Unfallverursacherin stellt sich quer
Hallo!
Und zwar ist mir gestern eine Dame gegen den Fahrerspiegel gefahren, während ich kurz weg war. Ich kam zurück und fand einen Zettel an den Scheibenwischern. Stand Adresse und alles drauf. Aber gewartet hatte sie auch keine Stunde (was ja gesetzlich vorgegeben ist), weil ich nur eine 3/4 h weg war. Naja egal.
Jedenfalls sind wir gestern zu einem Bekannten gefahren, der hat eine Werkstatt. Nun stellte er das Gutachten aus. Sie müsste 320€ zahlen.
Nun fuhren wir bei der Dame vorbei und da meinte sie ja das müsste sie erstmal mit ihrem Mann klären.
Heute der Anruf, wir sollen in eine andere Werkstatt gehen da sei es ja viel günstiger.
Nun fuhr mein Vater hin, er ist noch gar nicht da. Habe aber gleich gesagt ich will das von keinem anderen machen lassen, ich habe da kein Vertrauen. Ich möchte zu unserem Kfz'ler, weil ich weiß der macht es Ordentlich. Habe leider schon andere Erfahrungen gesammelt. Und wenn ich höre viel günstiger, dann sieht es auch günstig gemacht aus.
Sie wollen es wohl bar zahlen, deswegen stellen sie sich nun quer. Es wäre ja viel zu teuer.
Und zwar ist Plastik abgebrochen und einige Kratzer sind dran.
Wie ist da nun die Rechtslage? Ich bin ja gefahren das Auto läuft aber über meinen Vater.
So ein Theater wegen so nem Mist, dann hätte sie mal lieber aufgepasst :/
Beste Antwort im Thema
Und immer überlegen, ob eine Eskalation der vorgeschlagenen Art der nötige und richtige Weg ist.
In vielen Fällen nicht und manch einer fühlt sich selbst wohler, nicht immer gleich wegen einer trotz allem Nichtigkeit gleich alle Register zu ziehen.
Mit der Schadensregulierung wird das wohl nichts zu tun haben. Aber du hast ihr ggf. noch schön einen reingewürgt - na ja, man liebt nicht alle Mitmenschen.
Man darf dann immer nur hoffen, dass - so selbst mal ein Missgeschick passieren sollte und eine abweichende Lageeinschätzung stattfindet - der "Gegner" genauso rigoros vorgeht.
Gruß situ
22 Antworten
Hallo,
warum laßt ihr euch auf Diskussionen ein.
Meldet das der gegnerischen Versicherung mit dem Kostenvoranschlag eurer Werkstatt und fertig.
Wenn die Dame sich querstellt hat sie u. U. noch ein Problem wegen unerlaubten entfernens von der Unfallstelle.
Gutachten werden übrigens nicht von Werkstätten, sondern von Gutachtern erstellt, wobei ein Gutachten hier wohl nicht erforderlich und auch nicht sinnvoll ist, wegen der geringen Schadenshöhe.
Liebe Grüße
Herbert
Mach es so, wie vorgeschlagen (bzw. dein Vater als Versicherungsnehmer). Wenn die Versicherung der Verursacherin meint, die Forderung wäre überzogen, wird sie sich schon melden.
Vielleicht möchte sie dir ja auch gern den Ersatzwagen 1 Tag , die Telefonpauschale und das Honorar eines RA etc. ersetzen.
Ob das nu eine Sache für die Markenwerkstatt ist oder jeder Fuzzi eine neue Schale aufklipsen kann - dazu müsste man mehr über die Schadendetails wissen. Bei manchen Herstellern gibt es z. B. die Schalen fertig in Wagenfarbe - bei anderen müssen sie lackiert werden.
Anzeige bei der Polizei über Internetwache, falls bei Euch vorhanden, wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, oder bei Deiner Polizei anrufen, die mailadresse geben lassen und das per e-Mail machen. Nur nicht die Personalien vergessen; hatte mal meine Bekannte vergessen. *g*
Name, Vorname
Geburtsdatum und Geburtsort
Straße
Plz Ort
Tel.
Mail
Polizei xyz
Mailadresse
Datum
Betr.: Anzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
Beispiel:
Am xxx parkte ich mit dem KFZ x - xx 1234 gegen xxUhr in ( Adresse einfügen)
Nach ca. 45 min Parkzeit kam ich zu meinem Fahrzeug zurück und stellte fest ( vorgefundene Beschädigung ) Unter dem Scheibenwischer klemmte ein Zettel ( Daten vom Zettel angeben )
Wegen Verdacht des unerlaubten Entfernen vom Unfallortes erstatte ich hiermit Anzeige.
