Unfallverursacherin meldet sich nicht bei der Versicherung?

Moin zusammen.

Vor ca. 2 Wochen ist ein Unfall passiert, wobei die Unfallverursacherin Schuld war.
Ich saß im Auto wobei der Motor auch noch aus war, sie ist dann beim Parkvorgang mir hinten reingefahren. > Polizei gerufen, Unfallbericht erhalten, sie musste ein Verwarngeld wegen dem Unfall zahlen. Sie steht weiterhin auf dem Unfallbericht an erster Position, ich an zweiter.
Sie hatte bei den Polizisten auch gesagt gehabt, dass sie Schuld ist, aber ich bin mir nicht sicher ob dass dann auch 100% ig so aufgenommen wurde, da man es ja nicht direkt aus dem Unfallbericht rauslesen kann, oder doch?

Danach habe ich bei einem Sachverständigen meiner Wahl ein Unfallgutachten erstellen lassen, welches schließlich an die gegnerische Versicherung geschickt wurde.
Nachdem ich die gegnerische Versicherung einige Male angerufen habe wurde klar, dass die Unfallverursacherin sich noch nicht gemeldet hat. Seit dem Unfall sind ca. 2 Wochen vergangen und sie meinte damals, dass sie es die nächsten Tage machen wird.
Ich habe der gegnerischen Versicherung weiterhin auch noch den Polizeibericht zugesendet, damit die Sache eventuell beschleunigt wird, was aber wohl nicht der Fall ist. Laut der Versicherung hätte sie sich schon längst melden sollen, tat dies aber nicht. Sie wurde diesbezüglich auch von denen Kontaktiert.

Was sind in diesem Fall meine Rechte? Es ist doch eigentlich klar, dass sie 100%ig schuldig ist.
Gelten die Polizisten z.B. als Zeugen?
Ich brauche das Geld dringend.. Es kann doch nicht sein, dass man sich nach einem Unfall nicht meldet und die geschädigte Person deswegen auf ihr Geld warten muss.

Nachtrag: Bei dem Gutachten ist natürlich auch die Schadenshöhe angegeben.

Beste Antwort im Thema

Nochmal moin zusammen.
Erstmal vielen Dank für all eure Hilfe.
Habe heute eine E-Mail mit der Information bekommen, dass die Überweisung getätigt wurde.
Nettoreperaturkosten wie im Gutachten angegeben zzgl. die Mehrkosten von 25€ wurden an mich überwiesen, sowie das Gutachterhonorar an den Gutachter.
Geld sollte wohl morgen ankommen.

Hat am Ende zum Glück doch alles wie gewollt geklappt 😁

mfg und allzeit gute fahrt!

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Mich hat mal ein Frau von meinem großflächig roten Motorrad herunter gefahren, die hat nie was gemeldet. Verwarnung, Geldstrafe hin oder her.

Frauen mit Autos und ich, das bleibt ein belastetes Verhältnis von meiner Seite aus. Wenn ich doch sonst auch so eine anziehende Aura hätte .....😁

Wäre schlecht, dann würden auch Männer dich vom Motorrad holen 😛.

😰

Nochmal moin zusammen.
Erstmal vielen Dank für all eure Hilfe.
Habe heute eine E-Mail mit der Information bekommen, dass die Überweisung getätigt wurde.
Nettoreperaturkosten wie im Gutachten angegeben zzgl. die Mehrkosten von 25€ wurden an mich überwiesen, sowie das Gutachterhonorar an den Gutachter.
Geld sollte wohl morgen ankommen.

Hat am Ende zum Glück doch alles wie gewollt geklappt 😁

mfg und allzeit gute fahrt!

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Danke für die Rückmeldung. Dann aber jetzt schnell, Sonntag ist schon Heilig Abend.

Freue mich, dass es so gut geklappt hat und das man nicht für jeden Fall einen Anwalt dazu holen muss.
Besonders in einen Fall, der so klar ist, wie Deiner.
Manchmal denke ich im Forum sind Leute, die sich darum bemühen, dass die Rechtsanwälte nicht arbeitslos werden.
Man bleibt auch evtl. auf den Rechtsanwaltkosten sitzen.
Man sollte erst einmal versuchen mit der Versicherung klar zu kommen.
Wenn es vor Gericht geht, dauert es ewig. Die Gerichte sind überlastet.
Das kann dann bis zu einen Jahr dauern.
Ich bin jetzt fast siebzig. Hab bis heute noch nie einen Rechtsanwalt gebraucht.
Das ist in vielen Fällen nur Kostentreiberei und treibt die Versicherungsprämien in die Höhe.

