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BMW E46 M54B22 Limo Unfallschaden

Themenstarteram 15. Dezember 2019 um 2:02

Hi Leute,

es ist passiert. Gerade eben. Jemand ist in mein parkendes KFZ mit 1,81 Promille reingefahren, hatte versucht zu flüchten und sogar noch behauptet vor den Nachbarn er wäre ein Freund von mir und würde es mir morgen sagen. Blöderweise ist seine Achse vorne dabei gebrochen, sprich er kam nicht vom Fleck. Habe die Polizei gerufen.

Schaden:

Heckleiste sprich dieses Ding hinten aus Kunststoff ist abgefallen, Seite rechts am Tankdeckel auch stark beschädigt und er hat mich noch nach vorne gedrückt wo ein Glascontainer steht, sprich meine Front hat auch was abbekommen dabei.

Weiß jetzt nicht, ob das auf TTS hinausläuft oder ob ihr eher der Meinung seid dass ich es reparieren lassen sollte?

Ist leider jetzt auch das erste mal passiert bei mir, wie muss ich jetzt genau vorgehen? Was steht mir zu?

Mietwagen?

Gutachter holen?

Direkt zu BMW bringen oder freie Werkstatt meines Vertrauens?

Der Beamte konnte vor Ort nicht wirklich etwas aus dem Unfallverursacher rausbekommen, insbesondere seine Versicherungsdaten. Hab die Karte von dem Beamten bekommen welcher sich bis spätestens Mittwoch bei mir meldet.

Was würdet ihr mir empfehlen wie ich jetzt vorgehe?

MfG :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Traxx83 schrieb am 16. Dezember 2019 um 16:45:03 Uhr:

Der Unfallgegner ist bekannt, somit auch seine Versicherung, eine Unfallaufnahme durch die Polizei gab es auch, somit ist es doch eigentlich "standard"?

"Standard" ist leider heute auch, dass man sich trotz klarer Schuld- und Haftungsfrage noch ganz vorzüglich über die Höhe der zu leistenden Entschädigung streiten kann.

Da kommt die Versicherung her und streicht hier ein paar AWs, dort die UPE, dann noch die Verbringung, nennt eine "günstigere" Werkstatt und garniert ihr Kürzungsschreiben noch mit ein paar Sätzen die den Eindruck erwecken, das hätte alles seine Richtigkeit.

Wer dann als Geschädigter noch nichtmals mit den Begriffen "AWs", "UPE" und "Verbringung" etwas anfangen konnte wird vom Schreiben der Versicherung natürlich hoffnungslos überrollt.

Deswegen sollte er sich einen Fachmann zur Seite nehmen, der nicht nur die Begriffe versteht, sondern auch weiß was der Geschädigte wirklich für Rechte hat (und wie man die durchsetzen kann).

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Ab zum Anwalt, am besten gleich am Montag.

Eigenen Gutachter beauftragen.

Kennzeichen vom Unfallgegner wirst Du ja wohl haben?

Grüsse

Themenstarteram 15. Dezember 2019 um 3:05

Klar kennzeichen habe ich.

Anwalt werde ich machen. Gutachter: Muss ich dazu irgendwas haben? Unfallbericht? Oder kann ich einfach sagen mein parkendes Auto wurde angefahren und der Unfallgegner war betrunken? Muss ich den in Vorkasse bezahlen?

Den Gutachter zahlt die gegnerische Versicherung.

Unfallbericht sollte reichen, der Gutachter besorgt sich die gegnerische Versicherung über das Kennzeichen des Unfallgegners.

Der Anwalt ebenso.

Grüsse

Themenstarteram 15. Dezember 2019 um 12:56

Perfekt, danke dir für deine schnelle Hilfe. Unfallbericht bekomme ich per Post zugeschickt, kann ich auch schonmal zum Anwalt anrufen und die Nummer vom Beamten durchgeben, bis der Bericht da ist? Oder warten bis er da ist?

Einfach am Montag ab zum (auf Verkehrsrecht spezialisierten!) Anwalt, der kann dir sicher auch einen Sachverständigen empfehlen der dein Auto begutachten kann, und kümmert sich um alles nötige. Personalien des Unfallgegners und das KFZ-Kennzeichen reichen, mehr braucht er normal für den Anfang nicht.

