Unfallgegnerin meldet sich nicht bei Versicherung - und noch eine Frage.
Hallo zusammen.
Ich hatte vorgestern meinen ersten Crash. Seit 4 Jahren habe ich meinen Führerschein und bin diese Zeit immer unfallfrei durch die Gegend gefahren. Hatte von Anfang ein neues Audi-Modell, mit dem ich sehr zufrieden bin.
Vor 2 Tagen dann der Schreck, ich hatte meinen ersten Unfall. Ich bin an einer Kreuzung gestanden und wollte links abbiegen. Plötzlich schoss eine Dame von links um die Kurve und rammte mich vorne seitlich. Ich bin gar nicht mehr dazu gekommen zu hupen und dann hat es schon geknallt. Fotos und alles haben wir gemacht, Unfallbericht ausgefüllt. Sie bestreitet die Schuld nicht, es gab keinen Personenschaden. Deshalb auch keine Polizei. Wir haben vereinbart, dass sie (als Verursacherin) die Sache der Versicherung meldet und sie hat das bis heute noch nicht gemacht, Schadensnummer habe ich aber schon von der Versicherung von ihr bekommen für die Reperatur (haben wahrscheinlich einen Akt angelegt)
Was mache ich jetzt, wenn sie es nicht meldet? Angerufen hat meine Versicherung und am Telefon hat sie nur blöd rum geschrien. Werkstatt sieht laut dem Mechaniker im PC, ob der Versicherung gemeldet wurde und wenn das nicht der Fall ist, kann nicht repariert werden. Termin wäre am 26.1. zur Reperatur.
Zur Werkstatt noch 2 Fragen: Es wurde mir ein Leihwagen angeboten, welcher 26€ pro Tag exkl. Spritkosten kosten soll und es wird einer reserviert. Muss die Kosten für den Leihwagen auch die Versicherung des Unfallgegners übernehmen? Schließlich bin ich der Geschädigte und kann mein Auto mind. 2 Tage nicht nutzen. Kann auch sein, dass es länger dauert, falls der Querträger kaputt ist.
Gerüchten zufolge habe ich gehört, dass in der Werkstatt, in der ich die Reperatur machen lassen will (Vertragswerkstatt) nicht ordentlich arbeitet. Die Stoßstange beim Auto der Lebensgefährtin meines Bruders wurde schon mal lackiert, aber es war dann ein Farbunterschied da.
Sollte sowas der Fall sein, kann ich dann eine Ausbesserung/erneuerte Lackierung der Stoßstange verlangen?
Schließlich will ich die gleiche Farbe haben wie davor.
P.S. Ist es egal, wenn ich die Reperatur in einer anderen Werkstatt machen lasse?
LG
Gummiwolf
Beste Antwort im Thema
Thread abgedriftet, TE hat sich über die Gier der Plattform Motortalk wiederholt beschwert - ergo wird hier geschlossen.
Merke: Bei all Deinem Tun - bedenke die Folgen!
283 Antworten
Zitat:
@olmo12 schrieb am 25. Januar 2016 um 22:58:44 Uhr:
olmo
der nicht versteht, warum Frank nicht merkt, dass sein Nachsatz nicht mehr wizig ist 😁
Das ist ganz einfach.
Der Frank merkt schon lange nichts mehr. 😁
Gruß Frank,
der nichts dafür kann wenn du was nicht verstehst.
Hallo zusammen.
Ich möchte noch mal wegen einer Frage bzgl .des Leihfahrzeuges auf euch zurückkommen.
Ich muss das Auto morgen zurück geben und mir rutschte das Herz ein wenig in die Hose, als ich sah, dass am Leihfahrzeug eine "Beschädigung" vorhanden ist, die ich sicherlich nicht verursacht habe.
Ein tiefer Kratzer in der Felge, bei dem ich mir nicht erklären kann, wie man den rein fahren kann.
Muss ich deshalb schon den Selbstgehalt wegen Schäden am Fahrzeug zahlen?
Oder gilt das nicht als Schaden?
Der Verkäufer hat sich das Auto nicht angeschaut, als ich es abgeholt habe und von daher könnte ich sagen, dass der Kratzer schon da war.
Das Foto lade ich noch hoch.
LG
Gummiwolf
Bei Leihwagen checkt und vermerkt im Leihvertrag üblicherweise Vorschäden damit genau die Situation nicht entstehen kann. Das man dir evtl. was anlasten kann wofür die nichts kannst. Da wirst auf gut Glück mal am Besten garnix machen und denen das grad so wieder hinstellen... und hoffen das keiner was sagt.... 😉 Wenn nix vertraglich festgehalten war...
Kann das Bild leider nicht hochladen - aber habe eh geschrieben, was der Schaden ist.
