Unfallgegner meldet sich nicht
Moin,
ich bin mir momentan nicht sicher, was ich machen soll, ist mein erster Unfall. Deswegen Frag ich einfach mal um Rat.
Schuldfrage ist ungeklärt beide Partien meinen Sie wären im Recht. Ich habe am gleichen Tag noch meinen Unfall meiner Versicherung gemeldet und hab im Formular angekreuzt, dass ich Schadensansprüche an die Gegnerische Versicherung stelle.
So nun ist seit 3 Monaten nichts passiert. Meine Versicherung hat mich nun angeschrieben, ob die gegnerische Versicherung meinen Schaden bereits bezahlt hat. Da ist aber nicht gekommen.
Ich habe daraufhin bei der gegnerischen Versicherung angerufen, und die meinten mir, zu dem Kennzeichen (Gegner) wäre kein Schaden erfasst worden.
Der Gegner meint aber zu mir, er hätte den Unfall gemeldet und wartet auf meine Versicherung.
Wie gehe ich nun vor? Muss ich den Schaden bei der gegnerischen Versicherung einfordern ?
Der Unfall wurde Vorort polizeilich erfasst.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von D3ZZ
Wiskey, Kaffe, Ihr Klauns, usw.
Einigen kommt die Rechtschreibreform schon sehr entgegen.
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bkj5
Das Vergnügen mit DA Direkt hatte ich vor kurzem auch. Klarer Fall, wie bei dir. Alles ging seinen Weg: Polizei, Gutachter, Anwalt. Die Sache zog sich 3 Monate: DA Direkt will nichts zahlen. Dann Anklage, Termin. Eine Woche vor Verhandlung eine Sinneswandlung, alle kosten werden von DA Direkt übernommen. So wird´s vermuttlich bei dir auch laufen. Wünsche es dir jedenfalls 🙂
kommt mir auch bekannt vor, in letzter Zeit fällt die DA Direkt bei eingentlich klaren Fällen wirklich negativ auf.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
kommt mir auch bekannt vor, in letzter Zeit fällt die DA Direkt bei eingentlich klaren Fällen wirklich negativ auf.Zitat:
Original geschrieben von bkj5
Das Vergnügen mit DA Direkt hatte ich vor kurzem auch. Klarer Fall, wie bei dir. Alles ging seinen Weg: Polizei, Gutachter, Anwalt. Die Sache zog sich 3 Monate: DA Direkt will nichts zahlen. Dann Anklage, Termin. Eine Woche vor Verhandlung eine Sinneswandlung, alle kosten werden von DA Direkt übernommen. So wird´s vermuttlich bei dir auch laufen. Wünsche es dir jedenfalls 🙂
der einzige der mir jetzt negativ aufgefallen ist, ist delle und seine ernährung.
abends flüssige kohlenhydrate geht gar nicht.
nur schnitzel ist auch nichts, alternativ mal tofu oder einen obstteller, KEINEN Obstler.
und wech
Zitat:
Original geschrieben von a6avant42
der einzige der mir jetzt negativ aufgefallen ist, ist delle und seine ernährung.
abends flüssige kohlenhydrate geht gar nicht.
nur schnitzel ist auch nichts, alternativ mal tofu oder einen obstteller, KEINEN Obstler.
Tofu und Obst = Dünnpfiff.........🙁
Zitat:
Original geschrieben von D3ZZ
ansonsten hier wie man es machen sollte:Als aller erstes die grünen rufen, egal was der jenige zu euch sagt, ruf die grünen an!
Meinst du jetzt die Partei oder die Gutachter der DEKRA (Delle bitte nicht meckern!)???
Zitat:
Dann kommen die jeder schildert seine version, dann sagen die grünen direkt wer recht hat wer nicht,
Woher sollen die das wissen?
Die waren doch beim Unfall nicht dabei, können somit garnicht Recht deuten beschweige denn Recht sprechen (das macht ja der Richter!).
Zitat:
jedenfalls beckommt man ien Protokol wo alles drin steht,
Hier in Thüringen schon mal nicht! Was mach ich denn dann!
Zitat:
der verursacher zahlt verwarngeld, wenn der nicht damit einverstanden ist dann beckommt der bußgeld, das eine oder andere ist einer schuldanerkennung gleich, das heißt muss er zahlen is er schuld vorm gesetz!
Ach so, wenn man ein Bußgeld zahlen soll oder man geht gegen ein Verwarngeld vor ist man eindeutig Schuld???
Was ist denn dann, wenn man in der Bußgeldsache Recht bekommt, weil man zu unrecht zahlen sollte? Muss dann die Versicherung trotzdem zahlen???
Zitat:
Der anwahlt, sendet der gegenverischerung eine Gutachten kopie und den Polizeilichen Protokol aus welchem klar hervorgeht wer wem was geltend zu machen hat und setzt denen eine 14 tägige Frist.
Das find ich am besten!
Delle du bist bald arbeitslos:
die Polizei schreibt jetzt schon in den Bericht wie teuer die Rep. +++ wird, dann braucht keiner mehr deine Gutachten!
