Unfallstelle mit gelbem Blinklicht absichern erlaubt?
Hallo Leute,
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich heute Zeuge zweier Unfälle war. Ich habe bei einem Unfall erste Hilfe geleistet, die Unfallstelle war gut abgesichert. Trotzdem hat ein LKW das Warndreieck überfahren und ist auf das stehende Auto eines anderen Helfers aufgefahren.
Nun kurz zu mir: Ich bin sehr oft auf Firmengeländen unterwegs, oft muss ich meinen Wagen auf dem Gelände meinen Wagen einfach so stehen lassen. Damit mir keine Stapler oder irgendwelche Idi*ten in meinen Wagen reinfahren, habe ich mir folgende Blinklichter besorgt:
http://shop.wiltec.info/.../p2425_LED-IN-CAR-Strobe-Light.html
Mit der gelben Schale habe ich so ein Ding vorne und eins hinten.
Meine Frage wäre jetzt, ob ich diese Blinklichter (oder zumindest nur das hintere) zusätzlich zur Warnblinkanlage verwenden dürfte, um damit eine Unfallstelle abzusichern.
Beste Antwort im Thema
Hallo LL0rd
Also bei einem Unfall zur Absicherung der Unfallstelle wird gelbes Blinklicht/Drehlicht erlaubt sein. Schließlich willst du dich bzw. die Unfallopfer schützen,
und den nachfolgenden Verkehr warnen.
Aber nur die gelben/orangen Verwenden, die roten und blauen Abdeckungen gleich wegschmeisen, die darfst du im öffentlichen Straßenverkehr ohne Genehmigung auf keinen Fall verwenden!
Viktor
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58 Antworten
Und es darf nicht fest verbaut werden (d. h. nur mit Magnet)
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 30. Januar 2022 um 11:00:19 Uhr:
Zehn Jahre später...
Wenn er vor zehn Jahren noch nicht bei der Polizei war?
Auf jeden Fall ist es so, dass ich mir ohne Genehmigung keinen Maßkrug aufs Auto nageln darf. Auch keinen Gelben. Bei einem Unfall kann, muß ich die Unfallstelle absichern. Hierzu darf ich auch den portablen Maßkrug aufs Dach stellen (was einem fest verbauten ( nicht zuläßigen) entspricht).
Ich arbeite bei einem Fahrzeug Hersteller für Off Road Fahrzeuge. Diese haben serienmäßig zwei gelbe Rundumleuchten auf dem Dach. Für besondere Einsätze gibt es eine Sondererlaubnis um Straßen zu queren. In dieser steht: „zum Überqueren der Straße sind die gelben Rundumleuchten abzuschalten“. Klingt komisch ist aber so.
Gruß
Als wir vor zwei Jahren das Womo auf über 3,5t aufgelastet hatten, erkundigte ich mich auch nach den dann geltenden Vorschriften. Für solche Fahrzeuge ist schon seit Ewigkeiten das Mitführen einer zugelassenen gelben Blinkleuchte zur zusätzlichen Absicherung von Unfall- oder Pannenszenen Vorschrift. Ich würde mich wundern, wenn einem PKW-Lenker, der so etwas im Notfall benutzt, eine OWi ausgesprochen würde. Aber es geht dabei um eine Blinkleuchte, keine RKL.
oder auch bodenhindernissleuchte genannt
§53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste
(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.
(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:
in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t: ein Warndreieck;
in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t: ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Absatz 5 Satz 7 mitgeführt werden;
in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen: eine Warnweste.
(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.
Alles Klar??? Rückwärtsfahren auf der Autobahn aber ein nogo.
Ich habe die powerflare Leuchten dabei.
Magnetisch, können aber auch auf dem Boden liegen
Bei den letzten beiden Unfällen, wo ich Ersthelfer war, haben sie super geholfen
Die gleichen Rund/Blinkleuchten hab ich auch je eins pro Fahrzeug im Handschuhfach liegen.
Nachts im Dunkeln ist es mir dann herzlich egal, wenn sie mir das Leben retten könnten da ich besser gesehen werde, ob die erlaubt sind oder nicht.
Sowas sollten sich die ganzen Spaziergänger hier auf dem Land abends im Dunkeln im Winter mal auf den Kopf schnallen. Die laufen hier in schwarzen Jacken mim Hund auf der Fahrbahn spazieren. Im besten Fall blinkt der Hund, dann kann man wenigstens das Herrchen/Frauchen noch optisch suchen bevor man vorbei fährt.
