Unfallschade - Probleme mit der Gegenversicherung

Audi A6 C6/4F

Hallo liebe Audifans,
habe ein Problem und brauche unbedingt eure Hilfe, bzw. eurem Rat.
Mir ist vor drei Monaten einer bei meinem Audi A6 Avant Bjh. 12/2006 vorne rechts reingefahren, genauer gesagt,
der gegnerische Wagen ist dem Hügel runtergerollt und hat mich vorne rechts an der Stoßstange erwischt.

War dann daraufhin beim Audi Händler und habe ein Kostenvoranschlag machen lassen.
Die Liste so so aus:
Kühlergrill
Schweinwerfer
Abdeckung Stoßfänger
Stoßfängerzierleiste
Aufprallträger Stoßfänger
müssen ausgetauscht werden.

Mein Rechtsanwalt hat den Kostenvoranschlag abgeschickt und haben sehr lange vergeblich auf eine Antwort gewartet.
Nach mehreren Schreiben, dass ich ich dann gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen werde, habe ich dann ein Schreiben von der Versicherung bekommen.

Die Versicherung verweigert sich die Kosten für den Stoßfängerträger zu übernehmen.
Doch bei dem Kostenvoranschlag von Audi steht, dass es gewechselt wird.
Was soll ich jetzt machen. Ich habe keine Lust, dass die Versicherung nach der Reperatur die Kosten für den Stoßfänger nicht bezahlt.
Ich soll überprüfen lassen, ob es evtl. defekt ist oder nicht, was nochmal ein haufen Aufwand ist und dann nochmal ein Schreiben senden, ob es wirklich defekt ist. Sowas ist doch sehr nervig!
Was soll ich jetzt machen?

Beste Antwort im Thema

Verstehe einer die Versicherung.
Wenn die Fachwerkstatt sagt: muss ausgetauscht werden....dann wird das wohl einen grund haben.
Da ja hier anscheinend nicht nach KV abgerechnet wird sondern per KV repariert wird muss die Versicherung doch keine Angst haben das besxhissen wird.
Also Alnwalt und Druck und mit zusätzlichem Kostenausfallgeld drohen... oder Leihwagen....

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Anwaltswechsel halte ich auch für absolut sinnvoll. Der Fehler wurde am Anfang gemacht und die gegnerische Versicherung versucht sich da nun raus zu mogeln. Deswegen haben sie es auch erstmal zeitlich verschleppt, damit der Nachweis nachträglich schwer wird (alte, defekte Teile sind sicher schon weg).

Für's nächste mal auf jeden Fall ein Gutachten vom anerkannten Gutachter erstellen lassen, nicht nur einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Das ist sehr wichtig. Dann kann die gegnerische Versicherung daran auch nichts rütteln.

Nun hast du ein bereits repariertes Kfz und die Frage ist, wie und ob du nachweisen kannst, dass die Reparatur so wirlich notwendig war. Da kann ich ehrlich gesagt nicht sagen, ob das am Ende gut ausgehen wird für dich. Gibt es die alten Teile noch? Wenn ja, dann sollte anhand derer auch nachträglich noch die Notwendigkeit des Austausches machbar sein. Oder gibt es gute Fotos davon? Dann kann sicher auch nachträglich noch ein Gutachter den Schaden beurteilen. Ob das Gutachten dann aber anerkannt werden muss vom Gegner kann dir nur ein (guter) Anwalt sagen.

Zum Abrechnen nach Gutachten gibt es noch zu sagen, dass die Versicherung erstmal keine MWST auszahlen wird. Das geht erst, nachdem die Reparatur auch durchgeführt ist.

Wenn du es also wie blueXtrem es beschrieben hast machen willst, dann bekommst du den Betrag ohne MWST bezahlt. Der ist aber vermutlich immer noch deutlich über dem, was es dich dann anschließend kosten wird, den Schaden in einer nicht Vertragswerkstatt beheben zu lassen. Der Grund ist der, dass das Gutachten auf Basis der typischen Sätze von Vertragswerstätten erstellt wird, die meistens deutlich über denen "normaler" Werkstätten liegen.

Oder, falls du in der Vertragswerstatt nach dem erstellten Gutachten reparieren lassen willst, dann kannst du die ganze Sache mit der Abrechnung auch an die Werkstatt abtreten. Dann wird repariert und du hast mit dem "Geldtransfer" garnichts zu tun.

Kurz und knapp beschrieben ist das z.B. hier.

Ein Gutachten sollte erst ab der "Bagatellschadensgrenze" die es so offiziell zwar nicht gibt aber i.d.R immer genannt wird erstellt werden. Alles was unter 750€ liegt wird nach KVA alles was darüber liegt nach Gutachten abgerechnet.

