattfinden wird.
Muss ich nun im Zweifel befürchten, dass die Versicherung die Schadensregulierung verweigert, da es an der Stelle bereits einen Schaden gab? Repariert wurde dieser schließlich.
Was meint ihr, wie wird der weitere Verlauf aussehen und habt ihr ggf. Tipps, die ihr mir mit an die Hand geben könnt?
Danke und sonnige Grüße
19 Antworten
Den Gutachter der gegnerischen Versicherung lass nicht an dein Auto. Er hat dazu keinerlei Recht.
Suche dir einen eigenen Sachverständigen, der die Schadenshöhe bestimmt. Diesem lege das Gutachten vor und die Rechnung über den Vorschaden, so dass er die Schadenshöhe korrekt bestimmen kann.
Mit der gesamten Abwicklung beauftrage von Anfang an einen Anwalt deiner Wahl.
dem kann man nur so zustimmen.
Da der 1. Schaden fiktiv abgerechnet wurde, könnte es sein, dass er in der HIS dokumentiert wurde. Daher auch von mir der Rat, dies einem Anwalt in die Hände zu geben und einen kompetenten SV auzuwählen. Ohne deren Hilfe wird es Kürzungsarien geben. 🙂
Lieben Dank für eure schnellen Antworten!
Bestünde die Möglichkeit, den Fall nachträglich an einen Anwalt zu übergeben und einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, nachdem der Sachverständiger der gegnerischen Versicherung vor Ort war? Wenn die Versicherung den Schaden repariert ist die Sache für mich fein, vor allem weil es sich hierbei um meine Nachbarin handelt.
Ähnliche Themen
So wie Du es im Eingangspost geschrieben hast, war er ja wohl noch nicht da. Dann bitte umgehend die gegnerische Versicherung informieren, dass Du wie hier vorgeschlagen vorgehen willst.
Zitat:
@FloW207 schrieb am 12. Juli 2022 um 16:39:54 Uhr:
Wenn die Versicherung den Schaden repariert ist die Sache für mich fein, vor allem weil es sich hierbei um meine Nachbarin handelt.
Die Versicherung repariert gar nichts. Sie leitet höchstens dein Auto in eine Werkstatt weiter, mit der sie Knebelverträge abgeschlossen hat (geringere Stundensätze, usw.). Evtl. wird daher nicht optimal repariert.
Und was das mit der Nachbarin zu tun hat, verstehe ich nicht. Deren Prozente werden hoch gehen, egal ob oder wo dein Auto professionell repariert wird.
Warum immer diesen Berufszweig des Rechts einschalten?
Hatte vor Jahren so einen Fall.
Mein damaliger Suzuki Vitara wurde von einem Freund beim Ausparken hinten rechts beschädigt.
Abrechnung nach Gutachten in freier Fach-Werkstatt.
Tag der Abholung, perfekte Arbeit.... Bruder fährt Zuhause in die fast exakt gleiche Stelle.
Ich zurück in die Fachwerkstatt, die Arbeit reklamiert;-)
Nee, erneute Einschaltung der Versicherung, Gutachter kam und es wurde wieder nach Gutachten abgerechnet.
Ohne Anwaltskanzlei und deren Helden.
Warum immer gleich zum..... ich mag die Purschen nicht.
Okay war 20jahre zurück, vielleicht sind Anwälte heute wirklich immer nötig.
Muss jeder selbst entscheiden.
Vielen Dank für deine Meinung.
Repliziere doch mal die Schäden von vor 20 Jahren und versuche die Schadenregulierung heute nach damaligen Schema erneut. Bin gespannt auf den Erfahrungsbericht. 🙂
Der GDV hat zwar schon vorher Schäden analysiert, aber erst seit 2011 wurde es systemisch an die HIS Informa ausgelagert, die seitdem wesentlich effizienter arbeiten.