( Verdacht deshalb, weil Du ja nicht weist, wieso der Unfallgegner weggefahren ist. Kann ja sein, daß ein Notfall eingetreten ist, der ein Entfernen rechtfertigen würde. Alledings hätte dann der/die Unfallgegner/in den Unfall bei der Polizei melden müassen.
Viel Erfolg bei der Schadenregulierung.
Und immer überlegen, ob eine Eskalation der vorgeschlagenen Art der nötige und richtige Weg ist.
In vielen Fällen nicht und manch einer fühlt sich selbst wohler, nicht immer gleich wegen einer trotz allem Nichtigkeit gleich alle Register zu ziehen.
Mit der Schadensregulierung wird das wohl nichts zu tun haben. Aber du hast ihr ggf. noch schön einen reingewürgt - na ja, man liebt nicht alle Mitmenschen.
Man darf dann immer nur hoffen, dass - so selbst mal ein Missgeschick passieren sollte und eine abweichende Lageeinschätzung stattfindet - der "Gegner" genauso rigoros vorgeht.
Gruß situ
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Sehe ich auch so. Falls die Verursacherin den Unfall sofort der Polizei gemeldet hat, hat sie sich zudem korrekt verhalten. Bei leichten Parkschäden gelten je nach Sitation maximal ca. 15-45 Minuten Wartezeit als zumutbar.
Manch andere wären ohne Zettel weggefahren...
Mag ja sein, nur hat der Unfallverursacher kein Recht, dem Geschödigten Vorschriften zu machen, wo er die Reparatur ausführen läßt. In dem Moment, wo mir jemand unberechtigt Vorschriften machen will, hat er jegliche Toleranz verspiert.
Der Geschädigte braucht ja nur mal bei der Polizei nachfragen, ob der VU gemeldet wurde. Falls nicht, hat er eine Möglichkeit, mal nachzuhaken.
Nur darf er nicht sagen, entweder du zahlst ... oder ich erstatte Anzeige wegen VU-Flucht. Das wäre dann strafbar und man könnte den Spieß umdrehen.
Zumal du ihr Nachweisen musst das sie keine Stunde gewartet hat ^^. Bei sowas immer Versicherung melden, die klären das. DIe dir den abgefahren hat will das Wahrscheinlich aus eigener Tasche zahlen, um eine höher stufung zu vermeiden.
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Zumal du ihr Nachweisen musst das sie keine Stunde gewartet hat ^^. Bei sowas immer Versicherung melden, die klären das. DIe dir den abgefahren hat will das Wahrscheinlich aus eigener Tasche zahlen, um eine höher stufung zu vermeiden.
Das kann sie ja immer noch - vielleicht weiß sie das nicht und man kann ihr das mit einem FREUNDLICHEN Hinweis vielleicht erläutern.
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Zumal du ihr Nachweisen musst das sie keine Stunde gewartet hat ^^. Bei sowas immer Versicherung melden, die klären das. DIe dir den abgefahren hat will das Wahrscheinlich aus eigener Tasche zahlen, um eine höher stufung zu vermeiden.
Das wäre sehr einfach, weil sie den Unfall melden muß, wenn sie den Unfallort verläßt.
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Das wäre sehr einfach, weil sie den Unfall melden muß, wenn sie den Unfallort verläßt.
??? Kurze Erklärung wäre hilfreich... ???
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Das wäre sehr einfach, weil sie den Unfall melden muß, wenn sie den Unfallort verläßt.
Du hast weder Ahnung, noch tragen deine Vorschläge zu einer schnellen Lösung für den TE bei, sondern verkomplizieren das Ganze noch weiter.
Bist du der kleine Bruder von Hackelschorsch?
Zitat:
Original geschrieben von pinkpantherchen
Aber gewartet hatte sie auch keine Stunde (was ja gesetzlich vorgegeben ist),
Wo genau im Gesetz steht was von einer Stunde?
Nirgends. Wenn der Geschädigte nicht angetroffen wird, ist der Unfall nach "angemessener Wartezeit" (d.h. bei geringen Sachschäden laut Rechtsprechung zwischen 15-45 Minuten) aber auf jeden Fall umgehend der Polizei zu melden. Nur einen Zettel am Fahrzeug hinterlassen reicht nicht.
Man kann es auch übertreiben.
Die Verursachung wurde zugegeben, nur ist es der Verursacherin zu teuer, es aus eigener Tasche zu bezahlen.
Nun ist es an der Zeit, den Zentralruf der Autoversicherer anzurufen, sich den Versicherer geben zu lassen, dort den Schaden zu melden und nach der Reparatur die Rechnung zum Schadenausgleich einzureichen.