Unfallabwicklung nach Totalschaden
Hallo zusammen,
da ich neu hier bin und in den FAQ nichts gefunden hab was auf meinen Fall passt, hab ich ein neuen Thread eröffnet. Ich hoffe das dass OK ist.
Ich habe folgendes Problem und will nicht unbedingt zum Anwalt, da mich dieser nur Geld kosten wird und es bestimmt auch so zu regeln ist.
Vor ungefähr 4 Monaten ist mir ein LKW hinten auf mein Auto aufgefahren und hat ordentlich was kaputt gemacht. Die Werkstatt, zu der ich immer fahre, meinte: Ohne Gutachter geht da nix mehr!" und haben dann einen von der DEKRA beauftragt. Der kam dann auch noch gleich und hat Bilder gemacht und sich Kopien vom Fahrzeugschein und dem bericht der Polizei gemacht. Da beide Scheiben der Türen hinten kaputt waren, habe ich einen Leihwagen bekommen und der Reparatur zugestimmt. Am Nächsten tag rief mich der Meister der Werkstatt an und sagte zu mir das dass Auto eigentlich ein Totalschaden wäre, aber nur knapp über dem Wert den es hätte. Den Ausdruck den der benutzt hat weiß ich nicht mehr, aber ich könnte das Auto reparieren lassen. Ich habe überlegt und um Bedenkzeit gebeten und mich nach einem anderem Auto umgesehen, aber auf die schnelle keines gefunden. Da habe ich dann der Reparatur zugestimmt, aber mit dem Versprechen das es mich nicht einen Cent kosten darf. Das habe ich auch schriftlich bekommen.
Meine Elfriede, so hieß sie, wurde auch repariert und alles von der anderen versicherung ohne Probleme bezahlt.
Jetzt hatte ich das Pech das ich vor etwas mehr wie 2 Wochen bei Glatteis auf dem Weg vom Stall nach Haue von der Strasse abgekommen bin und Elfriede in den Graben gesetzt habe. Dabei ist vorne rechts die ganze Achse, die Stossstange, Kotflügel und sowas kaputt gegangen. Da ich keine Vollversicherung habe und die Reparaturkosten mein Budget sprengen würde, habe ich Elfriede an einen Schrotthändler verkauft.
Fahre jetzt wieder einen Kangoo über Renaultleasing und bin zufrieden.
Aber jetzt kommt das böse Erwachen. Hatte heute Früh ein Schreiben der Versicherung im Briefkasten, dass sie von mir fast 1.000 Euros zurück haben will, weil ich mein Auto keine 6 Monate genutzt habe!!!!!! Können die das und ist das Rechtens so? Ich kann doch nichts für den Unfall und die Werkstatt hat mir garantiert das ich keinen Cent bezahlem muss. Ist das dann nicht deren Problem? Ausserdem hatte die Versicherung doch schon alles bezahlt! Wieso will die dann Geld zurück haben?
Vielleicht kann mir ja von euch jemand helfen und einen Rat geben.
Ilona
PS. Hatte in anderen Threads gelesen wegen Rechtsschutzversicherung. Die habe ich nicht.
Beste Antwort im Thema
Man Bayfast, deine Recherche in Ehren, aber du wärmst nur langatmig das auf was andere vor dir schon "kurz und knapp" erklärt haben.
Mit der Versicherung reden und den Sachverhalt klären warum das Auto nicht 6 Monate behalten wurde.
Gruß
Frank
32 Antworten
Hallo twelerider,
ich weiß nicht was ich Dir getan habe, aber wieso regst Du ich so sehr wegen den ! auf????? (Damit Du wieder was zu ereifern hast!!!)
Sicher ist es meine Dummheit mein Auto, und wenn Du meinst den Namen dem ich ihr gegeben habe ins Lächerliche ziehen musst, selbst kaputt gefahren habe, so rechtfertigt es noch lange nicht das Verhalten der Werkstatt, Versicherung oder des Gutachters das ich für deren Dummheit aufkommen soll. Wenn man mich über diesen Verlauf aufgeklärt hätte, hätte ich bestimmt keiner Reparatur zugestimmt. Jetzt aber soll ich die Dumme sein!!!
Anstelle mir mal einen wirklichen Tipp zu geben, heißt es nur ich soll zahlen! Sorry, Jungs... Wie seit ihr gestrickt??? Mir macht einer mein Auto kaputt und ich soll dann bezahlen???
Ich verstehe es nicht!
Ilona
Hallo Tobias,
Du schreibst das manche ihre Auto´s haben nicht repariern lassen. Ich habe aber reparieren lassen und die Rechnung hat die Werkstatt direkt an die Versicherung gestellt. Was habe ich also falsch gemacht? Ich hätte meine Elfriede noch heute, wenn ich sie nicht in den Graben gefahren hätte!
Ilona
Schau mal bei "link editiert von Steini111" rein Da findest du eine ganze Menge zu dem Thema.
Hi,
bei der Schadensabwicklung hast du nix falsch gemacht.
Der Fehler oder besser gesagt das PECH war eben der Unfall jetzt.
Das Problem ist eben das manche Betrüger mit Werkstätten zusammen arbeiten. Um solche Sachen zu verhindern gibt es Versicherungsübergreifende Datenbanken und die haben jetzt eben Alarm geschlagen. Die haben jetzt halt nur mitbekommen das der Wagen abgemeldet wurde.
