Unfallgegner äussert sich nicht zum Unfall.
Hallo zusammen,
ich hatte Anfang Juni ein Unfall mit einem DPD Transporter. Mir wurde gleich am nächsten Tag ein Leihwagen gestellt und ein Gutachter hat sich den Wagen auch sehr zeitnah angeschaut. Ergebnis: wirtschftl. Totalschaden.
Nun sind seitdem 2 Wochen vergangen und ich hab lt. Versicherung kein Anspruch mehr auf den Leihwagen.
Jedoch hat sich das Transportunternehmen bzw. der Fahrer ( der nichtmal deutsch kann) bislang nicht zum Unfallhergang geäussert. Laut Versicherung hat das Transportunternehmen nun nochmal eine Frist von 2 Wochen um sich zu dem Unfall zu äußern und bis ich mein Geld bekomme.
Hat jemand damit Erfahrung? Ohne das Geld kann ich mir kein Auto kaufen, aber ich bin mehr oder weniger auf ein Auto angewiesen...
Beste Antwort im Thema
In der Regel ignoriere ich solche Provokateure und Stänkerer, da ihre Beiträge einfach nur strunzdumm sind.
Auf persönliche Pöbeleien muss ich aber doch ab und an reagieren...
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35 Antworten
Zitat:
@lemonshark schrieb am 15. Juni 2018 um 11:09:07 Uhr:
Oh, welch gesammelte Weisheiten....
Die 6 Wochen Frist steht wo?
Und selbstverständlich wird die Versicherung letztlich auch ohne Äußerung des VN zahlen (müssen).
Hier haben wir einen Fall, der dringend nach einem kompetenten Anwalt schreit. Gerade die Frage nach der Zeitspanne, für die das Ersatzfahrzeug zusteht, ist leider nicht ganz einfach zu beantworten. Der Anwalt sollte das aber können.
Steht in der Bibel
Zitat:
@rrwraith schrieb am 15. Juni 2018 um 13:02:34 Uhr:
Zitat:
@beachi schrieb am 15. Juni 2018 um 12:31:56 Uhr:
Selbstverständlich werden auch ohne klare Haftung Leihwagen vermittelt. Dem Anspruchsteller wird dann eben klar mitgeteilt, dass die Übernahme der Mietwagenkosten von der Haftung abhängen. Das ist gängige Praxis.
Du als Versicherungsmitarbeiter müsstest eigentlich wissen, dass dies versicherungsfremdes Geschäft ist und damit per Gesetz verboten!
Auftraggeber und Rechnungsempfänger ist immer der Anspruchsteller. Oder denkst du ernsthaft, Versicherungen halten sich neuerdings Leihwagen vor? (Wobei das sicher ein klasse Geschäftsmodell wäre...) Im Übrigen, deine Kollegen greifen auch gern darauf zurück! Beste Grüße!

Zitat:
Hat jemand damit Erfahrung? Ohne das Geld kann ich mir kein Auto kaufen, aber ich bin mehr oder weniger auf ein Auto angewiesen...
Sollte man der VS sehr zeitnah mitteilen...
Auch ich würde in diesem Fall zum Anwalt gehen, der zumindest sofort die Reparaturfreigabe anmahnt.
Zitat:
@UliBN schrieb am 15. Juni 2018 um 17:00:57 Uhr:
Auch ich würde in diesem Fall zum Anwalt gehen, der zumindest sofort die Reparaturfreigabe anmahnt.
...beim witschaftl. Totalschaden? ??

Siehe 1.Posting


Mein Fehler.
Was soll überhaupt eine "Reparaturfreigabe" sein?
Ich kenne nur einen Reparaturauftrag.
Wenn man keine Ahnung hat, passt das. Den Auftrag erteilt der Auftraggeber. Und das ist nicht die Versicherung, sondern ein Kunde. Und die Freigabe erteilt in der Regel die Versicherung, wenn sie selbst keine weiteren Einwände hat. So einfach ist die deutsche Sprache, aber anscheinend nicht für alle. Am besten, wieder sein eigenes Weltbild auch hier zurechtlegen.
Du darfst Dir gerne auch die Erlaubnis für den Gang zum Klo von der Versicherung holen.
Normale Menschen entscheiden selbst, was sie tun und wie sie mit ihrem Eigentum verfahren.
Wenn Du mit diesem Weltbild nichts anfangen kannst, ist das ausschließlich Dein Problem...
Leider gehst Du aufgrund eigener eigenmächtiger Klositzung nicht auf Deine fehlende Differenzierungfähigkeit auf Grundlage der Kenntnisse der deutschen Sprache ein.
Ich weiß ja nicht, was Du nehmen musst, aber sprich bitte unbedingt mit Deinem Arzt.
Die Dosierung ist entweder zu hoch oder zu niedrig...
hi
Da der Unfall ja mit einen beteiligten Firmenwagen war ist ja die Polizei mit im Spiel und die Versicherung wird Akten anfordern und dann werden die den Unfall bewerten und zu einem Ergebnis kommen bestehend aus Polizeibericht /Schilderung der Beteiligten und Gutachter. Ob dann das für den anderen Beteiligten in seinem Sinne ausfällt oder nicht ist was anders . Und wenn er mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist kommt der lange Klage weg.
Und das kann alles dauern. Bei Klarem Schaden gegen Gerichte von 2-3 Wochen aus aber es gibt auch Urteile die sagen es kann 4-6 Wochen dauern und bei Unklaren Verhältnissen noch mehr.
Siehe mal
https://www.haufe.de/.../...rsicherung-die-zeit-lassen_210_117110.html
Zitat:
@rrwraith schrieb am 16. Juni 2018 um 12:54:43 Uhr:
Ich weiß ja nicht, was Du nehmen musst, aber sprich bitte unbedingt mit Deinem Arzt.
Die Dosierung ist entweder zu hoch oder zu niedrig...
Jedenfalls kennst Du Dich mit Fäkalien sehr gut aus!
Zitat:
@UliBN schrieb am 17. Juni 2018 um 01:24:32 Uhr:
Jedenfalls kennst Du Dich mit Fäkalien sehr gut aus!
Seit ich Deine Beiträge lese...

Ihr Beiden mögt euch auch besonders gut leiden....
- was man so liest