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Unfallschaden ausbezahlen lassen

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 12:10

Hallo Motor-Talker,

mich hat einer vor ca. 5 Wochen beim Rückwärts fahren gestreift.

Die Gegenversicherung hat mir ein Schreiben geschickt, das ich den Unfallhergang beschreibe soll,

gesagt getan. Habe in diesem Schreiben auch ein Beweisvideo von einer Überwachungskamera mit beigepackt.

Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, das ich die Reparaturrechnung einreichen soll & sie im Grunde aufkommen würden. Nur die Frage was "im Grunde" genau heißen soll

Habe allerdings nur ein KV bei einer Werkstatt machen lassen, ohne es Reparieren zu lassen.

Da ich Auszubildender bin, und ich das sowieso nicht vorab bezahlen kann.

Jetzt ist meine Frage :

Kann ich das Geld nicht einfach ausbezahlen lassen?

Der Schaden an dem Auto ist nur Kosmetik ( Zerkratzte Stoßsstange)

Von dem Geld würde ich nämlich Roststellen entfernen lassen

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@lemonshark schrieb am 13. Juni 2018 um 12:16:17 Uhr:

@beachi

Was du schreibst, ist schlicht und ergreifend Unsinn.

deine lobhudelei ggü. sachverständigen und anwälten.. herrlich! meine tägliche arbeit bestätigt mich jedes mal aufs neue - sachverständige sind überwiegend eben nicht in der lage, die korrekten stundensätze im gutachten aufzuschreiben. der schaden wird schon durch eigenes interesse des gutachter teilweise aufgebläht, damit der ja schön seine rechnung in die höhe treiben kann. bei 80 euro stundenlohn für die werkstatt kann man eben nicht so viel abrechnen, als wenn man 130 euro die stunde im gutachten zugrunde legt und so eben die reparaturkosten in die höhe treibt, obwohl doch am ende teilweise gar nicht klar ist, wo und ob überhaupt repariert wird.

werkstätten und gutachter haben deiner meinung nach wohl keinen kosten- und wettbewerbsdruck? da wird teilweise aufgeschrieben, was der kunde vorgibt. alles schon erlebt. und am ende ist die versicherung schuld? ich muss lachen..

bei den werkstätten leuchten doch überwiegend die augen, wenn da einer sagt, die versicherung zahlt.

also schau noch mal in den spiegel und überlege dir, wer hier unsinn erzählt!

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Sind denn alle Versicherungen AGs? Die typische Märchenstunde!

Zitat:

@UliBN schrieb am 22. Juni 2018 um 20:09:36 Uhr:

Sind denn alle Versicherungen AGs? Die typische Märchenstunde!

"Man sollte also keine Behauptungen zu einem Thema aufstellen, von dem man überhaupt keine Ahnung hat!"

Das schreibst Du jetzt 1.000 mal ab!

Vielleicht begreifst Du den Inhalt dann endlich...

Du hast also die Ahnung, dass alle Versicherungen AGs sind! Denn nur AGs haben eine Rendite für Aktionäre. Selten so gelacht. Aber wenn man das nicht weiß... Wie war das noch mit Glas und Steinen? Kennst Du sicherlich auch nicht.

am 22. Juni 2018 um 18:53

@rrwraith

so auch meine Meinung.

In diesem Thema: wer, außer der TE vielleicht, weiß die Wertigkeit der Summer mit der der TE zufrieden ist, real einzuschätzen? Ich denke niemand.

Also einladend für Pauschalisierungen in jeder Hinsicht. Meine (Vor)Sicht habe ich hier schon mal mitgeteilt.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 22. Juni 2018 um 20:01:12 Uhr:

Zitat:

@hjluecke schrieb am 22. Juni 2018 um 17:59:20 Uhr:

Dazu brauche ich kein RA, und belaste auch nicht die anderen Versicherungsnehmer mit Beitragserhöhung wegen ansteigender Kosten bei der Versicherung.

Auch wenn dieser Blödsinn hier immer wieder behauptet wird, es ist sachlich absolut falsch!

