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Unfallverursacher flüchtet. Grünes Kennzeichen

Themenstarteram 14. September 2020 um 11:57

Hatte vor 2 Tagen einen, zum Glück, glimpflich ausgegangenen Unfall.

Ende einer AB Baustelle, 2 spurig. Ich links, ein andere VT rechts.

Ein 3. Fahrzeug (PKW+Sporthänger+Jetski) auf der AB Auffahrt.

Mehr oder weniger parallel. Leider achtete der PKW mit dem Anhänger nicht auf den Verkehr und zog auf die rechte Fahrspur.

Der PKW neben mir wich nach links aus, ich konnte zum Glück zwischen 2 Warnbaken in den Baustellenbereich ausweichen.

Dabei ging der Aussenspiegel und ein Reifen kaputt.

Glück gehabt.

Der PKW der ebenfalls ausweichen musste, hielt dankenswerterweise mit an und konnte mir sogar das Kennzeichen vom Anhänger geben.

Polizei hat alles aufgenommen und Bilder angefertigt.

Bisher nix was mir Sorgen macht.

Jetzt kommen wir zum Problem. Das Fahrzeug hatte ein grünes Kennzeichen und ist damit nicht versicherungspflichtig. Blöd!

Ich konnte zwar über den Zentralruf den Halter ausfindig machen habe aber natürlich keine Information zum Zugfahrzeug.

Wie gehe ich jetzt am günstigsten vor?

Den Schaden würde ich mal mit roundabout 500 € ansetzen, Logischerweise möchte ich auf diesem ungerne sitzen bleiben. Ich habe da auch keine Lust das alles einem Anwalt zu übergeben den ich im Zweifelsfall auch noch zahlen muss.

Beste Antwort im Thema

Nö, da muss er nur vorgefertigte Textbausteine zusammansetzen.

Hin und wieder Häkchen und Kreuzchen setzen, das wars dann. :)

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Vielleicht hat der Zeuge auch das Zugfahrzeug gesehen was eigentlich sehr wahrscheinlich ist wenn er abgedrängt wurde. Dann könnt es schnell eng werden.

Deshalb nie ausweichen

Zitat:

@gast356 schrieb am 14. September 2020 um 21:27:41 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. September 2020 um 16:35:55 Uhr:

...

Würde ich dem Halter des Anhängers überlassen, sollte er nicht selber gefahren sein, wird er spätestens bei einer Forderung gegen seine Versicherung das entsprechende Zugfahrzeug (bzw. den, an den er den Anhänger verliehen hat) nennen.

Gruß Metalhead

...als Halter des Anhängers würde ich auf Rückfrage zum Schaden gegenüber meiner Versicherung angeben, dass mein Fahrzeug nicht in einen Unfall verwickelt war und hier scheinbar jemand versucht die Versicherung abzuzocken / zu betrügen.

PS: Vielleicht hat der Halter des Anhängers sogar mehrere Fahrzeuge... oder vielleicht auch gar keines oder nur eins ohne Anhängekupplung oder das Auto ist auf die Frau zugelassen oder er fährt ein Firmenfahrzeug mit Privatnutzung... da sind etliche Fallstricke drin in so einer Geschichte ;)

Als Geschädigter würde ich den Halter unmittelbar in Anspruch nehmen, denn der Sachverhalt wäre durch den Zeugen vor Gericht beweisbar.

...funktioniert nur nicht, nur weil jemand der Halter eines Anhängers ist haftet er nicht.

Du mußt hieb und stichfest nachweisen wer gefahren ist bzw. du mußt das Zugfahrzeug (amtl. Kennzeichen) liefern um der Haftpflichtversicherung habhaft zu werden.

Der Richter wird deinen / deine Zeugen nach einer Beschreibung des Fahrers fragen... kommt da nix und verplappert sich auch der Halter nicht z.B. an wen er den Anhänger verliehen hat, dann kommt nix bei raus und du als Kläger zahlst oben drauf auch noch die Gerichtskosten und nötigen Auslagen des von dir Beklagten.

Das ist das Dilemma, aus dem die Bußgeldstellen im Falle von Ordnungswidrigkeiten immer mit ihren Drohungen von Fahrtenbuchauflagen zu entkommen versuchen... nur du als einfacher VK / Bürger gegen den Halter eines nicht versicherungspflichtigen Anhängers hast da einfach ganz schlechte Karten.

Der Halter des Trailers haftet hier selbstredend.

...na dann liefer doch mal den ein oder anderen §§.

Z.B. gem. BGB §823 brauchst du den Schädiger... das ist ein Unterschied!

