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Unfallverursacherin meldet sich nicht bei der Versicherung?

Themenstarteram 15. Dezember 2017 um 16:39

Moin zusammen.

 

Vor ca. 2 Wochen ist ein Unfall passiert, wobei die Unfallverursacherin Schuld war.

Ich saß im Auto wobei der Motor auch noch aus war, sie ist dann beim Parkvorgang mir hinten reingefahren. > Polizei gerufen, Unfallbericht erhalten, sie musste ein Verwarngeld wegen dem Unfall zahlen. Sie steht weiterhin auf dem Unfallbericht an erster Position, ich an zweiter.

Sie hatte bei den Polizisten auch gesagt gehabt, dass sie Schuld ist, aber ich bin mir nicht sicher ob dass dann auch 100% ig so aufgenommen wurde, da man es ja nicht direkt aus dem Unfallbericht rauslesen kann, oder doch?

 

Danach habe ich bei einem Sachverständigen meiner Wahl ein Unfallgutachten erstellen lassen, welches schließlich an die gegnerische Versicherung geschickt wurde.

Nachdem ich die gegnerische Versicherung einige Male angerufen habe wurde klar, dass die Unfallverursacherin sich noch nicht gemeldet hat. Seit dem Unfall sind ca. 2 Wochen vergangen und sie meinte damals, dass sie es die nächsten Tage machen wird.

Ich habe der gegnerischen Versicherung weiterhin auch noch den Polizeibericht zugesendet, damit die Sache eventuell beschleunigt wird, was aber wohl nicht der Fall ist. Laut der Versicherung hätte sie sich schon längst melden sollen, tat dies aber nicht. Sie wurde diesbezüglich auch von denen Kontaktiert.

 

Was sind in diesem Fall meine Rechte? Es ist doch eigentlich klar, dass sie 100%ig schuldig ist.

Gelten die Polizisten z.B. als Zeugen?

Ich brauche das Geld dringend.. Es kann doch nicht sein, dass man sich nach einem Unfall nicht meldet und die geschädigte Person deswegen auf ihr Geld warten muss.

 

Nachtrag: Bei dem Gutachten ist natürlich auch die Schadenshöhe angegeben.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 18. Dezember 2017 um 17:03

Nochmal moin zusammen.

Erstmal vielen Dank für all eure Hilfe.

Habe heute eine E-Mail mit der Information bekommen, dass die Überweisung getätigt wurde.

Nettoreperaturkosten wie im Gutachten angegeben zzgl. die Mehrkosten von 25€ wurden an mich überwiesen, sowie das Gutachterhonorar an den Gutachter.

Geld sollte wohl morgen ankommen.

 

Hat am Ende zum Glück doch alles wie gewollt geklappt :D

 

mfg und allzeit gute fahrt!

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Themenstarteram 15. Dezember 2017 um 16:46

Auszug aus den Bedingungen der Versicherung:

"Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer

Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzu-

zeigen. "

Kurz gefasst:

Fordere die Versicherung unter Fristsetzung von jetzt noch 2 Wochen auf, den Schaden zu begleichen. Nettobetrag ohne MwSt, 25,- € Kostenpauschale und teile ihnen zugleich mit, falls du das Auto reparieren lassen möchtest, dass du die MwSt. noch geltend machen wirst. Weise dann gleichzeitig darauf hin, dass du den Schaden nicht vorfinanzieren kannst.

Ob die sich meldet oder nicht kann dir egal sein. Du hast über das Protokoll den Unfallhergang und ihre Beteiligung nachgewiesen.

Und freundlich, aber bestimmt noch mitteilen, dass nach Fristablauf durch deine Klage vor dem zuständigen Gericht weitere Kosten entstehen werden.

Wieder mal in typischer Fall, wo jemand selbst keine Ahnung hat, es trotzdem selbst versucht und merkt, dass das nicht klappt. Warum geht man in solchen Fällen nicht direkt zum Anwalt und lässt den das alles regeln?

Themenstarteram 15. Dezember 2017 um 16:58

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. Dezember 2017 um 17:53:56 Uhr:

Kurz gefasst:

Fordere die Versicherung unter Fristsetzung von jetzt noch 2 Wochen auf, den Schaden zu begleichen. Nettobetrag ohne MwSt, 25,- € Kostenpauschale und teile ihnen zugleich mit, falls du das Auto reparieren lassen möchtest, dass du die MwSt. noch geltend machen wirst. Weise dann gleichzeitig darauf hin, dass du den Schaden nicht vorfinanzieren kannst.

Ob die sich meldet oder nicht kann dir egal sein. Du hast über das Protokoll den Unfallhergang und ihre Beteiligung nachgewiesen.

Und freundlich, aber bestimmt noch mitteilen, dass nach Fristablauf durch deine Klage vor dem zuständigen Gericht weitere Kosten entstehen werden.

Wieder mal in typischer Fall, wo jemand selbst keine Ahnung hat, es trotzdem selbst versucht und merkt, dass das nicht klappt. Warum geht man in solchen Fällen nicht direkt zum Anwalt und lässt den das alles regeln?