Anwaltskosten ( ebenso Gutachterkosten) sind immer zu 100 % in der Beitragskalkulation enthalten, obwohl sie in 95 % der Regulierungen gar nicht anfallen. Wer also auf einen Anwalt verzichtet, steigert ausschließlich die Rendite der Vorstände und Aktionäre.

Man sollte also keine Behauptungen zu einem Thema aufstellen, von dem man überhaupt keine Ahnung hat!

Versicherungen kalkulieren die Beitrage aufgrund ihrer Verwaltungskosten und der finanzmathematisch errechneten zu erwartenden Zahlungen im Schadensfall. Da werden weder Gutachterkosten noch Anwaltskosten zu 100% eingerechnet, sondern vereinfacht die Anzahl der zu erwartenden Schäden mal durchschnittliche Schadenshöhe. Wenn die durchschnittliche Schadenshöhe steigt, weil immer öfter auch bei Kleinigkeiten ein Anwalt bezahlt werden muss, steigen auch die Beiträge.

Wer diese Zusammenhänge nicht kennt, sollte andere nicht bezichtigen, keine Ahnung zu haben.

Er lebt in seinr eigenen Welt. Einfach mal seine Beiträge ansehen.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 23. Juni 2018 um 00:05:40 Uhr:

Versicherungen kalkulieren die Beitrage aufgrund ihrer Verwaltungskosten und der finanzmathematisch errechneten zu erwartenden Zahlungen im Schadensfall. Da werden weder Gutachterkosten noch Anwaltskosten zu 100% eingerechnet, sondern vereinfacht die Anzahl der zu erwartenden Schäden mal durchschnittliche Schadenshöhe. Wenn die durchschnittliche Schadenshöhe steigt, weil immer öfter auch bei Kleinigkeiten ein Anwalt bezahlt werden muss, steigen auch die Beiträge.

So einfach stellt "Lieschen Müller" sich das vor, es hat mit der Realität allerdings wenig zu tun.

Es ist auch vollkommen egal, was Du glaubst.

Es ist allerdings in höchstem Maße schäbig, auf Grund Deiner Fantasievorstellungen, anderen fälschlicherweise vorzuwerfen, sie seien für Beitragserhöhungen verantwortlich, wenn sie sinnvollerweise ihr Recht in Anspruch nehmen!

am 23. Juni 2018 um 7:13

Zitat:

@rrwraith schrieb am 22. Juni 2018 um 20:01:12 Uhr:

Zitat:

@hjluecke schrieb am 22. Juni 2018 um 17:59:20 Uhr:

Dazu brauche ich kein RA, und belaste auch nicht die anderen Versicherungsnehmer mit Beitragserhöhung wegen ansteigender Kosten bei der Versicherung.

Auch wenn dieser Blödsinn hier immer wieder behauptet wird, es ist sachlich absolut falsch!

Anwaltskosten ( ebenso Gutachterkosten) sind immer zu 100 % in der Beitragskalkulation enthalten, obwohl sie in 95 % der Regulierungen gar nicht anfallen. Wer also auf einen Anwalt verzichtet, steigert ausschließlich die Rendite der Vorstände und Aktionäre.

Man sollte also keine Behauptungen zu einem Thema aufstellen, von dem man überhaupt keine Ahnung hat!

Gibt es zu den von dir genannten Zahlen eine verlässliche Quellenangabe oder hast du dir diese nur aus den Fingern gesogen?

Was hat eigentich der gesamte bullshit der letzten Beiträge mit der Frage des TE zu tun? Richtig. Garnichts. Und dann krabbelt auch mal wieder was "Neues" unter den SteinChen mit gesteigerter Eloquenz hervor. ... :rolleyes:

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 23. Juni 2018 um 00:05:40 Uhr:

Wenn die durchschnittliche Schadenshöhe steigt, weil immer öfter auch bei Kleinigkeiten ein Anwalt bezahlt werden muss , steigen auch die Beiträge.

" bei der Schadensregulierung gekürzt und gestrichen wird und von daher die Inanspruchnahme eines RA angeraten ist "

Jetzt macht dein Satz beinahe Sinn.

Beinahe deshalb, weil sich Kürzen und Streichen in der Summe noch rechnet da die meisten Geschädigten ohne RA abwickeln.

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