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Stell dir vor, du bist versichert und niemand merkt es!

Themenstarteram 3. April 2022 um 10:01

Hallo zusammen,

ein kurioser Fall beschäftigt mich seit kurzem.

Ich habe vor über drei Jahren ein Fzg. (Moped) mit EVB-Nummer eines Versicherers angemeldet. Damit war für mich die Sache erledigt. Die EVB wurde mir aufgrund eines zuvor ausgefüllten Online-Antrags via eMail zugeschickt mit dem Hinweis, dass ich in Kürze weiter von dem Versicherer hören werden.

In der Euphorie über das zugelassene Fzg. habe ich mich auch nicht weiter darum gekümmert.

Ich habe mehrere Fahrzeuge bei unterschiedlichen Versichern. Jeder bucht seine Beiträge ab, jedoch ohne eindeutige Angabe im Verwendungszweck des Lastschrifteinzugs, sodass die Abbuchungen schlecht zuzuweisen sind. So wurde auch ein Betrag jährlich abgebucht, den ich für die Versicherungsprämie dieses Fahrzeugs hielt, der sich nach dem dritten Jahr jedoch nicht veränderte, obwohl die SF-Klasse sinken müsste. Das hat mich stutzig gemacht. Tatsächlich war es die Prämie für den Anhänger und nicht für das Fzg. Ich habe direkt Kontakt mit dem Versicherer aufgenommen, der jedoch keine Versicherung für mein Fzg. vorliegen hatte, obwohl die EVB-Nummer bekannt und dieser Versicherung zuzuordnen war. Das StVA bestätigte mir auf Anfrage genau diesen Versicherer. Es wurde mir mitgeteilt, dass die Behörde wohl Versäumnisse zu verantworten habe.

Es kam zu mehreren Telefonaten und diversen Schriftwechsel, wo ich trotz pers. Hemmungen die Zulassungsdokumente an den Versicherer geschickt habe.

Mit jedem Gespräch änderten sich die Aussagen: Man hätte sehr wohl von der Behörde die Anmeldung bekommen, diese wäre jedoch falsch. Ich müsste einen neuen Antrag einreichen. Es gäbe eine Differenz zwischen dem ursprünglichen Antrag (der zuvor als Nichtexistent dargestellt wurde) und der späteren Anmeldung, obwohl die Fahrzeugpapiere eine exakte Übereinstimmung bestätigen. Die Telefonate laufen seehr unhöflich ab, ich muss mir anhören, wie ich den darauf komme, genau am Rosenmontag bei denen in Köln anzurufen, ich sollte froh sein, dass überhaupt die Mailbox anspringt! Erst nachdem ich nach dem Vorgesetzen frage, der in der Mittagspause doch in einem Meeting sitzt, wird das Gespräch etwas sachlicher.

Ich erkläre, dass ich womöglich seit drei Jahren ohne Versicherung durch die Gegend fahre, was wohl wäre, wenn es zu einem Schadensfall gekommen wäre: "dann wären Sie über uns natürlich versichert!" Man schickt mir zuletzt per Einschreiben ein neues Antrags-Formular wo die Fahrzeugart nicht dem entspricht, wie in den Fzg.Papieren, was ich denen jedoch schon oft telefonisch mitgeteilt habe. Aussdem berufe ich mich auf meinen Urspünglichen Antrag zu den Konditionen, wie ich den vor drei Jahren erfoglreich eingereicht habe und darauf hin auch eine erste Bestätigung in Form der EVB bekommen habe. Leider fehlt mir jedwede weitere Bestätigung von damals, auch über die Konditionen, die damals zugrunde gelegt wurden.

Dem letzten Anschreiben liegt nun eine Mitteilung bei, auf der ich aufgefordert werde, meinen Pflichten nachzukommen, da ansonsten innerhalb 14 Tage eine Meldung an die Behörde über fehlenden Versicherungsschutz und darauf folgenden Stilllegung rausgeht.

