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Unfallfrei verkauft - aber Unfallschaden entdeckt

VW Polo 4 (9N / 9N2 / 9N3)
Themenstarteram 10. Mai 2011 um 20:26

Hallo!

Ich bin neu hier und hoffe, Rat bei euch zu finden.

Ich habe letzte Woche von einem Privatverkäufer einen VW Polo 1.4 tdi mit Baujahr 08/2006 gekauft. Ich habe 7.500,- Euro bezahlt. Der Verkäufer hat mir mündlich mehrmals versichert, dass das Auto unfallfrei ist. Also habe ich darauf bestanden, dass diese Aussage auch schriftlich im Kaufvertrag festgehalten wird - was er auch dann getan hat. Nun haben sich mehrere Freunde und Bekannte sich mein Auto angesehen und die sagen alle, es hatte definitiv einen Unfall. Die Spaltmaße an der Motorhaube ist links verzogen und daher nicht mit dem anderen Spalt rechts identisch.

Nun ist meine Überlegung: Nächste Woche zu DEKRA zu fahren, um mir ein Gutachten erstellen zu lassen.

Meine Frage: Habe ich Chancen, ein Teil des Kaufbetrages zurück zu fordern? Ich meine, das ist doch arglistige Täuschung, oder?.... Wie lange dauert die Verjährungsfrist?

Ich muss noch dazu sagen, dass ich jetzt 3. Hand bin. Angeblich habe die 1. Hand meinem Verkäufer das Auto auch als unfallfrei verkauft. Gibt es Chancen, bei deren Versicherung herauszufinden, ob ein Unfall mit diesem Wagen abgewickelt wurde? Was kann ich tun?

Für eure Antworten bin ich sehr sehr dankbar. Denn ich finanziere das Auto über meine Bank und für mich sind 7.500,- ne Stange Geld.

Viele Grüße

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11 Antworten

Kontakte doch erstmal die Werkstatt, die im Scheckheft die Wartungen gemacht hat.

Themenstarteram 10. Mai 2011 um 20:48

Zitat:

Original geschrieben von Bommel

Kontakte doch erstmal die Werkstatt, die im Scheckheft die Wartungen gemacht hat.

Danke das ist eine gute Idee! Lohnt es sich denn, ein Gutachten von der DEKRA zu holen?

Wenn ein Unfallschaden bei VW repariert wurde weiß das der Zentralcomputer des :)!

Das ist der erste Schritt. Wenn Du darüber nichts herausbekommst musst Du erstmal vom Fachmann (Dekra) klären lassen ob ein Unfall vorlag.

Dann wirds schwierig, weil Du nachweisen musst, dass dieser beim 2. Halter aufgetreten ist.

Es kann ja sein, dass der vom 1. Halter schon angelogen wurde...

Hast Du eine kostenlose Erstberatung bei Deiner Rechtsschutz?

Viel Glück

Stefan

"Die Spaltmaße an der Motorhaube ist links verzogen und daher nicht mit dem anderen Spalt rechts identisch. "

Allein daraus würde ich noch nicht auf einen Unfall schließen. GGfl. wurde nur die Motorhaube (Lackierung Steinschlag o.ä.) bei einer Reparatur abgebaut und nicht mehr sauber eingepasst. Oder der Kotflügel war mal ab und nicht sauber eingebaut.

Neben den frühreren Werkstätten würde ich mir mal

- die Schraubverbindungen der Kotflügel ansehen, ob die Lackschicht drumherum darauf schließen lässt, dass die mal gelöst waren

- nach Lacknebeln im Motorraum suchen

- Blechanschlüsse (vorallem die Dichtmasse prüfen, ob die optisch gleich aussehen)

Es bietet sich auch an, im nächstgelegenen VW Autohaus mal vorstellig zu werden und sich als potentiellen Neukunde vorzustellen (am besten KFZ Schein in Kopie gleich mitnehmen für deren Datenbank). Das heißt ja nicht, dass Du da zukünftig hingehen musst.

Dann einfach mal fragen, ob die den Wagen kurz mal anschauen könnten, weil Du von Bekannten darauf aufmerksam gemacht worden bist und nun etwas verunsichert bist.