Wir können hier aber noch Ewig Diskutieren ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Daher kann ich mich nur widerholen nimm Kontakt mit denen auf vielleicht hat sich die sache dann schon erledigt. Wenn nicht kannst du immer noch überlegen wie du weiter vorgehst.
Gruß Tobias
Ähnliche Themen
@pintos
Es ist schon schwer, deine Geschichte zu glauben, aber nachdem Bayfast mit seinem zweiten MT-Beitrag Werbung macht, dürfte allen klar sein, das dein "Fall" ein Fake ist 😎
xAKBx hat hier wohl ziemlich Recht😎
Fake und sonst nichts!
@ xAKBx,
was habe ich mit diesem Beitrag zu tun? Ich dachte das einem hier mit Ratschlägen geholfen werden kann und dann wird man als fake bezeichnet!!!
Ilona
Lass mal gut sein.
Es ist doch jetzt alles gesagt.
Das wird doch sonst nur noch albern. Oder wieviele "Neue" wollen uns sonst noch einen vom Pferd erzählen heute?
Gute Nacht!
Hafi
@TE
Genau, du hast deine Hilfe ja schon bekommen......und das wars denn auch hier.
CU
Edit: Jaja, die Geschichte vom Pferd......😁
Sorry, aber was hat mein Pferd damit zu tun und werden alle Neuen hier so empfangen??? Dann ist das hier ja ein echt toller Haufen von Männern... Hut ab vor soviel Chauvinismus.
Ihr könnt echt Stolz sein. Aus anderen Foren bin ich ja einiges gewohnt, aber hier...
Ilona
Gute Nacht!
Ich hab den Link oben mal editiert, ansonsten bitte ich euch alle mit Vermutungen zurückzuhalten.
Danke!
Steini
-MT Moderation-
Ich habe die Angriffe gegen meine Person an den zuständigen Moderator gemeldet. Ich hoffe ihr seit zufrieden damit!
Gute Nacht
Ilona
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
@pintos
Es ist schon schwer, deine Geschichte zu glauben, aber nachdem Bayfast mit seinem zweiten MT-Beitrag Werbung macht, dürfte allen klar sein, das dein "Fall" ein Fake ist 😎
Hallo, ich grüße auch recht herzlich.
Ich hatte auf eine nicht-kommerzielle Internetseite verwiesen, die nicht einmal mit Werbeeinblendungen arbeitet. Das einzig kommerzielle an dieser Seite ist, dass sie indirekt auf Werbebanner zeigt, in dem sie -zumindest einmal in einem Forum- auf www.motor-talk.de und damit auf deren Werbeeinblendungen verlinkt.
Wieso Ilonas Beitrag in die Tonne getreten wird, weil irgendwer mit meiner Message nicht einverstanden ist, verstehe ich auch nicht.
Na gut, ist jetzt draußen. Ist ja fast wie in einer Sekte hier.
Rechtsberatung soll es auch nicht sein. Ich versuche also, mich mal allgemein zu halten.
Habe selbst kürzlich recherchiert, weil ich vor 14 Tagen einen Crash hate.
Nach herrschender Rechtsprechung muss der Versicherer Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Zeitwert des Autos bezahlen, wenn ein besonderes Interesse des Geschädigten glaubhaft gemacht wird.
Voraussetzung ist:
- Fachgerechte und vollständige Reparatur, d. h. der ursprüngliche Zustand wird vollständig wieder hergestellt.
- Nachweis des Interesses (sog. Integrationsinteresse). Dieser wird in der Regel dadurch erbracht,
dass das Fahrzeug mindestens noch 6 Monate vom Geschädigten gefahren wird.
Die Versicherungen haben teilweise erst nach 6 Monaten gezahlt, nachdem der Nachweis des Integrationsinteresses erbracht war. Die Gerichte haben allerdings entschieden, dass die Schadenserstattung sofort erfolgen muss.
Deshalb ist es schon plausibel, dass Versicherer nach 6 Monaten nochmal überprüfen und rückfordern, falls die Frist, z. B. wegen Verkaufes, nicht eingehalten wurde.
"In der Regel" heißt aber auch, dass für Einzelfälle eine besondere Beurteilung erforderlich sein kann. Ein zweiter Unfall macht es ja unmöglich, das Integrationsinteresse nachzuweisen.
Einige Oberlandesgerichte sehen den Nachweis übrigens schon alleine dadurch erbracht, dass das Auto in einer Fachwerkstatt fachgerecht und vollständig restauriert wurde. (also keine Teil - oder Billigreparaturen).
Mich würde interessieren, ob sich der Versicherer die Rückforderung unter irgend welchen Voraussetzungen vorbehalten hat.
Ich stamme aus Bayern. Hier gibt es bei den Amtsgerichten sogenannte Rechtsantragsstellen, bei denen man ohne Anwalt Klagen einreichen oder Rechtsmittel einlegen kann. (Ich versichere, keine Werbung für Amtsgerichte machen zu wollen!) Je nach Kooperationswillen des Rechtspflegers in dieser Stelle kann man schon mal ein paar weiterführende rechtliche Hinweise und Einschätzungen bekommen. In anderen Bundesländern wird es sicher ähnlich sein. Zumindest solltest du dort genug Informationen erhalten, um leichten Herzens zum Anwalt gehen, oder die Ganze Sache abhaken zu können.
Man Bayfast, deine Recherche in Ehren, aber du wärmst nur langatmig das auf was andere vor dir schon "kurz und knapp" erklärt haben.
Mit der Versicherung reden und den Sachverhalt klären warum das Auto nicht 6 Monate behalten wurde.
Gruß
Frank