Unfallschaden fiktiv abrechnen und auto verkaufen oder 6 monate wartefrist?

Hallo, ich hatte einen Verkehrsunfsll, mich hat ein lkw gestreift.
Nur blechschaden und nichts verzogen.
Es ist ein haftpflichtschaden.bin nicht schuld.
Wollte mein auto vor dem unfall schon verkaufen.
Wert des autos ohne unfall ca. 23000Euro
Höhe des Schadens: 7000 Brutto
Wert mit unreperierten unfallzustand 15000
Habe vor mir die fiktive abrechnung auszahlen zu lassen 7000-19% mehrwertsteuer= 5.500euro netto.
Und den wagen dann sofort verkaufen.
Oder muss ich 6 monate warten?
Es findet ja keine bereicherung statt bei 20.500euro erlös.
Die ich wahrscheinlich auch niccht toppen würde, wenn ich ihn voll repariert als unfaller verkaufen würde.
Muss ich die 6 nonate definitiv bis zum verkauf warten?

I

60 Antworten

Eine Frage zur Umsatzsteuer: Kann ich diese auch bei einem VK Schaden und fiktiver Abrechnung und anschließendem Neuwagenkauf geltend machen?

Zitat:

@Gebirgshund schrieb am 17. Oktober 2023 um 14:22:26 Uhr:


Eine Frage zur Umsatzsteuer: Kann ich diese auch bei einem VK Schaden und fiktiver Abrechnung und anschließendem Neuwagenkauf geltend machen?

Die nachgewiesene Umsatzsteuer bis (max.) zur Höhe der Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten sollte erstattet werden, sofern du eine Ersatzbeschaffung vornimmst.

Zitat:

@beachi schrieb am 17. Oktober 2023 um 20:32:06 Uhr:



Zitat:

@Gebirgshund schrieb am 17. Oktober 2023 um 14:22:26 Uhr:


Eine Frage zur Umsatzsteuer: Kann ich diese auch bei einem VK Schaden und fiktiver Abrechnung und anschließendem Neuwagenkauf geltend machen?

Die nachgewiesene Umsatzsteuer bis (max.) zur Höhe der Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten sollte erstattet werden, sofern du eine Ersatzbeschaffung vornimmst.

Danke! Habe das auch jetzt so recherchiert. Da gibt’s ja auch BGH Urteil. Versicherung wollte im Gutachten jetzt nachgebessert noch Wiederbeschaffungswert vom Auto. Schaden 29000€ mit Umsatzsteuer. Wiederbeschaffungswert 71000€. Von der Versicherung beauftragter Gutachter schreibt: Reparaturwürdig. Also kein wirtschaftlicher Totalschaden. Wenn ich fiktiv abrechne laut Gutachten, kann ich das kaputtene Auto selbst verkaufen, richtig?

Zitat:

@Gebirgshund schrieb am 17. Oktober 2023 um 20:40:33 Uhr:



Wenn ich fiktiv abrechne laut Gutachten, kann ich das kaputtene Auto selbst verkaufen, richtig?

Ja, das kannst du machen. Ich würde hier z.B. die Restwertbörse CARTV empfehlen (keine Werbung!), da kannst du auch als Privatperson deinen Unfaller einstellen und europaweit Angebote bekommen. Die Kosten sind mit 49 EUR überschaubar und man spart sich die blöden Verhandlungen. Vorteil ist auch, man muss das höchste Angebot nicht annehmen, dann kostet es auch nichts.

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Zitat:

@beachi schrieb am 17. Oktober 2023 um 20:58:52 Uhr:



Zitat:

@Gebirgshund schrieb am 17. Oktober 2023 um 20:40:33 Uhr:


Ja, das kannst du machen. Ich würde hier z.B. die Restwertbörse CARTV empfehlen (keine Werbung!), da kannst du auch als Privatperson deinen Unfaller einstellen und europaweit Angebote bekommen. Die Kosten sind mit 49 EUR überschaubar und man spart sich die blöden Verhandlungen. Vorteil ist auch, man muss das höchste Angebot nicht annehmen, dann kostet es auch nichts.

Danke für den Tipp! Hab schon Käufer via Mobile.de gefunden. Faires Angebot bekommen

Hallo,

nachdem ich hier aufmerksam gelesen habe, stellt sich für mich die Frage ob die Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung auch erstattet wird (bis zum Höchstbetrag) wenn die Neuwagenbestellung schon vor dem Unfallschaden erfolgte.

