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Erster Unfallschaden, wie nun weiter vorgehen ?

Themenstarteram 5. August 2015 um 15:19

Hallo zusammen

Am 23.7.15 hatte ich meinen ersten Unfall, an diesem war ich jedoch nicht Schuld.

Am 25.7.15 kam dann ein Gutachter um den Schaden zu Begutachten.

Am 29.7.15 Erhielt ich dann eine Kopie des Gutachtens, wo an die gegnerische Versicherung geschickt wurde.

Darin Stand folgendes:

Totalschaden

Reparaturkosten inkl. MwSt.: 2375,05€

-------

Wiederbeschaffungswert: 1380€

Restwert: 250€

______________________

Summe (Totalschadenabrechnung): 1130€

Nun erhielt ich Heute von der gegnerischen Versicherung ein Schreiben worin folgendes Stand:

"die Überprüfung des Restwertes von 250€ aus dem uns übersandten Gutachten ergab, dass auf dem Markt für Unfallfahrzeuge ein höherer Wert erzielt werden kann.

Dieser Wert beträgt nach beiligendem Kaufangebot 300€ inkl. MwSt.

Bitte setzen Sie sich mit dem Aufkäufer unverzüglich in Verbindung, wenn Sie das Fahrzeug zu dem genannten Wert nicht anderweitig veräußern können."

Was soll das ? Ich möchte meinen Wagen behalten, da er noch Fahrbereit ist.

Ich weis auch nicht, wie man nun genau vorgehen muss ? Deshalb Frage ich hier nach

Über eure Hilfe würde ich mich freuen

Danke im Vorraus

Beste Antwort im Thema

@Ironfists

 

Hör auf dich mit der Versicherung selbst herumzuschlagen, nimm dir einen Anwalt und lass den das regeln. Wenn du keinen Anwalt kennst, lass dir einen in deiner Nähe vom ADAC empfehlen.

 

Den Anwalt bezahlt die generische versicherung auch.

 

Dass die Versicherung das exakt so haben möchte erkennt man an dem Versuch, dir unrechtmäßig 50 EUR vorzuenthalten. Und wer weiß, auf welche Ideen die noch alles kommen.

 

Der Anwalt berät dich ggf. auch hinsichtlich Nutzungsasfall und macht diesen geltend.

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Maßgeblich ist der örtliche Markt, den berücksichtigt meist der Gutachter. Die Versicherung nennt oft Aufkäufer vom anderen Ende der Welt.

Mach die 1.130,- € geltend. Dazu 25,- € Kostenpauschale. Nutzungsausfall eher nein, es sei denn, der Gutachter hätte den Rest als nicht verkehrssicher bezeichnet. Dann ab Unfall bis Gutachtens zzgl. Wiederbeschaffungszeit lt. Gutachten.

Themenstarteram 5. August 2015 um 15:35

Da ich morgen Frei habe, wollte ich zur gegnerischen Versicherung Fahren und mit denen klären, dass ich den Wiederbeschaffungswert - Restwert haben möchte.

Kann ich das so machen ?

am 5. August 2015 um 15:42

dann wird er aber mit einer kürzung zu rechnen haben.

denn der aufkäufer holt das auto ja ab.

eine unzumutbarkeit ist nicht gegeben, auch wenn dieser aus timpukto kommt.

du bekommst den schaden idealtypisch wie folgt ersetzt:

WBW 1380€ - RW 300 = 1080 vom Versicherer

RW 300€ vom Restwertaufkäufer

in Summe: 1380€ (mehr als das auto wert ist bekommst ja nicht)

Das Du das Auto behalten willst, ist nicht Problem des Versicherers.

Auf 25€ Unkostenpauschal besteht Anspruch.

gruß

Themenstarteram 5. August 2015 um 15:49

D.h. damit ich die 1080€ bekomme, muss ich mein Auto für den Aufkäufer verscherbeln ?

Und für die 1080€ mir einen neuen Wagen kaufen oder wie ?

Ach herrje...ich blick da gar net durch :(

am 5. August 2015 um 15:57

nein, mal anders:

dein auto war vor dem schaden 1380€ wert. Nach dem Schaden hat es ein Restwert von X

Der nominelle Schaden beträgt also 1380 - X.

Das X ermittelt sich am Markt.

Der nominelle Schaden ist somit von Wertvorstellungen der Restwertaufkäufer abhängig.

Unter dem Strich hast Du die Möglichkeit

das Auto zu verkaufen oder

das Auto weiterzufahren.

Verkaufst Du Auto bekommst Du 1380 - 300€ von dem Versicherer und 300€ vom Aufkäufer.

Verkaufst Du Auto nicht bekommst Du "nur" die 1380 - 300€ von dem Versicherer.

Themenstarteram 5. August 2015 um 16:06

Ah ok, habe es verstanden ;)

Behalte ich mein Auto und Verkaufe es nicht, erhalte ich von der Versicherung die 1080€.

Habe im Forum folgendes Schreiben gefunden, kann ich das der Versicherung morgen übergeben, wenn ich dort bin ?