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Zitat:
@Karliseppel666 schrieb am 26. Januar 2016 um 16:20:02 Uhr:
Bei Leihwagen checkt und vermerkt im Leihvertrag üblicherweise Vorschäden damit genau die Situation nicht entstehen kann. Das man dir evtl. was anlasten kann wofür die nichts kannst. Da wirst auf gut Glück mal am Besten garnix machen und denen das grad so wieder hinstellen... und hoffen das keiner was sagt.... 😉 Wenn nix vertraglich festgehalten war...
Vertraglich wurde da nichts festgehalten bzgl. Vorschäden.
Zitat:
@Gummiwolf schrieb am 26. Januar 2016 um 16:25:19 Uhr:
Kann das Bild leider nicht hochladen - aber habe eh geschrieben, was der Schaden ist.
Woanders hochladen und verlinken.
Zitat:
@olmo12 schrieb am 26. Januar 2016 um 16:27:42 Uhr:
Woanders hochladen und verlinken.Zitat:
@Gummiwolf schrieb am 26. Januar 2016 um 16:25:19 Uhr:
Kann das Bild leider nicht hochladen - aber habe eh geschrieben, was der Schaden ist.
Damit kenne ich mich nicht aus, werde es später noch mal probieren.
So ihr Lieben - hier das Bild von der Beschädigung.
LG
Gummiwolf
Der Kratzer ist so tief, dass man ihn nicht einfach "wegputzen" kann.
Tja, hier kann wohl keiner vorhersagen was passiert. Wenn im Vertrag nichts aufgeführt ist dann kann eben alles passieren. Wenn der Vermieter sagt: "Da war nichts", dann wirst du wohl Schwierigkeiten haben da wieder raus zu kommen, kann aber auch andersrum laufen nachdem du sagst: "Da ist ne Macke, ich hab keine Ahnung wo die her kommt dass du als Antwort bekommst: "Ist bekannt, kein Problem"
Grüße
Steini
Ich hoffe lieber TE du hast aus den 17 Thread Seiten was gelernt. Mündliche Absprachen bringen immer wieder Ärger. Und wenn man was ausleiht, Zustand kontrollieren. Und am besten alles schriftlich. Für diesen Fall ist das natürlich alles zu Spät, aber sowas kann ja ganz schnell wieder passieren.
Gruß Frank,
waren das noch schöne Zeiten wo man sich auf einen Handschlag oder eine mündliche Absprache verlassen konnte.
Zitat:
@steini111 schrieb am 27. Januar 2016 um 00:04:39 Uhr:
Tja, hier kann wohl keiner vorhersagen was passiert. Wenn im Vertrag nichts aufgeführt ist dann kann eben alles passieren. Wenn der Vermieter sagt: "Da war nichts", dann wirst du wohl Schwierigkeiten haben da wieder raus zu kommen, kann aber auch andersrum laufen nachdem du sagst: "Da ist ne Macke, ich hab keine Ahnung wo die her kommt dass du als Antwort bekommst: "Ist bekannt, kein Problem"Grüße
Steini
Wenn ich selbst auf den Schaden hinweise, da wäre ich ja schön blöd. Das werde ich natürlich nicht tun und kann nur hoffen, dass die Sache "übersehen" oder das Auto gar nicht angeschaut wird.
Jetzt habe ich aber noch eine Frage wegen dem Leihfahrzeug: Es wurde mir neben dem Buch mit der Bedienungsanleitung auch ein Fahrtenbuch bei der Übergabe des Fahrzeuges übergeben. Da sind schon zahlreiche Leute, die das Auto davor genutzt haben eingetragen. Kilometerstand, Name und Datum.
Muss/Darf ich da auch etwas eintragen?
Oder ist das nicht mein Problem und Sache des Autohauses?
Die Eintragungen ähneln sich nämlich von Schriftbild und sind fast alle in Blockbuchstaben.
Das würde ich dem Autohaus überlassen. 🙂
Gruß Frank,
der noch nie ein Fahrtenbuch ausgefüllt hat wenn er sich ein Auto ausgeliehen hat.
Ok, aber ich dachte nur.
Das Autohaus muss die Daten ja auch dokumentieren.
Aber davon abgesehen hat mich schon gewundert, dass man mir mit meinen 21 Jahren überhaupt einen Leihwagen anbietet - auch noch einen so gut wie Neuwagen-A1 mit 4.000 Kilometern auf der Uhr.
Wir kennen ja die Vorurteile, dass junge Leute nur rasen mit den Autos und unvorsichtig sind.
Wir sind uns auch sicherlich einig, wenn man alleine unter 25 in ein Autohaus geht (insbesondere in eines der Premiumhersteller), dann wird man wohl eher nicht als Interessent ernst genommen.
Vielleicht kommt es aber auch drauf an, ob man sich für einen Golf oder einen Touareg interessiert...
Warum muss dieser thread eigentlich künstlich am leben gehalten werden? Muß unbedingt die 20-Seitenmarke geknackt werden?
Da braucht man sich nicht zu wundern wenn wegen jedem pups ein neues Thema erstellt wird, anstatt die sufu zu nutzen.
So, das musste jetzt mal raus.