Sachverhalt:
Neuwagen verbindlich bestellt mit Kurzzeitzulassung (also 6 Monate auf Mietwagenfirma) mit direktem Besitzübergang auf mich nach Bezahlung bei Abholung mit 0 km und meiner Wunschkonfiguration. Ummeldung auf mich. nach 185 Tagen. Nach Fertigstellung des Fahrzeugs wird vom Autohaus eine Rechnung auf mich erstellt und dann ist er abholbereit halt mit Eintrag im Brief auf die Mietwagenfirma. KFZ-Steuer und Versicherung gehen vom ersten Tag an auf meinen Namen.
Unverbindlicher Liefertermin aktuell im Dezember 2024.

Parkrempler 24.05.24, Schädiger rief Polizei, die informierte mich. Gutachten steht noch aus, Gutachter meiner aber schon einige Tausend. Fahrzeug fahrbereit , halt grössere optische Mängel. Achsvermessung wurde bereits gemacht, weil ich nächste Woche mit dem Auto in Urlaub möchte. Da ist alles ok.

Wenn ich jetzt die fiktive Abrechnung nehmen würde, könnte ich dann noch bis Oktober /November fahren, ihn dann wie auch immer verkaufen und nach der Abholung und Bezahlung des Neuen im Dez24/Jan 25 die MWST nachfordern? Das würde meine aktuellen Überlegungen vermutlich doch erleichtern.

Gutachten bekomme ich morgen oder übermorgen, ebenso wird sich demnächst ein Anwalt bei mir melden.

Habt ihr hierzu Anregungen oder Empfehlungen

Schaden

Ja das geht. Der WBW, RW, Reparaturkosten und Verkaufserlös müssen halt rechnerisch passen.

Zeitspanne kein Problem? Also noch ca. 6 Monate beschädigt nutzen, und dann erst verkaufen und MWST-Nachforderung vermutlich erst nach 6-8 Monaten? Schön wär wenn er früher kommen würde!

Und Bestellung vor Unfall auch nicht? Muss ich den Verkaufserlös der gegnerischen Versicherung mitteilen?

Du bekommst doch für den Unfaller weniger als ohne den Schaden. Deshalb sollten die Zahlen halt passend sein. Mit der Nachnutzungsdauer hat das nicht so wirklich was zu tun. Die Bestellung vor dem Unfall ist egal. Ist eher ein Argument gegen eine Reparatur.

`Nächste Frage, die sich mir stellt. Gutachter hat gesagt, das bei Abrechnung nach Gutachten niedrigere Stundensätze angesetzt werden als bei der Markenwerkstatt und auch eventuell sonstige Kosten gekürzt werden (Verbringung etc.)
Erschließt sich mir zwar nicht vollständig, gibt aber bestimmt Gründe. Ist das so?

Achso Fahrzeug ist EZ 07/2020 32000km, Wartung regelmässig über Wartungsvertrag bei Markenwerkstatt. Steht noch eine bereits bezahlte im Juli aus. Deshalb die Frage nach den möglichen unterschiedlichen Stundensätzen. Lt. Gutachter bei fiktiver Abrechnung Dekra-Stundensatz (keine Ahnung was das bedeutet), seh ich hoffentlich wenn mir Gutachten vorliegt.

Mit der Historie sind die Stundensätze des Markenhändlers ansetzbar.

Auch bei fiktiver Abrechnung? Das wäre schön.

Hatte eben das erste Telefonat mit meinem Anwalt. Der sagt MWST Ersatz bei Neukauf gibt es bei fiktiver Abrechnung nur wenn es eine Totalschaden gewesen wäre. Stimmt das so?

Zitat:

@Bernd1302 schrieb am 29. Mai 2024 um 13:23:00 Uhr:


Hatte eben das erste Telefonat mit meinem Anwalt. Der sagt MWST Ersatz bei Neukauf gibt es bei fiktiver Abrechnung nur wenn es eine Totalschaden gewesen wäre. Stimmt das so?

Konfrontiere deinen Anwalt doch einfach mal damit...

https://www.iww.de/.../...ener-mwst-gekauft-mischen-impossible-f157590

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