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Unfallauto über Restwert verkaufen

Themenstarteram 16. September 2016 um 18:11

Guten Tag,

mein Vater hatte vor kurzem einen Unfall gehabt. Die Schuldfrage ist noch nicht geklärt.

Ich kenne mich damit nicht so gut aus und frage deswegen hier.

Laut Gutachten ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Gutachter hat das Auto in eine Restwertbörse gestellt und einen Restwer von 500€ raus. Das ich nicht an den höchstbietenden verkaufen muss, weiß ich. Sagen wir aber, ich habe jemanden gefunden der mir z.B. 1000€ für das Auto zahlen würde. Dürfte ich das überhaupt verkaufen? Muss die Versicherung davon wissen, dass ich das Auto über Restwert verkauft habe?

Danke für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Moin,

bitte tut euch selbst den Gefallen und seht nun nicht hinter jedem neuen Beitrag gleich unseren bekannten Mehrfachhaccount. Und wenn ihr meint einen Verdacht zu haben überlasst es bitte der Moderation dieses zuerst zu prüfen. Wir handeln bei entsprechenden Beweisen auch recht zügig.

Versaut aber mit eurer (zumindest kommt es mir aktuell so vor ;)) Paranoia nicht die Threads. Dann gewinnt nämlich der Störer hier und das wollen wir ja nicht.

Grüße

Steini

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am 17. September 2016 um 8:37

Aber ist das nicht alles eine eher theoretische Frage? Wie wahrscheinlich ist es wohl den Wagen zu deutlich höheren Wert loszuwerden als vom Gutachter veranschlagt?

 

Paul....den Gedanken hattest 3min früher

:)

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 17. September 2016 um 10:37:36 Uhr:

Aber ist das nicht alles eine eher theoretische Frage? Wie wahrscheinlich ist es wohl den Wagen zu deutlich höheren Wert loszuwerden als vom Gutachter veranschlagt?

Paul....den Gedanken hattest 3min früher

Mal davon ab ob das hier überhaupt Ernst ist...Was ist den hier los?:confused:

Ja, es ist sehr Wahrscheinlich, es finden sich eigentlich innerhalb von Minuten über kleinanzeigen Aufkäufer die mehr bezahlen als die Restwertgebote aus den Gutachterbörsen...

Kommt aber evtl. auch auf das Auto an, mal als Beispiel aus der Family: Verunfallter Alfa gab laut Gutachten noch 350 EUR, 1 h nach kleinanzeigen Anzeige rief ein Pole an und holte noch am gleichen Tag ab, ohne weiteres handeln gab es 600€ Bar auf die Hand...;)

Themenstarteram 17. September 2016 um 11:58

Danke für die Antworten.

Ich erledige das nicht für meinen Vater. Der macht das selbst. Ich frage nur sicherheitshalber nach.

"Darf" ich das Auto jetzt überhaupt verkaufen? Ich meine Gutachten wurde ja schon gemacht und für weiteres wird das Auto denke ich nicht mehr benötigt.

Was wenn nachdem ich das Auto verkauft habe, die gegnerische Versicherung kommt und sagt, dass die jemanden gefunden haben der mehr für das Auto zahlt, als der Restwert beträgt?

Kurz: Hat die versicherung Pech gehabt, genau dafür ist das Gutachten da. Das zum Zeitpunkt X alles relevante festgehalten wird...

Um was geht es überhaupt, du schreibst was von Restwert 500 EUR? Wenn da ein verunfallter Lambo mit Restwert 30 000 ist, lohnt es für die versicherung einen Käufer zu finden der 10 000 mehr auf den Tisch packt, aber bei einem 500 EUR Restwert, warum sollten die da noch doll nach Käufern suchen, wegen evtl. 100 mehr?:D Aber eh egal das Gutachen zählt.

Frag mal den NurullahG... Der kauft bestimmt alles. Auch ein Auto, das weder Dir noch deinem Papa gehört. :D

@berlin-paul schrieb am 17. September 2016 um 14:48:50 Uhr:

Frag mal den NurullahG... Der kauft bestimmt alles. Auch ein Auto, das weder Dir noch deinem Papa gehört. :

 

:D der war gut ! :D

am 17. September 2016 um 13:45

Zitat:

@tartra schrieb am 17. September 2016 um 14:01:05 Uhr:

Aber eh egal das Gutachen zählt.

