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Unfallabwicklung nach Totalschaden

Themenstarteram 19. Dezember 2008 um 18:34

Hallo zusammen,

da ich neu hier bin und in den FAQ nichts gefunden hab was auf meinen Fall passt, hab ich ein neuen Thread eröffnet. Ich hoffe das dass OK ist.

Ich habe folgendes Problem und will nicht unbedingt zum Anwalt, da mich dieser nur Geld kosten wird und es bestimmt auch so zu regeln ist.

Vor ungefähr 4 Monaten ist mir ein LKW hinten auf mein Auto aufgefahren und hat ordentlich was kaputt gemacht. Die Werkstatt, zu der ich immer fahre, meinte: Ohne Gutachter geht da nix mehr!" und haben dann einen von der DEKRA beauftragt. Der kam dann auch noch gleich und hat Bilder gemacht und sich Kopien vom Fahrzeugschein und dem bericht der Polizei gemacht. Da beide Scheiben der Türen hinten kaputt waren, habe ich einen Leihwagen bekommen und der Reparatur zugestimmt. Am Nächsten tag rief mich der Meister der Werkstatt an und sagte zu mir das dass Auto eigentlich ein Totalschaden wäre, aber nur knapp über dem Wert den es hätte. Den Ausdruck den der benutzt hat weiß ich nicht mehr, aber ich könnte das Auto reparieren lassen. Ich habe überlegt und um Bedenkzeit gebeten und mich nach einem anderem Auto umgesehen, aber auf die schnelle keines gefunden. Da habe ich dann der Reparatur zugestimmt, aber mit dem Versprechen das es mich nicht einen Cent kosten darf. Das habe ich auch schriftlich bekommen.

Meine Elfriede, so hieß sie, wurde auch repariert und alles von der anderen versicherung ohne Probleme bezahlt.

Jetzt hatte ich das Pech das ich vor etwas mehr wie 2 Wochen bei Glatteis auf dem Weg vom Stall nach Haue von der Strasse abgekommen bin und Elfriede in den Graben gesetzt habe. Dabei ist vorne rechts die ganze Achse, die Stossstange, Kotflügel und sowas kaputt gegangen. Da ich keine Vollversicherung habe und die Reparaturkosten mein Budget sprengen würde, habe ich Elfriede an einen Schrotthändler verkauft.

Fahre jetzt wieder einen Kangoo über Renaultleasing und bin zufrieden.

Aber jetzt kommt das böse Erwachen. Hatte heute Früh ein Schreiben der Versicherung im Briefkasten, dass sie von mir fast 1.000 Euros zurück haben will, weil ich mein Auto keine 6 Monate genutzt habe!!!!!! Können die das und ist das Rechtens so? Ich kann doch nichts für den Unfall und die Werkstatt hat mir garantiert das ich keinen Cent bezahlem muss. Ist das dann nicht deren Problem? Ausserdem hatte die Versicherung doch schon alles bezahlt! Wieso will die dann Geld zurück haben?

Vielleicht kann mir ja von euch jemand helfen und einen Rat geben.

Ilona

PS. Hatte in anderen Threads gelesen wegen Rechtsschutzversicherung. Die habe ich nicht.

Beste Antwort im Thema
am 20. Dezember 2008 um 13:20

Man Bayfast, deine Recherche in Ehren, aber du wärmst nur langatmig das auf was andere vor dir schon "kurz und knapp" erklärt haben.

Mit der Versicherung reden und den Sachverhalt klären warum das Auto nicht 6 Monate behalten wurde.

Gruß

Frank

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http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2026938 passt da doch?

oder habe ich etwas ueberlesen?

Harry

Themenstarteram 19. Dezember 2008 um 19:10

Hey Harry,

danke für die Antwort, aber ich habe Elfriede doch reparieren lassen und mir wurde zugesagt das ich KEINE kosten habe! wieso dann auf einmal sowas? Meine Elfriede wurde durch eine Werkstatt, die dann mit der anderen Versicherung abgerechnet hat, repariert. Was habe ich also damit zu tun???

Ilona

Ist doch alles in dem Link zu finden....

