Unfallschaden am S3

Audi S3 8P

Hallo!

Ich habe den gesamten gestrigen Abend damit verbracht, Foren und Threads zu durchforsten, um Antworten zu finden. Ein paar Kleinigkeiten konnte ich in Erfahrungen bringen, allerdings habe ich noch immer Fragen.

Hintergrund:
Gestern ist mir eine Frau mit ihrem Opel Corsa ins Heck meines wunderschönen, bis dahin unfallfreien und erst sechs Wochen alten S3 8P (2007) geknallt. Und zwar so, dass die Airbags im Corsa ausgelöst wurden. Heckschürze und Kofferraumklappe meines S3 sind buchstäblich Schrott, die rechte Rückleuchte sitzt auch nicht mehr so wie sie sollte (dazu defekt), genauso wie diverse Kunststoffteile im und um den Kofferraum. Kurzum: Der Einschlag war nicht ohne und die Befürchtung, dass der Träger einiges abgekriegt hat, dürfte wohl berechtigt sein. Die Schuldfrage ist jedenfalls geklärt, ich habe ihre Versicherungsnummer und den Unfallschein der Polizei.

Allerdings will ich bereits jetzt aktiv werden und nicht auf die Versicherung warten, weil ich auf das Auto angewiesen bin und es möglichst schnell repariert haben möchte.

Daher die Frage: Was soll ich jetzt tun?

Soll ich
- einen unabhängigen Sachverständigen kommen lassen (Gutachten)
oder
- den S3 direkt bei Audi abladen, wo sie sich um alles kümmern?

Ich bin ein wenig ratlos. Dazu befürchte ich, dass die Versicherung eine Reparatur bei Audi eventuell verweigert und mich nötigt, eine freie Werkstatt aufzusuchen. Und bei freien Werkstätten habe ich Bedenken, weil ich unbedingt möchte, dass der S3 wieder in seinen Urzustand versetzt wird. Mein altes Auto wurde auch mal in einen Unfall verwickelt und ich habe da recht schlechte Erfahrungen mit freien Werkstätten gemacht. Ich sage nur: Spaltmaße.

Über Tipps und Ratschläge Eurerseits, wie ich nun am besten vorgehen sollte, wäre ich sehr dankbar.

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Wir haben immer noch freie Werkstattwahl in Deutschland!

Es sei denn, die eigene Versicherung muß für den Schaden am eigenen Fahrzeug aufkommen, und man hat im Vertrag "Versichererer bestimmt Werkstatt" angekreuzt.

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1. Gegnerische Versicherung kontaktieren, um eine Schadennummer zu erhalten
2. Sollte die Versicherung einen Gutachter schicken wollen, ablehnen
3. Gutachter eigener Wahl beauftragen
4. Werkstatt beauftragen
5. sollte die Versicherung "Spässchen-treiben", Anwalt einschalten

Gutachter, Werkstatt und Anwalt bekommen die Schadennummer,
damit sie direkt mit der Versicherung abrechnen können.
Zusätzlich zu den Kosten steht dir eine Unkostenpauschale von 30,-€ zu
und entweder Ausfallgeld oder Mietwagen für die Reparaturzeit.

Nabend, danke für die Antwort!

Was genau spricht denn dagegen, dass Fahrzeug direkt zu Audi zu bringen? Bestünde die Gefahr, dass die Versicherung das Gutachten, das vom Audi beauftragten Gutachter erstellt wurde, erst recht zu kürzen?

Es ist einigermaßen zu erwarten, dass es wegen der Löhne in der Markenbude Ärger gibt.

Letztlich spricht nichts gegen erfahrene Unfallinstandsetzer. ..auch wenn diese Markenfremd sind. Die machen den ganzen Tag nix anderes und sind wahrscheinlich günstiger... Wohingegen die Audiwerke mehr Servicearbeiten erledigt wie sonstwas ....

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Wir haben immer noch freie Werkstattwahl in Deutschland!

Es sei denn, die eigene Versicherung muß für den Schaden am eigenen Fahrzeug aufkommen, und man hat im Vertrag "Versichererer bestimmt Werkstatt" angekreuzt.

Im übrigen sprechen wir hier wohl von einen 10 Jahre alten Auto, welches seit 7 Wochen im Besitz des TE ist. Zumindest ich dachte zuerst dass es hier um einen Neuwagen geht.

Im übrigen ist hier dann das Gutachten das wichtigste, auch in Bezug auf die Befürchtungen des TE wg eines verbogenen Rahmen.

Er hat die Wahr der Werkstatt, wird aber bei fiktiver Abrechnung wohl aufgrund des Alters (sofern nicht durchgängig Checkheft gepflegt) mit Abzügen zusätzlich zur Mehrwertsteuer rechnen müssen.

Allerdings kann es (je nach WBW) dann auch schneller zum Wirtschaftlichen Totalschaden werden wenn wirklich Rahmenteile betroffen sind.

Grüße
Steini

Und wenn der S3 seit 10 Jahren die Audi Werkstatt nicht von innen gesehen hat, dürfte es für den TE schwer werden, sein Verlangen nach Reparatur in einer Audi-Werkstatt bei der Versicherung durchzusetzen.

Geh zum RA. Kostet dich nix und er wird dir auch sagen können, wie du mit Gutachter, Leihwagen etc. weiter vorgehen kannst. Gerade für Leute mit eigenen Schrauberfähigkeiten ist die fiktive Abrechnung recht interessant. Aber ohne Gutachter würde ich keine Werkstatt beuftragen, gerade nicht bei einem 10 Jahre alten Auto.

Ich persönlich würde mir eher einen freien Unfallinstandsetzer aussuchen, als zur Audi Werkstatt zu gehen. Viele Fahrzeughersteller Werkstätten geben solche Dinge eh nach extern.

Hab grad mal nachgesehen, wie 10 Jahre alte S3 gehandelt werden. Da bist du schneller am wirtschaftlichen Totalschaden, als du vielleicht glauben möchtest.

Danke für die bisherigen Antworten!

Gleich kommt der Sachverständige, mal gucken was der sagt. Hoffentlich ist es nicht so schlimm wie befürchtet.

...
reparieren erst, wenn die Versicherung ihr o.k. gegeben hat.
Bis dahinn, Füße still halten..

Grüße

Zitat:

@AMoll schrieb am 15. März 2017 um 18:11:30 Uhr:


Und wenn der S3 seit 10 Jahren die Audi Werkstatt nicht von innen gesehen hat, dürfte es für den TE schwer werden, sein Verlangen nach Reparatur in einer Audi-Werkstatt bei der Versicherung durchzusetzen.

kurz und knapp: Unsinn.

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