Unfallverursacherin meldet sich nicht bei der Versicherung?

Moin zusammen.

Vor ca. 2 Wochen ist ein Unfall passiert, wobei die Unfallverursacherin Schuld war.
Ich saß im Auto wobei der Motor auch noch aus war, sie ist dann beim Parkvorgang mir hinten reingefahren. > Polizei gerufen, Unfallbericht erhalten, sie musste ein Verwarngeld wegen dem Unfall zahlen. Sie steht weiterhin auf dem Unfallbericht an erster Position, ich an zweiter.
Sie hatte bei den Polizisten auch gesagt gehabt, dass sie Schuld ist, aber ich bin mir nicht sicher ob dass dann auch 100% ig so aufgenommen wurde, da man es ja nicht direkt aus dem Unfallbericht rauslesen kann, oder doch?

Danach habe ich bei einem Sachverständigen meiner Wahl ein Unfallgutachten erstellen lassen, welches schließlich an die gegnerische Versicherung geschickt wurde.
Nachdem ich die gegnerische Versicherung einige Male angerufen habe wurde klar, dass die Unfallverursacherin sich noch nicht gemeldet hat. Seit dem Unfall sind ca. 2 Wochen vergangen und sie meinte damals, dass sie es die nächsten Tage machen wird.
Ich habe der gegnerischen Versicherung weiterhin auch noch den Polizeibericht zugesendet, damit die Sache eventuell beschleunigt wird, was aber wohl nicht der Fall ist. Laut der Versicherung hätte sie sich schon längst melden sollen, tat dies aber nicht. Sie wurde diesbezüglich auch von denen Kontaktiert.

Was sind in diesem Fall meine Rechte? Es ist doch eigentlich klar, dass sie 100%ig schuldig ist.
Gelten die Polizisten z.B. als Zeugen?
Ich brauche das Geld dringend.. Es kann doch nicht sein, dass man sich nach einem Unfall nicht meldet und die geschädigte Person deswegen auf ihr Geld warten muss.

Nachtrag: Bei dem Gutachten ist natürlich auch die Schadenshöhe angegeben.

Beste Antwort im Thema

Nochmal moin zusammen.
Erstmal vielen Dank für all eure Hilfe.
Habe heute eine E-Mail mit der Information bekommen, dass die Überweisung getätigt wurde.
Nettoreperaturkosten wie im Gutachten angegeben zzgl. die Mehrkosten von 25€ wurden an mich überwiesen, sowie das Gutachterhonorar an den Gutachter.
Geld sollte wohl morgen ankommen.

Hat am Ende zum Glück doch alles wie gewollt geklappt 😁

mfg und allzeit gute fahrt!

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Hier noch ein Fall aus 2016 wo die Versicherung den Rechtsanwalt nicht zahlen musste:

Bei einem Verkehrsunfall wurde der Pkw einer Frau so schwer beschädigt, dass es sich um einen Totalschaden handelte. Nur einen Tag nach Erhalt einer telefonischen Schadenmeldung erklärte sich der Versicherer des Unfallverursachers gegenüber der Frau schriftlich dazu bereit, den unfallbedingten Schaden regulieren zu wollen.

Die Frau beauftragte trotz allem noch am selben Tag einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen. Der Versicherer des Unfallverursachers sah darin einen Verstoß gegen die Schadenminderungs-Pflicht gemäß Paragraf 254 Absatz 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und weigerte sich dementsprechend, die Kosten des Anwalts zu übernehmen. Zu Recht, urteilte das Ingolstädter Landgericht. Es wies die Klage der Geschädigten als unbegründet zurück.
http://vmb-bayern.de/...nerische-kfz-versicherung-einen-anwalt-bezahlt

Auch hier eine Einzelfallentscheidung eines weltfremden Gerichts, die du scheinbar nicht gelesen oder verstanden hast. Hier war die Geschädigte nach Auffassung des Gerichts geschäftserfahren genug, um die Ansprüche (zunächst) selbst geltend zu machen.

Weltfremd, denn das Gericht führt auch aus:
"Ein Grund dafür, einen Anwalt einzuschalten, bestand nach Meinung des Gerichts erst in dem Augenblick, als sich der beklagte Versicherer weigerte, der Klägerin den vollständigen von ihr geforderten Betrag zu zahlen. Die daraus resultierenden Anwaltskosten hat der Versicherer zu übernehmen. Die Richter sahen keine Veranlassung, eine Revision gegen ihre Entscheidung zuzulassen."

Hätte ich nicht gedacht- auch wenn es Einzelfallentscheidung war.

Lässt somit nur einen einzigen Schluss zu:
Als allererstes Anwalt beauftragen. Kein vorheriger Kontakt mit der gegnerischen Versicherung.

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