 

 

Zitat:

Voraussetzung:

1. Das Fahrzeug wird tatsächlich repariert, und zwar fachgerecht. Eine fiktive Abrechnung auf Gutachten-Basis ist also nicht möglich, ebenso keine Notreparatur, ebenso keine Teilreparatur. In diesen Fällen würde nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ersetzt.

2. Das Fahrzeug muss noch mindestens 6 Monate im Besitz bleiben.

Themenstarteram 19. Dezember 2008 um 19:24

Und was soll mir das jetzt sagen?

Ich würde Elfriede heute noch fahren, wenn ich sie nicht in einen Graben gefahren hätte und die Reparaturkosten sich nicht mehr für mich gelohnt hätten. Mir hat die Werkstatt zugesagt: "Sie haben keinen Cent an Kosten zu bezahlen!!!" und auch der Mann von der DEKRA hat es mir so gesagt. Also wieso SOLL ich jetzt an die andere Versicherung Geld zurück bezahlen???

weil das fahrzeug eben nicht 6 monate in deinem besitz war und du von der versicherung mehr geld zur reparatur bekamst, als es eigentlich wert war.

das du die kiste zerlegst und dann nicht ca 1-2 monate (muss es dazu eigentlich zugelassen sein?) behalten hast, ist alleine dein problem und nicht das der versicherung.

weder der gutachter noch das autohaus konnten wissen, dass du einen unfall in der 6 monatsfrist bauen wirst.

und bis vor dem von dir verschuldeten unfall bzw nach den 6 monaten wäre es ja auch so gewesen.

Harry

Themenstarteram 19. Dezember 2008 um 19:46

Hallo Harry,

ich habe aber nicht mehr Geld bekommen wie das Auto wert war. Die Werkstatt hat doch dieses Geld bekommen und nicht ich!

Ilona

Hi,

so wie es aussieht waren die Reparaturkosten des Fahrzeugs höher als der Wert.

Das bedeutet dein Fahrzeug wahr ein wirtschaftlicher Totalschaden. Wäre der Wagen verschrottet worden hätte die Versicherung dir als weniger bezahlen müssen als die an die Werkstatt für die Reparatur bezahlt hat (wahrscheinlich genau die 1000€)

Das wäre der Versicherung natürlich lieber gewesen,auch die wollen sparen,es gibt aber halt die Regelung das die Reparaturkosten höher liegen dürfen als der Wert. Da die Versicherung dabei aber drauf zahlt ist das ganze an Bedingungen geknüpft,eben die haltedauer von 6 Monaten.

Jetzt will die Versicherung eben den zuviel bezahlten Betrag von dir zurück.

Ich würde der Versicherung aber mal schreiben das du wirklich vor hattest den Wagen noch zu behalten und eben nur durch den erneuten Unfall ein weiterer Betrieb net möglich war. Vielleicht zeigen die sich einsichtig.

Das die Verischerung das Geld von dir will ist übrigens völlig richtig,du hast die Schandensabwicklung zwar die Werkstatt übernehmen lassen aber die haben das in deinem Namen getan und dir so die arbeit abgenommen.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von pintos

Hallo Harry,

ich habe aber nicht mehr Geld bekommen wie das Auto wert war. Die Werkstatt hat doch dieses Geld bekommen und nicht ich!

Ilona

wenn das auto einen wert von 1000 eur hatte (gutachter) und du es fuer bis zu 1300 eur reparieren laesst, zahlt die versicherung halt mehr als den wagenwert.

ob du da nun als durchlaufender posten erscheinst, oder die werkstatt dir den aufwand abnimmt und direkt mit der VS abrechnet, bleibt ja gleich.

Harry

Themenstarteram 19. Dezember 2008 um 20:07

Meine Elfriede war mehr als 1000Euros wert!!!

Wieso soll ich dafür verantwortlich sein wenn andere Mist machen? Mir wurde zugesichert das mich das Ganze keinen Cent kostet!!! Also wieso soll ich jetzt für andere etwas zurück zahlen??? Auch wenn ich Elfriede selber kaputt gefahren habe, aber wenn ich sie nicht kaputt gemacht hätte, würde ich sie ja noch haben!!!

Ilona

Hi,

durch deinen Reparaturauftrag an die Werkstatt hast du der Versicherung 1000€ mehr kosten verursacht als wenn du "Elfriede" damals verschrottet hättest.