Ich finde es etwas albern sich das Ding aufs Dach zu legen, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist. Dann ist es beim Warndreieck besser positioniert.
Sollte aber bei einer Panne die elektrik spinnen, wodurch das Warnblinklicht nicht mehr funktioniert, ist so eine Leuchte auf dem Dach praktisch.
Zitat:
@MvM schrieb am 6. Februar 2022 um 09:25:27 Uhr:
Ich finde es etwas albern sich das Ding aufs Dach zu legen, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist. Dann ist es beim Warndreieck besser positioniert.Sollte aber bei einer Panne die elektrik spinnen, wodurch das Warnblinklicht nicht mehr funktioniert, ist so eine Leuchte auf dem Dach praktisch.
Ja, aber im Falle eines Falles ist nichts albern, und „alles“ erlaubt. Ich werde tatsächlich das tun was ich für richtig halte und bin hiermit noch nie angeeckt.
Gruß
Zitat:
@Wikinger0815 schrieb am 5. Februar 2022 um 22:01:57 Uhr:
Die gleichen Rund/Blinkleuchten hab ich auch je eins pro Fahrzeug im Handschuhfach liegen.Nachts im Dunkeln ist es mir dann herzlich egal, wenn sie mir das Leben retten könnten da ich besser gesehen werde, ob die erlaubt sind oder nicht.
Sowas sollten sich die ganzen Spaziergänger hier auf dem Land abends im Dunkeln im Winter mal auf den Kopf schnallen. Die laufen hier in schwarzen Jacken mim Hund auf der Fahrbahn spazieren. Im besten Fall blinkt der Hund, dann kann man wenigstens das Herrchen/Frauchen noch optisch suchen bevor man vorbei fährt.
sowas halt:
Zitat:
@wpp07 schrieb am 6. Februar 2022 um 09:56:46 Uhr:
Ja, aber im Falle eines Falles ist nichts albern, und „alles“ erlaubt. Ich werde tatsächlich das tun was ich für richtig halte und bin hiermit noch nie angeeckt.Zitat:
@MvM schrieb am 6. Februar 2022 um 09:25:27 Uhr:
Ich finde es etwas albern sich das Ding aufs Dach zu legen, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist. Dann ist es beim Warndreieck besser positioniert.Sollte aber bei einer Panne die elektrik spinnen, wodurch das Warnblinklicht nicht mehr funktioniert, ist so eine Leuchte auf dem Dach praktisch.
Gruß
Warum solltest du irgendwo anecken? Das Licht stört ja keinen.
Ich finde es halt albern wenn ich das Warnblinklicht des Fahrzeugs bereits in 1 KM entfernung wahrnehme, die gelbe "Taschenlampe" (bis jetzt) aber erst in 50-100 Metern. Wenn man durch vorherfahrende Fahrzeuge, oder einer Kurve, das Pannenfahrzeug nicht sehen kann, wird man auch die Rundumleuchte nicht sehen. Deshalb ist die Platzierung an anderer Stelle, zum Beispiel dem Warndreieck optimaler.
Ich lernte, optimal im Sinne der Absicherung sei die Platzierung der Warnblinkleuchte (Pannenleuchte) auf halber Länge zwischen Warndreieck und havariertem Fahrzeug.
Zitat:
@Wikinger0815 schrieb am 5. Februar 2022 um 22:01:57 Uhr:
Sowas sollten sich die ganzen Spaziergänger hier auf dem Land abends im Dunkeln im Winter mal auf den Kopf schnallen. Die laufen hier in schwarzen Jacken mim Hund auf der Fahrbahn spazieren. Im besten Fall blinkt der Hund, dann kann man wenigstens das Herrchen/Frauchen noch optisch suchen [...]
... und schwups braucht WauWau ein neues Herrchen 🙄
Und Radfahrer sollten das eigene Licht anschalten beim Radfahren 🙂 !
Am besten Discolicht vorne und hinten .... Manche E-Biker besitzen auch Fernlicht und blenden Alle 🙂.
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 6. Februar 2022 um 16:15:35 Uhr:
Manche E-Biker besitzen auch Fernlicht und blenden Alle 🙂.
Ich würde eher sagen, dass es am LED-Licht liegt, was nicht nur die eBikes haben. Gibt es auch im Ersatzteil-Zubehör für ältere Räder. Sind die falsch eingestellt hat man "Fernlicht"