Hoffentlich hat Delle nen guten Anwalth zur Hand, der gegen die Polizeiwillkür klagen kann😎
Zitat:
Ich, ich hab richtig glück ich streite mich derweil mit DA Direkt, klarer fall laut polizei, die Frist die mein Anwahlt setzte ist seit 2 wochen um, keine Reaktion, ich denke es wird vor gericht gehen, ich frage mich nur was die davon haben, die zahlen dann doch das 7 fache locker....
Da ist bestimmt was mit dem Polizeiprotokoll und dem Gutachten nicht stimmig!
Die rätzeln bestimmt noch ob sie die x-tausend aus dem Polizeibericht oder die y-tausend aus dem Gutachten zahlen sollen!
Oder hast du deinen Gutacher nach nach nem richtigen Anwalth gefragt und bis jetzt bei nem Familienanwalth gelandet.
Aber noch ein kleiner Tip, einfach wechslen geh zu nem Anwald!
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ich glaube die DA zahlt nicht, weil die nicht verstehen was er will.
Zitat:
Original geschrieben von D3ZZ
Bin zwar fast sicher das sich da alles geklärt hat, aber wer weiß...schreib doch wenn es sich erledigt hat, ansonsten hier wie man es machen sollte:Als aller erstes die grünen rufen, egal was der jenige zu euch sagt, ruf die grünen an!
Dann kommen die jeder schildert seine version, dann sagen die grünen direkt wer recht hat wer nicht, oder beide teilschuld oder so, jedenfalls beckommt man ien Protokol wo alles drin steht, der verursacher zahlt verwarngeld, wenn der nicht damit einverstanden ist dann beckommt der bußgeld, das eine oder andere ist einer schuldanerkennung gleich, das heißt muss er zahlen is er schuld vorm gesetz!
Dann fährt man zum Gutachter lässt ein Gutachten anfertigen, wichtig ist:
Frage dem Gutachter nach einem Verkehrsrecht Profi mit dem er zusammenarbeitet, ein Guter Gutachter hat immer ein Verkehrsrecht profi an seiner seite, immer.Nimm immer ein Anwahlt, immer, dem muss eh die gegenversicherung zahlen und man hat ein starken partner in der sache.
Der anwahlt, sendet der gegenverischerung eine Gutachten kopie und den Polizeilichen Protokol aus welchem klar hervorgeht wer wem was geltend zu machen hat und setzt denen eine 14 tägige Frist.
Normalerweise zahlen die meisten Versicherungen ca eine woche nach ablauf, gibt aber auch welche die, die nicht reagieren (HUK Coburg aka Kobolde) dann schickt der Anwahlt ein Anklageschreiben, dann zahlen sogar die kobolde beim anblick der Klageschrift.
Ich, ich hab richtig glück ich streite mich derweil mit DA Direkt, klarer fall laut polizei, die Frist die mein Anwahlt setzte ist seit 2 wochen um, keine Reaktion, ich denke es wird vor gericht gehen, ich frage mich nur was die davon haben, die zahlen dann doch das 7 fache locker....
Ah ha, jetzt weiß ich mehr!
Aber was soll ich anstellen wenn die Grünen blau sind!?! So wie hier.
Schön finde ich auch Deine Einstellung das Du Glück hast und Dich mit der DA Direkt streiten kannst. Ich finde es immer sehr langweilig wenn alles reibungslos läuft. Verrätst Du mir Deinen Trick wie ich das mit dem Streiten auch hin bekomme!?!
Am geilsten finde ich Deine Feststellung zu der Aussage mit den Kobolden. Die zahlen also sofort beim Anblick einer Klageschrift!?! Welcher Anwahlt (oder gibst du es an einen Staatsanwahlt, der ist noch besser 😉 ) fertigt solche Anklageschriften den? Den brauche ich auch, will ja auch in Zukunft diese Glück geniesen und mich streiten zu können.
Gott ihr seit so debile idioten hier....
Klar sagt die Polizei wer aus ihrer sicht schuld am unfall trägt und verwarnt dem jenigen auch und wenn der nicht einverstanden ist dann beckommt der bescheid von der bußgeldstelle, gegen welchem er sich dann gegebenfalls währen kann.
Wofür ruft man sonst die Polizei beim Unfall?
Sonst könnte man einfach paar fotos machen und sich dann ewig streiten.
Diese verwarnung steht dann im Protokoll vom Unfall und wird als beweis für unfallschuld angesehen und wenn es zur Gerichtverhandlung kommt, dann werden eben diese Polizeibeamte als Zeugen vorgeladen und dann erklären die es dem Richter warum die Ihren Unfallprotokoll so abgefertigt haben und was da passiert ist.
Und selbstverständlich kann es zur Anklage kommen falls die 14 tägige Zahlungsfrist der Gegnerversicherung fruchtlos abläuft, wie bei mir....
Wenn die Schuldfrage klar ist wie bei mir, dann muss die Gegnerversicherung es innerhalb von 14 tagen regulieren, kommt die dem nicht nach, hat man das recht sein Recht per Klage durch zu setzen (Urteil vom 30.03.2005; - 1 C 1787/04 -)
Diese wird dann per Anwahlt problemlos erwirkt.
