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Unfallverursacher flüchtet. Grünes Kennzeichen

Themenstarteram 14. September 2020 um 11:57

Hatte vor 2 Tagen einen, zum Glück, glimpflich ausgegangenen Unfall.

Ende einer AB Baustelle, 2 spurig. Ich links, ein andere VT rechts.

Ein 3. Fahrzeug (PKW+Sporthänger+Jetski) auf der AB Auffahrt.

Mehr oder weniger parallel. Leider achtete der PKW mit dem Anhänger nicht auf den Verkehr und zog auf die rechte Fahrspur.

Der PKW neben mir wich nach links aus, ich konnte zum Glück zwischen 2 Warnbaken in den Baustellenbereich ausweichen.

Dabei ging der Aussenspiegel und ein Reifen kaputt.

Glück gehabt.

Der PKW der ebenfalls ausweichen musste, hielt dankenswerterweise mit an und konnte mir sogar das Kennzeichen vom Anhänger geben.

Polizei hat alles aufgenommen und Bilder angefertigt.

Bisher nix was mir Sorgen macht.

Jetzt kommen wir zum Problem. Das Fahrzeug hatte ein grünes Kennzeichen und ist damit nicht versicherungspflichtig. Blöd!

Ich konnte zwar über den Zentralruf den Halter ausfindig machen habe aber natürlich keine Information zum Zugfahrzeug.

Wie gehe ich jetzt am günstigsten vor?

Den Schaden würde ich mal mit roundabout 500 € ansetzen, Logischerweise möchte ich auf diesem ungerne sitzen bleiben. Ich habe da auch keine Lust das alles einem Anwalt zu übergeben den ich im Zweifelsfall auch noch zahlen muss.

Beste Antwort im Thema

Nö, da muss er nur vorgefertigte Textbausteine zusammansetzen.

Hin und wieder Häkchen und Kreuzchen setzen, das wars dann. :)

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Nächstliegend wäre mit dem Halter des Anhängers Kontakt aufzunehmen. Je nachdem wie er sich verhält würde ich weitersehen.

Die Polizei dürfte eigentlich auch Interesse am Zugfahrzeug und dessen Fahrer haben. Haben die sich bei der Unfallaufnahme irgendwie geäußert?

Wo hast du das mit dem grünen Kennzeichen her? Hat dir das der andere Fahrer gesagt oder ist das irgendwo hinterlegt?

Nicht versicherungspflichtig bedeutet aber auch nicht, dass der Verkehrsteilnehmer nicht in der Haftplicht ist. Und erst recht nicht das normale KFZ.

Hast du schon den Fahrer identifizieren können? Dann tritt an diesen heran und frag, wie er das klären möchte, denn befreit von allem Unfug, den er (oder sein Anhänger) anstellt, ist er natürlich nicht! Wenn er nicht will, verweise auf Zeugen und den Polizeibericht und im Zweifelsfall auf seinen Verstoß und seine Folgen (Sollte mMn sogar in Richtung Fahrerflucht gehen, ob der das nun gesehen hat oder nicht.

Hallo!

Anhänger mit grünem Kennzeichen sind lediglich von der Steuer befreit - Versicherungspflicht besteht!

Kann auch von der Versicherungpflicht befreit sein z.b Sportgeräteanhänger.

Dann zahlt immer die Haftpflicht des Zugfahrzeuges. Zahlt auch eigentlich immer dann wenn der Hänger angekoppelt ist und während der Fahrt ein Schaden passiert

Zitat:

@IWfan schrieb am 14. September 2020 um 14:20:22 Uhr:

Hallo!

Anhänger mit grünem Kennzeichen sind lediglich von der Steuer befreit - Versicherungspflicht besteht!

Das stimmt. Aber der Anhänger wurde gezogen. Schadenersatzpflichtig ist deshalb die Versicherung des Zugfahrzeuges.

Deshalb auch die Idee den Halter des Anhängers zu kontaktieren und zu testen wie er sich verhält.

Die Bandbreite reicht hier von er übernimmt den Schaden bis er weiß nicht wer den Anhänger hatte.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 14. September 2020 um 15:11:12 Uhr:

Zitat:

@IWfan schrieb am 14. September 2020 um 14:20:22 Uhr:

Hallo!

Anhänger mit grünem Kennzeichen sind lediglich von der Steuer befreit - Versicherungspflicht besteht!

Das stimmt. Aber der Anhänger wurde gezogen. Schadenersatzpflichtig ist deshalb die Versicherung des Zugfahrzeuges.

Deshalb auch die Idee den Halter des Anhängers zu kontaktieren und zu testen wie er sich verhält.

Die Bandbreite reicht hier von er übernimmt den Schaden bis er weiß nicht wer den Anhänger hatte.

Ups .... da war doch was ....

Da hatte ich tatsächlich nicht dran gedacht!

Stimmt das wurde neu geregelt. Was passiert wenn das Zugfahrzeug nicht ermittelt werden kann?