Zitat:

@Franz105 schrieb am 19. Dezember 2017 um 15:18:13 Uhr:


...
Manchmal denke ich im Forum sind Leute, die sich darum bemühen, dass die Rechtsanwälte nicht arbeitslos werden.
Man bleibt auch evtl. auf den Rechtsanwaltkosten sitzen.
Man sollte erst einmal versuchen mit der Versicherung klar zu kommen.
Wenn es vor Gericht geht, dauert es ewig.
Die Gerichte sind überlastet.
Das kann dann bis zu einen Jahr dauern.
Ich bin jetzt fast siebzig. Hab bis heute noch nie einen Rechtsanwalt gebraucht.
Das ist in vielen Fällen nur Kostentreiberei und treibt die Versicherungsprämien in die Höhe.

Muss dir leider ein klein wenig widersprechen
- bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegn. Versicherung die Kosten
- Wenn man es zuerst allein versucht und dann die Versicherung zickt (z.B. Kürzung) wird es schwer einen Anwalt zu finden der sich für die restlichen Peanuts ins Zeug legt
- Anwalt bedeutet nicht zwangsläufig, dass es vor Gericht geht - er stellt zuerst mal die Waffengleichheit her
- selbstverständlich darf und soll eine Versicherung kostenoptimiert arbeiten. Das muss aber nicht auf Kosten der Geschädigten passieren. Versicherungsbetrug treibt sicherlich die Kosten in die Höhe, gerechtfertigte Ansprüche mMn nicht.

PS: Ich habe zum Glück auch noch nie einen Rechtsanwalt gebraucht bzw. in Anspruch genommen und hoffe auch, dass es so bleibt.

Und man ein Rechtsstreit nach einer ungerechtfertigten Kürzung ist nach Klagezustellung bereits erledigt. Denn die Versicherungen wissen schließlich, dass sie vor Gericht verlieren und zahlen dann lieber "schnell". Wenn man natürlich zur Versicherung aufsehen möchte, jedes Wort von denen für bare Münze hält, kann man auch ohne Anwalt einen Unfall regulieren.

Nur mal kurz zum Nachdenken: Die Fehler, die ein Geschädigter im Vorfeld bei der Schadensregulierung macht, kann hinterher ein Anwalt nicht mehr korrigieren.

Wie gummikuh72 schon schrieb, wenn der Geschädigte sich nur noch wegen 150,- € streiten möchte, wünsche ich ihm viel Spaß bei der Anwaltssuche. Da bringt so ein Rechtsstreit rund 132,- € an Gebühren und steht in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand.

Geschrieben hatte ich eigentlich "manch" ein Rechtsstreit. Danke an die Autokorrektur.

Zitat:

@fofi9669 schrieb am 18. Dezember 2017 um 18:03:38 Uhr:


Nochmal moin zusammen.
................................................
Hat am Ende zum Glück doch alles wie gewollt geklappt 😁

mfg und allzeit gute fahrt!

Freut mich.
Danke, ebenso!

Zitat:

@rufus608 schrieb am 16. Dezember 2017 um 11:20:57 Uhr:


Wenn die Polizisten den Unfallhergang nicht gesehen haben sind sie auch keine Zeugen. Zeugen müssen etwas gesehen haben.

Mir wurde mal von einem Polizisten mitgeteilt (nach einer Unfallaufnahme die, da noch fahrtüchtig, bei der Polizeidienststelle vorgenommen wurde), daß er (also der Polizist) dann auch als Zeug zur Verfügung stände. Gesehen vom Unfall hat er gar nix, könnte aber auch daran gelegen haben daß sich der Unfallverursacher etwas dummdreist aufgeführt hat.

Bei der Versicherung wurde das damals auch nicht gemeldet. Bei einem Telefonat mit dieser wurde mir mitgeteilt daß der Versicherungsnehmer angeschrieben wird und sollte er sich nicht zum Unfall äußern, wird der geforderte Betrag gezahlt und ungefragt hochgestuft. So ist es dann auch gekommen.
Dauerte zwar etwas länger (klar), aber das Geld ist gekommen.

EDID: Hat sich ja erledigt.

Gruß Metalhead

Nach einem Autounfall warten Geschädigte auf Zahlungen für die Reparatur ihres Autos oder beispielsweise auf Schmerzensgeld. Dabei lassen sich Versicherer des Unfallverursachers teilweise sehr lange Zeit. Viele Betroffene sind daher verärgert und möchten nicht untätig abwarten. Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, darf sich auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt nehmen, um seine Ansprüche geltend zu machen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn ein Anwalt erforderlich ist. Darüber informiert aktuell die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Denn das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 102 C 3305/14) hat in einem aktuellen Streitfall ein interessantes Urteil gefällt.
https://www.finanzen.de/.../...e-versicherung-uebernimmt-anwaltskosten