Siehe:

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, habe ich im hier vorliegenden Schadenfall einen

Sachverständigen mit der Erstellung eines Haftpflichtschadengutachtens beauftragt.

Dieses Gutachten mache ich nach wie vor vollumfänglich zur Regulierung meiner

Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend.

 

Ich beabsichtige nicht das Fahrzeug zu veräußern, sondern werde es nach dem

Unfallgeschehen weiter nutzen.

Unter Berücksichtigung des BGH Urteils vom 06.03.2007 AZ VI-ZR-120-06 darf ich Sie

daraufhin weisen, dass der vom Sachverständigen ermittelte Restwert somit bei der

Regulierung des Schadenfalles maßgeblich ist.

Nach den mir vorliegenden Unterlagen kann ich auch nicht erkennen, dass der Kfz-

Sachverständige den Restwert hier fehlerhaft oder unrichtig ermittelt hat.

Ich fordere Sie daher auf, mir den Differenzbetrag in Höhe von 1130 EUR zu dem

Gutachten ausgewiesenen Restwert auf mein Konto bei der .. zu überweisen.

Hierfür habe ich mir eine Frist bis zum ... vorgemerkt.

Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt hier keinen Geldeingang feststellen können, werde ich ohne weitere Benachrichtigung einen Rechtsanwalt beauftragen, um den Differenzbetrag auf dem Klageweg einzufordern.

 

Ich hoffe jedoch, dass dies nicht notwendig sein wird und sehe Ihrer weiteren Zahlung hier entgegen.

Freundliche Grüße

Kannst du so machen, aber die Auslagenpauschale noch hinzufügen.

Aber was machst du, wenn die Versicherung nicht darauf reagiert.

Für 50 € einen Rechtsstreit anfangen, ist wohl eher nicht empfehlenswert.

Ich würde daher die RA-Androhung ersatzlos streichen.

am 5. August 2015 um 16:27

Im Prinzip gehts der Versicherung darum 50 € zu sparen. Eh ne Frechheit zu verlangen das Auto zu verkaufen, nachdem einem die Gegenseite reingefahren ist. Die wollen dir praktisch ne Arbeit aufhalsen, aus nem Ereignis wo du nix für kannst damit sie 50 € sparen.

am 5. August 2015 um 16:39

so sorry ich musste mir das urteil erst einmal genau durchlesen.

in der tat stützt das urteil die tatsache, dass du die ein höheres Angebot nicht anrechnen lassen musst, wenn es nicht auf dem regionalen Markt ermittelt wurde.

es gibt aber in der rechtsprechung unterschiedliche auffassung. Zugebenermaßen waren die andere Urteile nicht höchstrichterlich, sondern lediglich LG und OLG Urteile. Zumindest habe ich kein abweichendes BGH Urteil finden können.

Im Zweifel muss Du abwegen, ob Du für 50€ ein Prozess führen willst.

gruß und viel glück

@Ironfists

 

Hör auf dich mit der Versicherung selbst herumzuschlagen, nimm dir einen Anwalt und lass den das regeln. Wenn du keinen Anwalt kennst, lass dir einen in deiner Nähe vom ADAC empfehlen.

 

Den Anwalt bezahlt die generische versicherung auch.

 

Dass die Versicherung das exakt so haben möchte erkennt man an dem Versuch, dir unrechtmäßig 50 EUR vorzuenthalten. Und wer weiß, auf welche Ideen die noch alles kommen.

 

Der Anwalt berät dich ggf. auch hinsichtlich Nutzungsasfall und macht diesen geltend.

@phätondingens Deine Trefferquote hier im großen Versicherungsratespiel liegt inzwischen im niedrigen einstelligen Bereich.

Themenstarteram 5. August 2015 um 17:05

Ach schmarn...wegen 50€ will ich mich jetzt auch nicht mit einem Rechtsanwalt herumschlagen und die ganze Sache verzögern...

Ich will nun wie folgt vorgehen:

Gehe morgen zur gegnerischen Versicherung

Und teile denen mit, dass ich mein Auto nicht veräußern möchte

Sie sollen mir dann doch bitte, den WBW-Restwert auszahlen

Kann ich doch so machen ?

am 5. August 2015 um 17:08

kann man schon so machen. ich würde aber vorher mir überlegen was ich will und wie ich reagieren, wenn sie die 50€ nicht zahlen wollen. also vorbereitet sein.

am 5. August 2015 um 17:20

Zitat:

@ManuelFRG schrieb am 5. August 2015 um 18:27:09 Uhr:

Im Prinzip gehts der Versicherung darum 50 € zu sparen. Eh ne Frechheit zu verlangen das Auto zu verkaufen, nachdem einem die Gegenseite reingefahren ist. Die wollen dir praktisch ne Arbeit aufhalsen, aus nem Ereignis wo du nix für kannst damit sie 50 € sparen.

Ja, schon echt eine Frechheit.

Wo das Auto doch quasi zur Familie gehört.

Vielleicht wurde sogar der Junior darin gezeugt?

Und jetzt würde das so einfach jemand für 300,- € von mir abholen?

Schon echt eine Schweinerei von der Versicherung das zu verlangen!

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