 

Zitat:

§ 823 BGB

Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) 1Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. 2Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Zitat:

@gast356 schrieb am 14. September 2020 um 22:26:57 Uhr:

...na dann liefer doch mal den ein oder anderen §§.

Z.B. gem. BGB §823 brauchst du den Schädiger... das ist ein Unterschied!

 

Zitat:

§ 823 BGB

Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) 1Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. 2Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

In dieser Diskussion bist Du sozusagen unbewaffnet. Daher nur ein Hinweis auf § 7 StVG.

Ist übrigens bereits 2010 vom BGH abgesegnet worden, ging da um einen Unfall mit Anhänger und beide Halter/Versicherungen hafteten als Gesamtschuldner.

Die Änderung in § 7 StVG erfolgte m.W. bereits 2002 um genau solche Lücken "ich weiß nicht, von welchem Auto mein Anhänger gezogen wurde" zu schließen. Nicht versicherungspflichtige Anhänger beschränken sich seit dem auf langsame Dinger der Landwirtschaft.

Themenstarteram 14. September 2020 um 22:40

Vielen Dank für die Infos bisher.

Ja der Zeuge konnte natürlich nur das Kennzeichen vom Anhänger erkennen. Ansonsten halt eine schwarzes Zugfahrzeug.

Ich werde wohl versuchen den Halter direkt anzuschreiben.

Zitat:

@gast356 schrieb am 14. September 2020 um 21:27:41 Uhr:

...als Halter des Anhängers würde ich auf Rückfrage zum Schaden gegenüber meiner Versicherung angeben, dass mein Fahrzeug nicht in einen Unfall verwickelt war und hier scheinbar jemand versucht die Versicherung abzuzocken / zu betrügen.

Und was machst du dann wenn der unabhängige Zeuge vor Gericht aussagt daß der Anhänger definitiv einen Unfall verursacht hat??

Gruß Metalhead

Was ist denn mit den mit dem sogenannten "Zeugen" als Grund für dein Ausweichen? Hätte er nicht die Spur gewechselt, wäre dem TE nichts passiert.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 15. September 2020 um 08:09:00 Uhr:

Was ist denn mit den mit dem sogenannten "Zeugen" als Grund für dein Ausweichen? Hätte er nicht die Spur gewechselt, wäre dem TE nichts passiert.

Auslöser war der Anhängerfahrer, er hat die Kausalkette in Gang gesetzt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 15. September 2020 um 08:09:00 Uhr:

Was ist denn mit den mit dem sogenannten "Zeugen" als Grund für dein Ausweichen? Hätte er nicht die Spur gewechselt, wäre dem TE nichts passiert.

Wäre der TE im Bett liegen geblieben, wäre ihm (vermutlich) auch nichts passiert. Richtige Kausalitätskette ist aber "wäre der Typ mit dem Anhänger nicht ohne Rücksicht auf Verluste auf die Spur gefahren, hätte der Zeuge nicht (instinktiv) ausweichen müssen."

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. September 2020 um 07:31:54 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 14. September 2020 um 21:27:41 Uhr:

...als Halter des Anhängers würde ich auf Rückfrage zum Schaden gegenüber meiner Versicherung angeben, dass mein Fahrzeug nicht in einen Unfall verwickelt war und hier scheinbar jemand versucht die Versicherung abzuzocken / zu betrügen.

Und was machst du dann wenn der unabhängige Zeuge vor Gericht aussagt daß der Anhänger definitiv einen Unfall verursacht hat??

Gruß Metalhead

Erst ein dummes Gesicht, dann sich ärgern, weil er den Schaden bezahlen muss.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 15. September 2020 um 08:09:00 Uhr:

Was ist denn mit den mit dem sogenannten "Zeugen" als Grund für dein Ausweichen? Hätte er nicht die Spur gewechselt, wäre dem TE nichts passiert.

ich würde mich hier auch nicht lange mit dem gespann beschäftigen, sondern meinen schaden direkt bei der versicherung des "zeugen" geltend machen. letztlich ist er hier auch nicht unschuldig und haftet schon allein aus der betriebsgefahr für den schaden. einen unabwendbarkeitsnachweis wird der "zeuge" nicht führen können. inwiefern der te hier eine mithaftung trägt, steht auf einem anderen blatt...

wie die versicherung dann an das geld des eigentlichen verursachers kommt, ist deren problem. letztlich haften beide erst mal als gesamtschuldner. da suche ich mir doch denjenigen raus, wo ich am ehesten meinen schaden ersetzt bekomme..

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