Vielen Dank für deine Antwort, das werde ich machen.

Ja, zum Anwalt zu gehen wäre die bessere Idee gewesen, was ich in Zukunft auch machen werde, falls mal wieder was passieren sollte.(Worauf ich nicht hoffe.)

Warum erst in Zukunft? Warum nicht jetzt? Die Versicherung fährt auf Verzögerung. Die haben das Unfallprotokoll sowie das Gutachten.

am 15. Dezember 2017 um 17:27

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall verpflichtet, dem Geschädigten eines Autounfalls den vollen Schadensersatz zu bezahlen, welcher diesem rechtlich zusteht. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Verursacher den Unfall nicht gemeldet hat. Sie kann gegenüber Ihrem Versicherungsnehmer danach allerdings eine Regressforderung stellen.

Für eine Kfz-Haftpflichtversicherung gelten dabei besondere Regeln: Sie muss dem Geschädigten eines Unfalls zunächst den kompletten Schadensersatz auszahlen. Danach darf sie jedoch ihren Versicherungsnehmer in Regress nehmen und Geld von ihm zurückfordern, wenn dieser grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gegen Obliegenheiten wie Unfallmeldung verstoßen hat.

Mit den Kosten für das Gutachten könnte es Probleme geben. Bis 1000 Euro reicht Kostenvoranschlag der Werkstatt

mit Fotos.

Ich würde die gegnerische Versicherung noch einmal ansprechen.

Sicher hast Du von der Versicherung eine Bearbeitungsnr. damit der Sachbearbeiter, den Du tel. erreichst, sofort

die Unterlagen findet.

Glaube nicht das Du einen Rechtsanwalt brauchst. Ist doch, siehe oben, alles klar, wie es weiter gehen muss und das wird die gegnerische Versicherung auch wissen.

Themenstarteram 15. Dezember 2017 um 17:35

Zitat:

@Franz105 schrieb am 15. Dezember 2017 um 18:27:13 Uhr:

Mit den Kosten für das Gutachten könnte es Probleme geben. Bis 1000 Euro reicht Kostenvoranschlag der Werkstatt

mit Fotos.

Ich würde die gegnerische Versicherung noch einmal ansprechen.

Sicher hast Du von der Versicherung eine Bearbeitungsnr. damit der Sachbearbeiter, den Du tel. erreichst, sofort

die Unterlagen findet.

Glaube nicht das Du einen Rechtsanwalt brauchst. Ist doch, siehe oben, alles klar, wie es weiter gehen muss und das wird die gegnerische Versicherung auch wissen.

Ich meine gelesen zu haben, dass ab ca. 800€ ein Gutachten gerechtfertigt ist.

Themenstarteram 15. Dezember 2017 um 17:37

Ich habe die E-Mail mal hier entfernt..

Habe es nun mit Fristsetzung abgeschickt, halt ein Musterformular benutzt wobei alles wichtige enthalten war. Kostenpauschale etc. alles erwähnt und weiterhin alle Unterlagen nochmals als Kopie beigefügt.

Mal schauen wann das Geld kommt.

Danke an alle für die Hilfe.

mfg

Einen Anwalt kannst Du auch jetzt noch hinzuziehen - der steht Dir zu.

Ich würde das machen, bevor Du zu wenig Geld von der Versicherung bekommst und keinen Anwalt mehr findest, der für das wenige Geld dann noch tätig wird.

Auch mit Anwalt wird die Versicherung nicht sofort zahlen, sondern erst versuchen ihren Versicherungsnehmer zu einer Stellungnahme zu bewegen.

Das kann dauern.

Solltest du nachweislich nicht in der Lage sein die Kosten der Schadenbeseitigung zu tragen, kannst du einen Kredit nehmen, dessen Kosten, bei klarer Schuldfrage, die Gegenseite zu tragen hat.

Das wird dir aber ein Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht auch sagen.

Wie hoch ist der Schaden und ist das Fahrzeug verkehrstüchtig?

Bei engem Geldbeutel sollte man den Schufa-Score nicht auch noch mit einer Kreditanfrage verschlechtern. :rolleyes:

@TE

Für sowas gibt es Anwälte. Die entstehenden Kosten sind 1. gering und 2. vom Gegner zu tragen. Deinen Zeitaufwand ersetzt Dir hingegen niemand. ;)

am 16. Dezember 2017 um 10:20

Zitat:

@fofi9669 schrieb am 15. Dezember 2017 um 17:39:44 Uhr:

Moin zusammen.

 

Was sind in diesem Fall meine Rechte? Es ist doch eigentlich klar, dass sie 100%ig schuldig ist.

Gelten die Polizisten z.B. als Zeugen?

Wenn die Polizisten den Unfallhergang nicht gesehen haben sind sie auch keine Zeugen. Zeugen müssen etwas gesehen haben.