Das mit der MwSt. ist natürlich korrekt. Jedoch muss sich jeder selber überlegen ob er diese bei der Versicherung sich holt. Wenn die Bauteile bei Audi zum Gutachtenpreis gekauft wurden ist es mit Sicherheit clever dies zu tun. Werden die Bauteile über einen Verwerter oder den Zubehör für 1/5 des Gutachtenpreises erworben sollte man es sich vielleicht überlegen.

Vorsicht jedoch bei Blechteilen aus dem Zubehör. Lieber einen Kotflügel oder eine Tür vom Verwerter die umlackiert werden muss als eine neue aus dem Zubehör. Zum einen hat man somit originale Teile in originaler Qualität und Materialstärke und auch dem gleichen Material (z.B. Aluminiumkotflügel) und zum anderen hat man die nötige Passgenauigkeit.

Der Rest und mMn entscheidende Punkt hängt nun vom Anwaltswechsel ab. Dies habe ich ja bereits in meinem ersten Post erwähnt.

Gruß Benny

Zitat:

Original geschrieben von blueXtreme


Hi,
wurde das Fahrzeug schon repariert oder ist der Unfallschaden noch vorhanden?

Wenn es ein noch nicht reparierter Schaden ist fahr zu einem Gutachter, lass ein Gutachten erstellen (kostet die Versicherung ca. 500€ mal eben extra) und reiche dieses ein. Beim Gutachter musst du eine Abtrittserklärung unterschreiben, damit sich der Gutachter das Geld direkt von der Versicherung holen kann. Anschließend lässt du das Gutachten von deinem Anwalt (wobei ich diesen bei der schlechten Hilfen ggf. wechseln würde) einreichen.

Was ist mit Aufwandsentschädigung? Hat es dein Anwalt für dich aufgeführt? Was ist mit Nutzungsausfall bei Reperatur? Ich würde nach Gutachtenbasis abrechnen und anschließend in Eigenregie oder über ein Karosseriebauunternehmen das Fahrzeug instandsetzen lassen. Der Vorteil, du liegst bei ca. 50% an Reparaturkosten wenn du es geschickt anstellst und der Rest gehört dir. Und nein, es ist KEIN Versicherungsbetrug.

Gruß Benny

P.S.: Hört sich nach einer Versicherung mit drei schwarzen Buchstaben auf gelbem Hintergrund an ?!

Guten Abend,

der Wagen ist noch nicht repariert. Der Unfall zieht sich schon über drei Monate hinaus.

Aufwandsentschädigung habe ich auch nicht bekommen.

Ihr habt wirklich recht, mein RA hat nichts drauf.

Werd mir danach einen neuen suchen müssen.

Danke für deine Tipps "blueXtreme". Ich werd dann ein Unfallgutachter einstellen, was für die noch mal haufen Geld kostet.

Dann bin ich mal gespannt, wie die Gegenversicherung darauf reagiert, ob Sie dann sagen, ja ok wir erstatten Ihnen die Kosten für den Stoßfänger.

Gruß Ali

Zitat:

Original geschrieben von esprit70



Zitat:

P.S.: Hört sich nach einer Versicherung mit drei schwarzen Buchstaben auf gelbem Hintergrund an ?!

Denke da auch an eine ganz besondere.. die am liebsten so was selbst Repaieren lassen möchte - in einen ihrer Vertragswerkst........ ;-)

Aber das beste ist das ganze wie schon beschrieben per Gutachten abzu rechnen.

Ja genau BlueXtreme hat recht. Es ist genau die Versicherung mit den drei Buchstaben.😁

Gruß Ali

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Hi,
wenn es die Versicherung mit den drei Buchstaben ist stell dich schonmal auf eine Klage ein. In erster Instanz werden sie dir dann einen Vergleich anbieten. Ob du darauf eingehst ist dann deine Sache.

Ich würde in diesem Fall jedoch nicht mit dem Wechsel des Anwalts warten, die Klage hätte nämlich schon längst im Gange sein. Such dir einen neuen (vielleicht kennen Freunde und Bekannte ja einen guten Anwalt in deiner Nähe) Anwalt und übergib diesem den Fall bzw. entziehe deinem aktuellen das Mandat. Vielleicht kann dies auch dein neuer Anwalt machen damit du da nicht noch mehr umstände hast.

Das Gutachten vom Anwalt einreichen lassen und nicht alleine. Dem neuen Anwalt direkt klar machen dass du so langsam dein Geld sehen willst. Dem Gutachter die Geschichte erzählen, den KVA aber leider zuhause vergessen.

Wo kommst du her? Kreis Recklinghausen kann ich dir sowohl einen Anwalt als auch einen sehr guten Gutachter empfehlen.

Gruß Benny

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