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Unfallmotorrad als Unfallfrei gekauft

Themenstarteram 28. Mai 2010 um 14:41

Hallo zusammen,

ich habe mir im März diesen Jahres eine Suzuki Bandit 650A, Bj. 2005 für 3500 Euro zugelegt. Ist mein erstes Motorrad.

Ich habe das Motorrad bei einem Suzuki Vertragshändler aus der Nähe von Fulda als unfallfrei gekauft. Ich selbst wohne aber 150 km von Fulda weg.

Gestern (Donnerstag, den 27.05.2010) hab ich das Motorrad zu meinem Suzuki-Vertragshändler hier vor ort gebracht, da ich einen neuen Vorderreiffen gebraucht hab. Dieser hat mich dann beim Reifenwechseln in die Werkstadt gerufen und mich gefragt, ob dies ein Unfallmotorrad sei. Ich habe natürlich verneint und war ein bisschen geschockt.

Er zeigte mir, dass die rechte Gabel auf jeden Fall gerichtet worden sei und das auch noch schlecht (steht 5mm zu eng und hat Kratzer vom richten), außerdem sieht man bei genauerem hinsehen, dass die Gabelbrücke unter den Lenkanschlag gerutscht sein muss. Und das sehe selbst ich als Laie.

Mein Händler vor Ort hat mir empfohlen, dass ich erstmal mit dem Vorbesitzer sprechen soll ob der was weiß (steht ja im Brief), bevor ich meinen Handler mit der Sachlage konfrontiere.

Das habe ich gemacht. Ich habe mir die Nummer aus dem Telefonbuch gesucht und ihn angerufen. Er war auch sehr überrascht und wusste davon nichts (er war der 2. Besitzer). Später am Abend hat er mich dann nochmal angerufen, dass er nochmal in seinem Kaufvertrag nachgesehen habe und das da drinstehen würde, dass das Motorrad einen Auffahrunfall gehabt habe, der aber repariert worden sei.

Als ich den Händler angerufen habe, wusste der von nichts und war sehr überrascht. Er hat mich gebeten, dass ich bei ihm mit dem Motorrad vorbeikomme, er es sich angucken kann und wir die sache dann nach Möglichkeit klären.

Ich weiß, dass ich die Möglichkeit habe das Motorrad einfach zurückzugeben, aber das würde ich eigentlich eher ungern, da ich für Inspektion und den gerade neuen Reifen auch schon wieder über 500 Euro bezahlt habe.

Am liebsten wäre es mir, wenn er die Teile ersetzt und bei dem 1. Besitzer erfragt ob ein Gutachten vorliegt über den Unfall oder so.

Ich möchte natürlich sicher gehen, dass nichts am Rahmen ist, wenn die Kraft so groß war, dass es die Gabelbrücke unter den Lenkanschlag gedrückt hat. Außerdem meinte mein Händler hier vor ort, dass man sicher gehen sollte, dass an der anderen Gabelstange nichts sei. Das würde bedeuten, dass diese auch vermessen werden muss, und, und, und...

Hat einer von Euch schonmal was ähnliches erlebt oder weiß von jemandem?

Was meint ihr, was ich tun soll?

MfG Beasti

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16 Antworten
am 28. Mai 2010 um 15:10

Du hast auch die Möglichkeit:

 

Du kannst vom Kaufvertrag zurück treten.....(§§440, 323, 326).....musst aber zuerst deinem Verkäufer die Möglichkeit bieten, den Schaden beheben zu lassen.

Wenn zwei Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, oder die Nacherfüllung für Verkäufer/Käufer unzumutbar wären, könntest du ebenfalls vom Vertrag zurück treten, ohne deinem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen.