Machen Sie im Zuge der Schadensregulierung von einem Verkehrsunfall Rechtsanwaltskosten geltend, obwohl der Unfallverursacher seine Schuld voll und ganz eingestanden hat und begleicht die Versicherung alle Forderungen anstandslos, muss sie die Anwaltsgebühren nicht bezahlen.
https://www.bussgeldkatalog.org/anwaltskosten-verkehrsunfall/

Beispiel: Peter und Gabi verursachen einen Unfall. Peter wird eine 30-prozentige Schuld anerkannt, Gabi ist zu 70 % Schuld. Die Rechtsanwaltskosten für diesen Verkehrsunfall werden wie folgt gehandelt:

Peters Versicherung zahlt 30 % der Anwaltskosten von Gabi
Gabiss Haftpflichtversicherung übernimmt 70 % von Peters Anwaltskosten
https://www.bussgeldkatalog.org/anwaltskosten-verkehrsunfall/

Was hier immer geschrieben wird stimmt so nicht.
Man kann auf den Anwaltskosten sitzen bleiben!

Zitat:

@Franz105 schrieb am 20. Dezember 2017 um 12:05:34 Uhr:


...

Machen Sie im Zuge der Schadensregulierung von einem Verkehrsunfall Rechtsanwaltskosten geltend, obwohl der Unfallverursacher seine Schuld voll und ganz eingestanden hat und begleicht die Versicherung alle Forderungen anstandslos, muss sie die Anwaltsgebühren nicht bezahlen.
https://www.bussgeldkatalog.org/anwaltskosten-verkehrsunfall/

...

Mal eine ganz blöde Frage:
hast du dir überhaupt mal durchgelesen was du verlinkt hat?

ich zitiere mal:
Klare Schuldfrage? Klare Regelung bezüglich der Anwaltskosten!

Jeder, der unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, muss vom Verursacher derart entschädigt werden, dass der Zustand vor dem Unfall möglichst wiederhergestellt wird. Dazu gehört neben Schmerzensgeld bzw. immateriellen Schadensersatzleistungen auch, dass alle entstandenen Kosten beglichen werden – so auch die Anwaltskosten.

Da die entsprechende Beträge schnell in die Höhe schnellen können, besteht in Deutschland für jeden Autofahrer die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese springt ein, wenn ihr Kunde bei Dritten einen Schaden anrichtet und kommt für die daraus resultierenden Kosten auf.

In Deutschland ist es nahezu üblich, einen Anwalt mit der Schadensregulierung von Unfällen zu beauftragen. Die damit verbundenen Gebühren sind schadensersatzpflichtig und gehören somit zu einem von vielen Ansprüchen nach einem Unfall.
Kurz und knapp: Bei einem Unfall mit einem klaren Schuldigen zahlt also die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Anwaltskosten des Unfallopfers.

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts muss erforderlich sein.
So stehts im Gerichtsurteil.

"In Deutschland ist es nahezu üblich, einen Anwalt mit der Schadensregulierung von Unfällen zu beauftragen."
Da bin ich dann wohl die große Ausnahme.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. Dezember 2017 um 10:46:49 Uhr:



Zitat:

@rufus608 schrieb am 16. Dezember 2017 um 11:20:57 Uhr:


Wenn die Polizisten den Unfallhergang nicht gesehen haben sind sie auch keine Zeugen. Zeugen müssen etwas gesehen haben.

Mir wurde mal von einem Polizisten mitgeteilt (nach einer Unfallaufnahme die, da noch fahrtüchtig, bei der Polizeidienststelle vorgenommen wurde), daß er (also der Polizist) dann auch als Zeug zur Verfügung stände. Gesehen vom Unfall hat er gar nix, könnte aber auch daran gelegen haben daß sich der Unfallverursacher etwas dummdreist aufgeführt hat.............................

Gruß Metalhead

Die Dreistigkeit, Unbeherrschtheit der Verursacherin lag auch bei meinem Fall vor., Schaulustige gabs auch.
Also irgendwie war die gerichtliche "Regulierung" das Schadens dann gar nicht mehr die große Überraschung für mich, ich fühlte mich in dem Fall gut gerüstet.

Die Hauptsache wäre dann nur, dass der Richter der Aussage des Polizisten ein nötiges Gewicht beimisst.
Wie schon geschrieben: bei meiner Gerichtsverhandlung waren die Polizisten, die nach dem Unfall vor Ort Beteiligte u. Zeugen befragten um den Unfallhergang aufzunehmen, nicht vorgeladen und bis zur richterlichen Entscheidung wurden andere Beweise eingefordert. Der Inhalt der Polizeiakte war m.M.n. nur dazu da etwas amtliches vorliegen zu haben, vielleicht noch um die Zeugenliste abzugleichen und die Glaubwürdigkeit der Beteiligten "auszuloten".

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