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Unfallgegner meldet sich nicht

Moin,
ich bin mir momentan nicht sicher, was ich machen soll, ist mein erster Unfall. Deswegen Frag ich einfach mal um Rat.
Schuldfrage ist ungeklärt beide Partien meinen Sie wären im Recht. Ich habe am gleichen Tag noch meinen Unfall meiner Versicherung gemeldet und hab im Formular angekreuzt, dass ich Schadensansprüche an die Gegnerische Versicherung stelle.
So nun ist seit 3 Monaten nichts passiert. Meine Versicherung hat mich nun angeschrieben, ob die gegnerische Versicherung meinen Schaden bereits bezahlt hat. Da ist aber nicht gekommen.
Ich habe daraufhin bei der gegnerischen Versicherung angerufen, und die meinten mir, zu dem Kennzeichen (Gegner) wäre kein Schaden erfasst worden.
Der Gegner meint aber zu mir, er hätte den Unfall gemeldet und wartet auf meine Versicherung.
Wie gehe ich nun vor? Muss ich den Schaden bei der gegnerischen Versicherung einfordern ?
Der Unfall wurde Vorort polizeilich erfasst.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von D3ZZ


Wiskey, Kaffe, Ihr Klauns, usw.

Einigen kommt die Rechtschreibreform schon sehr entgegen.

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Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



wie lange hat der gschädigte ein "recht" auf den schaden?!

Bis zum 31.12.2014, um genau 24.00 Uhr.
Erst dann sind die Ansprüche des Unfallgegners verjährt.
Wobei der Nachweis vom Anspruchsteller zu führen ist - und mit jedem Tage, welcher ins Land zieht, wird das natürlich für diesen schwieriger.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

I
Ich darf ganz kurz verbessern: richtig muss es natuerlich muss es heissen bis 23:59 Uhr; denn was ist die nächste Uhrzeit die angezeigt wird?
Richtig: 01.01., 00:00 Uhr!
Original geschrieben von onkel-howdy
bzw WANN kann ich den fall als erledigt betrachten?


Letztlich zum og. Datum.

die welt soll doch am 21.12.2012 untergehen :)
im ernst....und was is das für n "krummes" datum?

Ganz einfach.
Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren, gerechnet zum Ende des Jahres, in welchem sich der Schaden ereignet hat.
Und damit ist dann eben am 31.12.2014 um 23.59 und 5999999 Sekunden (für die ganz Genauen:D) Schicht im Schacht mit Ansprüchen.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


... um 23.59 und 5999999 Sekunden (für die ganz Genauen:D) ...

59

,

99999 Sekunden um genau zu sein.

:)

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Ganz einfach.
Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren, gerechnet zum Ende des Jahres, in welchem sich der Schaden ereignet hat.
Und damit ist dann eben am 31.12.2014 um 23.59 und 5999999 Sekunden (für die ganz Genauen:D) Schicht im Schacht mit Ansprüchen.

ok vielen dank!

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