Diese 1000€ haben sie nur unter Bedingung bezahlt (als Reparaturkosten an die Werkstatt) das du den Wagen noch mindestens 6 Monate fährst.

Das hast du net Erfüllt deshalb will die Versicherung jetzt das Geld zurück.

Wie gesagt ich würde dir jetzt mal empfehlen mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen und den Sachverhalt zu erklären. Evtl. ist die Versicherung dann Kulant.

GRuß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von pintos

Meine Elfriede war mehr als 1000Euros wert!!!

Das war ein Beispiel von Elfriederich.....pardon - Harry natürlich - mit den 1000 EUR.

 

Zitat:

Original geschrieben von pintos

Wieso soll ich dafür verantwortlich sein wenn andere Mist machen?

Ahem....Momentchen: WER hat denn hier Mist gemacht?

DU hast doch die gute Elfriede in den Graben gelegt oder?

Also: So what?

Zitat:

Original geschrieben von pintos

Mir wurde zugesichert das mich das Ganze keinen Cent kostet!!!

Hast du eigentlich ein Problem mit der "!"-Taste? Oder warum wird dieses Zeichen bei dir sooft verwendet?

Hast du irgendeine Zusicherung schriftlich?

Nein?

Schade!

Gilt also die genannte Regelung: Zahlemann und Söhne.

Ich würde es lieber gleich zahlen - wird sonst nur unnötig teuer (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Mahnkosten usw.) - kann man sich alles ersparen, wenn man gleich zahlt.

 

Zitat:

Original geschrieben von pintos

Also wieso soll ich jetzt für andere etwas zurück zahlen???

Das haben dir die Vorposter erklärt.

Was ich mich jetzt frage: Wenn ich die Antworten sowieso nicht glaube, warum stelle ich dann überhaupt eine Frage in einem Forum?:rolleyes:

Mein Rat: Gehe zu einem Anwalt und lasse dir den Inhalt dieses Threads nochmal auf seine Richtigkeit bestätigen - kostenpflichtig versteht sich.

Und dann ist Sense mit Elfried, Anton, Egon und wie sie alle heissen.

Themenstarteram 19. Dezember 2008 um 20:50

Hallo Tobias,

aber ich kann doch auch nichts dafür das Elfriede nicht mehr da ist. Ich habe erhebliches an Mehrbelastung durch das neue Auto als mit Elfriede und das ist doch nicht meine Schuld außer das ich Elfriede in Graben gefahren hab.

Ich verstehe das nicht das ich Geld an die Versicherung zurück zahlen soll. Ich hab doch alles som gemacht wie mir das gesagt wurde!

Ilona

Zitat:

Original geschrieben von pintos

Hallo Tobias,

aber ich kann doch auch nichts dafür das Elfriede nicht mehr da ist. Ich habe erhebliches an Mehrbelastung durch das neue Auto als mit Elfriede und das ist doch nicht meine Schuld außer das ich Elfriede in Graben gefahren hab.

Ich verstehe das nicht das ich Geld an die Versicherung zurück zahlen soll. Ich hab doch alles som gemacht wie mir das gesagt wurde!

Ilona

irgendwie redest du dich weiterhin an unsinn fest ^^

DU hast das auto verkauft anstatt es weitere 6 monate nach rep. zu besitzen <-DEIN fehler

DU hast es in den graben gesetzt <- DEIN fehler

DU hast keinen wagen gefunden und hast daraufhin reparieren lassen <-DEIN wunsch

ich hoffe du bist bei der bitte um kulanz bei der versicherung etwas geschickter in der argumentation.

Harry

Hi,

um dir mal den Hintergrund zu erklären das ganze dient als Absicherung gegen Betrug. Es gibt halt so ein paar "Spezis" die Unfälle so abrechnen die Auto´s aber nicht reparieren sondern dann doch verschrotten.

Um das zu verhindern oder wenigstens zu erschweren gibt es diese 6 Monate Haltefrist.

Du hattest ha jetzt halt echt Pech, wie schon gesagt nimm Kontakt mit der Versicherung auf und erkläre den Sachverhalt. Wenn es von dem jetzigen Unfall was schriftliches gibt (z.B. Unfallbericht der Polizei) schick denen davon ne Kopie.

Gruß Tobias

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