Jetzt mal rein hypotehtisch, da eine Rechtsberatung hier nicht zulassig ist. Angenommen, einer fiktive Person X würde rein zufällig einen ähnlichen Fall erlebt haben. Wie könnte die Person da reagieren? Die betroffene Person hat natürlich kein Interesse mehr, bei seinem Versicherer zu bleiben. Neue Angebote liegen wohl auch schon vor. Könnte Person X sich hier aus wichtigem Grund auf eine Sonderkündigung berufen? Was wäre mit Nachforderugen? Die 3-jährige Frist verjährt erst mit Ablauf des Kalenderjahres. Wenn Person X schon für 3 Jahre Beiträge nachzuzahlen hat, möchte diese sicher auch den "erfahrenen" SF-Rabatt zum neuen Versicherer mitnehmen, hat jedoch keine Bestätigung, Wie könnte fiktive Person X also vorgehen?

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18 Antworten

Soweit mir bekannt ist, ist die EVB nur vorübergehend und endet nach 10 Tagen. Da versäumt wurde eine "richtige" Versicherung draus zu machen, bist Du auch nie versichert gewesen, was auch dadurch bestätigt wird, dass Du keinen Beitrag gezahlt hast.

Rein theoretisch glaub ich, könntest Du jetzt zu jeder x beliebigen Versicherung gehen und Dein Fz. ordentlich versichern.

Gruß jaro

Dann ist dir leider unbekannt, dass eine EVB durchaus eine längere Gültigkeitsdauer hat :)

Ok, wie lang ist "länger"? ...und vor dem Hintergrund, dass er 3 Jahre keine Beiträge gezahlt hat.

Gruß jaro

Eine EVB hat i. d. R. ca. 1 Jahr Gültigkeit. Verfällt aber, wenn man das entsprechende KFZ damit anmeldet. Sinn der EVB ist der vorläufige Versicherungsschutz

Moment. Eine EVB für Moped? Dieses Täfelchen drückt man dir in die Hand mit Gültigkeit ein Jahr.

Die HP für ein Motorrad ist doch sowieso recht billig. Unterlagen wie gewünscht (korrigiert) einreichen, Police abwarten, zahlen und gleich zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen. HP wechseln. Haken dran. ;)

Zitat:

@Genie21 schrieb am 3. April 2022 um 12:39:25 Uhr:

Moment. Eine EVB für Moped? Dieses Täfelchen drückt man dir in die Hand mit Gültigkeit ein Jahr.

Du kannst auch ein Moped zulassen, wenn du willst.

Aber in unserem Fall war es vermutlich einfach eine 80er oder 125er.

Dafür braucht man dann zwangsweise die Zulassung.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 3. April 2022 um 12:12:19 Uhr:

Soweit mir bekannt ist, ist die EVB nur vorübergehend und endet nach 10 Tagen.

Sobald die eingelöst ist, gilt die bei der Zulassungsstelle so lange, bis der Versicherer sie widerruft.

Themenstarteram 3. April 2022 um 11:32

KaulKalkhoffe hat recht. Ich wollte hier nicht zu viele Infos preisgeben, weil sich evtl. jemand wiedererkennen könnte.

Es handelt sich um eine Simson-Schwalbe, welche tatsächlich üblicherweise mit einem kleinen (schwarz/grün/blau) Kennzeichen versichert wird. Ich habe es jedoch gemäß §3 FZV freiwillig OHNE technische Änderung mit einem großen Kennzeichen zugelassen, um 1. durch den SF-Rabatt eine günstige Versicherung zu erhalten und auch schon SF Jahre für meine Kinder zu sammeln, 2. das kennzeichen nicht jährlich wechseln zu müssen, 3. nicht ständig von den jungen Polizistinnen angehalten zu werden, weil die Simson 60km/h und mehr läuft.

Das Fahrzeug behält laut DDR-Vertrag den Bestandsschutz als Kleinkraftrad, HU-Pflicht und Steuer entfällt.

Ich musste sehr lange und immer wieder beim StVa vorsprechen und nachweise erbringen, weil man sich sturr geweigert hat, dass Ding nach §3 anzumelden. Weil die das beim Amt nicht 30x am Tag machen, heisst es nicht, dass es nicht geht, nur weil die es nicht können oder wollen. Erst auf Nachdruck durch das entsprechende Dezernat der Bezirksregierung zeigte man sich handlungsbereit.

