Unfallschaden fiktiv abrechnen und auto verkaufen oder 6 monate wartefrist?
Hallo, ich hatte einen Verkehrsunfsll, mich hat ein lkw gestreift.
Nur blechschaden und nichts verzogen.
Es ist ein haftpflichtschaden.bin nicht schuld.
Wollte mein auto vor dem unfall schon verkaufen.
Wert des autos ohne unfall ca. 23000Euro
Höhe des Schadens: 7000 Brutto
Wert mit unreperierten unfallzustand 15000
Habe vor mir die fiktive abrechnung auszahlen zu lassen 7000-19% mehrwertsteuer= 5.500euro netto.
Und den wagen dann sofort verkaufen.
Oder muss ich 6 monate warten?
Es findet ja keine bereicherung statt bei 20.500euro erlös.
Die ich wahrscheinlich auch niccht toppen würde, wenn ich ihn voll repariert als unfaller verkaufen würde.
Muss ich die 6 nonate definitiv bis zum verkauf warten?
I
60 Antworten
Vielleicht liegt es an der Threadhistorie, hier ist der damalige TE Bjoern ja nicht mehr beteiligt.
Aber ich denke auch daß es unlogisch wäre , nach über 6 Monaten von fiktiver Abrechnung auf konkrete umschwenken zu können…die damaligen Zahlen bezgl.Restwert und WBW sind doch inzwischen nicht mehr aktuell, da das Fahrzeug unrepariert weitergenutzt wurde.
Außerdem will Bernd 1302 doch gar nicht zum Restwert lt.Gutachten verkaufen sondern den Wagen aufhübschen u.U.teurer abstossen.
Dazu dann der HUK eine Rechnung oder den Kaufvertrag vorlegen zu müssen, der dann vielleicht eine deutlich höhere Summe als den RW lt.Gutachten enthält, würde mir auch gewisse Bedenken bereiten.
Somit läge doch dann tatsächlich eine , inzwischen als nicht erlaubt, angesehene Vermischung von fiktiver und konkreter Abrechnung vor? Oder liege ich falsch?
Bin lediglich interessierter Laie in diesem speziellen Fall!