Aber nur solange die gegnerische Versicherung kein konkretes höheres Restwertangebot präsentiert hat.

Zitat:

@Frankie12 schrieb am 17. September 2016 um 15:45:09 Uhr:

Zitat:

@tartra schrieb am 17. September 2016 um 14:01:05 Uhr:

Aber eh egal das Gutachen zählt.

Aber nur solange die gegnerische Versicherung kein konkretes höheres Restwertangebot präsentiert hat.

Was bedeutet den "nur solange" ? 1 Stunde, 1Tag , 1 Woche oder 1 Jahr?:D

Sehe ich anders.

Sobald das Gutachten abgeschlossen ist, zählt das was da drin steht. Danach, auch wenn es nur wenige Minuten später sind, kann ich den Wagen veräußern, verschenken, verbuddeln, in Teile schneiden und an die Wand hängen.

Da sollte es dann egal sein was die Versicherung im Nachhinein für Angebote aus ihrem Hut zaubert und sicherlich wird sie dann mit ihrem "Super" Angebot weiterrechen.

Das könnte sie bei mir probieren, bringt aber nicht viel da dann die Sache sofort zum Anwalt gehen würde, dann dürfen sie sich gerne wieder einnorden lassen.:p:D

am 17. September 2016 um 15:31

Zitat:

@tartra schrieb am 17. September 2016 um 16:56:05 Uhr:

Was bedeutet den "nur solange" ? 1 Stunde, 1Tag , 1 Woche oder 1 Jahr?:D

Solange bis das konkrete Angebot der gegnerischen Versicherung dir vorliegt.

Zitat:

@tartra schrieb am 17. September 2016 um 16:56:05 Uhr:

Da sollte es dann egal sein was die Versicherung im Nachhinein für Angebote aus ihrem Hut zaubert und sicherlich wird sie dann mit ihrem "Super" Angebot weiterrechen.

Das könnte sie bei mir probieren, bringt aber nicht viel da dann die Sache sofort zum Anwalt gehen würde, dann dürfen sie sich gerne wieder einnorden lassen.:p:D

Dein Anwalt wird auch nichts gegen das gültige BGH Urteil 1VI ZR 316/09 vom 1. Juni 2010 unternehmen können.

Zum nachlesen: http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Bzw. hier nochmals zusammen gefasst inkl. der Frage, ob ein höherer Verkaufserfolg angerechnet werden darf.

http://www.iww.de/.../...-nach-der-aktuellen-bgh-rechtsprechung-f43396

Moin,

bitte tut euch selbst den Gefallen und seht nun nicht hinter jedem neuen Beitrag gleich unseren bekannten Mehrfachhaccount. Und wenn ihr meint einen Verdacht zu haben überlasst es bitte der Moderation dieses zuerst zu prüfen. Wir handeln bei entsprechenden Beweisen auch recht zügig.

Versaut aber mit eurer (zumindest kommt es mir aktuell so vor ;)) Paranoia nicht die Threads. Dann gewinnt nämlich der Störer hier und das wollen wir ja nicht.

Grüße

Steini

Nun ja ... manches ist auch so unkommentiert geblieben :rolleyes:

@tartra

Komprimiert kann man sagen, wenn der Unfaller weg ist, bevor aus der überregionalen Mondpreisbörse ein sagenhaftes Wertschöpfungsangebot eintrudelt, liegt man sicher richtig. Am besten stimmt man das direkt vom Schadensereignis an mit dem Anwalt und dem eigenen Sachverständigen ab.

Zitat:

@steini111 schrieb am 17. September 2016 um 19:37:26 Uhr:

bitte tut euch selbst den Gefallen und seht nun nicht hinter jedem neuen Beitrag gleich unseren bekannten Mehrfachhaccount.

Grüße

Steini

Christian, jetzt übertreibst du aber wirklich. Accounts von Mods hacken ist strafbar.

 

:D :D :D

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. September 2016 um 14:48:50 Uhr:

Frag mal den NurullahG... Der kauft bestimmt alles. Auch ein Auto, das weder Dir noch deinem Papa gehört. :D

Irgendwie musste ich jetzt beherzt lachen! :D

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