Unfallschaden ausbezahlen lassen

Hallo Motor-Talker,
mich hat einer vor ca. 5 Wochen beim Rückwärts fahren gestreift.
Die Gegenversicherung hat mir ein Schreiben geschickt, das ich den Unfallhergang beschreibe soll,
gesagt getan. Habe in diesem Schreiben auch ein Beweisvideo von einer Überwachungskamera mit beigepackt.

Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, das ich die Reparaturrechnung einreichen soll & sie im Grunde aufkommen würden. Nur die Frage was "im Grunde" genau heißen soll
Habe allerdings nur ein KV bei einer Werkstatt machen lassen, ohne es Reparieren zu lassen.
Da ich Auszubildender bin, und ich das sowieso nicht vorab bezahlen kann.

Jetzt ist meine Frage :

Kann ich das Geld nicht einfach ausbezahlen lassen?
Der Schaden an dem Auto ist nur Kosmetik ( Zerkratzte Stoßsstange)
Von dem Geld würde ich nämlich Roststellen entfernen lassen

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@lemonshark schrieb am 13. Juni 2018 um 12:16:17 Uhr:


@beachi

Was du schreibst, ist schlicht und ergreifend Unsinn.

deine lobhudelei ggü. sachverständigen und anwälten.. herrlich! meine tägliche arbeit bestätigt mich jedes mal aufs neue - sachverständige sind überwiegend eben nicht in der lage, die korrekten stundensätze im gutachten aufzuschreiben. der schaden wird schon durch eigenes interesse des gutachter teilweise aufgebläht, damit der ja schön seine rechnung in die höhe treiben kann. bei 80 euro stundenlohn für die werkstatt kann man eben nicht so viel abrechnen, als wenn man 130 euro die stunde im gutachten zugrunde legt und so eben die reparaturkosten in die höhe treibt, obwohl doch am ende teilweise gar nicht klar ist, wo und ob überhaupt repariert wird.

werkstätten und gutachter haben deiner meinung nach wohl keinen kosten- und wettbewerbsdruck? da wird teilweise aufgeschrieben, was der kunde vorgibt. alles schon erlebt. und am ende ist die versicherung schuld? ich muss lachen..

bei den werkstätten leuchten doch überwiegend die augen, wenn da einer sagt, die versicherung zahlt.

also schau noch mal in den spiegel und überlege dir, wer hier unsinn erzählt!

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Zitat:

@Franjo001 schrieb am 13. Juni 2018 um 20:17:26 Uhr:



Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. Juni 2018 um 16:32:37 Uhr:


Mister König der Schadenregulierung kann nur nach Anweisung denken und handeln. Ist halt ein harter Job in der Schadensachbearbeitung.........🙂

Oder wie es im "Gutachten" der Dekra zu meiner Reparaturrechnung hieß: Auftrags- und Weisungsgemäß (gekürzt). 😁

stimmt...🙂

Lese ich fast täglich. Die sind sich halt für nix zu Schade die grünen Männchen.

Zitat:

@UliBN schrieb am 13. Juni 2018 um 23:36:28 Uhr:


Wenn unberechtigt etwas gekürzt wurde, kann man etwas dagegen machen, insbesonder wenn man es bemerkt hat. Und das kann man durchaus slbst. Und geht das in die Hose, kann man immer noch einen Anwalt bauftragen. Das sollte man auch, erst recht dann, wenn man keine Ahnung hat. In der Regel reichen aber normale Kenntnisse aus. Und wer hier für MT mit dem Internet zurecht kommt, der sollte auch googeln können. Da werden sie bereits oft, verständlich und manchmal zum Abschreiben geholfen.

Googeln muss man nur, um sich den Arzt zu ersparen. Beim Anwalt ist es sogar noch einfacher: Es steht doch alles im Gesetz 🙂🙄

Warum hinsichtlich der Korrespondenz mit der Versicherung dieses vieles"Für und Wieder"? Hat der TE eigentlich selbst mit der Versicherung Kontakt aufgenommen? (...) wen ja, wie war das Ergebnis?

Ich verweise mal galant auf einenParallelthread hier im Forum. Dort heißt es:

Zitat:

Hey Leute,

 

Mir hat vorgestern eine Frau die PDC Heckstoßstange beim Wenden ramponiert.

Heute rief mich die Versicherung mit guten Neuigkeiten an: Volle Kostenübernahme. Sie empfahl eine freie Werkstatt, wo sie den Kostenvoranschlag übernehmen würden.

Jetzt ist meine Frage, wenn ich das Geld auszahlen lasse, wo bekomme ich am meisten?

