unfallfrei laut vertrag verkäfer will nichts übernehmen
hallo leute ich habe mir vor par wochen einen 7er e38 gekauft privat laut verkäfer einwandfrei das auto und tip top unfallfrei
in vertrag steht auch unfallfrei
hab jetz volgendes problem also
nach eine stunde fahrt geht mein rückwerts gang nicht lenkrad wird schwer zu lenken beim stehen
und hab heute heraus gefunden das der auto nicht unfallfrei ist
hab den verkäfer angerufen er meinte er habe das auto auch unfallfrei gekauft und er will für nichts übernehmen
und das war nichts bei ihn soo das mit der rückwerts gang
sobald das auto kalt ist geht alles einwandfrei
wie stehen jetz meine chancen über gericht?
SORY FÜR DIE RECHTSCHREIBUNG
Gruß
Beste Antwort im Thema
Was hat der Rückwärtsgang etc. mit dem verschwiegenen Unfallschaden zu tun? Wenn ich sowas lese, klingeln die Alarmglocken.
Viel Spass mit Gutachen, Rechtsanwalt und Gericht.
Hast Du eine RSV? Wenn nicht - Glück auf. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Bei so einem alten Auto ist die Historie nicht nachzuvollziehen.
DU musst dem VK beweisen, dass er fälschlich gehandelt hat.
Grundsätzlich hat man natürlich auch Anspruch auf ein unfallfreies Auto.
Dass Du den Schaden entdeckt hast, interessiert niemand, es sei denn, Du bist Sachverständiger.
Also führt Dich Dein erster Weg zur DEKRA, die ein Gutachen fertigen, danach zum Anwalt und dann wirst Du in einem Jahr etwa wissen, woran Du bist.
Muß der VK das Auto zurücknehmen, wird Dir aber jeder KM den Du fährst mit dem Auto vom Kaufpreis abgezogen.
Solltest Du den Fall verlieren und keine RSV haben, dann hättest Du Dir gleich einen viel neueren 7er kaufen könnnen.
Ob der Rückwärtsgang geht oder nicht ist Dein Problem. Du ahst von Privat gekauft und wenn Gewährleistung ausgeschlossen ist, ist das bei so einem alten Auto eben Risiko.
Das sind genau die Gründe warum es mir graut, an Privatleute zu verkaufen. Nach einer Woche fällt das tollste Auto plötzlich auseinander und alle wollen ne Million verdienen 😁
22 Antworten
Du solltest erstmal klären, ob der Verkäufer den Wagen auch "Unfallfrei" gekauft hat. Es kann ja sein, dass ihm der Wagen auch so verkauft wurde. Als nächstes solltest du genau klären, welcher Unfallschaden vermeintlich vorhanden war. Schalte einen Anwalt ein, der sollte die Angelegenheit klären können. Ve rgiss aber nicht, dass die Beweislast bei dir liegt....
schaden rechte seite wo der tank deckel ist hab heute zufällig die bremslicht geweckselt und den schaden endeckt das der repariert würde
hab den verkäfer heute angerufen er meinte er habe das auto auch unfallfrei gekauft
Gruß
Was hat der Rückwärtsgang etc. mit dem verschwiegenen Unfallschaden zu tun? Wenn ich sowas lese, klingeln die Alarmglocken.
Viel Spass mit Gutachen, Rechtsanwalt und Gericht.
Hast Du eine RSV? Wenn nicht - Glück auf. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Bei so einem alten Auto ist die Historie nicht nachzuvollziehen.
DU musst dem VK beweisen, dass er fälschlich gehandelt hat.
Grundsätzlich hat man natürlich auch Anspruch auf ein unfallfreies Auto.
Dass Du den Schaden entdeckt hast, interessiert niemand, es sei denn, Du bist Sachverständiger.
Also führt Dich Dein erster Weg zur DEKRA, die ein Gutachen fertigen, danach zum Anwalt und dann wirst Du in einem Jahr etwa wissen, woran Du bist.
Muß der VK das Auto zurücknehmen, wird Dir aber jeder KM den Du fährst mit dem Auto vom Kaufpreis abgezogen.
Solltest Du den Fall verlieren und keine RSV haben, dann hättest Du Dir gleich einen viel neueren 7er kaufen könnnen.
Ob der Rückwärtsgang geht oder nicht ist Dein Problem. Du ahst von Privat gekauft und wenn Gewährleistung ausgeschlossen ist, ist das bei so einem alten Auto eben Risiko.
Das sind genau die Gründe warum es mir graut, an Privatleute zu verkaufen. Nach einer Woche fällt das tollste Auto plötzlich auseinander und alle wollen ne Million verdienen 😁
eine rechtschutzversicherung habe ich laut vertrag unfalfrei
das auto ist aber nicht unfallfrei es ist nicht zu übersehen wen ich denn tepich zu seite mache bei der baterie
Gruß
Hättest du vor dem Kauf prüfen müssen. Von Privat hat man nahezu NULL chancen irgendetwas durchzusetzen. Du musst beweisen das er die Schäden vorsätzlich verschwiegen und vertuscht hat, das ist nahezu unmöglich. Der Verkäufer, sofern kein Händler und kein Mechaniker muss ja nichts gewusst haben, ist sozusagen leie und damit vom Gesetz her geschützt.