Wenn du vom Vertrag zurück tritts, kannst du "Ersatz vergeblicher Aufwendungen" (z.b. für die Reifen und die Inspektion) verlangen. (§284BGB)

Allerdings würde ich mich parallel zu den Gesprächen mit einem Anwalt zusammen setzen, und mal nachhören, was es für Möglichkeiten gibt. Ganz unverbindlich.

am 28. Mai 2010 um 15:33

Zitat:

Original geschrieben von Patrick08

Allerdings würde ich mich parallel zu den Gesprächen mit einem Anwalt zusammen setzen, und mal nachhören, was es für Möglichkeiten gibt. Ganz unverbindlich.

Das ist meiner Meinung nach der einzige und richtige Weg. Da in diesem Fall meiner Meinung nach nicht irgend ein Paragraph aus den BGB greift sondern vielmehr einer aus den StGB (Strafgesetzbuch) und zwar 263 (Betrug), wenn im Kaufvertrag unfallfrei drin steht. Aber der richtige Ansatz ist einen Anwalt aufzusuchen oder vielleicht reagiert der Händler auch schon bei der Anspielung auf den o.g. Paragraphen. Alles in allem ist so etwas immer mit viel "Spaß" verbunden, wenn der Händler nicht einsichtig ist.

Servus

obs der Händler wusste ? Mal so gesehen, ein Händler ( Profie ) schaut ein Bike schon an bevor er es Kauft und wenn schon deine Werkstatt dies bemerkt hatt. Dann kannst davon ausgehen das der Händler, der das Bike Dir Verkauft hatt das billigent in Kauf genommen hatt ( da wird schon Einer kommen ). Schade das Du schon 500 Euronen für Reifen und Wartung gezahlt hast. Eigenlich wird ich vom Kauf des Bikes zurück tretten. Der Schaden am Bike ist mintesten noch 1000 Euro wert, der Gerichtet werden muss. Der Weg zum Anwalt ist nicht verkehrt. Bike zurück an den Händler, wer weiss was noch im Ar... . ist und hacks ab als Lehrgeld.

Unbedingt mit Anwalt! So was gehört mit einem Profi geplant, sonst hast du am ende noch mehr Kosten als jetzt!

der Zweitbesitzer hat "Unfallmotorrad" im Kaufvertrag stehen und er weiss davon nichts ????

Das glaubt doch kein Mensch. Wenn ich ein Motorrad kaufe und unterschreibe einen Vertrag, dann weiß ich auch was ich unterschreibe.

Was mich noch wundert, wie ist der mit diesem Motorrad denn gefahren ?

Verbogene Gabel, verschobene Gabelbrücke, das sind ja keine Kleinigkeiten, da funktioniert ja keine Lenkung und keine Gabeldämpfung vernünftig.

Mein Rat ist, ZURÜCKGEBEN

am 28. Mai 2010 um 20:06

Nochwas.....du hast jetzte 3 Jahre Zeit zu handeln...denn sobald du einen arglistigen Schaden entdeckst (=Unfall), hast du eine "drei Jahres-Frist". Innerhalb dieser Zeit musst du den Schaden beim Händler rügen.

Denkfehler, Babbsack ;)

einen "Arglistigen Schaden" gibt es nicht, es würde sich um "Arglistige Täuschung" handeln und die muß "zeitgemäß" reklamiert werden, das heißt, er hat ja den Schaden bereits erkannt, also er MUSS den Schaden JETZT reklamieren.

Ein Beispiel: http://www.unfallfrei.info/tag/arglistige-tauschung

 

Der letzte Verkäufer war ein Händler und der MUSS auf einen Vorschaden hinweisen. Wenn der das Moped "blind" gekauft hat, dann muss er trotzdem dafür gerade stehen, denn er darf als Händler dieses Motorrad nicht als unfallfrei verkaufen.

Gruß, susireiter

Themenstarteram 29. Mai 2010 um 9:44

Vielen Dank erstmal für die vielen, schnellen Antworten =)

Ich werde mich nächste Woche darum kümmern und vielleicht mal unverbindlich mit einem Anwalt zusammensetzen (also falls das so kurzfristig möglich ist).