 

Unser Corsa wurde auch schonmal vorne lackiert. Ich bin eigentlich froh über den neuwertigen und dickeren Lackaufbau und die Steinschlagfreiheit - solange es vernünftig gemacht ist.

Themenstarteram 11. Mai 2011 um 7:51

Zitat:

Original geschrieben von CheBu

 

Hast Du eine kostenlose Erstberatung bei Deiner Rechtsschutz?

Viel Glück

Stefan

Hmm... ich habe eine Verkehrsrechtschutzversicherung. Bringt die mich auch weiter?

am 11. Mai 2011 um 8:07

Mach dich erstmal beim Händler "schlau" bevor du Geld in ein (evtl. unnötiges) Gutachten investierst. Wenn man sich in diversen Neuwagenforen umschaut so kommt es gar nicht selten vor das gerade Heck/Frontklappen nicht richtig mittig eingesetzt sind (sind ja "nur" von Menschenhand geschraubt) und das dort die Kunden zum Händler gehen und dies auf Garantie richten lassen (was der Händler auch tut).

 

Wenn dem Vorbesitzer das nicht wichtig war oder gar nicht aufgefallen ist dann könnte das durchaus schon "ab Werk" sein ... also erstmal informieren (wo es nix kostet) und dann kannst du immernoch ein Gutachten erstellen ...

 

Vorsicht ist immer bei vermeintlichen Experten (Opa, Oma, Vatter, Muddi und Onkel Heiner) geboten die natürlich immer sofort sehen: "Dat kann nur vom Unfall komm" ...

 

Nichts für Ungut, will dir nur Kosten für die DEKRA ersparen und nicht immer ist die Welt böse und gemein ;) !

Der Austausch eines geschraubten Karosserieteils gilt nicht als Unfallschaden.

Ein neuer Kotflügel oder Motorhaube oder Tür...muß nicht als Unfallschaden deklariert werden.

Anders, wenn an der Karosserie gerichtet wurde oder neue Teile eingeschweißt...egal wieviel da verbogen war...muß es angegeben werden.

Wurde der Kotflügel nur ausgebeult, gespachtelt und lackiert...dann gilt es als Unfallreparatur!!!:o

Gehen wir jetzt mal von einem tatsächlichen Ufallschaden aus, der beim 1. Besitzer repariert wurde...und der 2. Besitzer tatsächlich nichts davon weiß...dann hat der 2. Besitzer das Recht, vom 1. Besitzer einen Preisnachlass zu bekommen. Den kann er dann direkt an den 3. Besitzer weiterreichen.:)

Heutzutage hat jede Werkstatt ein Lackschichten-Meßgerät.

Wird eine Lackierung festgestellt, dann sollte man mal nachprüfen, was da genau gemacht wurde.:)

Direkt zum Anwalt rennen und die grosse Welle machen ist absolut nicht nötig....kann man immer noch machen, wenn es tatsächlich ein Unfall war.:)

Wenn er bei VW Scheckheft gepflegt wurde,dann lass Dir mal die Rephistorie des Fahrzeuges zeigen.Meist gehen die Leute dann auch zum Händler hin um den Wagen zu reparieren wenn sie dort das Scheckheft gepflegt haben...

@ linear cycle

Ich würde mich vor solchen posts mal über die Definition unfallfrei und Unfallwagen schlau machen. (Ansonsten landest du auch als potentieller Verkäufer mit solchen Aussagen "auf der Nase")

@TE

Hier noch ein interessantes Urteil, wonach sicher der Privatverkäufer trotz Zusicherung frei machen konnte. Prüfe also erstmal, ob es wirklich ein richtiger Schadeen war oder nur ein Montagefehler...

Themenstarteram 12. Mai 2011 um 19:34

Zitat:

Original geschrieben von Antoni

Wenn er bei VW Scheckheft gepflegt wurde,dann lass Dir mal die Rephistorie des Fahrzeuges zeigen.Meist gehen die Leute dann auch zum Händler hin um den Wagen zu reparieren wenn sie dort das Scheckheft gepflegt haben...

nein wurde woanders scheckheft gepflegt

Themenstarteram 12. Mai 2011 um 19:36

Zitat:

Original geschrieben von Bommel

Prüfe also erstmal, ob es wirklich ein richtiger Schadeen war oder nur ein Montagefehler...

ok mache ich. danke

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