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Unfallauto über Restwert verkaufen

Themenstarteram 16. September 2016 um 18:11

Guten Tag,

mein Vater hatte vor kurzem einen Unfall gehabt. Die Schuldfrage ist noch nicht geklärt.

Ich kenne mich damit nicht so gut aus und frage deswegen hier.

Laut Gutachten ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Gutachter hat das Auto in eine Restwertbörse gestellt und einen Restwer von 500€ raus. Das ich nicht an den höchstbietenden verkaufen muss, weiß ich. Sagen wir aber, ich habe jemanden gefunden der mir z.B. 1000€ für das Auto zahlen würde. Dürfte ich das überhaupt verkaufen? Muss die Versicherung davon wissen, dass ich das Auto über Restwert verkauft habe?

Danke für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Moin,

bitte tut euch selbst den Gefallen und seht nun nicht hinter jedem neuen Beitrag gleich unseren bekannten Mehrfachhaccount. Und wenn ihr meint einen Verdacht zu haben überlasst es bitte der Moderation dieses zuerst zu prüfen. Wir handeln bei entsprechenden Beweisen auch recht zügig.

Versaut aber mit eurer (zumindest kommt es mir aktuell so vor ;)) Paranoia nicht die Threads. Dann gewinnt nämlich der Störer hier und das wollen wir ja nicht.

Grüße

Steini

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Dein Bauchgefühl sagt Dir ja bereits, dass das so nicht in Ordnung geht. Es hat auch Recht. Leider. Der Geschädigte darf am Schaden nichts verdienen, also nicht besser stehen, als er ohne den Schaden stehen würde. Dein Vater muss bei der Abrechnung den tatsächlichen Erlös wahrheitsgemäß angeben.

was du mit dem auto machst ist dein bier und geht den Versicherer nichts an.

Im Übrigen ist Wert <> (Verkaufs-) Preis.

Themenstarteram 16. September 2016 um 18:32

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 16. September 2016 um 20:22:58 Uhr:

was du mit dem auto machst ist dein bier und geht den Versicherer nichts an.

Im Übrigen ist Wert <> (Verkaufs-) Preis.

Das Letze habe ich nicht ganz verstanden.

Meinst du damit, dass der Wert des Autos mit dem Verkaufspreis gleichgestellt ist?

Also Wert = Verkaufspreis?

Was muss die gegnerische Versicherung zahlen, falls rauskommt, dass mein Vater zu 100% unschuldig ist?

Ich habe gelesen, den Differenzbetrag zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert, falls man das Auto verkauft.

Falls man das Auto reparieren lassen möchte aber nur höchstens 30% vom Wiederbeschaffungswert.

Ist das so richtig?

Was zahlt dann die Versicherung, wenn eine Teilschuld besteht?

nein eben nicht. Wert ist nicht gleich Preis.

Wenn Wert gleich Preis wäre, gäbe es keinen Grund mit Sachen zu handeln.

Der Versuch ein Wert in Geldeinheiten auszudrücken ist naiv, jedoch im Schadenersatzrecht, bei dem es um "Schadenausgleich in Geld" geht, nicht anders möglich. Trotzdem muss man konstatieren das es nicht mehr als ein Notbehelf ist.

Wenn Du also auf Grund individuellem Verhandlungsgeschick mehr herausholst als der "Restwert" ist und damit Verhandlungsgewinne erziehlst ist das nicht die Sache Versicherers.

Du bekommst bei Abrechnung auf Totalschadenbasis den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem gutachterlich festgestellten Restwert. Auf höhere Restwertangebot, die der Versicherer aus dem Ärmel schüttelt muss Du Dich nicht einlassen.

Ein Reparatur ist im Rahmen des Integritätsinteresse bis 130% des Wiederbeschaffungswerts möglich, wenn das Fahrzeug mindestens noch 6 Monate gehalten wird und die Reparatur sach- und fachgerecht erfolgt.

Bei einer Teilschuld zahlt die Verischerung dem Schwere des Verschuldens bzw. der Haftungsverteilung nach. Bis Du 50% mitschuld gibt es halt nur die Hälfte.

Gruß

Reparatur ist bis 130% des WBW zulässig.

Unrepariert wird der WBW abzgl. Verkaufserlös abzgl. MwSt. bezahlt. Es steht ihm aber mehr zu. Der tatsächliche Erlös geht den Versicherer sehr wohl etwas an. Bei Mitschuld wird gequotelt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. September 2016 um 20:49:10 Uhr:

Der tatsächliche Erlös geht den Versicherer sehr wohl etwas an.

Seh ich anders. Wenn der TE einen dummen findet der ihm 4000 Euro zahlt, muss er dann der Versicherung noch Geld zahlen, damit er sich nicht bereichert?

Hatte das selbst mal, das geht die versicherung nichts an, bzw. interessirert die auch nicht sonderlich.

Ohne Anwalt habe die bei mir eigentlich immer rumgemosert, aber nachgefragt/geforscht was mit dem Wirtschaftlichen Totalschaden passiert ist, bzw. für welche Summe der Unfallwagen verkauft wurde haben die nie..

Ob du das Fahrzeug nun für 500 an den Restwertbörsenkäufer abgibst, für 1 symbolisch Euro an nen Autobastlerkumpel oder an den Exportpolen für 1500 EUR ist egal. Wird nach Gutachetn abgerechnet zählen die 500 EUR...

