Unfallmotorrad als Unfallfrei gekauft

Suzuki Motorrad

Hallo zusammen,

ich habe mir im März diesen Jahres eine Suzuki Bandit 650A, Bj. 2005 für 3500 Euro zugelegt. Ist mein erstes Motorrad.
Ich habe das Motorrad bei einem Suzuki Vertragshändler aus der Nähe von Fulda als unfallfrei gekauft. Ich selbst wohne aber 150 km von Fulda weg.
Gestern (Donnerstag, den 27.05.2010) hab ich das Motorrad zu meinem Suzuki-Vertragshändler hier vor ort gebracht, da ich einen neuen Vorderreiffen gebraucht hab. Dieser hat mich dann beim Reifenwechseln in die Werkstadt gerufen und mich gefragt, ob dies ein Unfallmotorrad sei. Ich habe natürlich verneint und war ein bisschen geschockt.
Er zeigte mir, dass die rechte Gabel auf jeden Fall gerichtet worden sei und das auch noch schlecht (steht 5mm zu eng und hat Kratzer vom richten), außerdem sieht man bei genauerem hinsehen, dass die Gabelbrücke unter den Lenkanschlag gerutscht sein muss. Und das sehe selbst ich als Laie.
Mein Händler vor Ort hat mir empfohlen, dass ich erstmal mit dem Vorbesitzer sprechen soll ob der was weiß (steht ja im Brief), bevor ich meinen Handler mit der Sachlage konfrontiere.
Das habe ich gemacht. Ich habe mir die Nummer aus dem Telefonbuch gesucht und ihn angerufen. Er war auch sehr überrascht und wusste davon nichts (er war der 2. Besitzer). Später am Abend hat er mich dann nochmal angerufen, dass er nochmal in seinem Kaufvertrag nachgesehen habe und das da drinstehen würde, dass das Motorrad einen Auffahrunfall gehabt habe, der aber repariert worden sei.
Als ich den Händler angerufen habe, wusste der von nichts und war sehr überrascht. Er hat mich gebeten, dass ich bei ihm mit dem Motorrad vorbeikomme, er es sich angucken kann und wir die sache dann nach Möglichkeit klären.
Ich weiß, dass ich die Möglichkeit habe das Motorrad einfach zurückzugeben, aber das würde ich eigentlich eher ungern, da ich für Inspektion und den gerade neuen Reifen auch schon wieder über 500 Euro bezahlt habe.
Am liebsten wäre es mir, wenn er die Teile ersetzt und bei dem 1. Besitzer erfragt ob ein Gutachten vorliegt über den Unfall oder so.
Ich möchte natürlich sicher gehen, dass nichts am Rahmen ist, wenn die Kraft so groß war, dass es die Gabelbrücke unter den Lenkanschlag gedrückt hat. Außerdem meinte mein Händler hier vor ort, dass man sicher gehen sollte, dass an der anderen Gabelstange nichts sei. Das würde bedeuten, dass diese auch vermessen werden muss, und, und, und...
Hat einer von Euch schonmal was ähnliches erlebt oder weiß von jemandem?
Was meint ihr, was ich tun soll?

MfG Beasti

16 Antworten

Hey,

habe das Motorrad letzte Woche Freitag bei dem Händler vorbeigebracht. Er hat anerkannt, dass es ein Unfallschaden sei.
Er hat mir angeboten das Motorrad zurückzukaufen für 3200 Eur + den Vorderreifen, den er mir bezahlen würde (150 Eur). Seine Begründung war, dass ich ja schlieslich schon 3400 km gefahren bin.
Sein 2. Vorschlag war, dass er die Gabel und die Gabelbrücke in Ordnung bringt, den Rahmen vermessen lässt und ich es dann wiederbekomme.
Ich habe mich mitlerweile nochmal mit einem bekannten Sachverständigen besprochen, der meinte, dass es eine Frechheit sei, dass er mir die gefahrenen Kilometer in Rechnung stelle, da das Motorrad von ihm abgesegnet war, dass es ok ist, aber ein Sicherheitsrisiko dargestellt hat. Er hat sich ziemlich aufgeregt und meinte, dass der Händler froh sein kann, wenn ich ihn nicht wegen Fahrlässigkeit (habs nicht genau im kopf) verklagen würde. Sein Rat war, ich soll ihm alle Kosten (Ankauf, Inspektion, Reifen, Zulassung) in Rechnung stellen und damit den Kauf rückabwickeln.
Er meinte, dass der Rahmen bei dem Aufprall auf jeden Fall was abbekommen habe und eine Weiterbenutzung des Motorrads nicht wirklich vernünftig wäre, wenn ich die Möglichkeit für eine Rückabwicklung habe.
Hab das Schreiben heute dem Händler gefaxt und danach nochmal per Einschreiben/Rückschein geschickt.

Bin mal gespannt, ob das reibungslos ablaufen wird...
Ansonsten muss ich mich jetzt schweren Herzens auf die Suche nach nem neuen Bike machen.

MfG

Servus
Der Bekannte Sachverständige hatt recht und so wird ich das dann auch machen, Du hast das Recht auf deiner Seite. Wenn der Händler zickt, gleich mit eine Anwalt auftauchen. Sollschen Händlern gehört manschmal auf die Finger geklopft.

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