Versuch dich einmal mit deinem Anwalt zu beraten.
wenn er nicht weiß dass es unfallfrei ist dann schreibt mann auch nicht in denn vertrag unfallfrei
werde mich mit denn alten vorbesitzer in kontakt setzen der weißt bestimmt wie er ihn verkauft hat als unfall wagen oder nicht
Was machst du wegen einen so alten Auto so ein Geschiss ? Du hättest einfach vorher besser schauen müssen .Jetzt wo was nicht so geht wie es sollte kommst du mit Umtauschen /Wandeln . Aus genau diesen Gründen schaue ich immer mir die Leute an denen ich einen Wagen verkaufe .Wenn ich den Ärger nur rieche verkaufe ich mal besser nicht
der wievielte besitzer bist du ? ich hoffe mal stark der dritte,sonst kannst du dir die ganze arbeit so oder so sparen.
und auch ich frage mich,warum man bei so einem alten karren solch einen aufstand macht. wie stark ist denn der schaden? bzw was hast du denn da deiner meinung nach für anzeichen entdeckt?
getriebe schaden um die 2000€
dan der unfall was angeblich unfallfrei ist in vertrag angekreuzt
7400€ hab ich den wagen bezahlt
217 tausend han der wagen runter
den unfall habe ich endeckt hinten rechts würde schlecht gemacht man sieht die spuren von schleifen bzw schlecht gespachtelt und geschliefen und beim tanken ist mir auch aufgefahlen das ich die pisto sehr viel mals drucken mus damit der tankt klapt ürgend wie nicht richtig
ich bin der 4 besitzer
Gruß
der getriebeschaden allerdings ist bei dir entstanden (alles andere musst du beweisen!)
und das dort geschliffen oder gespachtelt wurde muss nicht gleich auf einen unfall hindeuten,das müsste eben ein gutachter feststellen,bis dahin ist alles nur eine vermutung.
und wenn du der vierte besitzer bist,gibt es ja noch einen weiteren bei dem der "unfall" entstanden sein könnte.
ja das kann sein aber wen er nicht weist dan schreibt man auch nicht unfallfrei
sondern von vorbesitzer unfalfrei gekauft
hab das hier gefunden ich hoffe das ist noch aktuell
Unfallfrei - Angabepflicht im Kaufvertrag
Ab wann, bzw. ab welchen Schaden besteht eine Angabepflicht im Kaufvertrag?
Kleiner RemplerDenkt man an einem Verkauf des eigenen Fahrzeuges muss man die eventuell gewesenen Schäden des Fahrzeuges angeben und dazu zählen auch so manche für nichtig gehaltenen kleineren Unfällen. Grundsätzlich gilt: ist bei vorhergegangen Unfällen die Karosserie des Fahrzeuges nie beschädigt worden, kann man es im Kaufvertrag als Unfallfrei titulieren, was aber trotz allem nicht bedeutet das ein Auto tatsächlich Unfallfrei ist.
Schäden die z.B. durch leichte Parkrempler passieren, also Schäden wie abgerissene Spiegel, geringfügige Deformationen, kleinere Karosserie- oder Lackschäden werden als Bagatellschaden bezeichnet und müssen nicht mit angegeben werden.
Als Unfallwagen muss ein Fahrzeug erst betitelt werden wenn ein Blechschaden an der Karosserie, oder Cassis vorliegt.
Bei einem Auffahrunfall mit beschädigter Stoßstange wird es komplizierter. In der Regel kann man davon ausgehen, das ein Stoßfänger der sich ohne Probleme reparieren lässt, nicht ein Fahrzeug zu einem Unfallwagen machen. Sollte allerdings getauscht (Stoßfänger, Motorhaube, Kotflügel) werden, ist es juristisch gesehen ein Unfallwagen und muss somit im Kaufvertrag angegeben werden.
Als Unfallwagen muss auch ein Fahrzeug angegeben werden wenn große Kratzer (z.B. über die gesamte Fahrzeuglänge) durch Lackierarbeiten ausgebessert wurden.
Wichtig:
Auch wenn ein Schaden Fachgerecht repariert wurde und somit nicht zu erkennen ist muss dieses beim Verkauf des Fahrzeuges in den Kaufvertrag angeben. Wer einen reparierten Schaden im Kaufvertrag verschweigt, macht sich strafbar. Denn ein Unfall vermindert den Gegenstandswert eines Fahrzeuges und fällt damit unter dem Delikt „Betrug“! Zudem kann der Käufer wegen dieser arglistischen Täuschung, das Fahrzeug zurückgeben und sein Geld verlangen. Dies gilt sowohl für Händler als auch für private Verkäufe.
Du musst das alles beweisen. Was ist wenn der Tankdeckel(stutzen) rostig war und dieser so repariert worden ist, dann wars kein Unfall und du hast ne menge Kohle an gutachten und was weiss ich noch was reingesteckt.
Nimms wie ein Mann, bist halt etwas auf die Schnautze gefallen, passiert jedem mal, schlucks runter, fahr zu ZF Dortmund und lass das Getriebe richten und freu dich übers Auto, alles andere kostet dich Geld und deine Nerven.