Je nach Fahrzeugtyp findet man eigentlich schnell über kleinanzeigen Aufkäufer die mehr bieten als im Gutachten steht und als Betrug sehe ich das nicht, man hat dann ja mit dem Verkauf auch mehr Aufwand was sich ruhig lohnen sollte...:p

 

Der Restwert lt. Gutachten ist das eine. Liefert dir die Versicherung einen Aufkäufer, der mehr zahlt, als im GA steht, dann zieht die Versicherung diese Summe bei einer möglichen Erstattung ab, egal, an wen du letztendlich verkaufst oder du dir den Schrotthaufen in den Garten stellst.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 16. September 2016 um 21:35:59 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. September 2016 um 20:49:10 Uhr:

Der tatsächliche Erlös geht den Versicherer sehr wohl etwas an.

Seh ich anders. Wenn der TE einen dummen findet der ihm 4000 Euro zahlt, muss er dann der Versicherung noch Geld zahlen, damit er sich nicht bereichert?

Nein, er muss dann nichts zahlen. Aber er hat in deiner Konstellation halt keinen Schaden. Da dürfte dann das Gutachten falsch sein.

am 16. September 2016 um 20:55

Zitat:

@salom554 schrieb am 16. September 2016 um 20:11:36 Uhr:

Laut Gutachten ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Gutachter hat das Auto in eine Restwertbörse gestellt und einen Restwer von 500€ raus. Das ich nicht an den höchstbietenden verkaufen muss, weiß ich.

Dein Gutachter hat mindestens 3 Angebote aus dem regionalen Markt in deiner Umgebung eingeholt.

Davon ist das höchste 500,- €.

Weiterhin wird folgendes passieren:

Die gegnerische Versicherung wird am nichtregionalen Markt ein vermutlich höheres Restwertangebot ermitteln und es dir vorlegen.

Hast du das Auto bis dahin nicht verkauft und willst fiktiv abrechnen, so kriegt das höhere, überregionale Restwertangebot die Gültigkeit.

Die 500,- € haben also nur aktuell Ihre Gültigkeit.

Du musst mit einem höheren Restwertangebot rechnen, wenn du nicht sofort verkaufst.

Ansonsten, um die Frage vom TE zu beantworten gilt folgendes:

Wenn er die 1000,- € bekommt, so darf der Versicherer die ihm anrechnen, wenn die 1000,- € keinen besonderen Hintergrund haben.

Z.B. dass die ihm nur deshalb gewährt werden, weil er beim Händler gleichzeitig ein neues Fahrzeug kauft und diese 1000,- € für das alte im Prinzip als Rabatt für das neue Fahrzeug zu sehen sind.

In der Praxis wird der Versicherer allerdings von den 1000,- € nichts mitbekommen, wenn einfach ohne Streitfall nach Gutachten abgerechnet wird.

Ist aber selten, dass Sohnemann für Papi tätig wird.

Zitat:

Ich kenne mich damit nicht so gut aus und frage deswegen hier.

Hauptsache Papi kennt sich aus. Ich wusste gar nicht, dass Christian einen Papi hat.

Und der hat - historisch belegt - einen Firmenwagen. Dieser ist nun verunfallt. Und dann kümmert sich der Sohn vom Arbeitnehmer um eine möglichst anrüchige Verwertungsform, damit der Chef vom Papi noch einen guten Schnitt daran macht. Das alles geschieht vollkommen altruistisch. Das ist völlig normal. Ich kann gar nicht verstehen, dass man da stutzig wird. Für den 30.02.2181 war die Heiligsprechung des Sohnes durch Giovanni Battista Bernardone fest terminiert. Ach Mist, der ist schon verschieden. Wann war das doch gleich passiert. Ach, egal. Das macht dann eben der 12'te Francus des christianischen Ordens, der nur erkannt wird, wenn er erkannt werden will, wie er mal selbstbewusst schrieb. Aber das ist noch ganz geheim. Steht überüberübermorgen im Bundeswahrheitsanzeiger (heißt so ähnlich wie Gemälde, Foto oder so ähnlich) und deshalb muss das ja richtig sein. Wäre ja sonst ein Soliloquy. Und sowas macht ja keiner. Niemals. Und schon gar nicht hier. Blöd ist nur, dass der Vorsteher des christianischen Ordens denkt, er sei furchtbar raffiniert. Dabei ist er nur das erste von beiden Adjektiven. Da wird das mit der Heiligsprechung eher doch illusorisch sein. Der Preis für eine jämmerliche Kopie einer Witzfigur von einem Auftragsschreiber wäre möglicherweise vakant. Man muss Geduld haben. ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. September 2016 um 20:22:50 Uhr:

Dein Bauchgefühl sagt Dir ja bereits, dass das so nicht in Ordnung geht. Es hat auch Recht. Leider. Der Geschädigte darf am Schaden nichts verdienen, also nicht besser stehen, als er ohne den Schaden stehen würde. Dein Vater muss bei der Abrechnung den tatsächlichen Erlös wahrheitsgemäß angeben.

Und wie ist es wenn ich über einen dritten verkaufe ?

Ich könnte den Wagen für 500.- an einen Freund verkaufen der ihn dann für 1000.- verkauft.Das wäre ja nur Pro Forma auf dem Papier und rechtmäßig

Der Betrug wäre in dieser Variante tatsächlich nur schwerer nachzuweisen. ;)

Die Eingangsfrage ist eh nicht real. Braucht man keinen Gedanken dran zu verschwenden.

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