Dieser Umstand verzögerte die Anmeldung des Fahrzeugs um 8 Wochen, sodass ich zum Saisonbeginn März 2019 immer noch keine Zulassung erlangen konnte und dann zeitig beim Versicherer um Verlängerung der EVB gebeten habe, worauf im Schreiben der vorläufigen Deckungszusage auch hingewiesen wird. Parallel habe ich mir für den Übergangszeitraum bis zur Anmeldung ein kleines Kennzeichen des gleichen Versicherers zukommen lassen um mobil zu bleiben, welches ich im Anschluss wieder zurückgeschickt und die Jahresdifferenz erstattet bekommen habe. Das war alles mit der Sachbearbeiterin soweit abgesprochen und zig mal erklärt worden. Scheinbar möchte man das Fahrzeug jetzt als Leichtkraftrad (nicht "Kleinkraftrad Roller 60km/h" wie in der Zulassungsbescheingung) versichern, was jedoch falsch ist.

Eine eVB gilt 18 Monate, dann sollte man das Fahrzeug zugelassen haben.

Danach hat man vorläufigen Versicherungsschutz, der nach Eingang des 1. Beitrages in den endgültigen Versicherungsschutz übergeht. Da aber scheinbar nie ein Antrag bearbeitet wurde, gilt immernoch der vorläufige Versicherungsschutz.

Wenn du jetzt keinen neuen Antrag einreichst, entfällt der vorläufige Versicherungsschutz, wie durch die Versicherung mitgeteilt und du musst ca 48 Euro an die Zulassungsstelle zahlen und einen neuen Versicherer suchen, der eine eVB an die Zulassungsstelle übermittelt.

Gehe davon aus das der Erstantrag falsch war und das Teil nicht zugeordnet werden konnte.

Kann mir nicht vorstellen, das man so ein Teil mit einem Onlineantrag machen kann

Zitat:

@vicos schrieb am 3. April 2022 um 13:32:01 Uhr:

... 1. durch den SF-Rabatt eine günstige Versicherung zu erhalten und auch schon SF Jahre für meine Kinder zu sammeln...

... Scheinbar möchte man das Fahrzeug jetzt als Leichtkraftrad (nicht "Kleinkraftrad Roller 60km/h" wie in der Zulassungsbescheingung) versichern, was jedoch falsch ist.

Wer Rabatte sammeln will, braucht auch einen Tarif in dem es Rabatte gibt.

Themenstarteram 3. April 2022 um 12:10

"Wenn du jetzt keinen neuen Antrag einreichst, entfällt der vorläufige Versicherungsschutz, wie durch die Versicherung mitgeteilt und du musst ca 48 Euro an die Zulassungsstelle zahlen und einen neuen Versicherer suchen, der eine eVB an die Zulassungsstelle übermittelt."

Wenn ich jetzt direkt zur anderen Versicherung wechsele, die ich darüber aufgeklärt habe und die das Fzg. auch so versichern würden?

Habe ich bei der alten Vers. noch einen Vertrag, den ich kündigen muss?

Wie sind die Fristen? Zu wann müsste ich die neue Versicherung abschliessen, um eine unzulässige Doppelverischerung zu vermeiden?

Da du dich noch im vorläufigen Versicherungsschutz und noch keine Beitragsrechnung erhalten hast, hast du noch dein Widerrufsrecht.

Die neue Versicherung muss eine eVB an die Zulassungsstelle übermitteln.

Den bisherigen Versicherungsschutz musst du aber zahlen, ansonsten gibt es ja auch keine schadensfreie Zeit, die an den Folgeversicherer gemeldet werden kann.

Bekommt er die im "Kurzzeittarif"?

Nehme an für die 3 Jahre ca 300 Euro, das liegt am Versicherer.

Vielleicht verzichten Sie sogar, es müssen ja erst einmal die Antragsdaten eingepflegt werden.

Oder die nehmen die schlechtesten Merkmale, dann kann es auch über 1000 Euro werden

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