Könnte schon sein daß dann die Anhängerversicherung zahlen muß. Würde mich mit der doch mal in Verbindung setzten.

Gruß Metalhead

Eventuell den zweiten Autofahrer noch mal nach dem Zugfahrzeug befragen. Schränkt den Kreis dann ziemlich ein.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 14. September 2020 um 16:22:43 Uhr:

Eventuell den zweiten Autofahrer noch mal nach dem Zugfahrzeug befragen. Schränkt den Kreis dann ziemlich ein.

Würde ich dem Halter des Anhängers überlassen, sollte er nicht selber gefahren sein, wird er spätestens bei einer Forderung gegen seine Versicherung das entsprechende Zugfahrzeug (bzw. den, an den er den Anhänger verliehen hat) nennen.

Gruß Metalhead

Ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer sollte Klarheit bringen.

Weil die Polizei eingeschaltet war, sollte auch über die eine Halterfeststellung möglich sein, sofern nicht bereits erfolgt.

Die Angelegenheit könnte aber in einem Rechtsstreit enden, weshalb über die Konsultierung eines Fachanwalts mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht nachgedacht werden sollte.

Den Halter des Anhängers hat er doch schon! Schätze auch mal der Halter des Anhängers wird versuchen abzustreiten weil Unfallflucht im Raum steht.

Aber mit dem Zeugen hat er schlechte Karten aus der Sache rauszukommen.

Das ist jetzt aber alles Spekulation. Warten wir mal was der TE berichtet.

Fachanwalt würde ich mir bei der Schadenhöhe überlegen wenn kein RS vorhanden ist. Außerdem muss man erstmal einen Anwalt finden, dazu noch einen guten, der wegen dem Streitwert überhaupt den PC einschaltet.

...bei einem Anhänger zum Transport von Sportgeräten mit grünem Kennzeichen gibt es keine Versicherungpflicht... ergo wird man mit dem Kennzeichen keine Versicherung sondern leiglich den Halter ermitteln können - und das weiß ich aus erster Hand, weil ich selbst sogar 2 entsprechende nicht haftpflichtversicherte Bootstrailer zugelassen hab.

Wenn der Halter des Bootstrailers keine Angaben macht & "mauert" wird man ohne weitere Angaben zum Zugfahrzeug (amtl. Kennzeichen, Hersteller, Modell, Farbe) bzw. zum jeweiligen Fahrer, der da am Steuer saß nicht weiter kommen und auf dem Schaden sitzen bleiben.

PS:... bis vor etlichen Jahren benötigten solche Anhänger nur ein Folgekennzeichen vom Zugfahrzeug d.h. so wie das heutzutage z.B. bei diesen Fahrradträgern ist.

Aber da man gemeint hat, dass diese Anhänger auch zur HU sollten... wurden den Anhängern eigene Kennzeichen (grüne Kennzeichen) zugeteilt - für den TE wäre in der Situation ein Folgekennzeichen besser gewesen, so hätte er jetzt das amtl. Kennziechen des Zugfahrzeugs und nicht nur eine wertlose grüne Nummer von nem nicht versicherten Anhänger.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. September 2020 um 16:35:55 Uhr:

Würde ich dem Halter des Anhängers überlassen, sollte er nicht selber gefahren sein, wird er spätestens bei einer Forderung gegen seine Versicherung das entsprechende Zugfahrzeug (bzw. den, an den er den Anhänger verliehen hat) nennen.

Gruß Metalhead

Hmm, ich kenne hier Threads, da wird Stein und Bein geschworen, sich nimmer dran erinnern zu können, welcher wildfremden Person man sein Auto vor 4 Wochen geliehen hat, um Strafen zu entgehen. Und die sollen gar damit durchkommen. Und bei so nem Anhänger vergisst man bestimmt noch einfacher.

Schon ne paradoxe Welt.

Edit hat gerade gesehen, dass gast365 auch schon auf die Idee gekommen ist. :cool:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. September 2020 um 16:35:55 Uhr:

...

Würde ich dem Halter des Anhängers überlassen, sollte er nicht selber gefahren sein, wird er spätestens bei einer Forderung gegen seine Versicherung das entsprechende Zugfahrzeug (bzw. den, an den er den Anhänger verliehen hat) nennen.

Gruß Metalhead

...als Halter des Anhängers würde ich auf Rückfrage zum Schaden gegenüber meiner Versicherung angeben, dass mein Fahrzeug nicht in einen Unfall verwickelt war und hier scheinbar jemand versucht die Versicherung abzuzocken / zu betrügen.

PS: Vielleicht hat der Halter des Anhängers sogar mehrere Fahrzeuge... oder vielleicht auch gar keines oder nur eins ohne Anhängekupplung oder das Auto ist auf die Frau zugelassen oder er fährt ein Firmenfahrzeug mit Privatnutzung... da sind etliche Fallstricke drin in so einer Geschichte ;)

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