Unfallgegner meldet einen Altschaden bei meiner Versichrung
Hallo Zusammen,
kurze Einführung:
Wie oben schon genannt meldete der Unfallgegner trotz Schuldanerkenntnis einen alten Schaden, der nichts mit unseren Unfall zu tun hatte bei meiner Versicherung und macht somit Ansprüche geltend.
Das ding ist halt, dass er sein Kfz bereits verkauft hat aber das Gutachten uns noch vorliegt.
Kann man anhand der Bilder nachvollziehen, dass der Unfall nicht aus dem Unfall stammt, denn er damals mit mir verursacht hat oder besteht da keine Chance mehr?
Ich meine ich als Leihe sehe auf dem ersten Blick, dass dieser Schaden nicht durch ein Kft verursacht worden ist, sondern durch einen Stein oder Metall.
Meine Frage dazu wäre, kann ein Gutachter aus diesen Bilder erkennen das dieser Unfall so nicht übereinstimmt?
Danke im Voraus.
Beste Antwort im Thema
@ TE
Mach eine Strafanzeige bei der Polizei zu diesem Vorgang.
60 Antworten
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 4. Mai 2017 um 14:08:45 Uhr:
Zitat:
@Ilove schrieb am 4. Mai 2017 um 14:05:46 Uhr:
[.....]
Ist ein Unabhängiger Gutachter. Ist insoweit wichtig falls das ganz vor Gericht geht.
[.....]Anders gefragt, wer hat diesen Gutachter beauftragt und bezahlt?
Denn aktuellen? Denn bezahlt die Rechtschutzversicherung erstmal.
Wenn es rauskommt und das wird es, dass er nicht die Wahrheit gesagt hat, muss er die glaub 4000€ für den Gutachter bezahlen.
Zitat:
@Ilove schrieb am 4. Mai 2017 um 14:45:22 Uhr:
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 4. Mai 2017 um 14:08:45 Uhr:
Anders gefragt, wer hat diesen Gutachter beauftragt und bezahlt?
Denn aktuellen? Denn bezahlt die Rechtschutzversicherung erstmal.
[.....]
Ich meine den Gutachter, der morgen kommt. Wenn dieser von deiner Rechtsschutzversicherung beauftragt wurde ist dieser nicht unabhängig.
4.000 Euro für ein Gutachten? 😕
Sorry, aber so langsam glaube ich ist dieser Thread ein einziger Fake! 🙄
...das vielleicht nicht.. aber zumindest sorgt die Emotion in dem Fall für reichlich Verwirrung....verbunden mit der Tatsache das bröckchenweise zusätzliche Infos kommen.
Ich bin jedenfalls gespannt wie das ausgeht.
Zumindest solltest du @Ilove die Möglichkeit einplanen das das zuerst erstellte Gutachten der Versicherung evtl. doch eine gewisse Teilschuld deinerseits ergab und ein paar Euro auch an dir hängenbleiben. Ein Gutachter kann aus einem Schadensbild schon so einiges ablesen. Und ansonsten .... wenn du und der Unfallgegner jeweils alleine wart ohne weitere Zeugen.... ist wahrscheinlich letztlich nur relevant zu wessen Aussagen am Ende das Gutachten passt. So heut und morgen wird das noch keine Ergebnisse liefern. Ich denke da wirst du noch ne Weile "Spaß" haben....
Wird schon schief gehen...
Zitat:
@Karliseppel666 schrieb am 4. Mai 2017 um 16:45:18 Uhr:
... ist wahrscheinlich letztlich nur relevant zu wessen Aussagen am Ende das Gutachten passt.
Wieso irgnoriert ihr das schriftliche Schuldeingeständnis eigentlich?
Das ist doch sicher nicht völlig unbrauchbar.
Gruß Metalhead
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...das hab ich ja gelesen. Ich frag mich inwiefern sowas rechtlich belastbar ist... wenn dein Unfallgegner nachher glaubhaft machen will er hätte im Schock leichtfertig was unterschrieben. Dann geht's ja doch wieder Aussage gegen Aussage. .. mh.... @berlin-paul Inwiefern ist denn solch ein unterschriebener Wisch in Stein gemeißelt?
Zitat:
@Karliseppel666 schrieb am 4. Mai 2017 um 16:56:00 Uhr:
...das hab ich ja gelesen. Ich frag mich inwiefern sowas rechtlich belastbar ist...
Ich wurde von meinem Fahrlehrer gewarnt sowas zu unterschreiben.
Nach seiner Aussage zahlt man dann eine evtl. Teilschuld des Unfallgegners selber.
Bei einer Gerichtsverhandlung weiß man natürlich nie was raus kommt, aber das Schreiben würde ich schon weiterleiten (Versicherung/Anwalt/Polizei).
Gruß Metalhead
Ja das sollte man natürlich machen.... schaden kann das sicher net..
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 4. Mai 2017 um 16:49:44 Uhr:
Wieso irgnoriert ihr das schriftliche Schuldeingeständnis eigentlich?
Das ist doch sicher nicht völlig unbrauchbar.