Außerdem habe ich vor, dem Händler die Sachlage nochmal schriftlich mitzuteilen, dass falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, er nicht sagen kann, dass ich ihn nicht in Kenntnis gesetzt hätte.

Ich werde euch auf dem laufenden halten =)

Themenstarteram 29. Mai 2010 um 10:18

Hab nochmal Bilder gemacht.

ZUERST Anwalt, dann Händler! Das ist die einzig richtige Reihenfolge!

Termin machen, sagen was Sache ist, Bilder und Unterlagen mitbringen, sowie die Sache mit dem Vorbesitzer erzählen.. Warscheinlich wirst du zu einem Sachverständigen müssen, der ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten wird dein Anwalt dann mit einem netten Brief an den Händler schicken mit dem Ersuchen um Stellungnahme.

Ich würde selbst nichts machen, bevor ich beim Anwalt war.

Sorry wenn das jetzt so rüber kommt wie es rüber kommt.

Was habt ihr denn alle mit euren Anwälten, gibt es bei euch keine Gespräche mehr die man direkt führen kann oder wie?

Der Händler hat doch schon gesagt er will sehen was man machen kann.

Fahr erstmal hin zu ihm, hör Dir seinen Vorschlag zur Regulierung der Angelegenheit an und dann kannst Du immer noch entscheiden ob Du Dir einen Rechtsbeistand nimmst.

am 31. Mai 2010 um 6:26

Tja, leider ist heutzutage vor der Geburt zwingend eine Jurastudium erforderlich. ;)

Auch wenn das jetzt spaßig klingt, ist doch leider ein Funken Wahrheit dran.

Nichts desto trotz ist immer erst ein Gespräch angebracht, dazu sollte auch ein vernünftiger Anwalt raten.

Was ist das denn für eine wilde Diskussion? Und was soll der Anwalt machen? Wenn ich richtig gelesen habe hat der Händler vorgeschlagen vorbeizukommen um sich den Schaden anzusehen. Ich gehe davon aus das er kooperativ ist und eine Lösung vorschlagen wird. Danach kann man immer noch überlegen was man tut. Also: Setzt Dich auf das Mopped und fahr hin!

Hi!

Ein Unfallfahrzeug ist ein Unfallfahrzeug und bleibt immer eins. Ich habe da leider auch so meine Erfahrungen machen müssen.

In solch einem Falle empfehle ich auch den Gang zum Anwalt. Hat man eine Rechtsschutzversicherung, kostet eine Erstberatung nach Freigabe durch die Versicherung in der Regel kein Geld und helfen dabei, den richtigen Weg zu gehen. Genau dafür gibt es die Profis und auch nur die dürfen eine Rechtsberatung erteilen.

Ich habe selbst jahrelang als Kundendienstleiter gearbeitet und kenne viele Fälle, in denen der Händler wirklich nichts vom Vorschaden wusste. Manchmal verlassen sich Privatpersonen beim Verkauf des Fahrzeuges darauf, dass der ankaufende Händler den Schaden nicht findet und das Fahrzeug dann als "unfallfrei" weiterverkauft. Sie sind der irrigen Meinung, dann aus der Haftung raus zu sein.

In Deinem Fall gebe ich Dir nur den Tipp, den alten Kaufvertrag des privaten Besitzers als Kopie zu bekommen. Das kann für Dich später eventuell ein guter Beweis sein. Obwohl sich Deine Ansprüche ja gegen den verkaufenden Händler richten werden, da er Dein Vertragspartner ist.

Ich persönlich glaube nicht, dass der private Vorbesitzer einen Kaufvertrag unterschreibt, dessen wesentlichen Inhalt er nicht kennt. Wo gibt's denn sowas?

Ich persönlich glaube weiterhin, dass ein ankaufender Händler sich das Bike mindestens so genau anschaut, dass er gravierende äußerlich erkennbare Mängel erkennen kann.

Also, lass Dich besser anwaltlich beraten. Das kürzt erfahrungsgemäß manches ab.

Ciao, LUPF

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