Und hey hier der Gutachter mit wiskey im kaffe am morgens und bier am abends, ich glaube du bist schon seit Jahren arbeitslos und zu besoffen um das zu realisieren....vollpfosten.
Und alle die so behindert antworten wie schulkinder:
Ihr habbt ne delle in eurem Gehirn,
Ich bin mittendrin in so einer Sache mit Unfall sage aus erster hand wie es abläuft und Ihr Köpfe habt nix besseres zu tun als einfach gehässig zu sein....Ihr Klauns.
Zitat:
Original geschrieben von D3ZZ
Wiskey, Kaffe, Ihr Klauns, usw.
Einigen kommt die Rechtschreibreform schon sehr entgegen.
@D3ZZ
Du bekommst gleich eine passende Antwort, über die du ein wenig nachdenken wirst, versprochen....🙂
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
@D3ZZ
Du bekommst gleich eine passende Antwort, über die du ein wenig nachdenken wirst, versprochen....🙂
Aber speicher mal schön das Vollpfosten, nicht das es verschwindet :-)
*räusper*
Ich glaube es geht mit einigen durch hier! 😠
Ein gewisser User möge bitte mal umgehend seinen Posteingang kontrollieren.
Gruß MartinSHL
MT-Moderation
Vermutlich wird MartinSHL Dir inzwischen gesagt haben, was hier Sache ist. Aber bevor Du Dich weiter um Kopf und Kragen schreibst, geb ich Dir einen kleinen Tipp:
Anders als im Fahrzeugpflegeforum, in dem jeder behaupten kann, er wisse genau, wie man 20 Jahre alten Lack in 10 Sekunden wie neu aussehen lässt, geht es im Versicherungsforum um Leute, die bei der Abwicklung eines Unfallschadens Hilfe brauchen. Da geht es in der Regel um Geld und Stress und viel Unsicherheit, weil man ja -zum Glück- nicht dauernd in Unfälle verwickelt ist.
Darum machen sich hier Leute die Mühe zu antworten, die nicht gerade "mittendrin in einem Unfall" sind, sondern jeden Tag mit der Abwicklung von Unfallschäden zu tun haben, weil es ihr Job ist: Versicherungskaufleute, Sachverständige und Juristen.
Und was die Fragesteller hier ganz sicher nicht gebrauchen können, sind halbgare Weisheiten in dem Stil, den Du hier absonderst.
Also wäre mein, Tipp, DU liest hier ein wenig mit und erfährst vielleicht noch was für Deinen eigenen Fall, anstatt die Leute zu beleidigen, die Ahnung von der Materie haben.
Hafi
wen wir jetzt mal was topic schreiben könnten 😉
mir gehts nämlich "ähnlich". und zwar hab ich am 10. februar einfach gepennt und bin einer netten dame hinten drauf "gerollt" an einer ampel. also wirklich nur gerollt. an deren fahrzeug war kein schaden sichtbar, bei meinem auch net. hat halt nur einen "rums" gegeben. polizei wurde keine geordert.
ich hab der tante meine daten gegeben, versicherungsdaten etc. allerdings in der hektik vergessen ihre zu notieren. kennzeichen hätte ich. den ich hab bilder gemacht von dem fahrzeug.
bis heute hat sich weder bei mir noch bei der versicherung jemand gemeldet. ICH schätze das an dem wagen wirklich kein schaden ist (da war netmal n kratzer. ich schätze den aufprall auf vielleicht 1km/h). ich hab meinem unfallgegner damals auch gesagt das es ja alles kein problem ist. zuwas hat man den versicherungen...sie solle in ne werkstatt gehen sich das ganze anschauen lassen und sich dann bei mir oder meiner versicherung melden. und wiegesagt gemeldet hat sich keiner. den schaden hab ich meiner versicherung noch am selben tag gemeldet.
wie lange hat der gschädigte ein "recht" auf den schaden?! bzw WANN kann ich den fall als erledigt betrachten?
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
wie lange hat der gschädigte ein "recht" auf den schaden?!
Bis zum 31.12.2014, um genau 24.00 Uhr.
Erst dann sind die Ansprüche des Unfallgegners verjährt.
Wobei der Nachweis vom Anspruchsteller zu führen ist - und mit jedem Tage, welcher ins Land zieht, wird das natürlich für diesen schwieriger.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
bzw WANN kann ich den fall als erledigt betrachten?
Letztlich zum og. Datum.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Bis zum 31.12.2014, um genau 24.00 Uhr.Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
wie lange hat der gschädigte ein "recht" auf den schaden?!Erst dann sind die Ansprüche des Unfallgegners verjährt.
Wobei der Nachweis vom Anspruchsteller zu führen ist - und mit jedem Tage, welcher ins Land zieht, wird das natürlich für diesen schwieriger.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Letztlich zum og. Datum.Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
bzw WANN kann ich den fall als erledigt betrachten?
Es sei den es zieht sich durch unzählige Prozesse in die Länge.