Zitat:

@Opelaner2811 schrieb am 15. Dezember 2019 um 04:38:46 Uhr:

Den Gutachter zahlt die gegnerische Versicherung.

Unfallbericht sollte reichen, der Gutachter besorgt sich die gegnerische Versicherung über das Kennzeichen des Unfallgegners.

Der Anwalt ebenso.

Grüsse

Wobei man der Vollständigkeit halber sagen muss:

Den Gutachter zahlt die Versicherung, wenn eine existiert!

In solchen Konstellationen kommt ja schon mal gerne raus, dass das nicht der Fall ist.

Zahlungspflichtig ist und bleibt in erster Linie der Auftraggeber des Gutachters, also der TE.

Gleiches gilt auch für den Anwalt.

Wenn es also nicht pressiert, würde ich zu allererst Kontakt zur gegn. Versicherung aufnehmen und abchecken, ob diese überhaupt (noch) existiert und grundsätzlich zahlungspflichtig ist. Nicht mehr und nicht weniger. Sollte die Versicehrung existieren, wird diese dann mit nett gemeinten Hilfen um die Ecke kommen, einen Gutachter/eine Partnerwerkstatt vorschlagen und ggf. einen Mietwagen bereitstellen wollen. Das darf man dann gerne dankend ablehnen.

Blöde Frage, aber warum rufen hier gleich alle nach einem Anwalt?

Der Unfallgegner ist bekannt, somit auch seine Versicherung, eine Unfallaufnahme durch die Polizei gab es auch, somit ist es doch eigentlich "standard"?

Nicht hauen, ich möchte es nur gerne verstehen, nicht jeder hat eine Rechtsschutzversicherung und den Anwalt auf Kurzwahl. ;)

Im Gegenteil, ich hatte erst ein mal mit einem zutun und hätte die Angelegenheit auch deutlich billiger selbst regeln können...

@Traxx83

wirf mal einen Blick hier in die FAQ, dann wird das sicher klarer :)

Ja, eine wirkich blöde Frage und die wurde im Versicherungsforum schon dermaßen oft widergekäut, dass ein Blick in die FAQ empfehlenswert erscheint um die Wissenslücken dann endlich auch mal aufzufüllen ...

Naja, billiger als „jemand anderes bezahlt“ geht es ja kaum.

Aber ja, man kann auch ohne Anwalt hier klarkommen. Nur geht man dann halt ein vermeidbares Risiko ein, welchem quasi kein Nutzen entgegensteht.

Zitat:

@Traxx83 schrieb am 16. Dezember 2019 um 16:45:03 Uhr:

Der Unfallgegner ist bekannt, somit auch seine Versicherung, eine Unfallaufnahme durch die Polizei gab es auch, somit ist es doch eigentlich "standard"?

"Standard" ist leider heute auch, dass man sich trotz klarer Schuld- und Haftungsfrage noch ganz vorzüglich über die Höhe der zu leistenden Entschädigung streiten kann.

Da kommt die Versicherung her und streicht hier ein paar AWs, dort die UPE, dann noch die Verbringung, nennt eine "günstigere" Werkstatt und garniert ihr Kürzungsschreiben noch mit ein paar Sätzen die den Eindruck erwecken, das hätte alles seine Richtigkeit.

Wer dann als Geschädigter noch nichtmals mit den Begriffen "AWs", "UPE" und "Verbringung" etwas anfangen konnte wird vom Schreiben der Versicherung natürlich hoffnungslos überrollt.

Deswegen sollte er sich einen Fachmann zur Seite nehmen, der nicht nur die Begriffe versteht, sondern auch weiß was der Geschädigte wirklich für Rechte hat (und wie man die durchsetzen kann).

Zitat:

@guruhu schrieb am 16. Dezember 2019 um 10:37:04 Uhr:

 

Wobei man der Vollständigkeit halber sagen muss:

Den Gutachter zahlt die Versicherung, wenn eine existiert!

Ich bin jetzt einfach einmal davon ausgegangen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäss zugelassen und versichert ist. :)

Grüsse

Wird sicher der Normalfall sein, aber der Anteil des Gegenteiligen Falls wird in Fällen der Fahrerflucht und iVm Fahrerflucht signifikant höher liegen. Der klärende Anruf kostet ja heute nix. Der Gutachter gut und gerne 500€.

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