Also fürs nächste Mal: sofort wenns gerummst hat, Fahrzeug so stehen lassen und nach Zeugen Ausschau halten und diese ansprechen. Das ist nach meiner pers. Erfahrung das wichtigste, wenn es keinen Personenschaden gab. Dann ab zum Fachanwalt.

Frauen und Parkplatz ......

Ich war einmal Opfer einer Verursacherin (mit Immigrationshintergrund) die ihre Versicherung über so einen Parkplatz-Unfallhergang anlog. Auch nach Aufnahme der Zeugenaussagen durch die Polizei.

Aber ich hatte gleich einen Zeugen angesprochen und das war die Basis für den Gewinn des Gerichtsprozesses. Die war/(ist noch?) Ärztin. Sie hatte dann noch eine ältere Dame, eine ihrer Patientinnen, im Nachhinein als Zeugin "akquiriert".

Also Menschen gibts, da kommst de vorher nicht drauf. :rolleyes:

Sorry dass ich das immer wieder schreibe. Die, denen es nützen würde, lesen es ja eh erst wenns zu spät ist oder gar nicht. Eigentlich unnütz mein Tatsachenbericht.

Mein Vorsatz für das kommende Jahr: ich schreibe es nie mehr. :)

 

 

am 16. Dezember 2017 um 10:27

Zitat:

@fofi9669 schrieb am 15. Dezember 2017 um 18:37:42 Uhr:

Ich habe die E-Mail mal hier entfernt..

Habe es nun mit Fristsetzung abgeschickt, halt ein Musterformular benutzt wobei alles wichtige enthalten war. Kostenpauschale etc. alles erwähnt und weiterhin alle Unterlagen nochmals als Kopie beigefügt.

Mal schauen wann das Geld kommt.

Danke an alle für die Hilfe.

mfg

Ohne Zeugen zu nennen? Ich rate mal was dabei raus kommt: fifty fifty

Viel Glück!

Die Position von ihr an erster Stelle ist erst mal gut für Dich. Damit ist sie im Bericht als Verursacherin nach Meinung der Polizei aufgeführt. Damit ist schon mal nicht mehr von 50:50 auszugehen.

Themenstarteram 16. Dezember 2017 um 12:29

Die Frau schien eigentlich auch sehr symphatisch und verständlich, war halt auch ihr erster Unfall seit sehr langer Zeit.

Bei der Polizei hat sie auch nicht versucht irgendwas zu verdrehen, sondern hat es genauso geschildert wie es geschehen ist. Ich würde mal sagen, dass sie sich bestimmt noch bei der Versicherung melden wird.

Vielleicht hat sie ja zu tun, ist nicht dazu gekommen, oder überlegt es eventuell direkt aus der eigenen Tasche zu bezahlen.

Melden muss sie es ja, sonst gehen die das Risiko der Vertragskündigung seitens des Versicherungsgebers ein.

 

Zitat:

@UliBN schrieb am 16. Dezember 2017 um 13:20:18 Uhr:

Die Position von ihr an erster Stelle ist erst mal gut für Dich. Damit ist sie im Bericht als Verursacherin nach Meinung der Polizei aufgeführt. Damit ist schon mal nicht mehr von 50:50 auszugehen.

Ja richtig, außerdem ist auf dem Bericht auch vermerkt, dass sie mit 30€ verwarnt wurde, was bei mir nicht der Fall war. Diese "Strafe" zahlt man ja, indem man die Ordnungswiedrigkeit eines Unfalls begeht.

Eigentlich ist die Sachlage klar und sollte zu meinem Gunsten ausgehen, wie schnell es geht ist dann wohl eine andere Sache. Würde es sich überhaupt noch lohnen z.B. gegen Donnerstag/Freitag einen Anwalt einzuschalten? Die Versicherung hatte gesagt gehabt, dass die Frist für die Kundin bis zum nächsten Donnerstag ist.

Meldungen etc. wurden ja auch an sie verschickt.

Ich würde aber mal meinen, dass bis dahin von der Gegnerseite bestimmt eine Meldung bei deren Versicherung erscheint. Drücken kann man sich ja im Endeffekt nicht wirklich.

Zitat:

@rufus608 schrieb am 16. Dezember 2017 um 11:20:57 Uhr:

Also fürs nächste Mal: sofort wenns gerummst hat, Fahrzeug so stehen lassen und nach Zeugen Ausschau halten und diese ansprechen. Das ist nach meiner pers. Erfahrung das wichtigste, wenn es keinen Personenschaden gab. Dann ab zum Fachanwalt.

Das werde ich aufjedenfall beim nächsten Mal machen, war halt das erste mal, dass ich in einen Unfall verwickelt war und da hat man ja bekannterweise nicht soviel Plan vom Ablauf.

Hab aber glücklicherweise gesagt gehabt, dass ich die Polizei rufen werde anstatt auf ihr Angebot, die Versicherungsdaten auszutauschen, einzugehen. Beim letzteren wäre es für mich bestimmt noch stressiger geworden :D

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