Unfallschaden beim Kauf verschwiegen

Audi A4 B8/8K

Hallo Leute,

als ich mein Fahrzeug letztes Jahr bei einem Audi-Zentrum zum Preis von 17.500 € kaufte, wurde mir gesagt dass das Fahrzeug mal einen Seitenschaden an der linken Seite hatte und dort aber alle Teile komplett erneuert wurden.
War ein Schaden von 2200 €.
Hierzu wurde mir auch ein Schriftstück mitgegeben in dem folgendes Festgehalten ist:
"rep. Seitenschaden links Schadenshöhe 2200 €"
"repariert durch Audi-Zentrum"

Im Kaufvertrag ist folgendes festgehalten:

Unfallschäden lt. Vorbesitzer? JA (angekreuzt), siehe Anlage.

Dem Verkäufer sind weitere Mängel und Unfallschäden bekannt? NEIN (angekreuzt)

Als ich allerdings vor kurzem an der gleichen Stelle wieder einen Schaden hatte und der Fachbetrieb mir nun neue Teile einsetzte, machten die mich darauf aufmerksam das an der rechten Seite ebenfalls schonmal an Vorder und Hintertür gespachtelt und lackiert wurde. Da es hier wohl mal geknallt hatte.
Dies wurde mir allerdings vom "Freundlichen" verschwiegen.
Die Frage ist natürlich ob er davon überhaupt weiß oder wusste.

Ich bin jetzt der zweite Halter dieses Fahrzeuges. Fahrzeug ist lückenlos Scheckheftgepflegt bei Audi.
Hab es mit 95.300 KM gekauft, jetziger Stand 110.000 KM

Was kann ich hier nun machen?
Direkt den Weg zum Anwalt machen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jstar5588



Als ich allerdings vor kurzem an der gleichen Stelle wieder einen Schaden hatte und der Fachbetrieb mir nun neue Teile einsetzte, machten die mich darauf aufmerksam das an der rechten Seite ebenfalls schonmal an Vorder und Hintertür gespachtelt und lackiert wurde. Da es hier wohl mal geknallt hatte.

Dies wurde mir allerdings vom "Freundlichen" verschwiegen.

Die Frage ist natürlich ob er davon überhaupt weiß oder wusste.

Ich bin jetzt der zweite Halter dieses Fahrzeuges. Fahrzeug ist lückenlos Scheckheftgepflegt bei Audi.
Hab es mit 95.300 KM gekauft, jetziger Stand 110.000 KM

Was kann ich hier nun machen?

nach fast 15 tkm? Nicht mehr viel.

Zitat:

Original geschrieben von jstar5588


Direkt den Weg zum Anwalt machen?

wozu? Du hast dir die Frage eigentlich schon beantwortet. Wie willst du nach Monaten dem Autohaus den Zeitpunkt und die Kenntnis dieses Schadens und die damit dann erfolgte Täuschung beweisen?

Die werden sagen: das waren Sie selber.

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dafür kann man sich ja Reparaturrechnungen zeigen lassen. Ist auch im Fall des TE eher nicht zu erwarten.

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