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Unfallschaden an altem Auto

Themenstarteram 11. Juni 2019 um 16:59

Hallo

ich habe mich gerade angemeldet, weil ich aus Tante Google nicht so recht schlau werde :( ich bin aber zuversichtlich, dass man mir hier auf die Sprünge helfen kann :)

 

Fahrzeug meiner Freundin, ordnungsgemäß abgeparkt, wurde vom Fahrzeug einer Firma beschädigt. Fahrer wartete auf Freundin und sagte, dass Fahrzeuge aus allen Richtungen gekommen sind, er keine gute Übersicht und es zudem eilig hatte.

Fahrzeug Freundin ist BJ 1996, bislang keinerlei Beschädigungen, technisch auch in bester Ordnung. KM-Stand ca. 125.000 .

Stoßstange vorne, Fahrerkotflügel voller Schrammen, ebenso der Außenspiegel am Gehäuse.

So und jetzt endlich die Frage :)

Das Auto hat natürlich kaum noch einen Wert. kann Versicherung deshalb darauf argumentieren, dass die Regulierung des Schadens den Wert des Fahrzeugs übersteigt und deshalb eine "Abfindung" zahlen, die dem ungefähren Restwert entspricht? Wäre bei dem derzeitigem Wert des Fahrzeugs natürlich nicht gerade erfreulich.

Schadenshöhe kenne ich (noch) nicht - aber aus eigener Erfahrung denke ich, dass das locker über 1000.- Euro werden.

Dankeschön für hilfreiche Antworten

LG

tippserin

Beste Antwort im Thema

Beauftrage einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.

Sodann beauftrage selbst einen öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen.

Das Gutachten ist dann Grundlage für die weitere Vorgehensweise.

Die Kosten für Anwalt und Sachverständigen trägt die gegnerische Versicherung, sofern dich keine Mitschuld trifft.

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Bei dem Schaden sind die Kosten wohl weit über 2000€. Also wirtschaftlicher Totalschaden.

Die Tante von der gegnerischen Versicherung wird dir erzählten, dass das Modell bei den üblichen Börsen für 500,- Euro oder weniger gehandelt wird. Das ist der Betrag, den du erstmal bekommen wirst, evtl. auch weniger (wegen Restwert). Der Versicherung ist es egal, ob dein Nissan gut erhalten ist oder nicht.

Also: Ab zum Anwalt und hoffen, dass der Gutachter dir einen passablen WBW diagnostiert und die Versicherung darauf anspringt. Ansonsten mit Gericht drohen.

Genau den Mist hatte ich vor 6 Jahren mit meinem inzwischen 23 Jahre alten Volvo (Bj. 96). Die Dame am Telefon erwähnte, dass mein Model bei eBay für 550,- Euro gehandelt wird. Diesen Betrag hatte ich dann ein paar Tage später auf meinem Konto. Erst mit Anwalt, gnädigen Gutachter und kurz vor dem Gerichtstermin zahlte die Versicherung 1800,- Euro + Nebenkosten. Der Schaden lag bei 3300,- Euro.

Themenstarteram 12. Juni 2019 um 10:53

vielen Dank für die Antworten :)

Bei uns war das länger her mit der MwSt. Ich glaube 2003 war das

Themenstarteram 13. Juni 2019 um 12:43

TÜV-Gutachter ist eingeschaltet und schaut sich das Fahrzeug an. Wird von Versicherung beauftragt. :)

Meinst Du Dekra Gutachter und von der Gegnerischen Versicherung beauftragt?

Fände ich eher suboptimal. ..

Themenstarteram 13. Juni 2019 um 15:40

Ja, Versicherung hat den Gutachter beauftragt. Sollte es nicht passen werde ich schauen, ob Gegengutachten sinnvoll ist.

Was soll man dazu sagen :rolleyes:

Nix - aber was soll man machen, wer jeden Morgen brav seine Lernbefreiungstablette nimmt...:rolleyes:

Themenstarteram 13. Juni 2019 um 16:57

Hallo

@BMW und @tomold

bin ich mit den Beiträgen gemeint? Wenn ja, was ist falsch? Ich habe die Tablette noch nicht eingeworfen, also noch lernfähig :)

Zitat:

@Oetteken schrieb am 13. Juni 2019 um 18:39:46 Uhr:

Was soll man dazu sagen :rolleyes:

solche Kunden bekommen von mir die besten Wünsche, aber ganz sicher kein Gutachten.

Manche Leute werden halt nur aus Schaden klug.....:)

Ja - Du bist gemeint.

Edit - Die richtige Vorgehensweise wurde Dir oben mehrfach beschrieben.

Themenstarteram 13. Juni 2019 um 17:02

okay, :( und was genau ist falsch - ich bin ja lernwillig.

Das Gegengutachten? Wenn ja, wo liegt mein Denkfehler?

ich beschäftige mich nicht wirklich mit Unfällen und deren Gutachten. Meine Prioritäten liegen woanders, aber meine Freundin ist es mir wert, dass ich mich kümmere. :)

Selbst einen Kfz-Sachverständigen beauftragen und das nicht der gegnerischen Versicherung überlassen.

Gegengutachten, wer zahlt das wohl?

Das Gegengutachten bezahlst Du selber und eine Einigung ist dann wohl nur noch vor Gericht möglich.

Dafür einen Anwalt finden dürfte nicht so leicht sein. Statt für eine angemessene Entschädigung hast Du Dich für ein Butterbrot entschieden.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. Juni 2019 um 19:10:15 Uhr:

Beauftrage einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.

Sodann beauftrage selbst einen öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen.

Das Gutachten ist dann Grundlage für die weitere Vorgehensweise.

Die Kosten für Anwalt und Sachverständigen trägt die gegnerische Versicherung, sofern dich keine Mitschuld trifft.

Hier oben. Bereits die 2.Antwort auf Deine Frage war die beste und hilfreichste.

So hättest Du vorgehen müssen.

Jetzt muss man eben hoffen, dass der Gutachter ein Herz für alte aber gepflegte Autos hat und Nachsicht mit Versicherten hat, welche nicht das Optimum rausholen können.

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