Das liegt daran, dass die Sachlage hier weiter vollkommen undurchsichtig ist.
Es ist ja nicht heraus zu bekommen, was der "Unfallgegner" der Versicherung überhaupt gemeldet hat.
Bezieht er sich auf den Unfall vor einem Jahr, wie es der TE hier andeutet:
Zitat:
@Ilove schrieb am 4. Mai 2017 um 14:05:46 Uhr:
Er hat, wie vermutet den Schaden nachträglich meiner Versicherung gemeldet, diese wusste nicht das wir einen Unfall gehabt haben da ich ja diesen Unfall meiner Versicherung nicht melden musste.
Oder hat er doch einen ganz anderen Unfall gemeldet, wie er es hier sagt:
Zitat:
@Ilove schrieb am 3. Mai 2017 um 18:12:27 Uhr:
Dieser Schaden, denn er gemeldet hat, hat mit unserem Unfall rein garnichts zu tun.
Wenn es der erste Fall ist, dann fragt man sich schon, warum eine Versicherung einen Unfall, der schon ein Jahr her ist, einfach so reguliert und das auch noch, ohne den Versicherungsnehmer zu befragen. Das klingt alles für mich nicht glaubhaft.
In letzterem Fall ist das Schuldeingeständnis natürlich wertlos, da es ein anderer Unfall ist.
Und dann soll es auch noch ein Vorschaden sein, den er da gemeldet hat, also noch nicht einmal der Schaden, der beim Unfall entstanden ist.
Zum Schuldeingeständnis: Wenn man so etwas schon unterschreibt, dann sollte nicht so etwas schreiben wie, "wir hatten einen Unfall und ich war schuld", sondern z.B. "der Unfallgegner bremste aufgrund dessen, dass der Verkehr vor ihm stockte und ich fuhr ihm hinten drauf aufgrund meiner Unaufmerksamkeit".
Letzteres ist nur eine Schilderung der Tatsachen, führt aber faktisch dazu, dass die Schuld klar ist.
Hinzu kommt noch, dass die gegnerische VS den Schaden bereits beglichen hat.
Im Nachhinein fällt dann dem Gegner ein:
Ach ne, so war das gar nicht........
Interessant wäre die Schilderung des Gegners auf dem Unfallbogen vom letzten Jahr.
Ob der Anwalt den Bericht einfordern kann?
Zitat:
@Karliseppel666 schrieb am 4. Mai 2017 um 16:56:00 Uhr:
...das hab ich ja gelesen. Ich frag mich inwiefern sowas rechtlich belastbar ist... wenn dein Unfallgegner nachher glaubhaft machen will er hätte im Schock leichtfertig was unterschrieben. Dann geht's ja doch wieder Aussage gegen Aussage. .. mh.... @berlin-paul Inwiefern ist denn solch ein unterschriebener Wisch in Stein gemeißelt?
Als Privaturkunde ist das schon erstmal eine Bank. Wem das Gericht Glauben schenkt, hängt von vielen Dingen ab. Die Beweislast, das Anerkenntnis zu erschüttern, liegt bei dem, der das Schuldanerkenntnis unterschrieben hat.
Ich habe den Eindruck, der TE lässt da einiges in seiner Aufregung aus und hat den Kopf grad mit anderen Dingen voll. Daraus erwächst der leicht irritierende Eindruck hier.
Das glaub ich ehrlichgesagt auch. Erstmal abwarten was kommt...
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. Mai 2017 um 17:19:34 Uhr:
Das liegt daran, dass die Sachlage hier weiter vollkommen undurchsichtig ist.
Das stimmt.
Zitat:
Wenn es der erste Fall ist, dann fragt man sich schon, warum eine Versicherung einen Unfall, der schon ein Jahr her ist, einfach so reguliert und das auch noch, ohne den Versicherungsnehmer zu befragen.
Hat sie ja gar nicht.
Zitat:
@Ilove schrieb am 3. Mai 2017 um 18:12:27 Uhr:
Versicherung hat den Betrag noch nicht ausgezahlt, aber meine % bereits erhöht.
Gruß Metalhead
So Leute,
erstmal danke für die Ratschläge.
Bin soweit aus der Sache raus.
Der gemeldete Schaden hat mit mir nichts zu tun, wurde heute von einem DEKRA Gutachter bestätigt.
Er sei wohl gegen eine Leitplanke gefahren oder so, zumindest meint es der Gutachter so.
Die Sache geht trotzdem vor Gericht, allerdings nicht mehr im zivilen Bereich.
Mein Anwalt meinte iwas von §263 StgB oder so.
Und ja der Gutachter samt Arbeit und Aussage vor Gericht kostet seine 4.000€.
Halt uns trotzdem mal auf dem Laufenden ob deine Versicherung wieder in deinem Interesse deine Prozente gesenkt hat...
Manche Dinge die schon am Anfang nach Betrug klingen, sind es dann tatsächlich auch... getreu dem Motto "Das Schöne an Stereotypen ist, das sie so oft zutreffen."