Ich bin der Meinung bei BMW. Indirekt habe ich das der Versicherungsfrau so gesagt, doch sie meinte wenn ich das Geld auszahlen lasse, bekomme ich nur den Wert der Teile ohne Mwst und wenn beide Werkstätten die gleichen Originalteile verwenden, kann ich mir die 50 Euro Kostenvoranschlag bei BMW sparen.
Ein Freund rät mir zum Gutachten, in einem anderen Forum schrieb auch jemand Gutachten

Soviel dazu, dass man die Abwicklung in die Hand des Kostenschuldners legen sollte. Kein Wort über die Kostenpauschale, kein Wort über die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu beauftragen, kein Wort dazu, wo der Schaden repariert werden kann. Und noch eine dubiose Aussage, dass man die Kosten des KVA nur (?) bei dieser Partner(?)werkstatt übernehmen würde, gleichsam dubios die Aussage, dass man nur "den Wert der Teile netto" bekäme.

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Guten Abend,

habe mal ein Schreiben aufgesetzt, so würde es aussehen:

Sehr geehrter Herr K.

mit dem Schreiben vom 05.06.2018, möchte ich Ihnen mitteilen, das ich den Nettobetrag vom vorliegenden Kostenvoranschlag von der Firma „Autotechnik Ickert“
ausbezahlt haben möchte, zuzüglich einer Kostenpauschale von 30€ auf mein Konto.

Kontodaten:

Sollte ich bis zum 02.07.2018 keinen vollständigen Zahlungseingang feststellen, sehe ich mich gezwungen weitere Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

A.P

So würde ich das noch heute per E-Mail losschicken.
Kann man so lassen oder?

Grüße

Moin!
Ich würde schreiben: (...) teile Ihnen mit, dass (...) von "Autotechnik Ickert" (...) für meine Aufwendungen auf mein Konto (...)
(...) rechtliche Schritte einzuleiten.
G
HJü

e-mails mit Forderungen landen im SPAM-Ordner und werden unbeachtet gelöscht ;-)

Update:
Nach dem ich die Forderung per E-Mail gesendet habe, kam prompt eine Antwort " Das Sie mir den Betrag x + eine Kostenpauschale von 25€ auf mein Konto überweisen.
&
Heute kam das Geld - Wunderbar

Vielen Dank an alle, die mir geholfen haben :-)
Jetzt kann ich entspannt mein Auto reparieren (Rost beseitigen + Fahrwerk instandsetzen)

Grüße

Zitat:

@hjluecke schrieb am 12. Juni 2018 um 18:47:56 Uhr:


Moin!
Warum immer gleich Rechtsanwalt? Es besteht bislang keine Grund dafür. Die Versicherung kann in so einem Fall, da kein Streitfall vorliegt, die Kosten für den RA ablehnen.
G
HJü

Nein, kann sie nicht. Beim KFZ Unfallschaden zahlt sie den grundsätzlich.

Auch wenn es so ist, treibt man damit aber letztlich die Kosten einer Versicherung in die Höhe.
Warum Rechtsanwalt, wenn kein Streifall vorliegt?

Damit man seine Ansprüche insgesamt bekommt und sich nicht die Lebenszeit stehlen lässt, um sich das alles selbst draufzuschaffen.

Dazu brauche ich kein RA, und belaste auch nicht die anderen Versicherungsnehmer mit Beitragserhöhung wegen ansteigender Kosten bei der Versicherung.

Die Anwälte müssen doch auch verdienen. Und wenn das nur mit diesen einfach gelagerten Fällen ist.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 22. Juni 2018 um 17:59:20 Uhr:


Dazu brauche ich kein RA, und belaste auch nicht die anderen Versicherungsnehmer mit Beitragserhöhung wegen ansteigender Kosten bei der Versicherung.

Wenn deine Zeit keinen messbaren Wert hat, dann fällt die natürlich aus der Rechnung raus.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 22. Juni 2018 um 17:59:20 Uhr:


Dazu brauche ich kein RA, und belaste auch nicht die anderen Versicherungsnehmer mit Beitragserhöhung wegen ansteigender Kosten bei der Versicherung.

Auch wenn dieser Blödsinn hier immer wieder behauptet wird, es ist sachlich absolut falsch!
Anwaltskosten ( ebenso Gutachterkosten) sind immer zu 100 % in der Beitragskalkulation enthalten, obwohl sie in 95 % der Regulierungen gar nicht anfallen. Wer also auf einen Anwalt verzichtet, steigert ausschließlich die Rendite der Vorstände und Aktionäre.
Man sollte also keine Behauptungen zu einem Thema aufstellen, von dem man überhaupt keine Ahnung hat!

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